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   OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - I-15 U 69/14   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - I-15 U 69/14 (https://dejure.org/2014,20208)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2014 - I-15 U 69/14 (https://dejure.org/2014,20208)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - I-15 U 69/14 (https://dejure.org/2014,20208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 7 S. 1 ElektroG eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte Herstellerkennzeichnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte Herstellerkennzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kein spürbarer Verstoss gegen Kennzeichnungspflicht des §7 ElektroG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Kennzeichnung nach § 7 Satz 1 ElektroG kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - anders die herrschende Meinung in der Rechtsprechung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fehlende Kennzeichnung nach § 7 Satz 1 ElektroG nicht abmahnbar

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Audiokopfhörer richtig kennzeichnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte Herstellerkennzeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte Herstellerkennzeichnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 499
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.08.2009 - 6 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Anschreibens von ehemaligen Stromkunden nach einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Denn dem Interesse der Verbraucher dient eine Vorschrift nur, wenn dieses Interesse gerade durch die Marktteilnahme, mithin durch den Abschluss von Austauschverträgen und nachfolgenden Ver- oder Gebrauch der erworbenen Ware berührt wird (Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 11.35d; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 34).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Es kann dahinstehen, ob dem im Übrigen zulässigen Verfügungsantrag der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG entgegensteht, weil er jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGH, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; siehe die Ausführungen unter 3.).
  • LG Duisburg, 19.12.2013 - 21 O 105/13

    Erfolglosigkeit eines Antrags auf Unterlassung des Verkaufs von nach § 7 S. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 19.12.2013, Az. 21 O 105/13, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Das Interesse der Mitbewerber an der Einhaltung einer Vorschrift durch alle auf dem betreffenden Markt tätigen Unternehmen genügt dagegen für sich allein nicht (vgl. BGH, GRUR 2000, 1076 - Abgasemissionen; BGH, GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 32. Aufl. § 4 UWG Rn. 11.35b und c).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Das Interesse der Mitbewerber an der Einhaltung einer Vorschrift durch alle auf dem betreffenden Markt tätigen Unternehmen genügt dagegen für sich allein nicht (vgl. BGH, GRUR 2000, 1076 - Abgasemissionen; BGH, GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 32. Aufl. § 4 UWG Rn. 11.35b und c).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09

    Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Die zentrale Regelung, an die alle weiteren Herstellerpflichten und deren Kontrollmöglichkeiten anknüpfen, ist insoweit die Verpflichtung jedes Herstellers zur Registrierung nach § 6 Abs. 2 ElektroG, die durch die Pflicht zur regelmäßigen Mitteilung der in Verkehr gebrachten Gerätemenge gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG ergänzt wird (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucksache 15/3930, S. 23; BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09).
  • OLG Celle, 21.11.2013 - 13 U 84/13

    Anforderungen an die Herstellerindentifizierung von Elektronikartikeln;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
    Die Vorschrift des § 7 S. 1 ElektroG ist allenfalls eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, soweit sie - neben dem vorrangigen Ziel einer effektiven ökologischen Abfallbewirtschaftung (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ElektroG) - auch dem Schutz von Mitbewerbern vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nichtgekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer dient (bejahend OLG Celle, WRP 2014, 228 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Die Vorschrift des § 7 Satz 1 ElektroG bezweckt weiterhin nicht den Schutz von Verbraucherinteressen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 502).

    Vielmehr schützt die Bestimmung Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer (vgl. OLG Köln aaO juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 500; OLG Hamm, GRUR-RR 2015, 60, 62 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.155b; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 303, jeweils mwN; Grotelüschen/Karenfort, BB 2006, 955, 959; aA nunmehr OLG Köln, WRP 2015, 616, 621).

    Letzteres gilt auch, wenn die Hersteller den von ihnen zu entsorgenden Anteil nicht gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 ElektroG nach der individuell festgestellten Rücklaufmenge, sondern gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 ElektroG nach dem Marktanteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Menge bestimmen lassen (aA OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 501; Hilf in Giesberts/Hilf, ElektroG, 2. Aufl., § 14 Rn. 43).

    Im Hinblick auf die dadurch bewirkte Verfälschung des Wettbewerbs durch Marktteilnehmer, die sich nicht rechtstreu und damit auch nicht wettbewerbskonform verhalten, kann ferner nicht angenommen werden, dass einem Verstoß gegen § 7 Satz 1 ElektroG die für ein wettbewerbswidriges Verhalten gemäß § 3 Abs. 1 UWG erforderliche Eignung fehlt, die Interessen der davon betroffenen Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen (aA OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 502).

    bb) Das Berufungsgericht konnte weiter berücksichtigen, dass die Beklagte jedenfalls hinsichtlich des von ihr begangenen Rechts- und Wettbewerbsverstoßes nur fahrlässig gehandelt hat, weil sie ihr Verhalten - wie im Übrigen auch das Landgericht - für zulässig gehalten hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 502 und dazu oben unter II 2 a aE).

  • KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15

    vorgeschobene Marktbereinigung II - Wettbewerbsrechtliches

    OLG Düsseldorf 15 U 69/14 = LG Duisburg 21 O 105/13.
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Hersteller, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen, sparen sich so die Kosten der Altgeräteentsorgung, die dementsprechend ihren gesetzeskonform agierenden Mitbewerbern zur Last fallen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 501).

    In einer neueren Entscheidung hat das OLG Düsseldorf mit einer ausführlichen Begründung dargelegt, dass ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht des § 7 S. 1 ElektroG - anders als ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 ElektroG - nicht zu einer Mehrbelastung der Wettbewerber führt (GRUR-RR 2014, 499 - Herstellerkennzeichen für Kopfhörer).

    Dementsprechend hat ein Verstoß gegen § 7 S. 1 ElektroG auch keine Auswirkungen auf die in der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroGKostV) geregelten Gebühren und Auslagen, wobei sich diese ohnehin nicht auf die Kosten der allein im Verantwortungsbereich der Hersteller liegenden Rücknahme, Verwertung und Entsorgung beziehen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 499, 501 - Herstellerkennzeichen für Kopfhörer).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Hersteller, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen, sparen sich auf diese Weise die Kosten der Altgeräteentsorgung, die dementsprechend ihren gesetzeskonform agierenden Mitbewerbern zur Last fallen (Senat, Urteil vom 08.05.2014, 15 U 69/14, GRUR-RR 2014, 499).
  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags;

    Teilweise wird vertreten, bei § 9 Abs. 2 ElektroG handele es sich nicht um eine Marktverhaltensregel (vgl. bspw. OLG Köln, Urteil vom 20.02.2015 - 6 U 118/14, WRP 2015, 616, Rn. 71 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014 - 15 U 69/14, GRUR-RR 2014, 499, Rn. 9 ff., jew. noch zu § 7 ElektroG a. F. und zit. nach juris; Giesberts/Hilf, 3. AufI.
  • LG Bonn, 17.12.2014 - 16 O 14/14

    Ausreichende Kennzeichnung eines Produkts (hier: Kopfhörer) zur Ermöglichung

    Demgegenüber hat § 7 S. 1 ElektroG, der anders als die Registrierungspflicht bei Verstößen weder mit einem Absatzverbot (vgl. § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG) noch mit einem Bußgeld (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 2 bis 4a ElektroG) oder in anderer Weise sanktioniert ist, entgegen der Darstellung des Klägers für die Regelung des Marktverhaltens nur eine untergeordnete Bedeutung und weist allenfalls im Hinblick auf die Identifizierbarkeit des Herstellers in Sortier- oder Behandlungsanlagen einen Marktbezug auf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014- I-15 U 69/14, BeckRS 2014, 16068, Rn. 12).

    Eine fehlende Kennzeichnung der Altgeräte führt somit gerade nicht dazu, dass andere Hersteller stärker mit Entsorgungskosten für nicht sortier- oder identifizierbare Altgeräte belastet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014 - I-15 U 69/14, BeckRS 2014, 16088, Rn. 8ff., 14).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2014 - 2 U 33/14

    Wettbewerbswidrigkeit von Hinweisen auf Gewährleistungs- und Garantieansprüche

    Ob die Pflicht zur Kennzeichnung des Herstellers wettbewerbsrechtliche Relevanz im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG hat, bedarf keiner abschließenden Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2014 - I-15 U 69/14; Grotelüschen/Karenfort, BB 2006, 955, 958 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19

    Kennzeichnungspflicht für Lampen nach dem ElektroG

    Nach einer Meinung liegen die Voraussetzungen für die Annahme einer Marktverhaltensregelung nicht vor (OLG Köln WRP 2015, 616, Rn. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14, Rn. 19, zit. nach juris, Giesberts/Hilf, ElektroG, 3. Aufl., § 9, Rn. 26 m.w.N.; Grotelüschen/Karenfort, BB 2006, 955 (959)).
  • LG Gießen, 10.11.2014 - 8 O 43/14
    Ausgehend hiervon ist nicht ersichtlich, dass sich ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht in irgendeiner Weise auf die Interessen von Mitbewerbern auswirken kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.05:2014 - I-15 U 69/14).
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