Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7860
OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13 (https://dejure.org/2014,7860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 (https://dejure.org/2014,7860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2014 - 6 U 246/13 (https://dejure.org/2014,7860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 10 UWG, § 8 UWG
    Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen auf "tatsächlich-öffentlichen" Flächen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Parkplatzklau unter Taxi-Betreibern stellt "gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung" dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der missbräuchlichen Benutzung eines gekennzeichneten Taxihalteplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der missbräuchlichen Benutzung eines gekennzeichneten Taxihalteplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoss beim abstellen von Taxen auf Plätzen ohne notwendige Erlaubnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Parkplatzklau unter Taxi-Betreibern ist Wettbewerbsbehinderung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß von Taxiunternehmen durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen

  • wettbewerbsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
    Da die in Rede stehenden Flächen somit nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, ist auch die im angefochtenen Urteil herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.3.1976 - 1 BvR 355/67), die die Verhältnisse auf öffentlichen Straßen betrifft, im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 122/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
    Ob die Haftung des Angestellten für den von ihm selbst verwirklichten Verletzungstatbestand auch nach dem UWG in der heute geltenden Fassung ausnahmsweise dann entfällt, wenn der Angestellte den Verstoß in einer untergeordneten Stellung und auf Weisung seines Arbeitgebers begangen hat (vgl. hierzu nach altem Recht BGH GRUR 1976, 256 - Rechenscheibe; Ahrens-Jestaedt a.a.O.), kann dahinstehen; denn einen derartigen Ausnahmefall hat der Beklagte selbst nicht behauptet.
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67

    Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
    Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 51, 310) ist die Nutzbarkeit von Taxistellplätzen auf "tatsächlich-öffentlichen" Flächen im soeben dargestellten Sinn geklärt (vgl. auch Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Nr. 12 zu § 47):.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16

    Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich

    Es genügt für die Nutzung der Plätze also nicht, dass der Unternehmer einen Gestattungsvertrag abgeschlossen hat (Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 15 - juris).

    Für eine Widmung zum öffentlichen Verkehr reicht es auch nicht aus, dass der private Eigentümer sie dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stellt (vgl. Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 17 - juris).

    In diesem Fall erstreckt sich die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch auf die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße (vgl. auch hierzu bereits Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 23 - juris; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 3.51).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13

    Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

    Daraus folgt, dass beispielsweise Geschäftsführer und regelmäßig auch Mitarbeiter für von ihnen selbst begangene unlautere Handlungen, die sie zugunsten ihres Unternehmens begangen haben, täterschaftlich ohne Rücksicht darauf haften, ob sie selbst Unternehmer oder Mitbewerber sind (vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O. Rdz. 2.5a zu § 8 UWG; Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13).
  • LG Darmstadt, 05.07.2019 - 20 O 2/19
    Bei dem Verhalten des Beklagten, das dem Klageantrag zu 1) zugrunde liegt, handelt es sich um eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (Vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 5.1.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 20; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 4.2.2016 - 6 U 150/15 = GRUR 2016, 625 Rn. 15; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.05.2017 - 2-24 S 222/16 = BeckRS 2017, 126368).

    Ein solches unentgeltliches Ausnutzen von Einrichtungen, die für Mitbewerber geschaffen worden sind und von diesen finanziert werden, ist grundsätzlich als unlautere Behinderung dieser Mitbewerber einzustufen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).

    Der Eigentümer oder Betreiber solcher Flächen hat die Berechtigung, diese an bestimmte Taxiunternehmen oder Taxivereinigungen zu vermieten, die ihrerseits das Nutzungsrecht an den darauf befindlichen Taxi-Halteplätzen gegen Entgelt weitergeben können ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).

    Daraus ergibt sich die personenbeförderungsrechtliche Konsequenz, dass Taxis nur an so gekennzeichneten Stellen bereitgehalten werden dürfen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610).

