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   LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15   

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https://dejure.org/2016,14837
LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15 (https://dejure.org/2016,14837)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2016 - 15 O 428/15 (https://dejure.org/2016,14837)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 15 O 428/15 (https://dejure.org/2016,14837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Klage gegen Wikimedia wegen Urheberrechten an Fotos gemeinfreier Bilder stattgegeben

  • heise.de (Pressebericht, 21.06.2016)

    Bildrechte: Wikimedia unterliegt gegen Museum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeinfreie Gemälde: Professionelle Fotos genießen eigenen Urheberrechtsschutz

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Das Kopieren von Fotos gemeinfreier Werke ist ein Urheberrechtsverstoß

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Reproduktionen gemeinfreier Gemälde sind urheberrechtlich geschützt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung von Reproduktionsfotografien von Museumsbildern durch Wikipedia

  • spiegel.de (Pressebericht, 22.06.2016)

    Urheberrechtsklage: Wikimedia verliert Bildstreit um alte Gemälde

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Leistungsschutz an Bild-Kopie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch Reproduktionsfotos sind urheberrechtlich geschützt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz für gemeinfreie Gemälde?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Wikimedia verliert vorerst Streit um Reproduktionsfotos

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Darf man Fotos gemeinfreier Werke ins Internet stellen?

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2015)

    Urheberrecht: Mannheimer Museum verklagt Wikipedia-Betreiber

Besprechungen u.ä. (4)

  • fotorecht-seiler.eu (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Reprofotos - frei oder urheberrechtlich geschützt?

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Leistungsschutz an Bild-Kopie

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Reproduktionsfotografien können als Lichtbilder urheberrechtlichen Schutz genießen

  • ds-law.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Reprofotos von Gemälden - frei kopierbar oder urheberrechtlich geschützt?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • wikimedia.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erklärung zum Fall Reiss-Engelhorn-Museen

  • wikimedia.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stadt Mannheim verklagt Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland - Gemeinfrei aber nicht gemeinsam?

  • rem-mannheim.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stellungnahme zur urheberrechtlichen Fragestellung in Bezug auf die Abbildung "Porträt Richard Wagner"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 318
  • ZUM 2016, 766
  • afp 2016, 453
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 19.05.2015 - 16 O 175/15

    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Reproduktions-Fotografien

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Das Foto des Gemäldes "Portrait Richard Wagner" wurde von Klägerseite im März 2015 auf 49 verschiedenen Internetplattformen gefunden und abgemahnt, was unter anderem zu einer im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung des LG Berlin - 16 O 175/15 - vom 19. Mai 2015 führte (Anlage K 12).

    Das Landgericht Berlin hat in der im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung vom 19. Mai 2015 (- 16 O 175/15 -, Anlage K 12) zwar einen Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG bejaht, die Frage einer teleologischen Reduktion aber nicht angesprochen; ob diese Frage sich dort überhaupt gestellt hat, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen.

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Der BGH hat dazu in seiner Entscheidung Bibelreproduktion (- I ZR 14/88 -, Urteil vom 8. November 1989, Juris Rdnr. 86 ff.) ausgeführt:.

    Denn der technische Reproduktionsvorgang allein begründet noch keinen Lichtbildschutz (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion [...]).

  • AG Nürnberg, 28.10.2015 - 32 C 4607/15

    Reproduktionsfotografie gemeinfreier Werke nicht schützenswert

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    In dem Rechtsstreit Amtsgericht Nürnberg - 32 C 4607/15 - liegt eine die erste Instanz abschließende Entscheidung noch nicht vor (Anlage K 23).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Das Kammergericht (- 9 W 196/09 -, Beschluss vom 3. November 2009, BeckRS 2010, 06414) hat den Betreiber einer Suchmaschine nach konkreter Abmahnung als Störer dafür haften lassen, ein bestimmtes Suchergebnis auf seiner eigenen Suchmaschine nicht mehr zu verbreiten.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    In dem BGH-Fall "Telefonkarte" (- I ZR 146/98 -, Urteil vom 7. Dezember 2000) ging es um die verkleinerte Wiedergabe einer Seite der ersten Telefonkarte (der Klägerin) auf der zweiten Telefonkarte (der Beklagten) einschließlich der auf der ersten Telefonkarte enthaltenen graphischen Darstellung der Weltkarte mit einem Quadrantennetz.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Mit diesem Verhalten begeht der Beklagte zu 2. keine urheberrechtliche Nutzungshandlung, sondern verweist nur auf das Werk in einer Weise, die Nutzern den bereits durch einen Dritten eröffneten Zugang erleichtert, ohne damit selbst das Werk öffentlich zugänglich zu machen (vgl. BGH - I ZR 259/00 -, Urteil vom 17. Juli 2003 - Paperboy, zitiert nach Juris, dort insbes. Rdn. 56).
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Eine vergleichbare Konstellation lag dem Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 585/04 - vom 9. September 2004 (BeckRS 9998, 52613) und dem Beschluss des Kammergerichts - 10 W 81/06 - vom 4. September 2006 (BeckRS 2007, 01307) zu Grunde, denn dort waren jeweils im Suchergebnis selbst der Name einer Prominenten mit dem Wort "nackt" angegeben, so dass bereits das Suchergebnis den - dort unzutreffenden - Eindruck vermitteln konnte, von der Prominenten gebe es Nacktfotos im Internet.
  • LG Hamburg, 26.03.2010 - 325 O 321/08

    Keine Störerhaftung von Wikimedia e.V für Wikipedia

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Die Klägerin stützt sich für die Störerhaftung des Beklagten zu 2. ohne Erfolg auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg - 325 O 321/08 - vom 26. März 2010 (BeckRS 2010, 08783).
  • LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 585/04

    Störerhaftung für Suchmaschine

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
    Eine vergleichbare Konstellation lag dem Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 585/04 - vom 9. September 2004 (BeckRS 9998, 52613) und dem Beschluss des Kammergerichts - 10 W 81/06 - vom 4. September 2006 (BeckRS 2007, 01307) zu Grunde, denn dort waren jeweils im Suchergebnis selbst der Name einer Prominenten mit dem Wort "nackt" angegeben, so dass bereits das Suchergebnis den - dort unzutreffenden - Eindruck vermitteln konnte, von der Prominenten gebe es Nacktfotos im Internet.
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Die dazugehörigen Ausführungen im Parallelverfahren vor dem Landgericht Berlin (15 0 428/15) würden dazu mehr Fragen aufwerfen, als dort beantwortet würden.
  • LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15

    Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien

    Unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Vorgaben fällt unter den Schutz des § 72 UrhG auch die sog. Gegenstandsfotografie und Reproduktonsfotografie, also der Versuch der originalgetreuen Abbildung des abfotografierten Objekts (so auch LG Berlin, GRUR-RR 2016, 318).

    b) Der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG ist in Fällen der originalgetreuen Reproduktionsfotografie auch nicht teleologisch zu reduzieren (ebenso LG Berlin, GRUR-RR 2016, 318).

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