Weitere Entscheidung unten: LG München I, 13.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - I-6 U 84/13   

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https://dejure.org/2014,3405
OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - I-6 U 84/13 (https://dejure.org/2014,3405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2014 - I-6 U 84/13 (https://dejure.org/2014,3405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 (https://dejure.org/2014,3405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und Mahnkosten durch einen Mobilfunkanbieter

  • kanzlei.biz

    Pauschalbeträge eines Telekommunikationsanbieters in Höhe von 13,00 EUR für eine Rücklastschrift und 9,00 EUR für eine Mahnung sind überhöht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und Mahnkosten durch einen Mobilfunkanbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pauschale Kosten für Rücklastschrift in Höhe von 13 EURO bzw. für Mahnkosten in Höhe von 9 EURO durch Telekommunikations- und DSL-Anbieter unangemessen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mahn- und Rücklastschriftpauschalen von 9,00 bzw. 13,00 EUR überhöht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pauschale von 13 Euro für Rücklastschriften und 9 Euro für Mahnkosten durch einen Mobilfunkanbieter unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschale von 13 Euro für Rücklastschriften und 9 Euro für Mahnkosten durch einen Mobilfunkanbieter unzulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Vodafone D2 GmbH muss wegen Erhebung überhöhter Mahn- und Rück-last-schrift-pauschalen ein Ordnungsgeld i.H.v. 70.000 Euro an die Staatskasse zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 729
  • GRUR-RR 2014, 273
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Ihr ist es unbenommen für neu abzuschließende Verträge eine angemessene Schadenspauschale zu vereinbaren und in den Fällen, in denen sie keine Regelung über Schadenspauschalen getroffen hat, den Schaden konkret zu berechnen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2012, 7 W 92/11, juris Rz. 35 = MDR 2012, 391 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 11/09

    Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen Haribo GmbH & Co. KG: Rechtsstreit um

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Nach der Rechtsprechung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird ein Zuwarten von zwei Monaten im Allgemeinen als nicht dringlichkeitsschädlicher Zeitraum erachtet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, I-20 U 11/09, juris Rz. 21 = LRE 59, 245 ff.).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    (1) Die Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152; OLG München Beschluss v. 22.04.2008, 29 W 1211/08, juris Rz. 51 = WRP 2008, 972, 976; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage 2014, § 12, Rz. 3.15).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Anerkanntermaßen ist eine Konkretisierung des in erster Instanz gestellten Unterlassungsantrags zulässig (BGH Urt. v. 25.04.1991, I ZR 134/90, juris Rz. 17 = GRUR 1991, 772 ff.).
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Denn die Dringlichkeit entfällt auch dann, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2010, 3 U 161/09, juris Rz. 52 = GRUR-RR 2011, 376 ff.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage 2014, § 12, Rz. 3.15a).
  • OLG Rostock, 10.01.2013 - 3 U 133/09

    Berufungsverfahren: Anschlussberufung bei Klageänderung des erstinstanzlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Hingegen liegt eine Klageänderung vor, die nur im Wege der Anschlussberufung zulässig ist (OLG Rostock, Urt. v. 10.01.2013, 3 U 133/09, juris Rz. 29), wenn der Klagegrund verändert wird, was der Fall ist, wenn seine Identität nicht mehr gegeben ist, durch den Vortrag neuer Tatsachen also der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhaltes verändert wird.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH finden die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden (BGH Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 154/04, juris Rz. 23 = NJW 2005, 1645 ff.).
  • OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05

    Wettbewerbsverstoß: Dringlichkeitsvermutung bei Kenntnis über einen Zeitraum von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    Maßgeblich soll sein, ob es sich um derart einschneidende Veränderungen der Art und/oder Intensität nach handelt, die eine neue Situation zu Lasten des Antragstellers entstehen lassen (Harte/Henning/Retzer, UWG § 12 UWG, Rn. 332, zitiert nach OLG Hamburg, Urt. v. 11.08.2005, 5 U 19/05, juris Rz. 25 = WRP 2005, 1301 - red. Ls.).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
    (1) Die Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152; OLG München Beschluss v. 22.04.2008, 29 W 1211/08, juris Rz. 51 = WRP 2008, 972, 976; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage 2014, § 12, Rz. 3.15).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    Die Vermutung der Dringlichkeit kann aber widerlegt werden, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist, indem er z.B. mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern nur schleppend betreibt (BGH GRUR 2000, 151 [152] - Späte Urteilsbegründung ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 273 [275] - Unzulässige Kostenpauschale - Rücklastschriftkosten ; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451 [452]), obwohl er die den Wettbewerbsverstoß begründenden Tatsachen kennt oder grobfahrlässig nicht kennt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 3.15 und 3.15a).

