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   OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,9010
OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15 (https://dejure.org/2016,9010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2016 - 6 U 56/15 (https://dejure.org/2016,9010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2016 - 6 U 56/15 (https://dejure.org/2016,9010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 14b DiätVO, Art. 7 LMIV
    Irreführende Bezeichnung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät; wissenschaftliche Absicherung von Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel

  • damm-legal.de

    Werbung für fachlich umstrittene gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln nur auf Basis einer Studie nach dem "Goldstandard"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät; wissenschaftliche Absicherung von Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel

  • kanzlei.biz

    Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur nach "Goldstandart"-Studie zulässig

  • rabüro.de

    Zur Irreführung hinsichtlich eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; DiätVO § 14b; LMIV Art. 7
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung gesundheitsfördernder Wirkungen eines Lebensmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung für fachlich umstrittene gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln nur auf Basis einer Studie nach dem "Goldstandard"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung mit umstrittener gesundheitsfördernden Wirkung nur nach Absicherung durch "Goldstandard"-Studie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit umstrittener gesundheitsfördernden Wirkung nur nach Absicherung durch "Goldstandard"-Studie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zinscap und Zinssicherung! Gebühren der apoBank rechtswidrig und rückforderbar!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 257
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
    Ein Nährstoffbedarf ist medizinisch bedingt, wenn Beschwerden, Krankheiten oder Störungen vorliegen, bei denen ein besonderer Bedarf an bestimmten Nährstoffformulierungen besteht (BGH GRUR 2009, 75 [BGH 02.10.2008 - I ZR 51/06] Tz. 18 - Priorin).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist mindestens die Vorlage einer Studie, die nach dem sog. "Goldstandard" erstellt worden ist, also eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649 [BGH 06.02.2013 - I ZR 62/11] Tz. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2009, 75 [BGH 02.10.2008 - I ZR 51/06] Tz. 25 - Priorin; BGH GRUR 2012, 1164, [BGH 15.03.2012 - I ZR 44/11] Tz 20 - Artrostar).

    Wenn die statistische Signifikanz belegt ist, dann kann eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Placebo - Gruppe, die hinter der der Verum - Gruppe zurückbleibt, den Studienerfolg nicht gefährden (BGH GRUR 2009, 75, [BGH 02.10.2008 - I ZR 51/06] Tz. 27 - Priorin).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in der Werbung auf die Gegenmeinung hingewiesen wird, was hier nicht geschehen ist (vgl. BGH GRUR 2013, 649 [BGH 06.02.2013 - I ZR 62/11] Tz. 16 -Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Derartige Aussagen sind nur zulässig, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage dartun kann (BGH GRUR 2013, 649 [BGH 06.02.2013 - I ZR 62/11] Tz. 16 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist mindestens die Vorlage einer Studie, die nach dem sog. "Goldstandard" erstellt worden ist, also eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649 [BGH 06.02.2013 - I ZR 62/11] Tz. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2009, 75 [BGH 02.10.2008 - I ZR 51/06] Tz. 25 - Priorin; BGH GRUR 2012, 1164, [BGH 15.03.2012 - I ZR 44/11] Tz 20 - Artrostar).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
    Es muss somit ein medizinisch bedingter Nährstoffbedarf vorliegen, der auf ein definiertes Beschwerdebild ausgerichtet ist (Senat vom 12.1. 2006 - 6 U 241/04 - Priorin).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist mindestens die Vorlage einer Studie, die nach dem sog. "Goldstandard" erstellt worden ist, also eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649 [BGH 06.02.2013 - I ZR 62/11] Tz. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2009, 75 [BGH 02.10.2008 - I ZR 51/06] Tz. 25 - Priorin; BGH GRUR 2012, 1164, [BGH 15.03.2012 - I ZR 44/11] Tz 20 - Artrostar).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
    Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Präparats darf nicht geworben werden, wenn diese Wirkung fachlich umstritten ist (BGH GRUR 2002, 273 [BGH 07.12.2000 - I ZR 260/98] - Eusovit).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff

    Keine Krankheit sind hingegen natürliche physiologische Zustände wie etwa Übergewicht (Senat, GRUR-RR 2016, 257, Rn. 35 - Lipoburn).
  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1048/20

    Ansprüche auf Unterlassung von unzulässiger Werbung für "Biform Pflanzliches

    Keine Krankheit sind hingegen natürliche physiologische Zustände wie etwa Übergewicht (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2016 - 6 U 56/15 -, Rn. 35, juris).
  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1023/20

    Prosta Pax - Unterlassung einer gesundheitsbezogenen Werbung für ein

    Keine Krankheit sind hingegen natürliche physiologische Zustände wie etwa Übergewicht (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2016 - 6 U 56/15 -, Rn. 35, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22

    Hagebuttenpulver - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    Zu der Frage, ob die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein geeignetes externes Monitoring ausgeglichen wurden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2016 - 6 U 56/15 -, Lipoburn, juris Rn. 51), fehlt Vortrag des Beklagten.
  • OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 118/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die gesundheitsbezogene Angabe, der

    Insoweit hat das OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 257 Rn. 44, ausgeführt:.
  • LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17

    Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Produktes als diätetisches

    Dafür ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine nach allgemeinen Grundsätzen veröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie, die durch ihre Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist, jedenfalls ausreichend (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 110 - Priorin - OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 15865; OLG Frankfurt/M, GRUR-RR 2016, 257).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 O 263/12
    Für das von der Beklagten vertriebene Produkt E" liegt der nach vorstehenden Vorschriften der Diätverordnung für den zulässigen Vertrieb als ergänzende bilanzierte Diät vorausgesetzte und im Streitfall von der Beklagten zu führende Wirksamkeitsnachweis (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2016, 257; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 15865; OLG München ZLR 2006, 77) nicht vor.
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