Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2014 - I-6 U 49/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7315
OLG Köln, 19.02.2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • kanzlei.biz

    Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

  • ra.de
  • kanzlei-rader.de

    Haftung für Hyperlinks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; HWG § 3 S. 2 Nr. 1
    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; HWG § 3 S. 2 Nr. 1
    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Linksetzender Akupunktur-Anbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrecht: Zur Haftung wegen eines Links auf einen Wettbewerbsverstoss

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Links treffen keine Aussage

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung bei Verlinkung im Einzelfall zu prüfen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Haftungsfragen bei Verlinkung auf fremde Webseite

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für fremde Wettbewerbsverstöße durch Weiterleitungslink

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei bloßer Linksetzung noch keine Haftung für Inhalte Dritter

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Websitebetreiber: Vorsicht bei Links

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Verlinkung und Haftung für fremde Inhalte

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung für Inhalte Dritter bei Setzen eines Links

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung für Inhalte Dritter bei Setzen eines Links

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Linksetzung führt noch nicht zur Haftung für die verlinkten Inhalte

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Linksetzung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Websitebetreiber: Sorgfalt bei Verlinkung auf andere Websites

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Wettbewerbsverstoß auf verlinkter Seite?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Linkhaftung: Keine Haftung für Inhalte auf Unterseite bei Verlinkung auf Startseite

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine zwingende Haftung auf Unterlassung bei Setzen eines Links zu einer Internetseite mit wettbewerbswidrigen Angaben - Keine Zurechnung fremder Aussagen bei fehlender Identifizierung mit den Inhalten

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arzt haftet nicht für wettbewerbswidrige Inhalte auf verlinkter Website

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
  • MMR 2015, 36
  • K&R 2014, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    a) Die Haftung desjenigen, der mittels eines elektronischen Querverweises (Hyperlink oder Link) den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet, ist mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den ihrer Umsetzung dienenden Gesetzen (insbesondere dem heutigen Telemediengesetz) bewusst nicht geregelt worden, sondern richtet sich nach allgemeinen Vorschriften (vgl. BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 [694] = WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de).

    Danach haftet derjenige, der sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe des Hyperlinks verweist, dafür wie für selbst geschaffene Inhalte (vgl. BGH, GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de m.w.N.).

    (2) Einem Anbieter von Altersverifikationssystemen, der auf seiner Seite Links zu Seiten mit pornografischen Inhalten gesetzt hatte, hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 - ueber18.de; vgl. Klinger, jurisPR-ITR 12/2008 Anm. 3) diese Inhalte dagegen zugerechnet, weil das Setzen der Links wesentlicher Bestandteil seiner Geschäftsidee sei und es ihm jedenfalls auch gerade darum gehe, Internetnutzern einen gebündelten Zugang zu den pornografischen Webseiten seiner Kunden anzubieten; es unterliege hiernach keinem Zweifel, dass er sich die dort vermittelten Inhalte zu eigen mache (a.a.O., Rn. 21).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Aus der maßgeblichen Sicht eines Internetnutzers, der die Seite des Beklagten aufsucht, handelt es sich nicht um ausschließlich redaktionelle Äußerungen, die in keinem objektiven Zusammenhang mit der Förderung des Absatzes des eigenen oder eines fremden Unternehmens stehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 = WRP 2012, 77 [Rn. 15] - Coaching-Newsletter).