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und

    Würden aber, wie durch die Umfrage des Klägers zwischenzeitlich aufgezeigt, die kollektiven Interessen der Verbandsmitglieder beeinträchtigt, so erstrecke sich die Verbandsklagebefugnis auch auf die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße (vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rz. 3.51; 3.28; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21
    Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).

    Die Einordnung als Verwaltungsakt bedeutet jedoch keineswegs, dass aus der Aufstellung des Schildes notwendig ein Recht zum Gemeingebrauch folgt (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. März 2014 - 6 U 246/13 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2019 - 6 U 143/18 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 U 131/19 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18

    Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch unberechtigte Benutzung eines

    Denn im vorliegenden Fall sind die behinderten Mitbewerber jedenfalls zum Teil Mitglieder des Klägers, so dass durch den Verstoß zugleich die kollektiven Interessen der Verbandsmitglieder beeinträchtigt werden (Senat, Entscheidung vom 11.06.2019, 6 W 46/16; Entscheidung vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 19, juris).

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auch im "tatsächlich-öffentlichen" Verkehrsraum gelten, der zwar nicht im straßenrechtlichen Sinn dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, durch den privaten Eigentümer aber gleichwohl dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellt worden ist (Senat, Urteil vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 17, juris).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19

    Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz,

    Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20

    Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein

    Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2020 - 6 U 131/19 - TTC-Karte; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19

    Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum

    Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 6 O 12/20
    Ein solches Nutzungsrecht steht dem Beklagten nicht bereits deshalb zu, weil die fraglichen Bereiche durch die Eigentümer dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurde und dort deswegen die StVO gilt ( OLG Frankfurt, Urteil v. 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rn. 17 , juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - VI-U (Kart) 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45370
OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - VI-U (Kart) 6/13 (https://dejure.org/2013,45370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2013 - VI-U (Kart) 6/13 (https://dejure.org/2013,45370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2013 - VI-U (Kart) 6/13 (https://dejure.org/2013,45370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Portierungsantrags durch Telekommunikationsunternehmen nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Portierungsantrags durch Telekommunikationsunternehmen nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 311
  • MMR 2014, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Wettbewerbswidrig sind solche Verhaltensweisen nur bei Hinzutreten besonderer, die Unlauterkeit begründender Umstände, namentlich in Fällen eines unangemessenen Einwirkens auf Kunden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 22.1.2009 -I ZR 30/07, GRUR 2009, 500, Rz. 23 - Beta Layout ; BGH, Urteil v. 27.2.1986 -I ZR 210/83, GRUR 1986, 547, Rz. 15 bei juris - Handzettelwerbung ; BGH, Urteil v. 8.11.2001 -I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, Rz. 23 bei juris - Mietwagenkostenersatz ; BGH, Urteil v. 2.10.2008 -I ZR 48/06, GRUR 2009, 416, Rz. 16 - Küchentiefstpreisgarantie ).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Insoweit ist es auch grundsätzlich unbedenklich, wenn ein Mitbewerber im Rahmen des Sachlichen einen Kunden zur Kündigung von Verträgen mit Konkurrenten auffordert und ihm dabei Hilfe leistet (vgl. BGH, Urteil v. 7.4.2005 -I ZR 140/02, GRUR 2005, 603, Rz. 17 bei juris - Kündigungshilfe ; OLG München, Urteil v. 1.3.2012 -23 U 3746/11, IHR 2012, 213, Rz. 9 bei juris).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Wettbewerbswidrig sind solche Verhaltensweisen nur bei Hinzutreten besonderer, die Unlauterkeit begründender Umstände, namentlich in Fällen eines unangemessenen Einwirkens auf Kunden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 22.1.2009 -I ZR 30/07, GRUR 2009, 500, Rz. 23 - Beta Layout ; BGH, Urteil v. 27.2.1986 -I ZR 210/83, GRUR 1986, 547, Rz. 15 bei juris - Handzettelwerbung ; BGH, Urteil v. 8.11.2001 -I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, Rz. 23 bei juris - Mietwagenkostenersatz ; BGH, Urteil v. 2.10.2008 -I ZR 48/06, GRUR 2009, 416, Rz. 16 - Küchentiefstpreisgarantie ).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    An dem genannten Maßstab ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (vgl. -zu § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB n.F. bzw. § 20 Abs. 1 GWB a.F.- nur BGH, Beschluss v. 11.11.2008 -KVR 17/08, Rz. 14 - Bau und Hobby ).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Wettbewerbswidrig sind solche Verhaltensweisen nur bei Hinzutreten besonderer, die Unlauterkeit begründender Umstände, namentlich in Fällen eines unangemessenen Einwirkens auf Kunden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 22.1.2009 -I ZR 30/07, GRUR 2009, 500, Rz. 23 - Beta Layout ; BGH, Urteil v. 27.2.1986 -I ZR 210/83, GRUR 1986, 547, Rz. 15 bei juris - Handzettelwerbung ; BGH, Urteil v. 8.11.2001 -I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, Rz. 23 bei juris - Mietwagenkostenersatz ; BGH, Urteil v. 2.10.2008 -I ZR 48/06, GRUR 2009, 416, Rz. 16 - Küchentiefstpreisgarantie ).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Wettbewerbswidrig sind solche Verhaltensweisen nur bei Hinzutreten besonderer, die Unlauterkeit begründender Umstände, namentlich in Fällen eines unangemessenen Einwirkens auf Kunden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 22.1.2009 -I ZR 30/07, GRUR 2009, 500, Rz. 23 - Beta Layout ; BGH, Urteil v. 27.2.1986 -I ZR 210/83, GRUR 1986, 547, Rz. 15 bei juris - Handzettelwerbung ; BGH, Urteil v. 8.11.2001 -I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, Rz. 23 bei juris - Mietwagenkostenersatz ; BGH, Urteil v. 2.10.2008 -I ZR 48/06, GRUR 2009, 416, Rz. 16 - Küchentiefstpreisgarantie ).
  • OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Handelsvertreter: Abwerben von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
    Insoweit ist es auch grundsätzlich unbedenklich, wenn ein Mitbewerber im Rahmen des Sachlichen einen Kunden zur Kündigung von Verträgen mit Konkurrenten auffordert und ihm dabei Hilfe leistet (vgl. BGH, Urteil v. 7.4.2005 -I ZR 140/02, GRUR 2005, 603, Rz. 17 bei juris - Kündigungshilfe ; OLG München, Urteil v. 1.3.2012 -23 U 3746/11, IHR 2012, 213, Rz. 9 bei juris).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    c) Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin sei aus § 46 Abs. 4 Satz 1 TKG zur Portierung der Rufnummer schon allein auf den ersten Portierungsauftrag hin verpflichtet, hält rechtlicher Nachprüfung dagegen nicht stand (ebenso OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312 f.; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 280 f.; OLG Karlsruhe, unveröffentlichtes Urteil des 6. Zivilsenats, als Anlage K 12 vom Kläger vorgelegt).

    (1) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, ist der Portierungsauftrag ein Werkvertrag zwischen dem abgebenden Netzbetreiber und dem wechselwilligen Kunden, der grundsätzlich bis zu seiner Ausführung gemäß § 649 Abs. 1 BGB frei gekündigt werden kann (OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

    ff) Den Regelungen zum Schutz des Kunden vor dem Abschluss doppelter Verträge im Mobilfunkbereich in § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG sowie zu den Textformerfordernissen im Rahmen eines Anbieterwechsels (§ 312h BGB) und bei Erklärungen des Teilnehmers zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl (§ 46 Abs. 7 TKG) ist ebenfalls nichts dazu zu entnehmen, ob eine Portierung gegen den Willen des Teilnehmers durchzuführen ist (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 313).

