Weitere Entscheidung unten: BSG, 22.04.1955

Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1956 - GS 1/55   

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https://dejure.org/1956,19
BAG, 16.03.1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der Ruhegeldleistungen - Änderung der Leistungen - Notlage des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 1
  • NJW 1956, 1086
  • DB 1956, 573
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
    Sie kann ferner ausnahmsweise vom Arbeitgeber durchgeführt werden, wie der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1955 (AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt) mit Recht festgestellt hat, wenn sich der Betrieb in einer Notlage befindet, die die Fortzahlung des Ruhegeldes in der bisherigen Höhe als nicht mehr tragbar erscheinen läßt (vgl. auch RAG 14, 196 u. 288, 20, 110; RG 148, 81; BAG, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
    Sie kann ferner ausnahmsweise vom Arbeitgeber durchgeführt werden, wie der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1955 (AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt) mit Recht festgestellt hat, wenn sich der Betrieb in einer Notlage befindet, die die Fortzahlung des Ruhegeldes in der bisherigen Höhe als nicht mehr tragbar erscheinen läßt (vgl. auch RAG 14, 196 u. 288, 20, 110; RG 148, 81; BAG, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Die Betriebsparteien haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine umfassende Kompetenz zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen sowie von Fragen der Ordnung des Betriebs (vgl. GS 16. März 1956 - GS 1/55 -BAGE 3, 1, zu I 1 der Gründe; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Mit der 1972 erstmals kodifizierten Regelung wurde die schon zum BetrVG 1952 vertretene Auffassung zur Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung (vgl. hierzu BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1) gesetzlich bestätigt.
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob an der daraus gezogenen Folgerung festzuhalten ist, dass sich durch Betriebsvereinbarung festgelegte Rechte der ausgeschiedenen Arbeitnehmer - und damit auch der Betriebsrentner - nicht mehr aus der normativ geltenden Betriebsvereinbarung ergeben, sondern ab diesem Zeitpunkt einen individuellen selbständigen schuldrechtlichen Einzelanspruch darstellen (BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 1, 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 60, 78; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 3 der Gründe; kritisch Ahrendt FS 100 Jahre BetrVR S. 1 ff.) .
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Rechtsprechung
   BSG, 22.04.1955 - GS 1/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2956
BSG, 22.04.1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der Unterzeichnung auch durch die Landessozialrichter - Auslegung des § 155 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 1, 1
  • NJW 1955, 1814
  • NJW 2017, 3109
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LSG Hessen, 07.05.1973 - L 3 B 36/72
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 (GS 1/55, BSG 1, 1) erscheint es fraglich, ob die Kammer richtig besetzt war.

    Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG 1, 1) hat hierzu den Grundsatz aufgestellt, daß die Beisitzer weder im vorbereitenden Verfahren (§§ 104 ff. SGG) noch in dem der Urteilsverkündung nachfolgenden Verfahrensabschnitt, sondern nur in der Sitzung mitwirken, ausgenommen den Sonderfall des § 139 SGG (Berichtigung des Tatbestandes).

    Der Senat vermag sich auch nicht der in BSG 1, 1 vertretenen Auffassung über die Auslegung des § 120 SGG anzuschließen, wonach bei der Gewährung und Versagung von Akteneinsicht im vorbereitenden Vorfahren die ehrenamtlichen Richter in keinem Fall mitwirken.

    Bei Peters-Sautter-Wolff (a.a.O., Anm. 3 c zu § 120) wird die Auffassung vertreten, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts in BSG 1, 1 könne über die Erinnerung für den verhinderten.