    (6) Gewissermaßen den Gegenpol zu dieser Fallgestaltung bildet die Beurteilung eines als herabsetzend angegriffenen Werbevergleichs unter Einbeziehung von Äußerungen in redaktionellen Artikeln eines Dritten, die von der Beklagten in einem Klammerzusatz erwähnt und den Lesern über einen elektronischen Verweis zugänglich gemacht worden waren (BGH, GRUR 2012, 74 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    (1) In seinem Grundsatzurteil "Schöner Wetten" (BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899) hat der Bundesgerichtshof im Setzen eines Links zur Internetseite eines Glücksspielunternehmens neben einem Online-Presseartikel über die zuvor als Model bekannt gewordene Unternehmerin eine Ergänzung des Artikels zur Ermöglichung weiterer Informationen gesehen und für diesen Fall (vor den UWG-Novellen 2004 und 2008) sowohl eine Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs als auch eine Störerhaftung (vgl. zur Aufgabe dieser Rechtsfigur im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Verhaltensunrechts zu Gunsten der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet) für das als illegal beanstandete Glücksspielangebot verneint.

    Die Haftung greift jedoch grundsätzlich erst ein, wenn der Diensteanbieter auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist; unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten ist er insbesondere nicht verpflichtet, komplizierte Beurteilungen im Einzelfall durchzuführen, ob ein beanstandetes Angebot sich tatsächlich als wettbewerbswidrig erweist (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet m.w.N.).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    a) Die Haftung desjenigen, der mittels eines elektronischen Querverweises (Hyperlink oder Link) den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet, ist mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den ihrer Umsetzung dienenden Gesetzen (insbesondere dem heutigen Telemediengesetz) bewusst nicht geregelt worden, sondern richtet sich nach allgemeinen Vorschriften (vgl. BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 [694] = WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de).

    (1) In seinem Grundsatzurteil "Schöner Wetten" (BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899) hat der Bundesgerichtshof im Setzen eines Links zur Internetseite eines Glücksspielunternehmens neben einem Online-Presseartikel über die zuvor als Model bekannt gewordene Unternehmerin eine Ergänzung des Artikels zur Ermöglichung weiterer Informationen gesehen und für diesen Fall (vor den UWG-Novellen 2004 und 2008) sowohl eine Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs als auch eine Störerhaftung (vgl. zur Aufgabe dieser Rechtsfigur im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Verhaltensunrechts zu Gunsten der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet) für das als illegal beanstandete Glücksspielangebot verneint.

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Für elektronische Verweise innerhalb eines redaktionellen Beitrags hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Inhalt eines solchen Beitrags und die technische Funktion des Links, den Aufruf der verlinkten fremden Internetseite zu erleichtern, nicht grundsätzlich voneinander getrennt werden können; Links, die als Belege und ergänzende Angaben in die Beiträge und die darin enthaltenen Stellungnahmen eingebettet sind, nehmen vielmehr wie diese am Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit teil (BGHZ 187, 240 = GRUR 2011, 513 = WRP 2011, 762 [Rn. 22 ff.] - AnyDVD).

    (5) In seinem (oben zu Nr. 1) bereits erwähnten Urteil "AnyDVD" (BGHZ 187, 240 = GRUR 2011, 513 = WRP 2011, 762) hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass in Bezug auf die Haftung für verlinkte Inhalte fremder Seiten eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall ohne künstliche Trennung zwischen technischer Funktion und inhaltlicher Dimension des Links stattzufinden hat.

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen macht, ist die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 [Rn. 23] - marions-kochbuch.de; Köhler / Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 2.27).

    (4) Für das unbefugte Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder innerhalb einer Online-Rezeptsammlung haftete die Betreiberin der Internetseite (BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 - marions-kochbuch.de).

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 6 U 119/12

    Irreführung durch Bewerbung eines Rasiergeräts mit die Haut gesunderhaltender

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    aa) Eine solche Haftung der Anbieter von Internetdiensten kann allerdings unter dem Gesichtspunkt des gefahrerhöhenden Verhaltens in Betracht kommen (vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 [Rn. 22, 36] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, GRUR 2012, 304 = WRP 2012, 330 [Rn. 60] - Basler-Haar-Kosmetik), wobei hinsichtlich der Haftungsvoraussetzungen auf die zur Störerhaftung entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden kann (Senat, MD 2010, 1093 - Schlank-Sensation Nr. 1; NJOZ 2012, 971 - Schlank-Geheimnis).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11

    Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • LG Köln, 26.02.2013 - 33 O 181/12

    Haftung eines Arztes für Aussagen auf einer Internetseite durch Verlinkung

  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 259).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

    Eine solche Haftung für fremde Inhalte kann insbesondere ausscheiden, wenn es sich um Inhalte handelt, die von einem Dritten, mit dem der Verlinkende in keiner näheren Beziehung steht, eingestellt wurden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 259).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 15.10.2013 - 17 O 122/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41810
LG Bielefeld, 15.10.2013 - 17 O 122/13 (https://dejure.org/2013,41810)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.10.2013 - 17 O 122/13 (https://dejure.org/2013,41810)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 17 O 122/13 (https://dejure.org/2013,41810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Immobilienmaklers zur Angabe des Preises einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preistbestandteile

  • kanzlei.biz

    Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Maklercourtage muss inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Preisangabe eines Immobilienmaklers ohne Angabe der eingerechneten Mehrwertsteuer kann wettbewerbswidrig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Maklercourtage auf Immobilienscout24.de muss inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: Was Immobilienmakler bei der Angabe der Provision beachten müssen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35447
OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13 (https://dejure.org/2013,35447)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2013 - 13 W 79/13 (https://dejure.org/2013,35447)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 13 W 79/13 (https://dejure.org/2013,35447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht in Werbeanzeige: Angabe von Telefonnummer und Internetadresse genügt in Zeitungsanzeige nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für eine Kreuzfahrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung für eine Kreuzfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anbieten einer Flusskreuzfahrt unter der Firmierung "F. R." ohne Rechtsformangabe ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbieten einer Flusskreuzfahrt unter der Firmierung "F. R." ohne Rechtsformangabe ist wettbewerbswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 361
  • GRUR-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Die Pflicht zur Information über die Identität des Unternehmers erfordert dabei auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12 - Brandneu von der IFA, juris Rn. 11).

    Er soll wissen, mit wem er es zu tun hat, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt und wie er seinen potentiellen Geschäftspartner erreichen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 29); und zwar auf klare und unmissverständliche Weise (BGH, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O., juris Rn. 13).

    Darüber hinaus ist die Mitteilung der Identität des Vertragspartners aber auch für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers wesentlich, weil dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Ruf des Unternehmers im Hinblick auf Qualität und Zuverlässigkeit des von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen, aber auch dessen wirtschaftliche Potenz, Bonität und Haftung einzuschätzen (BGH, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O.).

    d) Das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG ist erfüllt, da es um die Vorenthaltung von Informationen geht, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft (BGH, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O., juris Rn. 19; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5a Rn. 57).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Der Europäische Gerichtshof hat allerdings hervorgehoben, dass nur eine nicht restriktive Auslegung des Begriffs der Aufforderung zum Kauf mit dem Richtlinienziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, in Einklang stehe (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10 - Konsumentenombudsmann/Vin Sverige AB, juris Rn. 29).

    Ob eine bestimmte kommerzielle Kommunikation den Verbraucher unter Berücksichtigung des eingesetzten Kommunikationsmittels in die Lage versetzt, eine geschäftliche Entscheidung bezüglich eines Produkts zu treffen, sei dabei im Einzelfall zu entscheiden; das gelte auch dann, wenn nur bestimmte, das Produkt kennzeichnende Merkmale genannt werden (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011, a. a. O., juris Rn. 59).

    Zwar kann es ausreichend sein, wenn der Gewerbetreibende im Übrigen auf seine Webseite verweist, sofern sich dort wesentliche Informationen über die maßgeblichen Merkmale des Produkts, dessen Preis und die übrigen Erfordernisse gemäß Art. 7 der Richtlinie finden (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011, a. a. O., juris Rn. 59).