    Dementsprechend geht von einem "reibungslosen" Anbieterwechsel, wie § 46 TKG ihn bezweckt, eine gewisse Reflexwirkung zugunsten der Wettbewerber im Telekommunikationsbereich und mithin des Wettbewerbs aus (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

    hh) Ist die Mitnahme einer Rufnummer zum neuen Anbieter keine regelmäßige, von selbst eintretende Folge eines Anbieterwechsels, kommt es nicht auf die vom Berufungsgericht in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellte Frage an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung des Portierungsauftrags der Anbieterwechsel tatbestandlich bereits vorlag (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Bei dem Portierungsauftrag handelt es sich um einen Werkvertrag zwischen Altanbieter und Teilnehmer, den der Teilnehmer als "Besteller" gemäß § 649 S. 1 BGB bis zur Durchführung der Rufnummernübertragung frei kündigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Mit dem späteren Entschluss zum Verbleib bei der Klägerin ist somit offenkundig der einzige Grund für eine Rufnummernübertragung entfallen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Erst recht begründen diese Regelungen keinen Anspruch des aufnehmenden Anbieters auf Rufnummernübertragung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311): So stellt bereits die Formulierung von § 46 Abs. 2 TKG a. F. / § 46 Abs. 4 S. 1 TKG n. F., wonach die Anbieter sicherstellen müssen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Anbieterwechsel beibehalten können, entscheidend auf den Kundenwillen ab.

    Tatsächlich führt es außerdem nicht zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung eines funktionsfähigen Wettbewerbs, wenn eine Rufnummernübertragung anlässlich eines Anbieterwechsels deshalb unterbleibt, weil der Teilnehmer eine solche entweder von vornherein nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, aber zumindest noch vor der tatsächlichen Durchführung der Übertragung, nicht mehr wünscht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat dies mit folgender Begründung verneint (GRUR-RR 2014, 311):.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Zwar ist, wie der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 13.11.2013 (Az. VI-U (Kart) 6/13, MMR 2014, 468, 469) und dem folgend der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 27.11.2014 (a.a.O., Rn. 103) ausgeführt hat, im Fall der Rufnummernübertragung (§ 46 Abs. 4 Satz 1 TKG), bei der Leistungsunterbrechung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 TKG) und der Umstellung auf einen anderen Anbieter (§ 46 Abs. 9 Satz 2 Nr. 4 TKG) der Kundenwille maßgeblich.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - U (Kart) 17/17
    Der Senat vertritt die vorstehend genannten Grundsätze in ständiger Rechtsprechung und befindet sich insoweit in Einklang mit höchst- und obergerichtlicher Judikatur sowie im Schrifttum anerkannter Auffassung (vgl. etwa Senat, Beschluss v. 20. Februar 2014 - VI-U (Kart) 6/13 ; Beschluss v. 9. April 2014 - VI-U (Kart) 7/13 ; Beschluss v. 17. Dezember 2014 - VI-U (Kart) 18/13 ; Beschluss v. 30. März 2015 - VI-U (Kart) 3/14 ; Beschluss v. 10. August 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , Rz. 3 bei juris; Beschluss v. 6. April 2017 - VI-Kart 10/15 (V) ; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 , jeweils mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2016 - Kart 3/16

    Zulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung im Kartellverwaltungsverfahren

