Rechtsprechung
KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Affiliate-Programm
§ 3 BuchPrG, § 7 Abs 4 Nr 1 BuchPrG, § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 652 Abs 1 S 1 BGB
Affiliate-Marketing eines Internet-Buchhändlers: Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Entgeltgewährung an einen Schulförderverein für vermittelte Schulbuchbestellungen; unangemessene unsachliche Beeinflussung der Kaufentscheidung der Eltern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Beteiligung eines Buchhändlers an einem sogenannten Affiliate-Programm
- buchpreisbindung.drik.de
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von Schulbuchkäufen durch Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Beteiligung eines Buchhändlers an einem sogenannten Affiliate-Programm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
- KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Papierfundstellen
- GRUR 2016, 301
- GRUR-RR 2016, 126
- MMR 2016, 816
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - geändert:.das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und …
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung der Beklagten, Einnahmen aus dem Verkauf preisgebundener Bücher in Werbung und Verkaufsförderung zu investieren, durch die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geschützt ist (vgl. BVerfG GRUR 2012, 72).(vgl. BVerfG GRUR 2012, 72).
- VG Braunschweig, 21.10.2008 - 4 A 109/07
Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Danach ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter eines sogenannten Affiliate-Programms und einem Werbetreibenden, wie hier dem Förderverein, bei dem der Werbetreibende in dem Fall, dass ein Internetnutzer, der über einen auf der Seite des Werbetreibenden vorgehaltenen Link auf die Seite des Anbieters des Affiliate-Programms gelangt und dort etwas kauft, ein Entgelt erhält ("Pay-per-Sale"), ohne weiteres als Nachweismaklervertrag zu qualifizieren (vgl. auch Ernst CR 2006, 66, 67; Schirmbacher/Ihmor CR 2009, 245, 247;… Rothe in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 652, Rn 10).Überdies ist es üblich, dass die Betreiber von Internetseiten ein Entgelt erhalten, wenn sie auf ihrer Seite für das kommerzielle Unternehmen eines Dritten werben, und zwar - zum Teil - unabhängig von einem Erfolg der Werbung, der sich in dem Zustandekommen konkreter Verträge wiederspiegelt (vgl. BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm; Schirmbacher/Ihmor CR 2009, 245).
- BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13
Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung liegt eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift nur dann vor, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 lit. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (BGH GRUR 2014, 1117 - Zeugnisaktion, Rn 26). - OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11
Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
(OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 348). - KG, 20.12.1983 - 5 U 5146/83
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Dementsprechend passt auch die auf die Entscheidung des KG GRUR 1984, 605, gestützte Argumentation des Klägers, Empfänger einer unzulässigen Zugabe könne auch ein Dritter sein, nicht. - BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Als ausländische juristische Person mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat kann auch die Beklagte Trägerin materieller Grundrechte des Grundgesetzes sein (vgl. BVerfG GRUR 2012, 53). - BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über …
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. BGH NJW 2005, 753, m.w.N.). - BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06
Partnerprogramm
Auszug aus KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Überdies ist es üblich, dass die Betreiber von Internetseiten ein Entgelt erhalten, wenn sie auf ihrer Seite für das kommerzielle Unternehmen eines Dritten werben, und zwar - zum Teil - unabhängig von einem Erfolg der Werbung, der sich in dem Zustandekommen konkreter Verträge wiederspiegelt (vgl. BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm; Schirmbacher/Ihmor CR 2009, 245).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (KG, GRUR-RR 2016, 126).