    Ob dies im Einzelfall genügt, den Vorgaben der Richtlinie 2005/29 zu entsprechen, hängt insbesondere auch von der Art des verwendeten Kommunikationsmediums ab (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011, a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Es ist auch nicht erforderlich, dass alle vertragswesentlichen Regelungen bekannt sind (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013 - 6 U 28/12, juris Rn. 12; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5a Rn. 30a).

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O.).

    Einer weiteren Konkretisierung darüber, welchem Standard die Schiffskabinen im Einzelnen entsprechen, bedarf es nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 6 U 60/13, juris Rn. 6; OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 26, 27).

    Er soll wissen, mit wem er es zu tun hat, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt und wie er seinen potentiellen Geschäftspartner erreichen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 29); und zwar auf klare und unmissverständliche Weise (BGH, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O., juris Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13

    Aufforderung zum Vertragsschluss im Rahmen einer Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Einer weiteren Konkretisierung darüber, welchem Standard die Schiffskabinen im Einzelnen entsprechen, bedarf es nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 6 U 60/13, juris Rn. 6; OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 26, 27).

    Die Telefonnummer sowie die Internet-Adresse, die in der Anzeige mitgeteilt werden, stellen insoweit keine ausreichenden Angaben der Identität eines Unternehmens dar (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, a. a. O., juris Rn. 7).

    Im Übrigen bedürfte es eines ausdrücklichen Hinweises des Werbenden, dass detaillierte Angaben zu seiner Identität auf seiner Internet-Seite zu finden seien (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, a. a. O., juris Rn. 7).

  • OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei fehlender Offenlegung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Da die Antragsgegnerin als Reisebüro typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen und nicht die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung übernimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, juris Rn. 12; MünchKomm/Tonner, BGB, 6. Aufl., § 651a Rn. 43), fehlt es in der Werbeanzeige auch an der Angabe des Reiseveranstalters als Vertragspartner des Verbrauchers (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 6 U 1577/11, juris Rn. 24).

    Dass nicht auch der Reiseveranstalter genannt ist, steht dem Vorliegen eines annahmefähigen Angebots nicht entgegen (vgl. nur OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2011, a. a. O., juris Rn. 24; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 5a Rn. 30d).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Zudem hat nach wie vor ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung keinen Zugang zum Internet und kann daher auch dort bestehende Informationsmöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11 - Pharmazeutische Beratung über Call-Center, juris Rn. 23).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13
    Da die Antragsgegnerin als Reisebüro typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen und nicht die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung übernimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, juris Rn. 12; MünchKomm/Tonner, BGB, 6. Aufl., § 651a Rn. 43), fehlt es in der Werbeanzeige auch an der Angabe des Reiseveranstalters als Vertragspartner des Verbrauchers (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 6 U 1577/11, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dies setzt nicht voraus, dass in der kommerziellen Kommunikation bereits alle essentialia negotii genannt sind (OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG Nürnberg GRUR-RR 2015, 117; LG Frankfurt, Urt. v. 08.02.2013, 2/6 O 273/12, BeckRS 2013, 10014).

    Er soll wissen, mit wem er in Verkehr bzw. in geschäftlichen Kontakt tritt, wer sein potentieller Geschäftspartner ist und wie er diesen - auch und gerade im Rechtsverfolgungsfall - unmittelbar und ohne weitere Nachforschungen erreichen kann (BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Hamm WRP 2012, 985; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011, BeckRS 2012, 24718; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Köln GRUR-RR 2013, 119; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG München MMR 2014, 818).

    Darüber hinaus ist die Mitteilung der Identität des Vertragspartners auch deshalb für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers wesentlich, weil dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Ruf des Unternehmens im Hinblick auf Qualität und Zuverlässigkeit der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen, aber auch dessen wirtschaftliche Potenz, Bonität und Haftung einzuschätzen (BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845).