    Selbst sofern wertende Entscheidungsteile mit Hinweisen auf Tatsachen verbunden sind, können sie nicht im Tatbestandsberichtigungsverfahren geändert werden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 20. Februar 2014 - VI-U (Kart) 6/13 , Umdruck S. 4 und v. 9. April 2014 - VI-U (Kart) 7/13 , Umdruck S. 4; BeckOK ZPO- Elzer , § 320 Rz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - U (Kart) 1/17
    Die angegriffene Urteilspassage enthält ausschließlich eine rechtliche Beurteilung und Würdigung des Senats, in die die Beklagte zu 3. mit ihrem Begehren einzudringen versucht, was indes im Rahmen des Tatbestandsberichtigungsverfahrens im Hinblick auf § 320 Abs. 5 ZPO von vornherein unstatthaft ist (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 9. April 2014 - VI-U (Kart) 7/13 [unter B.4.]; Beschluss v. 6. April 2017 - VI-Kart 10/15 (V) [unter B.2.]; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]) ; dies gilt im Übrigen selbst in dem - hier schon nicht vorliegenden - Fall, dass wertende Entscheidungsteile mit Hinweisen auf Tatsachen verbunden sind (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 20. Februar 2014 - VI-U (Kart) 6/13 , Umdruck S. 4; Beschluss v. 10. August 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , Rz. 31 bei juris m.w.N.; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - U (Kart) 11/17
    Die angegriffenen Urteilspassagen enthalten ausschließlich eine rechtliche Beurteilung und Würdigung des Senats, in die die Beklagte zu 3. mit ihrem Begehren einzudringen versucht, was indes im Rahmen des Tatbestandsberichtigungsverfahrens im Hinblick auf § 320 Abs. 5 ZPO von vornherein unstatthaft ist (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 9. April 2014 - VI-U (Kart) 7/13 [unter B.4.]; Beschluss v. 6. April 2017 - VI-Kart 10/15 (V) [unter B.2.]; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]) ; dies gilt im Übrigen selbst in dem - hier schon nicht vorliegenden - Fall, dass wertende Entscheidungsteile mit Hinweisen auf Tatsachen verbunden sind (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 20. Februar 2014 - VI-U (Kart) 6/13 , Umdruck S. 4; Beschluss v. 10. August 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , Rz. 31 bei juris m.w.N.; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2018 - U (Kart) 2/17
    Die angegriffene Urteilspassage enthält ausschließlich eine rechtliche Beurteilung und Würdigung des Senats, in die die Beklagte zu 3. mit ihrem Begehren einzudringen versucht, was indes im Rahmen des Tatbestandsberichtigungsverfahrens im Hinblick auf § 320 Abs. 5 ZPO von vornherein unstatthaft ist (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 9. April 2014 - VI-U (Kart) 7/13 [unter B.4.]; Beschluss v. 6. April 2017 - VI-Kart 10/15 (V) [unter B.2.]; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]) ; dies gilt im Übrigen selbst in dem - hier schon nicht vorliegenden - Fall, dass wertende Entscheidungsteile mit Hinweisen auf Tatsachen verbunden sind (vgl. in diesem Sinne etwa Senat, Beschluss v. 20. Februar 2014 - VI-U (Kart) 6/13 , Umdruck S. 4; Beschluss v. 10. August 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , Rz. 31 bei juris m.w.N.; Beschluss v. 5. September 2017 - VI-U (Kart) 16/13 [unter 2.b.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30241
OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11 (https://dejure.org/2013,30241)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 U 172/11 (https://dejure.org/2013,30241)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 U 172/11 (https://dejure.org/2013,30241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Top-100-Titel

    Art 101 AEUV, § 20 GWB, § 21 GWB, § 30 GWB, § 31 GWB
    Wettbewerbsverstoß und Wettbewerbsbeschränkung: Irreführende Werbung bei Vertriebswerbung eines Presseverlages mit einem Siegel über die 100 umsatzstärksten Zeitschriften; Besorgnis der markenmäßigen Benutzung und der irreführenden Werbung bei Markeneintragung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 311
  • afp 2013, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10

    Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Wegen der Verwendung eines Siegels mit der Aufschrift "... - Umsatz Zeitschriften Einzelverkauf 2009 (ohne Abo) - Quelle: dnv 4/2010" hat die Klägerin die Beklagte durch ihre Prozessbevollmächtigten unter dem 31.3.2010 abgemahnt (Anlage K 28) und sodann eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Hamburg im Verfahren 315 O 99/10 erlassen und nachfolgend durch Urteil bestätigt hat; die Berufung gegen dieses Urteil ist ohne Erfolg geblieben (Urteil des Senats v. 27.1.2011, Az. 3 U 68/10).

