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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37380
OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16 (https://dejure.org/2016,37380)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2016 - 2 U 37/16 (https://dejure.org/2016,37380)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2016 - 2 U 37/16 (https://dejure.org/2016,37380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Unzulässige Verwendung des Begriffs "bekömmlich" für Bier

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bier als bekömmlich

  • Justiz Baden-Württemberg

    "bekömmlich", Bekömmliches Bier

    § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 4 Abs 3 EGV 1924/2006
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlautere Werbung für "bekömmliches" Bier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bier als bekömmlich

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bier als bekömmlich

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekömmliches Bier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden - Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung

  • zeit.de (Pressemeldung, 03.11.2016)

    Bier ist nicht bekömmlich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brauerei-Werbung: Aus für "bekömmliches" Bier

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Bierwerbung mit dem Begriff "bekömmlich"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Bierwerbung mit dem Begriff "bekömmlich"

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Bierreklame - Brauerei darf ihre Biere in der Werbung nicht als "bekömmlich" anpreisen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "bekömmlich" für Bier ist gesundheitsbezogene Angabe

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht mit bekömmlich beworben werden - Begriff als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO eingestuft

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht bekömmlich sein

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Bier darf nicht "bekömmlich" sein

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bier ist nicht "bekömmlich"

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermin über die Bewerbung von Bier als bekömmlich am 27. Oktober 2016 um 10:00 Uhr

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslobung der Bekömmlichkeit von Bier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13

    RESCUE-Produkte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezeichnet der Ausdruck "gesundheitsbezogene Angaben" jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel und einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (BGH a.a.O. [Tz. 20] - Lernstark ; a.a.O. [Tz. 33] - Combiotik ; GRUR 2015, 403 [Tz. 33] - Monsterbacke II ; 2015, 611 [Tz. 26 und 27] - RESCUE-Produkte ; 2013, 958 [Tz. 10] - Vitalpilze ; KG GRUR-RR 2016, 254 [Rdn. 19]; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 10352 [Rd. 17]; Büscher GRUR 2013, 969, 976).

    Dieser Differenzierung bedarf es vorliegend nicht, da, setzt Art. 10 Abs. 3 eine gesundheitsbezogene Aussage voraus (so BGH a.a.O. [Tz. 25] - Lernstark ; a.a.O. [Tz. 11] - Vitalpilze ), Art. 4 Abs. 3 HCVO für jene Alkoholkategorien ein Verbot jeglicher gesundheitsbezogener Angabe (ausnahmsloses Verbot) im Interesse eines hohen Verbraucherschutzniveaus zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und der Abhängigkeitsrisiken ausspricht (EuGH a.a.O. [Tz. 49 und 52] - Deutsches Weintor ; vgl. auch BGH GRUR 2015, 611 [Tz. 18] - RESCUE-Produkte ).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Der Deutsches Weintor -Entscheidung des EuGH nachfolgend hat der BGH nach Darstellung der Verordnung und deren Prüfungsstruktur gemäß Art. 10 HCVO (BGH GRUR 2016, 412 [Tz. 13] - Lernstark ; WRP 2016, 1359 [Tz. 14] - Repair-Kapseln ) die Angabe im Sinn des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 HCVO im Kern definiert als jede nicht obligatorische Aussage oder Darstellung im Zusammenhang mit Lebensmitteln, welche für den maßgeblichen Verkehr den Eindruck hervorrufe, ein bestimmtes Lebensmittel besitze besondere Eigenschaften (BGH a.a.O. [Tz. 17] - Lernstark ; GRUR 2015, 498 [Tz. 19, 28, 30 und 64] - Combiotik ; 2014, 1224 [Tz. 13] - ENERGY & VODKA ; 2014, 1013 [Tz. 22] - Original Bach-Blüten ).

    Inhaltlich hat sich aber beim Übergang von § 4 Nr. 11 UWG hin zu § 3 a UWG nichts geändert (BGH WRP 2016, 1359 [Tz. 11] - Repair-Kapseln ; Büscher GRUR 2016, 113, 115).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Der BGH hat vor der am 06.09.2012 ergangenen Entscheidung des EuGH Deutsches Weintor durch Vorlage vom 13.01.2011 (GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör ) bezüglich eines Werbeaufdrucks: "Der wohltuende und bekömmliche Kräuterlikör aus den Alpen" im Hinblick auf Art. 10 Abs. 3 und der Verordnungsgeschichte (Streichung eines im Entwurf noch enthaltenen Art. 11 Abs. 1 lit. a) eine Differenzierung bezüglich gesundheitsbezogener Angaben zwischen Aussagen zu gesundheitsbezogenem Wohlbefinden und vom Verbotsbereich des Art. 4 Abs. 3 S. 1 HCVO nicht erfassten, weil auch von der Meinungs- und Informationsfreiheit gerechtfertigten Aussage zum allgemeinen Wohlbefinden für angezeigt erachtet.