    Unter Berücksichtigung dessen sowie der wegen des Ziels des hohen Verbraucherschutzes gebotenen nicht restriktiven Auslegung des Begriffs "Aufforderung zum Kauf" in Art. 7 Abs. 4 UGP-Richtlinie (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmannen ./. Ving Sverige; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG Nürnberg GRUR-RR 2015, 117) löst auch das Angebot einer unentgeltlichen Finanzdienstleistung die Pflicht zur Angabe der Identität und der Anschrift des anbietenden Unternehmens aus.

    Bei der Vorenthaltung von Informationen, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG stets erfüllt (BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder; BGH WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwaren; BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 584 - Typenbezeichnung; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG München WRP 2012, 230; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 404).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - 15 U 50/15
    Dies setzt nicht voraus, dass die kommerzielle Kommunikation bereits alle notwendigen Grundvoraussetzungen des Geschäftsabschlusses nennt (OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2013, 13 W 79/13, BeckRS 2013, 21845; OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2014, 14 U 1641/13, BeckRS 2014, 18825; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2015, 117, LG Frankfurt/ Main, Urteil vom 8. Februar 2013, 2/6 O 273/12, BeckRS 2013, 10014; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.07.2013 - 312 O 202/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31206
LG Hamburg, 16.07.2013 - 312 O 202/12 (https://dejure.org/2013,31206)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2013 - 312 O 202/12 (https://dejure.org/2013,31206)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 312 O 202/12 (https://dejure.org/2013,31206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
  • MMR 2013, 719
  • ZUM 2014, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 05.03.2014 - 28 O 232/13

    "kommerziellen Nutzung" bei der Creative Commons-Lizenz

    Die Sätze 3-6 des § 16a RStV bilden vor allem Sicherungen gegen eine Quersubventionierung aus der öffentlich finanzierten Auftragserfüllung in dem Bereich der kommerziellen Aktivitäten der Rundfunkanstalten (LG Hamburg, Urteil vom 16. Juli 2013 - 312 O 202/12 -, juris).
  • OLG Hamburg, 01.06.2017 - 3 U 124/13

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 16.7.2013 (Az. 312 O 202/12) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage in der Fassung des in der Berufungsverhandlung vom 23.2.2017 gestellten Hauptantrages als unzulässig abgewiesen wird.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, hat mit Urteil vom 16.07.2013 (Az.: 312 O 202/12) die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16. Juli 2013 im Verfahren 312 O 202/12 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel (§ 890 ZPO) zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs.

    Zwar ist die nach Ansicht des Senats zutreffende Rechtsauffassung des Landgerichts, dass § 16a Abs. 1 S. 3 RStV keine Marktverhaltensregelung sei, in der Literatur auf Kritik gestoßen (z.B. Ring in ZUM 2014, 77; Wilde/Fischer in MMR 2013, 720).

  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Hamburg, MMR 2013, 719).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2013 - I-4 U 88/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41710
OLG Hamm, 14.11.2013 - I-4 U 88/13 (https://dejure.org/2013,41710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2013 - I-4 U 88/13 (https://dejure.org/2013,41710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2013 - I-4 U 88/13 (https://dejure.org/2013,41710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abwertende Werbeaussage, Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abwertende Werbeaussage, Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abwertende Äußerungen über Konkurrenten, die auf subjektiver Einschätzung beruhen, sind von der Meinungsfreiheit geschützt

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei einer Werbeaussage

  • kanzlei-rader.de

    Zu den Voraussetzungen des Herabsetzens eines Mitbewerbers durch kritische Äußerungen über den Gesellschafter einer GmbH

  • kanzlei-rader.de

    Zu den Voraussetzungen des Herabsetzens eines Mitbewerbers durch kritische Äußerungen über den Gesellschafter einer GmbH

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei einer Werbeaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abwertende Werbeaussagen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abwertende Äußerungen über Konkurrenten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kritische Äußerung über Wettbewerber von Meinungsfreiheit gedeckt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 28.02.2011 - 6 W 35/11

    Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche durch Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13
    Die Klagebefugnis, die sich aus der Mitbewerberstellung ergibt, steht aber nicht ihm zu, sondern der Gesellschaft (OLG Köln GRUR-RR 2011, 370).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13
    Eine Meinungsäußerung in Form einer wertenden Kritik am Verhalten anderer muss jedoch dort ihre Grenze finden, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt (vgl. BGH NJW 2002, 1192, 1193).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13
    b) Tatsachenbehauptungen sind charakterisiert durch eine objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit, während für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist (BVerfG NJW 2000, 199, 200).
  • BVerwG, 23.11.2001 - 4 A 46.99

    Lärmschutzklage gegen den Neubau der A 113 zwischen Landesgrenze Berlin/

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13
    Von einer Schmähkritik kann nach der Auffassung des insoweit zuständigen 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs nur die Rede sein, wenn es bei der Äußerung im Rahmen des Meinungsstreits nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits scharfer, auch polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH NJW 2002, 192, 1193).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13
    Auch eine im Wirtschaftsleben bekannte Person muss sich kritische Einschätzungen seiner Leistungen dann in aller Regel gefallen lassen, soweit diese nicht mit der Behauptung konkreter unwahrer Tatsachen verbunden sind (vgl. BGH NJW 1998, 2141 = BGHZ 138, 311, 320).
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    Haftung Unternehmen für Mitarbeiteräußerungen auf Social Media

    Wird das Unternehmen von einer Gesellschaft betrieben, ist als Unternehmer grundsätzlich nur die Gesellschaft als Inhaber des Unternehmens anzusehen und nicht der oder die einzelnen Gesellschafter (OLG Hamm Urt. v. 14.11.2013 - 4 U 88/13, GRUR-RS 2014, 02435; OLG Köln NZG 2011, 1320; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 8 Rn. 3.27b).
  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Die Klagebefugnis, die sich aus der Mitbewerberstellung ergibt, steht aber nicht ihm zu, sondern der Gesellschaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2011 - 6 W 35/11, GRUR-RR 2011, 370; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013 - 4 U 88/13, BeckRS 2014, 2435; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 8 Rn. 3.27; Büch in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 13 Rn. 4a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38718
LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die durch diese Institutionen vermittelte mittelbare Mitgliedschaft, die den Anforderungen genügt, erstreckt sich auch auf den hier maßgebenden Bereich des Sachverständigenwesens (vgl. BGH WRP 1997, 946, 947).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die wettbewerbsrechtliche Relevanz scheidet nur ausnahmsweise aus (vgl. BGH GRUR 2008, 443; Köhler aaO, § 5 Rn. 2.178a).
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    In dieser Hinsicht verbindet der angesprochene potentielle Kunde mit diesem Begriff eine bestimmte Werthaltigkeit der Tätigkeit (OLG Dresden, BeckRS 1996, 31211118).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Hamm, 11.03.1986 - 4 U 100/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Er dient der Förderung des fachlichen Rufes des Beklagten und der Verbesserung seiner Stellung im Wettbewerb um Kundenaufträge (zum Ganzen OLG Hamm, GRUR 1987, 57, 58).
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die Wiederholungsgefahr wird auf Grund des bereits verwirklichten Verstoßes vermutet (BGH GRUR-RR 2013, 261, 263).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Entgegen der Ansicht des Beklagten ist der vorliegende Fall nicht deckungsgleich mit OLG Köln, Urt. v. 1.6.2012 - 6 U 218/11.
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Zwar kann ein sogenannter "Ausreißer"-Fall (BGH GRUR 1992, 617, 618) u.U. dazu führen, eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zu verneinen.
  • LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14

    Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

    Die schriftliche Erstattung eines Gutachtens für die beauftragende Versicherung ist mithin ein Verhalten nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Durchführung eines Vertrages über die Gutachtenerstattung zusammenhängt und somit Unternehmens- und Marktbezug aufweist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2013 - 12 O 161/12, BeckRS 2013, 22652).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht