Rechtsprechung
BAG, 21.04.1971 - GS 1/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arbeitskampf - Gebot der Verhältnismäßigkeit - Streik - Suspendierung der Arbeitsverhältnisse - Aussperrung - Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Suspendierende Wirkung von Arbeitskampfmaßnahmen -; Verhältnismäßigkeit einer lösenden Aussperrung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 9 Abs. 3 (Arbeitskampf); Verfassung Rheinland-Pfalz Art. 66 Abs. 2; TVG § 2 Abs. 1; ArbGG 1953 § 53 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- fes.de (Entscheidungsbesprechung)
Streikrecht und Rechtsprechung - Zum politischen Charakter des sogenannten Arbeitskampfrechts nach dem Beschluß des Großen Senats des BAG vom 21. 4.1971
- fes.de (Entscheidungsbesprechung)
Fragen zum Arbeitskampfrecht nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 1971
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 23, 292
- NJW 1971, 1668
- NJW 2017, 3103
- MDR 1971, 697
- VersR 1971, 824
- DB 1971, 1061
- DB 1971, 823
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (28)
- BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Insoweit werden die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des Großen Senats vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 - abgeändert und fortentwickelt.Insoweit werden die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des Großen Senats vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 - abgeändert und fortentwickelt.
Demnach ist der Große Senat nicht genötigt, zur Rechtswirkung der Aussperrung entweder die reine "Lösungstheorie" zu vertreten oder die vom Ersten Senat für richtig gehaltene "Suspendierungstheorie" (vgl. BAG 1, 291 [294 und 311 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
Jede Arbeitskampfmaßnahme - sei es Streik, sei es Aussperrung - darf ferner nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Arbeitskampf muß also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein (vgl. BAG 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. III 2 a;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 B VI 2, S. 939-944 und § 49 B II 7. a-d, S. 1023-1025).
- BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 288/62
Lösung der Arbeitsverhältnisse - Aussperrung - Kündigung der Arbeitsverhältnisse …
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Mit demselben Personenkreis befaßte sich der Erste Senat nochmals im Urteil vom 25. Januar 1963 (BAG 14, 52 = AP Nr. 24 a.a.O.).Der rechtswidrige Streik ist Arbeitsvertragsbruch, der gegenüber dem streikenden Arbeitnehmer zur ordentlichen oder auch zur außerordentlichen Kündigung führen kann (BAG 14, 52 [57] = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. 3 der Gründe).
Der Arbeitgeber hat gerade nicht mit kollektivrechtlichen Mitteln auf den rechtswidrigen Streik geantwortet, sondern mit der individualrechtlichen Kündigung auf den Bruch des individuellen Arbeitsvertrages, Gemäß § 25 KSchG n.F. findet dieses Gesetz vorbehaltlich der sonstigen allgemeinen Voraussetzungen immer Anwendung, wenn es sich nicht lediglich um Arbeitskämpfe und die dadurch bedingten Entlassungen handelte § 25 KSchG n.F. beschränkt sich darauf, Grenzen für die Anwendung dieses Gesetzes zu setzen (Herschel, Betrieb 1970, 253 [254]; a.M. Säcker, Betrieb 1969, 1890 ff., 1940 ff.; vgl. auch BAG 14, 52 [59] = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. 5).
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Das würde in die Entscheidungsbefugnis des Großen Senats eingreifen Auch ist davon auszugehen, daß der vorlegende Senat keine Rechtsausführungen erbittet, die für die Entscheidung des Rechtsstreits ersichtlich keine Bedeutung erlangen können (BAG 20, 175 [183 ff.] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Teil II 4. b, 5.).Diese Gesichtspunkte hat das Bundesarbeitsgericht wegen der möglichen tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Arbeitskämpfen sowie im Hinblick auf die Verantwortung der Tarifvertragsparteien gegenüber der Allgemeinheit schon mehrfach betont (vgl. zuletzt BAG 20, 175 [195] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Ziff. IV 5.).
An einem von einer Gewerkschaft getragenen Streik können sich auch die nicht organisierten und gegebenenfalls auch die anders organisierten Arbeitnehmer beteiligen; dann dürfen sie aber auch ausgesperrt werden (vgl. BAG 20, 175 [195] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Ziff. IV 5 mit weiteren Literaturangaben).
- BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67
Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Auf andere Weise kann die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangs Schlichtung nicht funktionieren (BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Leitsatz 1 und Ziff. 2 der Gründe; BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2).Ob die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 TVG in jedem denkbaren Fall anwendbar ist, insbesondere bei den "kleinen" Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind, einen wirkungsvollen Druck oder Gegendruck auszuüben (vgl. den Beschluß des Ersten Senats BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2), kann hier offenbleiben.
- BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Demnach ist der Große Senat nicht genötigt, zur Rechtswirkung der Aussperrung entweder die reine "Lösungstheorie" zu vertreten oder die vom Ersten Senat für richtig gehaltene "Suspendierungstheorie" (vgl. BAG 1, 291 [294 und 311 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).Jede Arbeitskampfmaßnahme - sei es Streik, sei es Aussperrung - darf ferner nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Arbeitskampf muß also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein (vgl. BAG 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. III 2 a;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 B VI 2, S. 939-944 und § 49 B II 7. a-d, S. 1023-1025).
- BAG, 24.01.1958 - 1 AZR 132/57
Teilstreik - Lohnanspruch - Streikende Arbeiter - Arbeitsbereite Angestellte - …
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Auch wenn die Frage der Lohnzahlung an die nichtstreikenden Arbeitnehmer u.U. schon mit der Lehre vom Betriebsrisiko dahin gelöst werden kann, daß auch diese Arbeitnehmer keinen Vergütungsanspruch haben (BAG AP Nr. 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko), so kann es dem Arbeitgeber doch nicht verwehrt werden, sich des für ihn gegebenen kollektiven Kampfmittels auch diesem Personenkreis gegenüber zu bedienen und damit in der Auseinandersetzung um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Druck und Gegendruck auszuüben. - BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 40/53
Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Beschränkung - Begrenzung des …
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Das Bundesarbeitsgericht hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung der Umgehung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer Grenzen gesetzt (vgl. BAG 1, 128 [132] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG und BAG 1, 136 [138] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 185 [193] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG). - BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63
Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Jede Arbeitskampfmaßnahme - sei es Streik, sei es Aussperrung - darf ferner nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Arbeitskampf muß also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein (vgl. BAG 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. III 2 a;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 B VI 2, S. 939-944 und § 49 B II 7. a-d, S. 1023-1025). - BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62
Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik - …
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht es offenbar nicht als problematisch an, wenn der einfache Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 TVG auch dem einzelnen Arbeitgeber die Tariffähigkeit und damit zwangsläufig auch die Arbeitskampffähigkeit verliehen hat (vgl. BVerfGE 20, 312 [318] = AP Nr. 24 zu § 2 TVG Ziff. C I 1 der Gründe; ebenso BAG 15, 174 [192] = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. B II 3 a). - BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54
Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes
Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Der Arbeitskampf dient der Erreichung bestimmter Kampfziele, regelmäßig dem Abschluß eines Tarifvertrages (BAG 2, 75 [77] = AP Nr. 2 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Brox, Festschrift für Nipperdey, 1965, S. 55 [58];… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 A II, S. 870, 888 ff.). - BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60
Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit
- BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65
Tariffähigkeit von Innungen
- BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70
Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers
- BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
- BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66
Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen
- BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
- BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
- BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
- BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69
Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle
- BAG, 23.07.1965 - 5 AZR 307/64
Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches …
- BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an …
- BAG, 15.06.1964 - 1 AZR 356/63
Lösende Aussperrung - Arbeitsvertragliches Band - Aussperrender Arbeitgeber - …
- BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58
Abwehraussperrung - Sukzessive Durchführung - Lösung der Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 19.10.1960 - 1 AZR 373/58
Rechtmäßige Aussperrung - Kündigung - Lösungstatbestand eigener Art - …
- BAG, 06.12.1963 - 1 AZR 223/63
Erfordernis eines Wiederbeschäftigungswillens bei Abwehraussperrung
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
- GemSOGB, 06.11.1970 - GmS-OGB 7/70
- BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04
Streikteilnahme während Freizeit
Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist allerdings die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG Großer Senat 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III C 1 der Gründe; 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - BAGE 76, 196, zu II 3 a der Gründe; 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B II 1 c der Gründe; 3. August 1999 - 1 AZR 735/98 - BAGE 92, 154, zu I 1 der Gründe). - BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, 306; 10. Juni 1980 - 1 AZR 822/79 -BAGE 33, 140, zu B I 1 der Gründe; 12. März 1985 - 1 AZR 636/82 - BAGE 48, 195, zu II 2 b der Gründe; 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - BAGE 73, 141, zu II 1 der Gründe).So kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein von einem Arbeitskampf betroffener Arbeitgeber auch die nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer aussperren (vgl. GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III B 3 der Gründe; 10. Juni 1980 - 1 AZR 331/79 - BAGE 33, 195, zu A I der Gründe; 18. Februar 2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5, zu A III 2 a der Gründe mwN; vgl. auch Plander ZTR 1989, 135, 137), obwohl diese nicht in der Lage sind, die den Streik führende Gewerkschaft zu dem von der Arbeitgeberseite angebotenen oder geforderten Tarifabschluss zu veranlassen.