    Der Senat verkennt nicht, dass der BGH in dem durch Revisionsrücknahme ohne seine Entscheidung und auch ohne die des EuGH gebliebenen Fall (GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör ) gerade hinsichtlich eines alkoholischen Getränks der Kategorie des Art. 4 Abs. 3 S. 1 HCVO die Angabe "bekömmlich" als neutrale Aussage bewertet hat (vgl. auch Hüttebräuker a.a.O. 581), dabei auch den Verbotsbereich des Art. 4 Abs. 3 S. 1 im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 10 EMRK dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BGH a.a.O. [Tz. 10] - Gurktaler Kräuterlikör ; vgl. auch hierzu auch Dück a.a.O. [Tz. 18]) einschränkte, derweil "wohltuend" als gesundheitsbezogene Angabe einordnete (BGH a.a.O. [Tz. 11] - Gurktaler Kräuterlikör ), während der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vor dem EuGH zu C-609/12 - Monsterbacke dies für "wohltuend", da keinen Bezug auf die Gesundheit enthaltend, gerade verneinte (dort [Tz. 53]; vgl. auch OLG Hamm a.a.O. [juris Tz. 11]).

  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 19/14

    Alkoholfreies Bier durfte nicht mit "vitalisierend" beworben werden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Er erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (BGH a.a.O. [Tz. 19] - Repair-Kapseln ; a.a.O. [Tz. 21] - Lernstark ; a.a.O. [Tz. 33] - Combiotik ; a.a.O. [Tz. 27] - RESCUE-Produkte ; a.a.O. [Tz. 23] - Original Bach-Blüten ; OLG Hamm ZLR 2014, 568 [juris Tz. 37]; Meyer in Meyer/Streinz a.a.O. HCVO, 37).

    Das OLG Hamm (ZLR 2014, 568) hat die Verpackungsbeschriftung für ein alkoholfreies Bier mit "vitalisierend" als (unspezifische) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 3 HCVO angesehen, da aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher der Ausdruck "vitalisierend" unmittelbar zusammenhänge mit "Vitalität" bzw. "Vitalsein" oder "Lebenskraft".

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Nach der Entscheidung EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor sei ein anderer Ansatz maßgeblich, der "bekömmlich" als gut verträglich/verdaulich, objektiv eine nachhaltige physiologische Wirkung auslösend und damit eine gesundheitsbezogene Aussage suggerierend verstehen lässt.

    Soweit der Kläger der Entscheidung des EuGH vom 06.09.2012 - C-544/10 = GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor einen allgemeinen Aussagegehalt zur Verwendung der Bezeichnung "bekömmlich" im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken der Kategorie des Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der VO (EG) Nr. 1924/2006 [HCVO] entnimmt, kann dem allerdings nicht einschränkungslos beigetreten werden.

  • LG Ravensburg, 16.02.2016 - 8 O 51/15

    Brauerei darf Bier nicht als "bekömmlich" beworben werden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Zum einen wird auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil, das veröffentlicht ist etwa in BeckRS 2016, 08229 und MD 2016, 621, verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

    das am 16.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Ravensburg - 8 O 51/15 KfH - abzuändern und aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Der Deutsches Weintor -Entscheidung des EuGH nachfolgend hat der BGH nach Darstellung der Verordnung und deren Prüfungsstruktur gemäß Art. 10 HCVO (BGH GRUR 2016, 412 [Tz. 13] - Lernstark ; WRP 2016, 1359 [Tz. 14] - Repair-Kapseln ) die Angabe im Sinn des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 HCVO im Kern definiert als jede nicht obligatorische Aussage oder Darstellung im Zusammenhang mit Lebensmitteln, welche für den maßgeblichen Verkehr den Eindruck hervorrufe, ein bestimmtes Lebensmittel besitze besondere Eigenschaften (BGH a.a.O. [Tz. 17] - Lernstark ; GRUR 2015, 498 [Tz. 19, 28, 30 und 64] - Combiotik ; 2014, 1224 [Tz. 13] - ENERGY & VODKA ; 2014, 1013 [Tz. 22] - Original Bach-Blüten ).
  • KG, 27.11.2015 - 5 U 96/14

