Rechtsprechung
BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche von Angehörigen und Vereinigungen der Vereinten Nationen - Ausschluss von der Umstellung auf Deutsche Mark - Ansprüche gegen das Reich als Reichsmarkforderungen - Aufrechnung von Forderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 300
- NJW 1951, 599
- MDR 1951, 543
- DB 1951, 594
- JR 1951, 625
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 25.01.1907 - VII 99/06
Replik der Aufrechnung
Auszug aus BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Die andere Richtung (so die bisher herrschende Lehre, vgl. insbesondere die früheren Auflagen der führenden Kommentare zum BGB, ferner RGZ 66, 266; 120, 280; Leonhard Allgemeines Schuldrecht des BGB 1929, 629 ff; Kress, Lehrbuch des Allgemeinen Schuldrechts 1929, 565 ff) knüpft an die Aufrechnungserklärung an und leugnet im Anschluss an eine Bemerkung in den Motiven (II, 207) jede Einwirkung der Aufrechnungslage auf die sich gegenüberstehenden Forderungen; nach dieser Meinung bleiben die Forderungen trotz der Aufrechnungsmöglichkeit "sich objektiv völlig fremd, gleichgültig und wirkungslos gegenüber" stehen (RGZ 66, 266 [273]). - RG, 05.03.1928 - IV 682/27
Bereicherung; Aufrechnung
Auszug aus BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Die andere Richtung (so die bisher herrschende Lehre, vgl. insbesondere die früheren Auflagen der führenden Kommentare zum BGB, ferner RGZ 66, 266; 120, 280; Leonhard Allgemeines Schuldrecht des BGB 1929, 629 ff; Kress, Lehrbuch des Allgemeinen Schuldrechts 1929, 565 ff) knüpft an die Aufrechnungserklärung an und leugnet im Anschluss an eine Bemerkung in den Motiven (II, 207) jede Einwirkung der Aufrechnungslage auf die sich gegenüberstehenden Forderungen; nach dieser Meinung bleiben die Forderungen trotz der Aufrechnungsmöglichkeit "sich objektiv völlig fremd, gleichgültig und wirkungslos gegenüber" stehen (RGZ 66, 266 [273]).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Das Vorliegen einer Aufrechnungslage führt, wenn und solange die Aufrechnung nicht erklärt wird, noch nicht zum Erlöschen der beiderseitigen Forderungen (BGHZ 2, 300, 303 f). - BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10
Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten …
Diese muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung bestehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300, 304; BAG, NJW 1968, 813 f.;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 387 Rn. 3 und § 388 Rn. 1;… Staudinger/Gursky, BGB, Neubearb. 2011, § 387 Rn. 2;… MünchKommBGB/Schlüter, 5. Aufl., § 387 Rn. 6).Sie beschränkt sich jedoch auf die Wirkungen der Aufrechnung, erstreckt sich hingegen nicht auf ihre Voraussetzungen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300, 303 f.; BAG, NJW 1968, 813 f.).
Entsprechendes gilt für die weiteren Sonderbestimmungen der §§ 392, 406 BGB, nach denen ebenfalls eine zur Aufrechnungslage gehörende Voraussetzung vom Gesetz fingiert wird, was überflüssig wäre, wenn die Aufrechnungserklärung nicht im Regelfall das Bestehen der Aufrechnungslage voraussetzen würde (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300, 304;… Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 389 Rn. 2).
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R
Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen
Dies ist dann der Fall, wenn die Gegenforderung voll wirksam ist (vgl BGHZ 2, 300, 302) .
- BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten …
Der Aufrechnungsberechtigte solle nicht durch nachträgliche Vorgänge, die seiner Einflussmöglichkeit entzogen sind und sich in der Sphäre des Aufrechnungsgegners abspielen, der ursprünglich vorhandenen Aufrechnungsbefugnis verlustig gehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300, 304 f). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
Ferner hat § 14 des Umstellungsgesetzes -- vorbehaltlich einer allgemeinen Regelung für Ansprüche von Angehörigen und Vereinigungen der Vereinten Nationen -- alle Ansprüche gegen das Reich aus der Zeit vor der Währungsreform von der Umstellung auf Deutsche Mark ausgeschlossen und daher eine gerichtliche Geltendmachung zunächst verhindert (vgl. BGHZ 2, 300 [301/302]; Harmening-Duden, Die Währungsgesetze, 1949, § 14 UG Anm. 1; Coing, Die Geltendmachung von Forderungen gegen das Reich gegenüber Ansprüchen aus dem Reichsvermögen, NJW 1949, 203 [205]). - BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
Die Gegenforderung muß nach allgemeinen Grundsätzen voll wirksam, d.h. frei von Einwendungen oder Einreden sein (§ 390 BGB; vgl. BGHZ 2, 300, 302). - OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im …
Diese muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung bestehen (…BGH, Urt. v. 08. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453 unter Hinweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300).Die Rückwirkung der Aufrechnung nach § 389 BGB beschränkt sich nämlich auf die rechtsgestaltenden Wirkungen der Aufrechnung, sie erstreckt sich nicht auf ihre Voraussetzungen, diese müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung noch gegeben sein (BGH GSZ 1/51, BGH 2, 300 und ZIP 2011, 2453).
- OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13
Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des …
Der Aufrechnung steht zwar nicht entgegen, dass die Forderung der Klägerin bei Abgabe der Aufrechnungserklärung mit Schriftsatz vom 30.4.2012 (Bl. 418 GA) bereits verjährt war (vgl. BGH, Beschl. v. 20.6.1951 - GSZ 1/51;… Palandt/Grüneberg, BGB, § 387 Rn. 3 und § 388 Rn. 1), da die Verjährung einer Gegenforderung gemäß § 215 BGB die Aufrechnung nicht ausschließt, wenn sie in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem sie der Hauptforderung erstmals aufrechenbar gegenübergestanden hat (…BGH, Urt. v. 8.11.2011 - XI ZR 341/10). - BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53
Aufrechnung mit Rüstungsforderungen
Nachdem der Große Senat für Zivilsachen in seinem Beschluß vom 20. Juni 1951 (GSZ 1/51, BGHZ 2, 300 ff) grundsätzlich entschieden hatte, daß § 14 Nr. 1 UmstG einer nach dem 6. September 1949 erklärten Aufrechnung eines inländischen Geldschuldners des Reiches mit einer gegen das Reich gerichteten Gegenforderung dann nicht entgegensteht, wenn sich Forderung und Gegenforderung vor dem Währungsstichtag aufrechenbar gegenübergestanden haben, wurde die weitere Rechtsprechung, vor allem diejenige des I. Zivilsenats von der Frage beherrscht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine derartige Aufrechnung mit gegen das Reich gerichteten Ansprüchen auch dann möglich ist, wenn die Klageforderung nicht dem Reich selbst zusteht, sondern einem anderen Rechtsträger, der zum Reich in einer bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung stand.Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 2, 300) ist es ausreichend, aber auch erforderlich, daß sich vor dem Währungsstichtag die beiderseitigen Forderungen in irgendeinem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstanden, auch wenn eine Aufrechnungserklärung bis dahin nicht abgegeben worden ist und vielleicht nicht abgegeben werden konnte.
Dabei stellt es das Berufungsgericht allerdings rechtsirrtümlich nicht auf den Stichtag der Währungsreform (vgl. den Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen [BGHZ 2, 300]), sondern auf den 8. Mai 1945 ab, es verkennt aber auch die Bedeutung dieses Stichtages.
