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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.03.2014 - I-6 W 43/14   

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https://dejure.org/2014,7105
OLG Köln, 26.03.2014 - I-6 W 43/14 (https://dejure.org/2014,7105)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.2014 - I-6 W 43/14 (https://dejure.org/2014,7105)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 2014 - I-6 W 43/14 (https://dejure.org/2014,7105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus einer notariellen Urkunde

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 794, 797, 802, 890; UWG § 14 Abs. 2 S. 1
    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus einer notariellen Urkunde

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 794, 797, 802, 890 ; UWG § 14 Abs. 2 S. 1
    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus einer notariellen Urkunde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein fliegender Gerichtsstand im Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2014 - 6 W 43/14
    Der Prozess und die Zwangsvollstreckung des prozessualen Erkenntnisses sind voneinander unabhängige, selbständige Gerichtsverfahren (vgl. BGH, NJW 2002, 754).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin war erfolglos (OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2014 - 6 W 43/14, GRUR-RR 2014, 277 = WRP 2014, 746).

    Besondere Bedeutung erlangt hier die in der Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortete Frage, welches Gericht als Prozessgericht erster Instanz für den Erlass der Ordnungsmittelandrohung (§ 890 Abs. 2 ZPO) sowie die Durchführung des Bestrafungsverfahrens (§ 890 Abs. 1 ZPO) zuständig ist (für das Amtsgericht am Sitz des Notars: OLG Köln, WRP 2014, 746; OLG München, WRP 2015, 646; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 7 W 28/99, juris; OLG Düsseldorf, WRP 2015, 71; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 890 Rn. 14 iVm § 887 Rn. 6; MünchKomm.ZPO/Gruber, 4. Aufl., § 890 Rn. 25 u. 16 iVm § 887 Rn. 25; für das Gericht, das für den Hauptanspruch zuständig wäre: LG Paderborn, WRP 2014, 117; Nippe, WRP 2015, 532, 534; Teplitzky, WRP 2015, 527, 528; Tavanti, WRP 2015, 1411, 1412).

  • OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14

    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich

    Den von der Klägerin bezüglich der notariellen Urkunde gestellten Antrag auf Ordnungsmittelandrohung wies das Landgericht Köln im Verfahren 33 O 271/13 SHG I mit Beschluss vom 11.03.2014, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 26.03.2014, 6 W 43/14, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, ferner auf die zwischen die Parteien im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze vom 26.09.2014, 02.03.2015 und 09.03.2015 sowie auf die Akte 33 O 271/13 LG Köln mit Ordnungsmittelheft SH I = 6 W 43/14 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat war.

    An der im Verfahren 6 W 43/14 mit Beschluss vom 26.03.2014 obiter dicta angeführten Rechtsansicht, dass bereits durch eine notariell beurkundete Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr wegfällt, hält der Senat nicht fest.

  • LG Köln, 23.09.2014 - 33 O 29/14

    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterwerfungserklärung

    Zum selben Ergebnis kommt auch das Oberlandesgericht Köln, wenn es in seinem Beschluss vom 26.3.2014 - I-6 W 43/14, 6 W 43/14 ausdrücklich ausführt, dass es unbedenklich sei, dass der abgemahnte Unterlassungsschuldner dem Abmahnenden durch seine Unterwerfung bei einem Notar seiner Wahl den Gerichtsstand für das Androhungsverfahren "aufzwingen" könne, zumal ihm damit die Möglichkeit einer - wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr durch die notariell beurkundete Unterwerfungserklärung allerdings erkennbar unbegründeten - Klage bei einem anderen nach § 14 Abs. 2 S. 1 UWG zuständigen Gericht nicht genommen werde.
  • OLG München, 05.03.2015 - 34 AR 35/15

    Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig für Ordnungsmittelandrohung bei