    Es bestehe eine erhebliche (Erstbegehungs-)Gefahr, dass die Beklagte das im Antrag zu 2. erfasste Siegel auf den von ihr vertriebenen Zeitschriften verwende, nachdem sie es bereits auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer verwendet habe.

    Ein Siegel der im Antrag zu I.2 bezeichneten Art befand sich allein auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer, welches eine an Grossisten bzw. Einzelhändler kostenlos abgegebene Zugabe war.

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Die Rechtsverteidigung der Beklagten im Prozess ist für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr kein tauglicher Anhaltspunkt (vgl. BGH GRUR 2006, 879, juris-Rn. 18 - Flüssiggastank; Köhler/Bornkamm § 8 Rn. 2.20).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    (2) Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Beklagte nicht mit der Absicht wettbewerbswidriger Behinderung handelt, sondern bei objektiver Würdigung mit der angegriffenen Aktion vorrangig die Förderung eigenen Wettbewerbs, nicht aber - wie im Rahmen des § 4 Nr. 10 UWG erforderlich (vgl. BGH WRP 2005, 881, 884 - The Colour of Elegance) - in erster Linie die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers bezweckt.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Eine Verletzungshandlung begründet Wiederholungsgefahr für zukünftige kerngleiche Handlungen (s. nur - mit zahlreichen weiteren Nachweisen - BGH GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Diese Antragsfassung und -begründung ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - nach Maßgabe der "Biomineralwasser"-Entscheidung des BGH (BGHZ 194, 314) hinreichend bestimmt und daher zulässig gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Handelt ein Wettbewerber zum Zweck der Förderung des eigenen Wettbewerbs, so liegt eine unlautere Behinderung nur dann vor, wenn der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; Köhler/Bornkamm § 4 Rn. 10.36a).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
    Das Merkmal der wettbewerblichen Erheblichkeit ist als dem Irreführungstatbestand immanentes Relevanzerfordernis eine eigenständige Bagatellschwelle, die im Anwendungsbereich des § 5 UWG die Notwendigkeit einer Prüfung nach dem Spürbarkeitskriterium des § 3 UWG entfallen lässt (BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rz. 2.169).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.02.2014 - 9 U 75/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12921
OLG Naumburg, 06.02.2014 - 9 U 75/13 (https://dejure.org/2014,12921)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.2014 - 9 U 75/13 (https://dejure.org/2014,12921)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 9 U 75/13 (https://dejure.org/2014,12921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 17.01.2018 - 9 U 902/17

    Wettbewerbsverstoß: Verleitung des Verbrauchers zur Annahme eines Angebots unter

    Im Übrigen hat das Versprechen der Zugabe ja gerade den Sinn, das Angebot der Beklagten bezüglich des Windschutzscheibenwechsels oder der Steinschlagreparatur unabhängig vom Preis attraktiver zu gestalten und damit zusätzlich Verbraucher anzulocken (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - 9 U 75/13 -, BeckRS 2014, 10524).

    Ein Verstoß der Beklagten gegen die unternehmerische Sorgfalt läge ferner dann nicht vor, wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden könnte, dass der Versicherer keine Einwände erheben würde, beispielsweise weil der versprochene branchenübliche Vorteil geringfügig wäre (vgl. BGH, a.a.O., Rdnr. 22; OLG Naumburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - 9 U 75/13 -, BeckRS 2014, 10524).

    Im Übrigen hat das Versprechen der Zugabe ja gerade den Sinn, das Angebot der Beklagten bezüglich des Windschutzscheibenwechsels oder der Steinschlagreparatur unabhängig vom Preis attraktiver zu gestalten und damit zusätzlich Verbraucher anzulocken (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - 9 U 75/13 -, BeckRS 2014, 10524).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht