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   OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - I-15 U 119/14   

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OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - I-15 U 119/14 (https://dejure.org/2015,30262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2015 - I-15 U 119/14 (https://dejure.org/2015,30262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2015 - I-15 U 119/14 (https://dejure.org/2015,30262)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • damm-legal.de

    Die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe kann als Annahme einer Unterlassungserklärung gewertet werden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

  • kanzlei.biz

    Unterlassungserklärung verpflichtet auch zur Löschung des Google Cache

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflicht umfasst auch die Entfernung aus dem Google Cache

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 S. 2
    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme der Unterlassungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungserklärung kann auch nach 13 Monaten noch angenommen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Nach einer Unterlassungserklärung muss der Google-Cache gelöscht werden, sonst droht eine Vertragsstrafe

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe kann als Annahme einer Unterlassungserklärung gewertet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wer eine Unterlassungserklärung abgibt ist verpflichtet Inhalte aus Google Cache zu entfernen - andernfalls droht eine Vertragsstrafe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)

    Seite aus Cache bei Google und Bing entfernen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Löschung aus Google-Cache

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung muss Schuldner auch Google Cache löschen lassen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei unterlassener Löschung wettbewerbswidriger Inhalte aus dem Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgemahnten droht Zahlung, wenn Google Cache nicht gelöscht!

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe wegen Behauptung falscher Tatsachen: Beseitigungsanspruch bezieht sich auch auf Google-Cache

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google Cache als Vertragsstrafenfalle

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines Vertragsstrafevertrages und Umfang der Unterlassungsverpflichtung

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung von Google-Cache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 259
  • MMR 2016, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrages gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH GRUR 2010, 355 - Testfundstelle; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Maßgeblich für die Auslegung eines Unterlassungsverpflichtungsvertrags (und einer empfangsbedürftigen Willenserklärung) ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck sowie die Interessenlage der Vertragsparteien heranzuziehen sind (BGH GRUR 2015, 190 - Ex-RAF-Terroristin; BGH GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 2003, 899 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; BGH GRUR 1992, 61 - Preisvergleichsliste).

    In der Regel ist eine Vertragsstrafe für jeden Fall der (schuldhaften) Zuwiderhandlung zu zahlen (BGH GRUR 2001, 758, 759 - Trainingsvertrag; Brüning, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. A., 2013, § 12 Rn. 214 m. w. N.), wobei regelmäßig nur solche Zuwiderhandlungen einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe auslösen, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangen wurden (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 1993, 34 - Bedienungsanweisung).

    Es wird deshalb im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch dem Interesse des Schuldners entsprechen, durch die Unterlassungsverpflichtung schlechter gestellt zu werden als durch ein entsprechendes Urteil (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies).

    Hat eine Verletzungshandlung einen andauernden rechtswidrigen Verletzungszustand hervorgerufen, besteht neben dem Unterlassungsanspruch ein Beseitigungsanspruch (BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH GRUR 1977, 814 - Gebäudefassade).

    Das folgt daraus, dass bei einer Dauerhandlung die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist (BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH GRUR 1977, 814 - Gebäudefassade).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Nach § 339 S. 2 BGB wird die Vertragsstrafe mit der Zuwiderhandlung verwirkt, wobei die Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit im Einzelnen regeln können, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsstrafe verwirkt sein soll (BGH, GRUR 2001, 758, 759 - Trainingsvertrag).

    In der Regel ist eine Vertragsstrafe für jeden Fall der (schuldhaften) Zuwiderhandlung zu zahlen (BGH GRUR 2001, 758, 759 - Trainingsvertrag; Brüning, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. A., 2013, § 12 Rn. 214 m. w. N.), wobei regelmäßig nur solche Zuwiderhandlungen einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe auslösen, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangen wurden (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 1993, 34 - Bedienungsanweisung).

    Es wird deshalb im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch dem Interesse des Schuldners entsprechen, durch die Unterlassungsverpflichtung schlechter gestellt zu werden als durch ein entsprechendes Urteil (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag).

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Maßgeblich für die Auslegung eines Unterlassungsverpflichtungsvertrags (und einer empfangsbedürftigen Willenserklärung) ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck sowie die Interessenlage der Vertragsparteien heranzuziehen sind (BGH GRUR 2015, 190 - Ex-RAF-Terroristin; BGH GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 2003, 899 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; BGH GRUR 1992, 61 - Preisvergleichsliste).

    Zum anderen setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen (BGH GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Zwar geht der Beklagte richtigerweise davon aus, dass eine vermutete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch eine uneingeschränkte, bedingungslose, unwiderrufliche und eine angemessene Vertragsstrafe versprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung; BGH GRUR 1983, 127 - Vertragsstrafeversprechen; GK-UWG/Paal § 8 Rn. 24 ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.101).

    In ihr findet sich nämlich bezüglich der Unterlassungsverpflichtung (Ziffer 1) der Zusatz: "soweit diese Leistung nicht zulässigerweise angeboten wird." Bei diesem Zusatz handelt es sich jedoch (nur) um eine unschädliche, der materiellen Rechtslage entsprechende Bedingung (vgl. BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro), die der Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht ihre Ernsthaftigkeit nimmt.

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrages gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH GRUR 2010, 355 - Testfundstelle; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichteten Unterwerfungserklärung ist aber, wie der BGH in der Entscheidung "Testfundstelle" (GRUR 2010, 355) ausgeführt hat, in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.

  • LG Duisburg, 14.08.2014 - 22 O 55/13

    Anspruch eines eingetragenen Vereins gegen ein Kfz-Unternehmen auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 14.08.2014, Az. 22 O 55/13, wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 14.08.2014, Az. 22 O 55/13, (Bl. 191 ff. d GA) hat das Landgericht der Klage stattgegeben.