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Der Senat hält an der Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts fest, daß das Kampfmittel der Aussperrung für die Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen aus Gründen der Parität und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfügbar sein muß (BAG 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).Der Arbeitskampf muß in unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem als ultima ratio zum Ausgleich sonst nicht lösbarer tariflicher Interessenkonflikte möglich sein (BAG 23, 292 [306] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III A 1 der Gründe]).
Demgegenüber hat der Große Senat die Auffassung vertreten, die Arbeitgeber hätten das Recht, mit einer Aussperrung ihrerseits Arbeitskämpfe zu eröffnen (Beschluß vom 21. April 1971, BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1 der Gründe]).
den Sätzen klar umrissen (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1]):.
Alle diese Vorschriften enthalten keine Grundsätze des Arbeitskampfrechts, sind also insoweit "neutral" (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1]).
Die Vorschrift beschränkt unmittelbar nur den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (BAG 23, 292 [315] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III D 2 b]).
Soweit der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 21. April 1971 von "gesetzesvertretendem Richterrecht" gesprochen hat (BAG 23, 292 [320] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III F letzter Absatz der Gründe]), ging es um eine andere Problematik.
Deshalb hat der Große Senat den Grundsatz der formellen Parität aufgegeben, um zu einer materiellen Paritätsbetrachtung überzugehen (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1 der Gründe]; ähnlich BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu 2 der Gründe]).
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 21. April 1971 (BAG 23, 292 [306] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) den allgemeinen Grundsatz formuliert: "Arbeitskampfmaßnahmen stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit".
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat schon in seinem Beschluß vom Jahre 1971 nachdrücklich darauf hingewiesen, daß das Tarifrecht die Möglichkeit zur Vereinbarung autonomer Arbeitskampfordnungen bietet, die vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Beachtung seiner Merkmale konkretisieren können und insoweit auch nicht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebunden sind (BAG 23, 292 [307 und 313] = AP Nr. 43 zu Art. 9 Arbeitskampf [zu Teil III A 3 und C 5 der Gründe]).
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
(2) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem der Arbeitskampf unterliegt (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212, zu C I 3 b der Gründe; BAG 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III A 1 der Gründe), ist durch die Parallelität von Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag und Streiks zur Erzwingung eines firmenbezogenen Verbandstarifvertrags nicht verletzt.Ihre Grenze liegt dort, wo die Streikforderung gezielt auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung des Gegners gerichtet und damit vom Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr gedeckt ist (BAG 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III A 2 b der Gründe).
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Demgegenüber ist an der Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts festzuha1t e n , wonach das Kampfmittel der Aussperrung für die Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen aus Gründen der Parität im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfügbar sein muß (BAG 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).Der Arbeitskampf muß in unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem als ultima ratio zum Ausgleich sonst nicht lösbarer tariflicher Interessenkonflikte möglich sein (BAG 23, 292 [306] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III A 1 der Gründe]).
Demgegenüber hat der Große Senat die Auffassung vertreten, die Arbeitgeber hätten das Recht, mit einer Aussperrung ihrerseits Arbeitskämpfe zu eröffnen (Beschluß vom 21. April 1971, BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1 der Gründe]).
In diesem Sinne hat schon der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts den Zusammenhang zwischen Streik und Aussperrung, Verhandlungsparität und Tarifautonomie mit folgenden Sätzen klar Umrissen (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1]): "Könnte die eine Seite, nämlich die Arbeitnehmer schaft, vertreten durch die Gewerkschaft, allein das Kampfgeschehen bestimmen und wäre der Arbeitgeber auf ein Dulden und Durchstehen des Arbeitskampfes beschränkt, so bestünde die Gefahr, daß die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht mehr auf einem System freier Vereinbarungen beruht, das Voraussetzung für ein Funktionieren und innerer Grund des Tarifvertragssystems ist.