    Die Verletzungshandlung bekommt hier eine derart geänderte Qualität und Intensität, dass insoweit nicht von einem früheren kerngleichen Verstoß ausgegangen werden kann, der ansonsten die Dringlichkeit widerlegen könnte (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 273 [275] - Unzulässige Kostenpauschale - Rücklastschriftkosten ).

  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

    Unabhängig davon, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Urteil vom 13.12.2014 (I-6 U 84/13) eine vergleichbare Formulierung gebilligt hat, umschreibt dieser Zusatz lediglich den Ausnahmefall einer vorrangigen Individualabrede, welche keiner AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegt.

    Dies ist der Fall, wenn einer internen Anweisung einer Sparkasse an ihre Geschäftsstellen nach, den Kunden einheitliche Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13, Rn. 36, juris).

    Zudem verstößt die streitgegenständliche Abrechnungspraxis der Antragsgegnerin, in dem sie die Entgelte in ihren Rechnungen erhebt auch gegen § 309 Nr. 5b BGB, weil den Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt wird, ohne ihnen den Nachweis eines geringeren Schadens vorzubehalten, wie es in der Preisliste Stand Juli 2015 für Rücklastschriftenpauschale/Mahnpaschale noch vorgesehen war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 53, juris; LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 39, juris).

    Soweit die Antragsgegnerin dem entgegen tritt, hat sie die Dringlichkeit zu widerlegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 60, juris).

    Die Dringlichkeit entfällt auch dann, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 64, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Verfügungskläger durch sein eigenes Verhalten zeigt, dass es ihm mit der Sache nicht eilig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1999 - I ZB 7/99 -, Rn. 11, juris; KG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14 -, Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 62, juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 U 107/08 -, Rn. 41, juris; Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 -, Rn. 43, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 2 U 162/16 -, Rn. 48, juris; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 12 Rn. 2.15 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn er längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoß und die Person des Verantwortlichen kennt oder grobfahrlässig nicht kennt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 62, juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 -, Rn. 43, jurisKöhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 40. Aufl. 2022, UWG § 12 Rn. 2.15).

    Alsdann muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, wann er tatsächlich Kenntnis erlangt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 77, juris; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - I-4 U 57/21 -, Rn. 46, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wies das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Urteil vom 13. Februar 2014 (Az. I-6 U 84/13) zurück.

    Es handelt sich in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch um einen Betrag, der nicht im Einzelfall berechnet wird, sondern um einen durchschnittlichen oder gerundeten oder willkürlich festgesetzten Betrag (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014, Az.: I-6 U 84/13, zitiert nach juris, Rn. 90).

    Vielmehr kann der Kläger auch dann aus § 1 UKlaG vorgehen, wenn er die Umgehung einer als Allgemeiner Geschäftsbedingung unwirksamen Regelung im Sinne des § 306a BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 2005, Az.: XI ZR 154/04, BGHZ 162, 294; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014, Az.: I-6 U 84/13, NJW-RR 2014, 729 - 733; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 07. Februar 2019, Az.: 2 U 5/18, GRUR-RR 2019, 432 - 437 mit weiteren Nachweisen).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die den Parteien bekannten Urteile des Landgerichts vom 25. Februar 2015 - Az.: 12 O 64/14 - (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-6 U 52/15) sowie vom 05. Juni 2013 - Az.: 12 O 649/12 - (Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: I-6 U 84/13) verwiesen.

  • OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15

    Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens

    Zum anderen kann die Dringlichkeit zwar entfallen, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - 6 U 84/13, juris Tz. 63).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 1 U 170/13

    Unzulässige Klausel gegenüber Privatkunden bezüglich Kosten für geduldete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, finden die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden (BGH, Urt. v. 08.03.2005 - XI ZR 154/04, BGHZ 162, 294 [juris Rn. 23]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2014 - I-6 U 84/13, NJW-RR 2014, 729 [juris Rn. 36]).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 11 U 113/15

    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

    Zu Recht verweist die Beklagte zwar darauf, dass die Dringlichkeit entfallen kann, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit den begangenen identisch, ihnen aber im Kern gleich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2015 - I-6 U 84/13; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 12 Rn. 3.15a).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2017 - 20 U 139/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Erhebung von Kostenpauschalen für Mahnungen und