    Indessen hat sich das Amtsgericht damit über - soweit ersichtlich - einhellige obergerichtliche Rechtsprechung wie Literatur hinweggesetzt, welche Anträge nach §§ 887 ff. (§ 890 Abs. 2 ) ZPO bei Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden dem Gericht am Sitz des Notars zuweist und in diesem Stadium die besonderen Vorschriften für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Wettbewerbsverstößen (§§ 13, 14 UWG) nicht anwendet (siehe neben OLG Naumburg a. a. O. auch OLG Köln vom 26.3.2014, 6 W 43/14, OLG Düsseldorf vom 5.9.2014, 20 W 93/14, je bei juris; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 887 Rn. 6; Musielak/Lackmann ZPO 11. Aufl. § 890 Rn. 10 und 17 mit § 887 Rn. 18; MüKo/Gruber ZPO 4. Aufl. § 887 Rn. 25; Schuschke/Walker Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 5. Aufl. § 887 Rn. 13; a. A. LG Paderborn vom 27.8.2013, 7 O 30/13 BeckRS 2013, 22653).
  • LG Berlin, 04.08.2015 - 15 O 56/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Wettbewerbsverstoß: Rechtsschutzbedürfnis für

    Aufgrund von allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen könnte das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. September 2014, 20 W 93/14, juris, RN. 12, OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2014, 6 W 43/14, BeckRS 2014, 07828 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2014 - 20 W 93/14

    Voraussetzungen der Androhung eines Ordnungsgeldes zur Vollstreckung einer

    Bei solchen ist anerkanntermaßen (aA nur LG Paderborn BeckRS 2013, 22653) das "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" im Sinne von § 890 Abs. 2 ZPO das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 277; Gruber in: MüKo-ZPO, 4. Aufl., § 887 Rdnr. 25; Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 887 Rdnr. 69; Walker in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rdnr. 10 i.V.m. § 887 Rdnr. 13; Lackmann in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rdnr. 10 und 17 i.V.m. § 887 Rdnr. 18) und dort das Amts gericht, § 797 Abs. 3 ZPO analog (Letzteres übersehen von LG Bonn, Beschluss vom 15.07.2014 - 1 0 222/14 J; die besonderen Vorschriften des UWG über die Zuständigkeit gelten hierfür nicht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
  • LG Bonn, 15.07.2014 - 1 O 222/14

    Androhung von Ordnungsmitteln i.R.e. vollstreckbaren Anspruchs auf Unterlassung

    Ausschließlich zuständiges Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 802, 890 Abs. 2 ZPO) für die Androhung oder Anordnung von Ordnungsmitteln wegen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung aus einer vor einem deutschen Notar errichteten vollstreckbaren Urkunde ist das sachlich zuständige Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (vgl. OLG Köln Beschluss v. 26.03.2014 - 6 W 43/14; vgl. Walker, in: Schuschke / Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 887 Rn. 13; Sturhahn, ebd., § 890 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23075
OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 6 U 227/12 (https://dejure.org/2013,23075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UWG
    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; Dringlichkeit für weiteren Eilantrag

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; Dringlichkeit für weiteren Eilantrag

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterlassungstitel bei kerngleicher Zuwiderhandlung; Dringlichkeit für eine erneute Unterlassungsverfügung wegen eines neuen Verhaltens des Unterlassungsschuldners

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeit für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Dem Begehren der Antragstellerin steht nicht der Einwand doppelter Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) entgegen, weil sie bereits in einem anderen Eilverfahren vor der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (3/8 O 94/12 = Senat 6 U 226/12) gegen Zeitungs- und Internetanzeigen aus der damaligen Werbekampagne der Antragsgegnerin vorgegangen ist.

    Bei der mit dem Eilantrag zu 2.) angegriffenen I-Phone App der "..." (Anlage K 2) ist im Vergleich zu der im Parallelverfahren angegriffenen Zeitungsanzeige lediglich die sog. "Subline" geringfügig umformuliert worden ( "Sparen Sie bis zu 120 EUR jährlich bei Z" (Anlage K 1 - 6 U 226/12) - "Bei Z bis zu 120 EUR/Jahr sparen" (Anlage K 2 - 6 U 227/12).

