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   OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14   

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https://dejure.org/2015,5083
OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,5083)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,5083)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 6 U 110/14 (https://dejure.org/2015,5083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer unveröffentlichten Studie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Reklame für Blutzuckermessgerät - Wer mit Ergebnissen einer noch nicht publizierten Studie für ein Medizinprodukt wirbt, muss auf fehlende Veröffentlichung hinweisen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 113 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Unzulässige Werbung für Arzneimittel mit unveröffentlichter Studie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 818
  • GRUR-RR 2015, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 11.03.2014 - 6 W 217/13

    Begriff der Erledigung der Hauptsache im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Der Streitwert wird - auch für das erstinstanzliche Verfahren sowie das Beschwerdeverfahren 6 W 217/13 - wie folgt festgesetzt:.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 4. März 2014 - 6 W 217/13 - (WRP 2014, 1093 = GRUR 2014, 1032) die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache insgesamt an das Landgericht zurückverwiesen, da der Rechtsstreit lediglich teilweise für erledigt erklärt worden sei.

    Der Streitwert war, wie von der Antragstellerin in der Berufungserwiderung beantragt, entsprechend der Wertangabe in der Antragsschrift abweichend von der niedrigeren Festsetzung des Landgerichts bis zum 19.9.2013 auf 200.000 EUR, anschließend (und damit insgesamt sowohl für das Beschwerdeverfahren 6 W 217/13 als auch das Berufungsverfahren) allerdings nur auf 100.000 EUR festzusetzen.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, GRUR 2011, 521, 522 - TÜV I).

    a) Ein bestimmter Antrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) festzulegen, sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGH, GRUR 2011, 521 Tz. 9 - TÜV I).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2013 - 6 W 111/13

    Pflicht zur Preisangabe auf einer Automesse

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Im vorliegenden Fall entspricht der Ansatz von 200.000 EUR der Größenordnung, in der auch der Senat in vergleichbaren Fällen den Wert festgesetzt hat (Beschluss vom 27.2. 2013 - 6 W 41/13: 150.000 EUR für angeblich irreführende Werbung für Diabetesarzneimittel; Beschluss vom 16.7. 2013 - 6 W 111/13: 180.000 EUR für unzutreffende Werbung mit Auszeichnungen für Blutzuckermessgeräte).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 6 W 41/13

    Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Im vorliegenden Fall entspricht der Ansatz von 200.000 EUR der Größenordnung, in der auch der Senat in vergleichbaren Fällen den Wert festgesetzt hat (Beschluss vom 27.2. 2013 - 6 W 41/13: 150.000 EUR für angeblich irreführende Werbung für Diabetesarzneimittel; Beschluss vom 16.7. 2013 - 6 W 111/13: 180.000 EUR für unzutreffende Werbung mit Auszeichnungen für Blutzuckermessgeräte).
  • OLG Köln, 25.02.1993 - 6 W 6/93
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Einer Streitwertangabe in der Anspruchsbegründung - zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - kommt dabei indizielle Bedeutung zu (Senat, OLGR Köln 1993, 242 f.).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Dieses Interesse wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt (BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive).
  • OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 136/00

    Irreführung durch Werbeaussagen; Bewerbung von Arzneimitteln mit Ergebnissen

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Die Werbung mit unveröffentlichten Studien, ohne diesen Umstand offenzulegen, ist wettbewerbswidrig, da diese dem angesprochenen Fachpublikum nicht ohne weiteres zur selbstständigen Überprüfung zur Verfügung stehen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365 f. - Quellenangaben).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
    Zur Umschreibung des zu unterlassenden Verhaltens ist allerdings vielfach die Verwendung mehr oder weniger unbestimmter oder mehrdeutiger Begriffe und damit in gewissem Umfang die Vornahme von Wertungen durch das Vollstreckungsgericht bei der Prüfung eines Verstoßes nicht zu vermeiden, soll nicht wirksamer Rechtsschutz verweigert werden (BGH, WRP 2009, 1076 = GRUR 2009, 977 Tz. 22 - Brillenversorgung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 2.35).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 6 W 1/16

    Wiederholungsgefahr: Umfang der durch eine Verletzungshandlung begangenen

    Der Kernbereich der Verletzungshandlung erfasst dabei nicht nur inhaltlich gleichwertige Werbeaussagen und Aussagen die auf ähnliche Produkte bezogen sind, sondern auch gleichlautende Aussagen gegenüber anderen Adressaten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung) oder in anderen Werbemedien, zB in einer anderen Zeitung (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, 33. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.37; offen gelassen: OLG Köln, GRUR-RR 2015, 266 Rn. 26 - NACT-Studie II).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    Sie hat daher ein höheres Maß an fachlicher Überzeugungskraft als eine Studie, die nicht veröffentlicht worden ist, selbst wenn sie in Einzelfällen an Interessierte herausgegeben wird (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2015, 266).

    Die Aussage ruft dadurch die unrichtige Vorstellung über das wissenschaftliche Gewicht der Studienlage hervor, die regelmäßig zumindest die Auffindbarkeit als Voraussetzung einer informierten geschäftlichen Entscheidung (vgl. hierzu zu Testergebnissen auch BGH, GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; GRUR 2010, 248 Rn. 32 - Kamerakauf im Internet) und die Bewährung der Studie(n) im wissenschaftlichen Diskurs erfordert (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2015, 266).

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