Alle diese Vorschriften enthalten keine Grundsätze des Arbeitskampfrechts, sind also insoweit "neutral" (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1]).
Die Vorschrift beschränkt unmittelbar nur den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (BAG 23, 292 [315] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III D 2 b]).
Soweit der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 21. April 1971 von "gesetzesvertretendem Richterrecht" gesprochen hat (BAG 23, 292 [320] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III F letzter Absatz der Gründe]), ging es um eine andere Problematik.
Deshalb hat der Große Senat den Grundsatz der formellen Parität aufgegeben, um zu einer materiellen Paritätsbetrach tung überzugehen (BAG 23, 292 [308] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu Teil III B 1 der Gründe]; ähnlich BGH 27.
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 21. April 1971 (BAG 23, 292 [306] = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) den allgemeinen Grundsatz formuliert: "Arbeitskampfmaßnahmen stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit".
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat schon in seinem Beschluß vom Jahre 1971 nachdrücklich darauf hingewiesen, daß das Tarifrecht die Möglichkeit zur Vereinbarung autonomer Arbeitskampfordnungen bietet, die vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Beachtung seiner Merkmale konkretisieren können und insoweit auch nicht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebunden sind (BAG 23, 292 [307 und 313] = AP Nr. 43 zu Art. 9 Arbeitskampf [zu Teil III A 3 und C 5 der Gründe]).
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
In dem zweiten Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292) wurde der Arbeitskampf unter das Gebot der Verhältnismäßigkeit gestellt, weil Streik wie Aussperrung nicht nur die am Arbeitskampf unmittelbar Beteiligten, sondern auch Nichtstreikende und sonstige Dritte sowie die Allgemeinheit vielfach nachhaltig berührten.Der Stand der Rechtsprechung zur Zeit des Arbeitskampfes wurde durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292) geprägt.
- BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …
In der auf diese Anfrage am 21. April 1971 ergangenen Entscheidung ist der Begriff der Sozialadäquanz ohne weitere Begründung durch den Begriff der Verhältnismäßigkeit ersetzt worden (BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292; vgl. dazu Leydecker Der Tarifvertrag als exklusives Gut S. 115 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampfrecht grundlegend: BAG (GS), Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.vgl. BAG, Urteile vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364, vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 -, juris, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292.
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …
Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei…, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32).Auch nach der Rechtsprechung des Großen Senats gibt es eine "Kampffreiheit" bei der Wahl der Mittel des Arbeitskampfes und es gilt der Grundsatz der Waffengleichheit als Kampfparität (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 -, juris, Rn. 65); maßgeblich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAG, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, Rn. 62 ff.), der auch die vorliegende Entscheidung trägt.
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83
Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip
Diese Rechtsregeln hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts zuletzt zusammengefaßt im Beschluß vom 21. April 1971 (BAG 23, 292, 306 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Teil III A 2 der Gründe):. - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
- VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10
Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken
- BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02
Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
- ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12
Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air …
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
- BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82
Aussperrung in der Druckindustrie 1978
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
- BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93
Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im
- LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der …
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
- BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76
Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer
- BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst
- BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08
Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Vergütung - Betriebsversammlung
- BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
- BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
- BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80
Erhaltungsarbeiten
- BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83
Sympathiestreik
- BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie
- BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75
Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition
- BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks
- BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85
§ 14 MuSchG
- BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 18.82
Streikarbeit
- LAG Köln, 13.08.2009 - 7 TaBV 116/08
Mitbestimmungsrechte im Arbeitskampf
- BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86
Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer
- BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks
- BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1016/94
Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung
- BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks
- BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer - …
- BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92
Feiertagslohnzahlung und Streik
- LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 Sa 294/89
Einbeziehung von Arbeitgeber-Außenseitern in einen Verbandsarbeitskampf; Prinzip …
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft …
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich
- BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2301/15
Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt
- BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 469/82
Kündigung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik
- LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04
Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ; …
- VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration …
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88
Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme - …
- BSG, 21.12.1971 - GS 4/71
Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche - …
- ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
Streikmaßnahmen ohne Vorlauffrist von 24 Stunden
- BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 742/94
Sonderzahlung für Zeiten der Streikteilnahme
- ArbG Pforzheim, 05.04.2018 - 3 Ca 208/17
Rechtswidrigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks - Zweifel an Rechtmäßigkeit …
- LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95
Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
- BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68
Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag …
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76
Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme …
- LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91
Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz - …
- BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 159/78
Verhandlungspflicht - Anspruch auf Führung von Tarifverhandlungen
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 153/72
Anwendbarkeit des § 75f Handelsgesetzbuch (HGB) - Schutz eines Arbeitgebers vor …
- BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2312/15
Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt
- LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03
Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen …
- BFH, 30.03.1982 - III R 150/80
Streikunterstützung - Entschädigung - Gewerkschaft
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen - …
- BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat …
- ArbG Kiel, 18.05.2009 - 4 Ga 23b/09
Einstweilige Verfügung, Streik, Tarifbezogenheit, Arbeitskampf, Tarifvertrag, …
- BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 488/86
Jahresleistung nach Streikteilnahme
- BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76
Einstellungsanspruch - Fürsorgepflicht - Gleichbehandlung - Fortbildungslehrgang …
- ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2011 - 14 Ca 400/11
Vergütungsansprüche von Flugzeugführern während eines Streiks.