    Rotbusch Tee, Vitamine GESUND - Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezeichnet der Ausdruck "gesundheitsbezogene Angaben" jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel und einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (BGH a.a.O. [Tz. 20] - Lernstark ; a.a.O. [Tz. 33] - Combiotik ; GRUR 2015, 403 [Tz. 33] - Monsterbacke II ; 2015, 611 [Tz. 26 und 27] - RESCUE-Produkte ; 2013, 958 [Tz. 10] - Vitalpilze ; KG GRUR-RR 2016, 254 [Rdn. 19]; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 10352 [Rd. 17]; Büscher GRUR 2013, 969, 976).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezeichnet der Ausdruck "gesundheitsbezogene Angaben" jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel und einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (BGH a.a.O. [Tz. 20] - Lernstark ; a.a.O. [Tz. 33] - Combiotik ; GRUR 2015, 403 [Tz. 33] - Monsterbacke II ; 2015, 611 [Tz. 26 und 27] - RESCUE-Produkte ; 2013, 958 [Tz. 10] - Vitalpilze ; KG GRUR-RR 2016, 254 [Rdn. 19]; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 10352 [Rd. 17]; Büscher GRUR 2013, 969, 976).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
    Daran ändert auch der Kontext der jeweiligen werblichen Verlautbarung, der wie immer zu beachten ist (vgl. BGH GRUR 2014, 1021 [Tz. 13]; 2005, 438 [juris Tz. 30] - Epson-Tinte ), nichts.
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13

    Combiotik - Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 20 U 183/09

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO

  • EuGH, 06.11.2012 - C-51/11

    Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Streichung

  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 6 W 99/15

    Irreführende Werbung: Relevanz der hervorgerufenen Fehlvorstellung für die

  • EuGH, 10.04.2014 - C-609/12

    Ehrmann - Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher -

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 167/12

    ENERGY & VODKA - Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks:

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich;

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 200 = WRP 2017, 107).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51687
OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • online-und-recht.de

    Kritische Äußerungen eines Mitbewerbers zulässig, wenn konkreter Anlass und auf sachliche Art und Weise

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 Abs. 1 ; UWG § 4 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Kritische Äußerungen von Mitbewerbern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ein Schelm, der Böses dabei denkt" ist nicht verunglimpfend!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Äußerung über Mitbewerber zur rechtswidrigen Mitwirkung an Vergabeverfahren nicht zwingend wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sachliche Kritik an Mitbewerber nicht wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachlich kritische Äußerungen eines Wettbewerbers können hinzunehmen sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kritische Äußerungen über Mitbewerber zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 200
  • BauR 2017, 1250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).

    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Es ergibt sich auch keine lauterkeitsrechtliche Unzulässigkeit aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der beteiligten Interessen, insbesondere der Belange beider Beteiligten und der Allgemeinheit, des Schutzes des Geschäftsrufs des Klägers sowie des Bedeutungsgehalts der Meinungsfreiheit und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.05.2011 - I ZR 147/09 - Coaching Newsletter, GRUR 2012, 74 Rn 31, 33 zit. nach juris).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).
  • OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 I GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH GRUR 1997, 916, 919 [BGH 19.06.1997 - I ZR 16/95] - Kaffeebohne; BGH WRP 2018, 682 Rnr. 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2012, 74 Rnr. 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 [OLG Brandenburg 13.12.2016 - 6 U 76/15] Rnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21

    Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der

    (2) In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH WRP 2018, 682 Rn 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2012, 74 Rn 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 Rn 18; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2020, 429 Rn 93 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 97/21

    Abmahnung wegen Rufschädigung aufgrund einer Annonce; Unterlassungsanspruch

    Die Äußerung bzw. Verbreitung wahrer und zugleich geschäftsschädigender Tatsachen ist demnach zulässig, wenn ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise besteht, der Bewerber hinreichenden Anlass hat, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (s. etwa Senat,Urteil vom 13.12.2016 - 6 U 76/15, GRUR-RS 2016, 113278).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43182
LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.11.2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. November 2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Werbung eines Schornsteinfegers in Feuerstättenbescheid unzulässig

  • online-und-recht.de

    Werbung in einem öffentlichen Feuerstättenbescheid durch Schornsteinfeger rechtswidrig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß eines Schornsteinfegers durch Feuerstättenbescheid bei Vermischung von Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit privatwirtschaftliche

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anzeige eines Schornsteinfegers in Feuerstättenbescheid wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß eines Schornsteinfegers durch Feuerstättenbescheid bei Vermischung von Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit privatwirtschaftlichen Leistungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung in öffentlichem Feuerstättenbescheid wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aurich, 12.02.2014 - 6 O 17/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2009, 173).
  • OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04

    Verschaffung eines nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteils einer Stadt durch

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung).
  • OLG Celle, 26.06.2018 - 13 U 136/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung privatwirtschaftlicher

    Deshalb ist es nicht als unlauter zu bewerten, wenn der Beliehene, der während einer Feuerstättenschau auf die Möglichkeit der Durchführung der privatwirtschaftlichen Arbeiten angesprochen wird, darauf positiv reagiert, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten könnten nur durch ihn erbracht werden (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 23. November 2016 - 10 O 11/16, zitiert nach juris Rn. 58).
  • LG Dortmund, 10.04.2017 - 19 O 136/16
    Soweit die Abmahnung berechtigt war, kann gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden, wenn - wie hier - eine begründete Beanstandung Gegenstand der Abmahnung war (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 23.11.2016, 10 O 11/16, BeckRS 2016, 20414).
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