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   BSG, 11.12.1969 - GS 2/68   

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https://dejure.org/1969,81
BSG, 11.12.1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten - Zulässigkeit der Verweisung eines Versicherten auf andere Tätigkeiten - Zulässigkeit der Verweisung eines Versicherten auf das Arbeitsfeld des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 192
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.06.1964 - 1 RA 84/63
    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Damit verliert zugleich die Frage nach der objektiven Beweislast insoweit ihre prozeßentscheidende Bedeutung (vgl. hierzu BSG 21, 133, 136 = SozR Nr. 8 zu § 1247 RVO).

    "Arbeitsplätze in zumindest nennenswerter Zahl" (BSG 19, 147 und im Anschluß hieran BSG 21, 133 und SozR Nr. 2 zu § 47 RKG),.

  • BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61

    Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    In ähnlicher Weise hat das BSG schon mehrfach zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung unbestimmte Rechtsbegriffe zahlenmäßig ausgefüllt, z. B. entschieden, daß auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung eine rechtlich wesentliche Teilursache vorliegt, wenn sie den Tod des Beschäftigten um mindestens ein Jahr beschleunigt hat (SozR Nr. 10 zu § 542 RVO aF; BSG 12, 247, 253; 13, 175), daß der Unterhalt i. S. des § 1265 RVO mindestens 25 v.H. des Mindestbedarfs des Unterhaltsberechtigten ausmachen muß (BSG 22, 44, 48) sowie daß eine andere Leistung "erheblich niedriger" i. S. des § 8 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) ist, wenn sie um mehr als 25 v.H. hinter dem gesetzlichen Kindergeld zurückbleibt (BSG 27, 292).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Im Beschluß vom heutigen Tage in Sachen Maaß ./. LVA Berlin - GS 4/69 - hat der Große Senat unter C V Anhaltspunkte für die Beurteilung der BU nach § 1246 Abs. 2 RVO gegeben.
  • BSG, 16.02.1968 - 7 RKg 13/65

    Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    In ähnlicher Weise hat das BSG schon mehrfach zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung unbestimmte Rechtsbegriffe zahlenmäßig ausgefüllt, z. B. entschieden, daß auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung eine rechtlich wesentliche Teilursache vorliegt, wenn sie den Tod des Beschäftigten um mindestens ein Jahr beschleunigt hat (SozR Nr. 10 zu § 542 RVO aF; BSG 12, 247, 253; 13, 175), daß der Unterhalt i. S. des § 1265 RVO mindestens 25 v.H. des Mindestbedarfs des Unterhaltsberechtigten ausmachen muß (BSG 22, 44, 48) sowie daß eine andere Leistung "erheblich niedriger" i. S. des § 8 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) ist, wenn sie um mehr als 25 v.H. hinter dem gesetzlichen Kindergeld zurückbleibt (BSG 27, 292).
  • BSG, 17.12.1965 - 5 RKn 112/62
    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    "Arbeitsplätze in zumindest nennenswerter, d. h. praktisch ins Gewicht fallender Zahl", "nicht nur in völlig unbedeutendem Umfang" (BSG 24, 181 = SozR Nr. 54 zu § 1246 RVO),.
  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 278/58
    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    "Stellen in genügender Zahl" (BSG 16, 18, 21),.
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Diese Ursachenlehre ist vom RVA in jahrzehntelanger Rechtsprechung angewandt worden und gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jedenfalls für die Gebiete der Kriegsopferversorgung und der Unfallversicherung (vgl. z. B. BSG 1, 72, 76 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des RVA; BSG 1, 150, 156 und 268, 269; BSG 12, 242, 245).
  • BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68

    Besetzung der Finanzgerichte

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Zwar wird man annehmen dürfen, daß die Anrufung nach § 42 grundsätzlich derjenigen nach § 43 SGG vorgeht (so BFH 92, 188, 192 zum Verhältnis der Absätze 3 und 4 des § 11 der Finanzgerichtsordnung), im vorliegenden Falle waren jedoch für den erkennenden Senat die Voraussetzungen für eine Anrufung des Großen Senats nach § 42 SGG nicht gegeben, weil der erkennende Senat sich zur Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate - noch - nicht entschlossen hatte.
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Diese Ursachenlehre ist vom RVA in jahrzehntelanger Rechtsprechung angewandt worden und gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jedenfalls für die Gebiete der Kriegsopferversorgung und der Unfallversicherung (vgl. z. B. BSG 1, 72, 76 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des RVA; BSG 1, 150, 156 und 268, 269; BSG 12, 242, 245).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
    Diese Ursachenlehre ist vom RVA in jahrzehntelanger Rechtsprechung angewandt worden und gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jedenfalls für die Gebiete der Kriegsopferversorgung und der Unfallversicherung (vgl. z. B. BSG 1, 72, 76 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des RVA; BSG 1, 150, 156 und 268, 269; BSG 12, 242, 245).
  • BSG, 21.05.1969 - GS 2/67

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Vorhandensein zumutbarer Arbeitsplätze -

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60

    Verweisung eines Friseurs

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    In diesen Fällen war regelmäßig davon auszugehen, dass es für Vollzeittätigkeiten (anders als für nur noch zur Teilzeitarbeit fähige Versicherte - vgl hierzu Beschlüsse des Großen Senats vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO und GS 2/68 - BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gab und der Arbeitsmarkt offen war, sodass eine Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden brauchte.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Nach den Beschlüssen des GrS vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 ff = SozR Nr. 79 zu § 1246 Reichsversicherungsordnung (RVO) und BSGE 30, 192 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) beurteilt sich die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten nicht allein nach der Fähigkeit, Arbeiten zu verrichten, sondern auch danach, durch Arbeit Erwerb zu erzielen (BSGE 30, 192, 195 f = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, zwar nicht schon dann, wenn er arbeitslos ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz den Vortritt lassen muß (BSGE 30, 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt erst vor, wenn der Leistungsgeminderte einen seinem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz nicht finden kann, weil es solche Arbeitsplätze nicht gibt (BSGE 30, 192, 200 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Der GrS hat schon 1969 darauf hingewiesen, daß ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, nicht deshalb erwerbsunfähig ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz den Vortritt lassen muß (BSGE 30, 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Jedoch muss vom Gericht verlangt werden, dass es alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2007 - B 3 P 7/07 B - juris RdNr 8) , sofern es bereits eingeholte Auskünfte nicht als fundiert und erschöpfend ansieht (vgl BSG Beschluss vom 11.12.1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO - juris RdNr 73) .
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