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur …
- BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 23/87
Aussperrung schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Metallindustrie - Schutz eines …
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.1987 - 14 Sa 64/87
Minderung tariflicher Sonderzahlung wegen in Anspruch genommnem Erziehungsurlaub; …
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23
Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks
- ArbG Münster, 09.01.2007 - 3 Ga 2/07
- BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1015/94
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.1996 - 1 Sa 330/95
Lohnansprüche aus Ausnahmeverzug nach rechtswidriger Aussperrung - Geltendmachung …
- BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 41/86
Anteilige Kürzung der tariflichen Jahresleistung eines Arbeitnehmers für die …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.04.2011 - 1 Ga 63/11
Selektivaussperrung als Arbeitskampfmaßnahme ist nur unter strengen …
- LAG Hamburg, 26.04.1990 - 2 Sa 90/89
Kündigung aus betrieblichen Gründen; Anspruch auf Fortsetzung eines …
- BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 170/70
Anrechnung von Ausfallzeiten auf ein Altersruhegeld - Fortbestand eines …
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80
- BAG, 26.06.1980 - 2 AZR 953/78
- LAG Hamm, 26.04.1979 - 8 Sa 56/79
- LAG Hamm, 26.07.1979 - 8 Sa 250/79
Rechtsprechung
BAG, 19.03.1970 - GS 1/68 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche Verhandlungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 22, 311
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 02.11.1983 - GS 1/82
Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung
Fakultative mündliche Verhandlung ist möglich (Aufgabe von BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953). - BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses - …
Zumindest mittelbar wird dies auch durch den von der Revision angeführten Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953) bestätigt. - BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch …
Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953), wo dieser Gedanke des "gegenseitigen Gedankenaustausches" deutlich wird.
Rechtsprechung
BAG, 07.05.1971 - GS 1/68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Rechtsprechung
BSG, 21.05.1969 - GS 1/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedergewährung von Altersruhegeld und Berücksichtigung von Ausfallzeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 29, 236
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.10.1963 - 1 RA 273/61
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 1/68
Unter Versicherungsfall ist ein bestimmtes Ereignis oder das Zusammentreffen mehrerer Ereignisse zu verstehen, gegen deren Machteile die Versicherung Schutz gewähren soll (so BSG 20 S. 48, 50; 22 S. 123, 124;… Wannagat, Lehrbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. I, 1965, S. 291; Langkeit, Zum Problem des Versicherungsfalles in der Sozialversicherung und in der Individualversicherung - ZVersWiss 1966, 361, 33).
- BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88
Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den …
Unter Versicherungsfall ist dabei ein Ereignis oder das Zusammentreffen mehrerer Ereignisse zu verstehen, gegen deren Nachteile die Versicherung Schutz gewähren soll (vgl BSGE 29, 236, 240).Daß in bestimmten Fällen das Altersruhegeld entfallen und anschließend der Versicherungsfall des Alters wieder eintreten kann (vgl § 48 Abs. 4 Satz 4 RKG und BSGE 29, 236, 240), steht dem nicht entgegen.
- BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen …
Ist vorgezogenes Altersruhegeld gewährt worden, kann es zwar zu einem neuen Versicherungsfall kommen, bei dem auch neue Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, wenn das Altersruhegeld (zB wegen Aufnahme einer die Grenzen des zulässigen Erwerbs überschreitenden Beschäftigung) weggefallen ist (vgl BSGE 29, 236 = SozR Nr. 50 zu § 1248 RVO). - BSG, 14.12.1967 - 2 RU 174/65
Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Fehlendes ärztliches Gutachten - …
Das LSG ist davon ausgegangen, eine wesentliche Änderung in den für die Leistungsfeststellung gewesenen maßgebend Verhältnissen liege zwar vor, wenn man den im Gutachten vom April 1964 festgelegten Befund mit demjenigen vom Dezember 1961 vergleiche, welcher der Bewilligung der vorläufigen Rente zugrunde gelegen hatte; hierauf komme es jedoch nicht an, Vielmehr sei für eine die Entziehung der Däuerrente rechtfertigende Änderung der Verhältnisse der Vergleich mit dem im Juni 1963 erhobenenBefund maßgebend, insoweit sei aber bis April 1964 keine wesentliche Änderung eingetreten, Die Revision greift zunächst die letztgenannte Feststellung mit Rügen fehlerhafter Beweiswürdigung an und meint" bei ordnungsmäßigem Verfahren hätte das LSG zwangsläufig feststellen müssen, daß sich die Verhältnisse im April 1964 im Vergleich zu Juni 1963 wesentlich geändert hätten" Dieses Vorbringen ist unbegründet, da es nicht ersichtlich macht, inwiefern das LSG die Grenzen des Rechts auf freie richterliche Beweiswürdigung überschritten, insbesondere gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen haben könnte (vgl° BSG 29 236)" Insbesondere brauchte das LSG kein entscheidendes Gewicht darauf zu legen, daß Dr° Bleicken im Gutachten vom April 1964 die unfallbedingte MdB nur noch mit 10 voH" bewertete, während Dr° E] im Juni 1965 die MdB auf 20 voii° geschätzt hatte; auch bei der Anwendung des @ 622 Abs° 1 EVO ist für die gerichtliche Beweiswürdigung in erster Linie der ärztlich festgestellte Befund bedeutsam, während es auf die ärztliche MdB-Schätzung nicht ausschlaggebend ankommt (…vgl° BSG 4, 1479 149, SozR RVG @ 608 aF Nro 37 SGG @ 128 Nr" 25; Brackmann9 Handbuch der Sozialversicherung, 60 Auflc"9 S° 568 b)o Das LSG hat verfahrensrechtlich bedenkenfrei angenommen .daß die im Entziehungsbescheid vom 20 Juni 1964 angeführten Besserungsmomente für den Nachweis einer w e s e n t l i c h e n Änderung der Verhältnisse - hierfür würde nach Lage des Falles schon ein Rückgang der HdE auf 3 15 V"Ho genügen (…vgln SozR RVO @ 608 aF Nrt 8) - nicht ausreichten; denn der knöcherne Durchbau der Frakturstelle wurde bereits seit Januar 1965 in den Röntgenbefunden beschrieben, und die Verringerung des Finger-Bodenabstands beim Bücken um 7 cm konnte im Hinblick auf die Schwankungsbreite der Meßwerte nicht als wesentliche Änderung erachtet werden" Die Revisionsbegründung ist nicht geeignet, diese Auffassung schlüssig zu widerlegenog i'. - BSG, 06.10.1961 - 10 RV 539/61 äie $ür öie rinhberli ehe Üâ- er'j EURugaâ- g leiten" Eiin Mangel des Vamve EURâ- S in Lezvg auf 1 1 liegt nur äann Vor3 wenn éas Gar ic}1" die g seäzlxchen Graf" zes seines Rechts au freie ri.chtarlicw ae Beweisaiü äicung über5chritten hat" Iascweit &omgt insbaa oadere ein Vc3stoß gegen Erfaâ- rungssäcze aa 3&%gliouen Lebe as oäer gegen Bank" ge$eEURze iâ- Beiracht (BSG 29 236}" Ein solcner 79rg50g lieg" nicht vera Entgefen der Auffassung das 2£1 818 hat äaa Bern" fung3gericht seine Überr augung nicuâ- nvr auf da& &utm abeß ven Dr" A?" gesâ- ützt" es hat sich vielâ- elar auf 5en.$eiten --.