    Zum einen hat die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin schon bei Einleitung des ersten Eilverfahrens (6 U 226/12) Kenntnis auch von den hier angegriffenen Verletzungshandlungen hatte.

    Allein der Umstand, dass die hier und in dem Eilverfahren 6 U 226/12 angegriffenen Verletzungshandlungen Teil ein und derselben Werbekampagne gewesen sind, legt eine Kenntnis oder eine grob fahrlässige Unkenntnis der Antragstellerin nicht in einem Maße nahe, dass eine weitere Glaubhaftmachung durch die Antragsgegnerin entbehrlich wäre.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe der Senatsurteile vom 6. Dezember 2012 (6 U 144/12) und vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren (6 U 226/12) verwiesen.

    Wie der Senat in der Entscheidung im Parallelverfahren 6 U 226/12 ausführlich begründet hat, erwartet der angesprochene Verkehr bei einer solchen Werbeaussage, dass er im Fall eines Tarifwechsels zur Antragsgegnerin regelmäßig die oben genannten jährlichen Beträge einsparen kann.

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin hat ihre Unterlassungsanträge in beiden Eilverfahren jeweils auf die Werbeanzeigen bezogen und somit jeweils die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht, so dass dem hiesigen Eilverfahren andere Streitgegenstände zugrunde liegen (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich; BGH v. 13.09.2012 Az: I ZR 230/11, Tz. 24 - Biomineralwasser).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Unterlassungstitel fehlt, wenn ein Gläubiger sein Begehren auch mit Hilfe des in einem vorausgegangenen Verfahren erstrittenen Titels hätte erreichen können, es sei denn, dass im Hinblick auf die Unterschiede der jeweils beanstandeten Werbeanzeigen der Ausgang eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ungewiss ist bzw. dass eine Verjährung der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen den neuerlichen Verstoß droht (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Auf die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 22.4.2009 (GRUR 2009 1180 - 0, 00 Grundgebühr) kann sich die Antragstellerin ebenfalls nicht berufen, denn der BGH hat sich dort mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Wechsel des Werbemediums nicht beschäftigt.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin hat ihre Unterlassungsanträge in beiden Eilverfahren jeweils auf die Werbeanzeigen bezogen und somit jeweils die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht, so dass dem hiesigen Eilverfahren andere Streitgegenstände zugrunde liegen (BGH GRUR 2011, 742 Tz. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich; BGH v. 13.09.2012 Az: I ZR 230/11, Tz. 24 - Biomineralwasser).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme wird schon dann bejaht, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verletzer in Verkennung des tatsächlichen Verbotsumfangs eine kerngleiche Zuwiderhandlung in Abrede stellt oder wenn der Antragsteller dies zumindest ernsthaft befürchten muss (Senat vom 12.11.1996 - 6 W 145/06 = WRP 1997, 51).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11

    Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
    Die Antragstellerin war durch den bereits erwirkten Titel hinreichend geschützt und musste das Gericht nicht nochmals "unnütz" in Anspruch nehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 404).
  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den

    Die Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 1 UWG ist daher nicht schon widerlegt, wenn der Antragsteller ein bereits in der Vergangenheit gegen den Antragsgegner eingeleitetes Eilverfahren nicht dazu genutzt hat, sein Unterlassungsbegehren in zulässig-abstrahierender Weise auch auf solche Verletzungshandlungen zu erstrecken, die er später zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens macht (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12).(Rn.39).

    Im Eilverfahren ist insoweit kein allzu strenger Maßstab anzulegen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 6, juris).