- BGH, 22.06.1961 - VII ZR 166/60
Rechtswirkungen eines Vorbehaltsurteils
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 300) führt das Landgericht aus, daß die Aufrechnung nicht schon deshalb verwehrt werden kann, weil es sich bei den Ansprüchen der Beklagten um Reichsmarkforderungen handelt, die nach der Währungsreform nicht mehr durchsetzbar und auch nicht gleichartig mit den auf Deutsche Mark umgestellten Ansprüchen des Reichs waren.Wenn der Satz 2 des § 17 AKG bestimmt, § 395 BGB sei nicht anzuwenden, so stellt das nur für ein bestimmtes Aufrechnungshindernis klar, daß das Gesetz hierzu den Standpunkt des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 300) billigt; auch dieser Vorschrift in Satz 2 ist jedoch nichts dafür zu entnehmen, wie für übrige Fälle die Zulässigkeit der Aufrechnung zu beurteilen ist.
In der angeführten Entscheidung BGHZ 2, 300, 308 [BGH 20.06.1951 - GSZ - 1/51] ist bemerkt, daß die Lage des Reichs nach dem Zusammenbruch mit der Lage eines Gemeinschuldners im Konkurs vergleichbar ist.
- OVG Hamburg, 17.12.2015 - 1 So 70/14
Vollstreckung wegen Erstattung von Abschiebekosten
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52
Ungerechtfertigte Bereicherung
- BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50
Reichsvermögen und Bundesrepublik
- BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52
Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage
- BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93
Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel
- BGH, 05.04.1952 - I ZR 123/51
Aufrechnung mit Kriegssachschädenforderung
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1953 - I ZR 217/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54
Aufrechnung gegen abgetretene Forderung
- BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
Reichsbahnanleihe von 1940
- BGH, 29.11.1951 - IV ZR 40/50
Teilungsversteigerung. Aufrechnung gegen Meistgebot
- BGH, 29.01.1959 - VII ZR 32/58
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1954 - II ZR 293/53
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1960 - VII ZR 103/59
- BGH, 08.05.1953 - I ZR 120/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
- BGH, 14.12.1954 - I ZR 134/53
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 2 U 88/16
Schadenersatz für durch herabfallende Steine und Wellblechplatten beschädigte …
- BGH, 24.10.1952 - V ZR 119/51
Abgeltungsdarlehen. Geschäftsgrundlage
- BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
- SG Düsseldorf, 11.10.2002 - S 2 KA 104/02
Vertragsarztrecht
- OLG Jena, 23.08.2000 - 4 U 55/00
Klage auf Bezahlung des Kaufpreis für den Verkauf von Kommanditanteilen und …
- BGH, 09.06.1958 - II ZR 136/57
Rechtsmittel
- BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1953 - I ZR 216/52
Aufrechnung gegenüber Kriegsgesellschaften
- BGH, 28.02.1957 - VII ZR 13/56
Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen
- BVerwG, 10.01.1957 - I C 82.56
Rechtsmittel
- BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S
Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den …
- BGH, 22.01.1953 - IV ZR 149/52
Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen
- BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Entschädigungsanspruch. Reichskassenordnung
- BGH, 08.10.1954 - V ZR 63/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1951 - I ZR 10/51
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1953 - IV ZR 117/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1962 - VII ZR 187/60
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1955 - I ZR 93/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1954 - I ZR 170/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.03.1952 - I ZR 112/51
Rechtsmittel
- BGH, 22.04.1955 - I ZR 128/53
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1954 - VI ZR 183/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1954 - VI ZR 58/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1953 - I ZR 71/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.05.1953 - I ZR 130/52
Rechtsmittel
- BGH, 01.03.1955 - I ZR 181/53
Rechtsmittel
- BFH, 09.12.1954 - II 178/54 S
Auslegung der Unbestrittenheit von Gegenansprüchen von Steuerpflichtigen bei der …
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 27/52
- BGH, 25.03.1952 - I ZR 109/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1956 - I ZR 182/54
Rechtsmittel
- BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U
Berücksichtigung einer Aufrechnungserklärung im Stundungsverfahren oder …
- BGH, 19.09.1952 - I ZR 19/52
Rechtsmittel
- BGH, 01.10.1954 - V ZR 55/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.05.1953 - IV ZR 165/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 86/50
Rechtsmittel