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel).
  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Mit dieser Zahlungsaufforderung wegen Verwirkung der Vertragsstrafe hat die Klägerin ihren Annahmewillen konkludent in eindeutiger Weise bekundet, so dass von einer, auch für den Abschluss einer Vertragsstrafevereinbarung ausreichenden, konkludenten Annahme auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2179, wonach selbst in einer Klageerhebung eine konkludente Annahme liegen kann. Siehe auch OLG Karlsruhe 14 U 66/08 BeckRs 2009, 25705).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
    Maßgeblich für die Auslegung eines Unterlassungsverpflichtungsvertrags (und einer empfangsbedürftigen Willenserklärung) ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck sowie die Interessenlage der Vertragsparteien heranzuziehen sind (BGH GRUR 2015, 190 - Ex-RAF-Terroristin; BGH GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; BGH GRUR 2003, 899 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell; BGH GRUR 1992, 61 - Preisvergleichsliste).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08

    Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19

    Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des

    Folglich war sie gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung des Hinweises durchzuführen und jedenfalls den Betreiber der Suchmaschine Google aufzufordern, den streitgegenständlichen Eintrag zu entfernen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114; OLG Celle, WRP 2015, 475, 476, Rnr. 18; OLG Stuttgart, WRP 2016, 773.775, Rnr. 26; Harte-Bavendamm/Hennig-Goldmann, UWG, 4. Aufl., § 8, Rnr. 16; a.A. OLG Zweibrücken, MMR 2016, 831, sowie bei einem Verstoß im nicht gewerblichen Bereich OLG Frankfurt, 11. ZS, GRUR-RR 2019.289 - Google Cache; zur Übersicht vgl. Sakowski, NJW 2016, 3623).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 156/17

    Vertragsstrafeversprechen wegen urheberrechtswidriger Handlungen eines nicht

    Insbesondere kann die Erklärung nicht nach denselben Maßstäben ausgelegt werden, wie sie von der beklagtenseits zitierten Rechtsprechung für die Auslegung von Vertragsstrafeversprechen im gewerblichen Kontext entwickelt wurden (vgl. dazu BGH Urteil vom 18.9.2014, I ZR 76/13 - CT-Paradies; Urteil vom 4.5.2017, I ZR 208/15 - Luftentfeuchter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.9.2015, 1-15 U 119/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.12.2012, 6 U 92/11; OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.5.2016, 4 U 45/15).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Dies kann auch die Pflicht umfassen, auf Dritte einzuwirken, um eine Perpetuierung der Rechtsverletzung dort abzustellen, z.B. im Google Cache (BGH GRUR 2018, 1183 [BGH 12.07.2018 - I ZB 86/17] - "Wirbel um Bauschutt"; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 259; OLG Celle MMR 2015, 408 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] ; KG Berlin MMR 2010, 715 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] ) oder Google Maps, Gelbe Seiten etc. (vgl. LG Kaiserslautern, Urt. v. 08.07.2014 - HK O 33/13, BeckRS 2014, 18134).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18

    Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung

    Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).

    Auf Vertriebspartner bzw. selbständige Dritte, deren Handeln im Einflussbereich des Schuldners liegt und das ihm wirtschaftlich zugutekommt, hat der Schuldner nachhaltig aktiv einzuwirken, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel; OLG Düsseldorf Urt. v. 10.9.2015 - I-15 U 129/14; Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Köln OLG-Report 2008, 434; OLG Schleswig MMR 2005, 845; KG MMR 2005, 460; OLG Jena NJOZ 2004, 3205; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 723).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Entgegen der Berufung kann auch ein bereits deaktivierter link entsprechende rechtliche Folgen auslösen (vgl. OLG Celle, Urteil v. 29.01.2015 - 13 U 58/14; Senat, Urteil v. 03.09.2015 - 15 U 119/14; OLG Stuttgart GRUR-RS 2016, 7953; a. A. wohl OLG Zweibrücken, Urteil v. 19.05.2016 - 4 U 45/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Entgegen der Berufung kann auch ein bereits deaktivierter Link entsprechende rechtliche Folgen auslösen (vgl. OLG Celle, Urteil v. 29.01.2015 - 13 U 58/14; Senat, Urteil v. 03.09.2015 - 15 U 119/14; OLG Stuttgart GRUR-RS 2016, 7953; a. A. wohl OLG Zweibrücken, Urteil v. 19.05.2016 - 4 U 45/15).
  • LG Stendal, 22.02.2018 - 31 O 30/17

    Irreführende Werbung: Sternchensymbole auf der Website eines Hotels

    Aufgrund der Unterlassungsverpflichtung ist sie daher gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung ihres unzulässigen Zusatzes durchzuführen und die Betreiber aufzufordern, die streitgegenständlichen Einträge zu entfernen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015 -I-15 U 119/14- und Landgericht Baden Baden-Urteil vom 02.02.2016 -5 O 13/15 KfH- jeweils zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4c O 55/16
    Es ist anerkannt - worauf die Verfügungsbeklagte im Ausgangspunkt noch zutreffend selber hinweist -, dass der Schuldner einer Pflicht zur Unterlassung wettbewerbswidri-ger Äußerungen als positive Maßnahmen zur Beendigung des durch die Veröffentli-chung im Internet geschaffenen wettbewerbswidrigen Zustandes alle Handlungen schuldet, die ihm insoweit möglich und zumutbar sind (OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114 Rdn. 69 m.w.N. unter Berufung auf die genannten höchstrichterliche Recht-sprechung).
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