    Fehlt dem Antragsteller - wie hier - nicht schon das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines weiteren Unterlassungsanspruchs, ist er auch nicht gehindert, in verschiedenen Eilverfahren jeweils verschiedene konkrete Verletzungsformen zu beanstanden (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 17, juris).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme eines Kundenbetreuers eines

    Zwar ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Klage wegen einer Verletzungsform, die mit einer bereits verbotenen Verletzungsform kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 2.23g; BGH, GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).

    So ist etwa die Einleitung eines weiteren Erkenntnisverfahrens unzulässig, wenn ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO möglich wäre (OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 09966).

    Damit hätte sie der Verfügungsklägerin den Weg zu einem prozessual gleich sicheren Weg der Anspruchsdurchsetzung gewiesen, der der Verfügungsklägerin bei entsprechend verbindlicher Zusage auch zumutbar gewesen wäre (vgl. zur Berücksichtigung derartigen vorgerichtlichen Verhaltens OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).

  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021

    Zwar fehlt in der Tat im Grundsatz das Rechtschutzbedürfnis für ein weiteres Unterlassungsbegehren und einen -titel, wenn über die Rechtsfigur der sog. Kerngleichheit auch der weitere Verstoß problemlos über den bereits vorhandenen Titel geahndet werden kann (OLG Dresden v. 01.06.2018 - 4 U 217/18, NJW-RR 2018, 1196 Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M. v. 26.04.2012 - 6 U 2/11, GRUR-RR 2012, 404; v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906; für Lösung über eingeschränkte Rechtskraft des Erstverfahrens Feddersen , in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap 57 Rn. 16 b/c m.w.N.; weiter nur bei unklarem Titel OLG Köln v. 24.08.2012 - 6 U 72/12, BeckRS 2012, 19761).

    Zudem wird man aber jedenfalls in Eilverfahren ohnehin großzügigere Maßstäbe anlegen müssen, wenn nur die ernsthafte Befürchtung besteht, dass sich der Schuldner auf eine fehlende Kerngleichheit berufen könnte (OLG Frankfurt a.M. v. 12.11.1996 - 6 W 145/96, NJWE-WettbR 1997, 59, v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 6 U 38/20

    Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. g) VO (EU) 609/2013 (Definition:

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann dem Antragsteller in einem solchen Fall das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines weiteren Eilverfahrens nicht abgesprochen werden ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.11.2017 - 6 U 121/17 - Rn 2 , juris m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 , Rn 6 , juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 155/16

    Wiederholte einstweilige Verfügung, Rechtschutzbedürfnis

    Zwar fehlt einem Verfügungsklägers grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte einstweilige Verfügung, wenn er bereits über einen Vollstreckungstitel, sei es in Form einer einstweiligen Verfügung oder in Form eines Hauptsachetitels, verfügt (vgl. - für Unterlassungstitel - OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2013 - 6 U 227/12 = GRUR-RR 2014, 277f. (Ls.) ; OLG Köln, Urteil vom 24.08.2012 - 6 U 72/12 = GRUR-RR 2013, 148 (Ls.); OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1009 - 6 W 145/96 = NJWE-WettbR 1997, 59; Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 UWG Rd.2.16).

    Diese Erwägungen gelten erst Recht in Anbetracht des Umstandes, dass die zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstiteln formulierte Theorie, dass eine Zwangsvollstreckung hieraus nicht nur bei einem Verstoß gegen die titulierte Unterlassungsverpflichtung, sondern zusätzlich auch bei kerngleichen Verstößen zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2013, aaO. (Ls. 2.); Köhler/Bornkamm, aaO., § 12 UWG Rd.6.4), im vorliegenden Fall keine Anwendung findet.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 2 U 4/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Zurückweisung der Kündigung eines Telefonanschlusses

    Zwar trifft es im rechtlichen Ausgangspunkt zu, dass der Klage wegen einer Verletzungsform, die mit einer bereits verbotenen Verletzungsform kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen ist (Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 2.23g; BGH, GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 09966).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 15 U 15/15