    Jedenfalls aber nach Erhalt der Abmahnung des Klägers mit Schreiben vom 30.03.2012 (Anlage K 5 im Verfahren 12 O 649/12 LG Düsseldorf, I-6 U 84/13 OLG Düsseldorf), durch das er die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der Preisliste Stand 12.05.2009 enthaltenen Rücklastschriftpauschale von 12, 50 EUR als im Hinblick auf die tatsächlich anfallenden Kosten zu hoch beanstandet hatte, hätte die Beklagte ihre Kosten - ihr Vorbringen unterstellt, dass es keine Kalkulation gab - tatsächlich berechnen müssen.
  • OLG Schleswig, 15.10.2015 - 2 U 3/15

    Mobilfunkvertrag - Höhe der Pauschale für Rücklastschriften - Umgehung eines

    Der Kläger kann als anspruchsberechtigte Stelle gemäß §§ 3, 4 UKlaG aus § 1 UKlaG auch dann vorgehen, wenn er die Umgehung einer als Allgemeiner Geschäftsbedingung unwirksamen Regelung im Sinne des § 306 a BGB geltend macht (so im Ergebnis BGHZ 162, 294 ; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 2014, 729; vgl. ferner Palandt/Bassenge, 74. Auflage, Rn. 6 a. E. zu § 1 UKlaG ; Palandt/Grüneberg a. a. O., Rn. 2 zu § 306 a BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 O 374/15
  • LG Dortmund, 04.03.2020 - 8 O 2/20
  • LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15

    AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Zulässigkeit der

  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 213/17

    Nichtangabe KM-Fahrleistung Auto gegenüber Kfz-Versicherer

  • LG Wuppertal, 28.10.2022 - 3 O 181/22
  • OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21

    Mahnkosten

  • BGH, 05.09.2019 - III ZR 29/19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Bekanntschaft mit dem Mitarbeiter

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 6 U 139/20

    Haftung für bezahlte Kundenrezensionen im Internet

  • OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21

    Kenntnis des CEO - Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren:

  • LG Düsseldorf, 11.11.2015 - 12 O 5/15
  • LG Kiel, 12.12.2014 - 17 O 164/14

    Pauschale Erhebung von Rücklastschriftkosten: Verstoß gegen das Umgehungsverbot

  • LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 8/17

    Auskunftserteilung über die Gewinnerzielung durch Vereinnahmung von

  • LG Düsseldorf, 28.04.2021 - 12 O 188/18
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 24 O 59/15
  • LG Düsseldorf, 24.02.2021 - 12 O 302/19
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Rechtsprechung
   LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,69
LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13. (https://dejure.org/2014,69)
LG München I, Entscheidung vom 13.01.2014 - 9 O 25477/13. (https://dejure.org/2014,69)
LG München I, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 9 O 25477/13. (https://dejure.org/2014,69)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stiftung Warentest darf bei Ritter Sport Voll-Nuss-Schokolade nicht behaupten, das Aroma sei chemisch hergestellt

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Streit ums Schokoladen-Aroma: Gericht verbietet Äußerungen eines Warentestinstituts

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Testinstitut darf Schokoladensorte nicht auf Grund fehlerhafter Auslegung der Europäischen Aromenverordnung mit "mangelhaft" bewerten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport obsiegt gegen Stiftung Warentest - Streit um Aromastoff Piperonal

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ritter Sport obsiegt gegen Stiftung Warentest

  • faz.net (Pressebericht, 13.01.2014)

    Streit um Vanillearoma: Schwere Niederlage für Warentest gegen Ritter Sport

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schokoladen-Test

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung bestätigt - Ritter Sport obsiegt gegen Stiftung Warentest

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streit ums Schokoladen-Aroma - Gericht verbietet Äußerungen eines Warentestinstituts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport gegen Stiftung Warentest: Äußerungen über Inhaltsstoff dürfen nicht verbreitet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport schmettert schlechte Note der Stiftung Warentest ab

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Streit ums Schokoladen-Aroma: Ritter Sport bezwingt Stiftung Warentest

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Quadratisch, praktisch, mangelhaft?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport gewinnt erneut gegen Stiftung Warentest

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schokoladenstreit: Ritter Sport erfolgreich

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Natürliches Aroma? Streit um Schokoladentest

  • faz.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2014)

    Schokoladenstreit: Ritter Sport gegen Stiftung Warentest

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2013)

    Ritter Sport und Stiftung Warentest: Schokolade, bittersüß

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.12.2013)

    Richter schlägt Kompromiss im Schoko-Streit vor

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das "Mangelhaft” der Stiftung Warentest hatte offenbar schwere Folgen für Ritter Sport

  • zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 13.01.2014)

    Schoko-Streit: "Am Ende bekommt der Verbraucher nur Chemie"

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 13.01.2014)

    Krisenforscher über Schokourteil: "Den falschen Gegner ausgesucht"

Sonstiges (3)

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach "Mangelhaft” für Voll-Nuss: Ritter Sport verzichtet auf Schadensersatzforderungen gegenüber Stiftung Warentest

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.06.2014)

    Aromen-Streit: Ritter-Sport-Chef wirft Stiftung Warentest "Anschlag" vor

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 01.09.2014)

    Vor Ritter-Sport-Prozess: Stiftung Warentest büßt Vertrauen ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 273
  • NJ 2014, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Ist die Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv - letzteres im Sinne des Bemühens um objektive Richtigkeit - vorgenommen worden, so steht nichts entgegen, soweit es um die Angemessenheit der Prüfungsmethoden, die Auswahl der Objekte und schließlich die Darstellung der Untersuchungsergebnisse geht, einen erheblichen Ermessensfreiraum zuzulassen." (unter Berufung auf BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, insbesondere wohl Abs. 28 und 31).

    Speziell zur Zulässigkeit von Meinungsäußerungen hat der Bundesgerichtshof weiter ausgeführt (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73 "Warentest II", Abs. 27 und 30): "Die Grenzen zulässiger Kritik können im Einzelfall sehr weit gezogen sein.

    Diese Auslegung der Beklagten ist im Ansatz der Normauslegung nicht vertretbar; die Berichterstattung verlässt auch deswegen den Boden einer sachlich gerechtfertigten Kritik (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, Abs. 30).

    Der Bundesgerichtshof hat den weiten Beurteilungsspielraum nämlich immer nur unter der Prämisse zugebilligt, dass die Untersuchung neutral und zumindest im Bemühen um Objektivität durchgeführt wird (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, Abs. 31).

    Die große der Beklagten mit guten Gründen zugebilligte Freiheit beruht wie oben ausgeführt darauf, dass die Beklagte zugleich dazu berufen ist, zu prüfen, dass sie mit ihrer Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73 "Warentest II", Abs. 30).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Die Beklagte kommt damit nämlich ihrer Aufgabe nach, den Verbraucher aufzuklären und so Orientierung in einem möglicherweise durch irreführende Anpreisungen verzerrten Markt zu finden (vgl. auch insoweit BGH, Urt. v. 10.03.1987, VI ZR 144/86 "Warentest IV", Abs. 13).

    Der Bundesgerichtshof hat weiter formuliert: "Die Grenze der Unzulässigkeit ist dann erst überschritten, wo es sich um bewußte Fehlurteile und bewußte Verzerrungen, insbesondere auch unrichtige Angaben und einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren und Leistungen handelt, aber auch dort, wo die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die sich aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als sachlich nicht mehr vertretbar ("diskutabel") erscheinen." (BGH, Urt. v. 10.03.1987, VI ZR 144/86 "Warentest IV", Abs. 13).

    Wendet man die vom Bundesgerichtshof formulierten Grenzen zur Zulässigkeit des Werturteils (BGH, Urt. v. 10.03.1987, VI ZR 144/86 "Warentest IV", Abs. 13) auf diese der Behauptung vorgelagerte Wertung an, so ergibt sich die Unzulässigkeit der getroffenen Meinungsäußerung:.

    Die Kammer hat sich insbesondere mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.1987, VI ZR 144/86 "Warentest IV" auseinandergesetzt.

  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Die Kammer hält diese Behauptung auch für eine selbständige Behauptung (für die Kriterien BGH, Urt. v. 21.02.1989, VI ZR 18/88, "Warentest V", Abs. 12): Dieser Behauptung kommt nämlich neben dem Werturteil eine eigenständige Bedeutung zu.

    Gegen derartige Tatsachenbehauptungen kann deshalb der betroffene Hersteller, wenn ihre Unwahrheit erwiesen ist und sie den Absatz seiner Ware beeinträchtigen können, nach §§ 824, 1004 BGB mit der Unterlassungsklage vorgehen." (BGH, Urt. v. 21.02.1989, VI ZR 18/88, "Warentest V", Abs. 12).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, so streitet die Vermutung für die Zulässigkeit der "freien Rede" (BGHZ 45, 296, 208).