    Die Regelung in § 26 (§§ 36, 48), wonach das Präsidium die Reihenfolge festzustellen hat, in der die ehrenamtlichen Richter zu den "Verhandlungen" zuzuziehen sind, steht dem nicht entgegen (a.A. BSG 1, 1, 5).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Das Bundessozialgericht verzichtet lediglich auf die Unterschriften der ehrenamtlichen Richter (BSGE 1, 1ff.) sowie auf deren Mitwirkung bei Beschlüssen, die eine Sachentscheidung "vorbereiten" oder ihrer "Verwirklichung" dienen (BSGE 1, 36 ff.).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Der Große Senat des BSG hat sich bereits in seinem ersten Beschluß vom 210 April 1955 (BSGE 1, 1) mit der Frage auseinandergesetzt, wann die ehrenamtlichen Richter mitzuwirken haben° Er hat das Verfahren in drei Abschnitte gegliedert;.
  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich -

    Prüft man bei diesem Sachverhalt die maßgeblichen Kriterien des (leistungsrechtlichen Begriff im Sinne des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit als Beschäftigungslosigkeit) Beschäftigungsverhältnisses - die tatsächliche Verfügungsmacht des Arbeitgebers und die ihr entsprechende tatsächliche Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers (Eingliederungstheorie - so bereits BSGE 1, 1 115) - wird man schwerlich umhin kommen, in der Freistellung des Klägers durch den Arbeitgeber die Aufgabe der Dispositionsmacht und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu sehen.
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Dieser erste Verfahrensabschnitt ist der mündlichen Verhandlung (2. Abschnitt) vorgelagert und den Berufsrichtern vorbehalten (s bereits Großer Senat des BSG in BSGE 1, 1 ff, 4 und Senatsbeschluss vom 18.3.2010 - B 5 RS 3/10 B).
  • BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B

    Aufgehobene Rentenversicherungspflicht von Beziehern von Leistungen nach dem SGB

    Indes bezeichnet dieses Vorbringen keinen Verfahrensmangel, weil mit dem Erlass des Urteils die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim LSG endet und daher ein Urteil des LSG mit den Unterschriften der drei Berufsrichter dem Gesetz entspricht (vgl schon BSG vom 22.4.1955 - GS 1/55 - BSGE 1, 1 ) .
  • BSG, 25.04.1979 - GS 1/78

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der

    Für ein solches vorbereitendes Tätigwerden sollen im allgemeinen nach BSGE 1, 1, 4 die erforderlichen Maßnahmen allein durch die Berufsrichter getroffen werden.
  • LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81

    Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten;

    In diesen Fällen wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 - GS 1/55 - in BSGE 1 S. 1 ff.; Meyer-Ladewig, SGG, 2. Aufl. Anm. 2 zu § 33; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 38. Nachtrag, Anm. 1 d zu § 142 SGG).
  • BSG, 18.10.2022 - B 5 R 106/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Soweit sie auf eine der Beschwerdebegründung als Anlage beigefügte Kopie dieser Aktenseite verweist, ist offenkundig, dass es sich dabei nicht um die letzte Seite des gemäß § 136 Abs. 1 SGG vollständig abgefassten Urteils handelt, das von den Senatsmitgliedern (nur den Berufsrichtern - vgl § 153 Abs. 3 Satz 1 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 21.4.1955 - GS 1/55 - BSGE 1, 1, 5 = NJW 1955, 1814 und Anmerkung von Schlegel, NJW 2017, 3109 ) zu unterschreiben ist (vgl dazu Bl 574 der LSG-Akte).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine

    Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht (BSGE 1, 1; Meyer-Ladewig, SGG, @ 134 Anm 1; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar.
  • BSG, 15.05.1998 - B 11 AL 91/98 B

    Nichtangabe des Ortes der mündlichen Verhandlung im Urteil als Verfahrensmangel

  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79

    Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung

  • LSG Thüringen, 10.12.2001 - L 6 B 46/00
  • BSG, 18.11.1977 - 5 RJ 24/76

    Zulassung der Sprungrevision - Nachträglicher Beschluß - Ehrenamtlicher Richter -

  • BSG, 20.01.2023 - B 12 KR 44/22 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 23.03.1979 - L 4 B 5/79

    Zuständigkeit und Rechtsmittel bei Erlaß einstweiliger Anordnungen; Die

  • BSG, 27.03.1973 - 10 RV 662/72
  • LSG Niedersachsen, 12.02.1959 - L 5 Ka 6/58
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1957 - LS BR 4/57
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