    Umfang der Rechtskraft eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels

    Aus einem Unterlassungsurteil können, wie bereits ausgeführt wurde, auch solche Verstöße gegen das verhängte Verbot vollstreckt werden, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen, weshalb einer Klage wegen einer Verletzungsform, die mit der bereits verbotenen Handlung kerngleich ist, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH GRUR 2011, 742, 744 Tz. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 09966; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rdnr. 2.23 g).
  • OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18

    Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten

    (vgl. BGH Urt. v. 7.4.2011 - I ZR 34/09 - Leistungspakete im Preisvergleich, juris, Rn. 20; für die Zulässigkeit der parallelen Geltendmachung von Ordnungsmittelverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Frankfurt aM, WRP 2018, 361; OLG Frankfurt aM, Urt. v. 14.3.2013 - 6 U 227/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.1992 - 2 U 149/92 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 11/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung

    Ist trotz eines bestehenden Unterlassungstitels wegen einer ähnlichen Verletzungshandlung unklar, ob diese vom Titel erfasst wird, besteht, wenn ein erfolgreiches Vorgehen gegen die nunmehr beanstandete Verletzungshandlung im Vollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Anspruchsverjährung droht, ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH WRP 2011, 873 Rn 20 - Leistungspakete im Preisvergleich; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 167 Rn 15) ferner dann, wenn der Schuldner in Verkennung des Verbotsumfangs eine Zuwiderhandlung abstreitet oder der Gläubiger dies zumindest befürchten muss ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 = BeckRS 2013, 9966).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 121/17

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung bei

    Das Landgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. WRP 2014, 101 [OLG Hamburg 23.10.2013 - 4 W 100/13] m.w.N.) mit zutreffender Begründung angenommen, dass zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gegeben war, obwohl der angegriffene Werbespot in den Kernbereich einer bereits bestehenden Verbotsverfügung (Tenor zu 2. der Beschlussverfügung vom 5.10.2016 - 3/6 O 75/16, LG Frankfurt a. M.) fiel.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33603
OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13 (https://dejure.org/2013,33603)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2013 - 23 U 2854/13 (https://dejure.org/2013,33603)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2013 - 23 U 2854/13 (https://dejure.org/2013,33603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Garantiesumme als Vertragsstrafe in einem Lizenzvertrag

  • Betriebs-Berater

    Die Vertragsstrafe im Unternehmerverkehr

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Garantiesumme als Vertragsstrafe in einem Lizenzvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klausel über verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Lizenzvertrag ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel über verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Lizenzvertrag ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 277
  • BB 2014, 1364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13
    Dieses Recht kann nicht durch eine Bestimmung in AGB ausgeschlossen werden (BGH NJW 2012, S. 1431, 1432 Tz. 27 m.w.N.).

    Schließt eine Regelung das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses zwar nicht gänzlich aus, knüpft dies aber an zusätzliche Voraussetzungen, die geeignet sein könnten, den Vertragspartner des Verwenders von der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts abzuhalten, führt dies ebenfalls zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden und damit zur Unwirksamkeit einer solchen Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2012, S. 1431, 1432 Tz. 27 m.w.N).

    Maßgeblich für diese Beurteilung ist die kundenfeindlichste Auslegung (BGH NJW 2012, S. 1431, 1433 Tz. 32).

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13
    Mithin haben die Parteien jedenfalls auch konkludent nachträglich die Geltung deutschen Rechts vereinbart (vgl. BGH NJW 2004, S. 3706, 3708).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13
    Eine geltungserhaltende Reduktion ist auch im kaufmännischen Verkehr nicht möglich (BGH NJW 1993, S. 1786, 1787 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 23 U 2854/13
    Ein verschuldensunabhängiger Vertragsstrafenanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt mithin eine unangemessene Benachteiligung i.S. des § 307 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Interessen des Verwenders diese Vereinbarung rechtfertigen (BGH NJW-RR 2003, S. 1056, 1060).
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