    In der Entscheidung BGHZ 45, 296, in der es ebenfalls um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ging, ist diese Grenze dort gesehen worden, wo eine Schmähkritik vorliegt; in ähnlicher Form hat der Senat insbesondere auch im Bereich des Persönlichkeitsschutzes eine so weit gehende Kritik als unzulässig bezeichnet (vgl. Urt. vom 25. Mai 1971 -- VI ZR 26/70 = LM BGB § 847 Nr. 42; vom 18. Juni 1974 -- VI ZR 16/72 = LM GG Art. 5 Nr. 36).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Anderes gilt jedoch dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 aaO S. 336), sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser, dessen Verständnis hierfür maßgeblich ist (st.Rspr.: vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1987 - VI ZR 195/86 = NJW 1987, 2225, 2226 m.w.N.), als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefaßt werden.
  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65

    Übervorteilung eines freien Hypothekenmaklers durch die Vermittlung der Gewährung

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. 1, 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, wie der erkennende Senat bereits mehrfach betont hat, nicht zu gering eingeschätzt werden, wenn über Ansprüche zu entscheiden war, die aus abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge hergeleitet wurden (BGHZ 36, 377; Senatsurteil vom 15. November 1966 -- VI ZR 65/65 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 32 und die soeben erwähnten Urteile vom 14. Januar und vom 20. Juni 1969 = aaO).
  • BGH, 14.01.1969 - VI ZR 196/67

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Diese von der Sache her unterschiedliche Lage war denn auch einer der Gründe, weshalb der erkennende Senat bei der Beurteilung von wertender Kritik an gewerblichen Leistungen bereits mehrfach betont hat, daß je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich nicht gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Urt. v. 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 35 a; vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 37).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    In diesen Entscheidungen hat der Senat der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198; 12, 113) zum Einfluß des Art. 5 GG auf die Auslegung der Vorschriften des allgemeinen Rechts Rechnung getragen, indem er auch den Rechtsschutz der gewerblichen Tätigkeit gegen eine öffentliche Kritik eingeschränkt hat.
  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 175/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Dieser Grundsatz trifft im Kern, wenn auch unter gebotener Beachtung aller Eigenheiten und Unterschiedlichkeiten ebenfalls für die Äußerung über die Bewertung von Waren und Leistungen zu (vgl. BGH Urt. vom 11. Januar 1966 -- VI ZR 175/64 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 28; siehe auch Arndt NJW 1964, 1310, 1313; Nahme GRUR 1964, 484, 485; Weitnauer DB 1963, 55; Bofinger NJW 1965, 1833) .
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
    Diese von der Sache her unterschiedliche Lage war denn auch einer der Gründe, weshalb der erkennende Senat bei der Beurteilung von wertender Kritik an gewerblichen Leistungen bereits mehrfach betont hat, daß je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich nicht gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Urt. v. 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 35 a; vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 37).
  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.01.2014, Gz.: 9 O 25477/13, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts München I vom 12.02.2014 wird zurückgewiesen,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 5 S 21.14

    Keine "Smiley-Listen" für Lebensmittelbetriebe

    Wenn die Beschwerde meint, bei den fraglichen Informationen handele es sich nicht um Werturteile wie bei einem Warentest, sondern um eine Kategorisierung der festgestellten Abweichungen, lässt sich dies jedenfalls aus der Sicht des Verbrauchers den Angaben der "Smiley-Liste" nicht entnehmen: Abgesehen davon, dass bei einem Warentest auch Tatsachenbehauptungen neben Werturteile treten können (beispielsweise die Behauptung des Nachweises eines chemisch hergestellten Aromastoffes in einer mit natürlichem Aroma deklarierten Schokolade, vgl. Urteil des Landgerichts München vom 13. Januar 2014 - 9 O 25477/13 -, juris Rn. 136), handelt es sich auch bei einem Warentest um nichts anderes als die vergleichende Kategorisierung von in Testungen festgestellten Abweichungen bzw. Mängeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - L 1 KR 301/13

    Krankenversicherung - Qualitätssicherung mit Routinedaten - keine

    Allgemein gesprochen kann der Inhaber eines Gewerbebetriebes nicht mehr verlangen als eine neutrale und von dem Bemühen um Objektivität durchdrungene Bewertungsmethode (LG München, Urt. v. 13. Januar 2014 - 9 O 25477/13 - jurisRn154-156 [Ritter Sport]).
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