Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41611
OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14 (https://dejure.org/2014,41611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2014 - 6 U 30/14 (https://dejure.org/2014,41611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 6 U 30/14 (https://dejure.org/2014,41611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Veränderte Umstände können die Wiederholungsgefahr entfallen lassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verbreitung von Behauptungen in einer Presseerklärung über ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Ausgangsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7
    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 7
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verbreitung von Behauptungen in einer Presseerklärung über ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Ausgangsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Veränderte Umstände und die Wiederholungsgefahr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 729
  • GRUR-RR 2015, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 119/09

    Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14
    Auch in diesem Fall kann der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr in der Regel nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt wird, durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 - I ZR 119/09, Tz. 13; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts-GmbH).

    Dies lässt sich auch der bereits genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.2.2014 (I ZR 119/09, Tz. 13 a.E.) entnehmen, in der es heißt, dass die Wiederholungsgefahr "erst dadurch" beseitigt worden sei, dass die Beklagte in der Revisionsverhandlung erklärt habe, sich selbstverständlich an die neue Regelung halten zu wollen.

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14
    Auch in diesem Fall kann der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr in der Regel nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt wird, durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 - I ZR 119/09, Tz. 13; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts-GmbH).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14

    Die Klägerin ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in Frankfurt, München,

    Ausnahmsweise genügt die Veränderung der tatsächlichen Umstände oder der Rechtslage, wenn noch hinzukommt, dass der Unterlassungsschuldner sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung (selbstverständlich) nicht erneut begehen wird (OLG Frankfurt Urteil vom 04.12.2014, 6 U 30/14).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 2 U 80/18

    Unterlassungsanspruch aufgrund einer Sortenrechtsverletzung

    Diesem Gesichtspunkt kann unter Umständen eine Bedeutung zukommen, wenn sich die tatsächlichen Umstände oder die Rechtslage in relevanter Weise geändert haben und der Unterlassungsschuldner sich auch auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung nicht erneut begehen wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 149 Rn. 13; vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 26.2.2014 - I ZR 119/09 - NJOZ 2014, 1524 Rn. 13, zum Fall, dass der Verstoß unter der Geltung einer zweifelhaften Rechtslage erfolgt ist, diese Zweifel aber durch eine Gesetzesänderung beseitigt sind und die beklagte Partei erklärt hat, dass sie sich nach der Klärung der Streitfrage durch den Gesetzgeber an das Gesetz halte).
  • LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20

    Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig

    Die Wiederholungsgefahr kann allerdings entfallen, wenn der Unterlassungsschuldner sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung (selbstverständlich) nicht erneut begehen wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 149, beckonline).
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20
    Die Wiederholungsgefahr kann allerdings entfallen, wenn der Unterlassungsschuldner sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung (selbstverständlich) nicht erneut begehen wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 149, beck-online).
  • LG Köln, 06.11.2019 - 31 O 266/19
    war (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2014 - 6 U 30/14, Scanner-Technologie, zit. nach juris, Tz. 12).
  • LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Die Wiederholungsgefahr ist damit entfallen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 6 U 30/14 -, Rn. 10 - 15, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht