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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-6 U 30/10   

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https://dejure.org/2010,10670
OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung des Anlegers über die Vereinbarung von Entgelten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung - Aufklärungspflichten des Beraters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GWR 2011, 91
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 4/08

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Für den Aufklärungspflichtverstoß eines Treuhandkommanditisten trägt der Anleger nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 4/08, Rz. 19).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2009 (a.a.O.) entschiedenen Fall haben die Beklagten zu 3) und 4) zudem nicht die Mittelverwendungskontrolle für den Dr. C ausgeübt.

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Dazu gehört auch die Auswertung der einschlägigen Wirtschaftspresse (BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 302/07, Rz. 14).

    Wie bereits oben ausgeführt ist der Anlageberater nur verpflichtet, die einschlägige Wirtschaftspresse, wie z.B. Handelsblatt, Börsenzeitung, Financial Times Deutschland und Frankfurter Allgemeine Zeitung, auszuwerten (BGH, Urteil vom 16.09.2010, a.a.O.).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Ferner schuldet der Anlageberater über die Anlageentscheidung hinaus keine fortdauernde Überwachungs- oder Beratungspflicht (BGH, Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, Rz. 9).

    Der konkrete Inhalt und Umfang dieser Beratungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, Rz. 12).

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 39/10

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Vermittlungsprovisionen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Damit der Anleger die Objektivität der ihm angebotenen Beratungsleistung beurteilen kann, ist auch der freie Anlageberater zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes verpflichtet, den Anleger über die Höhe des Entgelts aufzuklären, das er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung das Entgelt im Ergebnis gezahlt wird (vgl. Urteile des Senats vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09 und vom 18.11.2010 - I-6 U 39/10).

    In einer solchen Lage kann der Anlageberater dem Vorwurf des Treubruchs nur dadurch entgehen, dass er seinem Kunden seine Eigeninteressen offenbart und ihn über die Gesamthöhe der Entgelte aufklärt, die er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung diese Entgelte im Ergebnis gezahlt werden (vgl. Urteil des Senats vom 18.11.2010 - I - 6 U 39/10).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Die Beklagten zu 3) und 4) haften der Klägerin auch nicht aus abgetretenem Recht wegen der Verletzung ihrer vorvertraglichen Aufklärungspflichten gegenüber dem Dr. C. Zwar trifft die Treuhandkommanditistin die Pflicht, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 8 sowie Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08, Rz. 7).
  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 324/08

    Haftung des Treuhandkommanditisten einer Filmfonds-GmbH & Co. KG: Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Die Beklagten zu 3) und 4) haften der Klägerin auch nicht aus abgetretenem Recht wegen der Verletzung ihrer vorvertraglichen Aufklärungspflichten gegenüber dem Dr. C. Zwar trifft die Treuhandkommanditistin die Pflicht, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 8 sowie Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08, Rz. 7).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Dieser Prospekthaftungsanspruch unterliegt jedoch, sofern er sich auf einen vor dem 01.07.2002 herausgegebenen Prospekt bezieht, analog § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung einer kenntnisabhängigen Verjährung von 6 Monaten und einer kenntnisunabhängigen Verjährung von 3 Jahren nach Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrags (BGH, Urteil vom 22.03.1982 - II ZR 114/81, Rz. 10 f bei juris).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haften zwar wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben nicht nur die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, sondern auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen, auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08, Rz. 21 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Damit waren ihm die anspruchsbegründenden Umstände bekannt, weil, wie die Klägerin zutreffend unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 ausführt, die Aufklärungspflicht des Anlageberaters dahingeht, den Anleger nicht nur darüber zu informieren, ob eine Rückvergütung fließt, sondern auch darüber, wie hoch diese ausfällt.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Wenn das Verfahren gegen einen einfachen Streitgenossen wegen Insolvenz gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist, darf das Gericht in der Regel gegen die anderen Streitgenossen durch Teilurteil entscheiden, auch wenn dies mit der abstrakten Gefahr einer widersprechenden Entscheidung gegenüber dem insolventen Streitgenossen verbunden ist, weil es mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz der übrigen Prozessbeteiligten schwerlich vereinbar wäre, die Entscheidung möglicherweise auf lange Zeit hinauszuzögern (BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, S. 1002 f).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2247, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Karlsruhe, BeckRS 2012, 24831, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).

    Die fehlende Kenntnis des Anlegers von der Höhe der Rückvergütung steht allenfalls in solchen Fällen dem Verjährungsbeginn entgegen, in denen die beratende Bank konkrete, jedoch fehlerhafte Angaben zur Höhe der Rückvergütung macht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 36; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen

    Die Frage, ob der Anspruch der Klägerin aufgrund der Regelverjährung (Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB) verjährt ist, kann mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zu den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (siehe dazu OLG Karlsruhe, Urteile vom 9. August 2011 - 17 U 4/11, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und vom 6. Juli 2011 - 17 U 65/09, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE) derzeit nicht beantwortet werden.
  • KG, 04.06.2015 - 4 U 79/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beratungspflichtverletzung wegen

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, Rn. 34 f. nach juris, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2247, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Karlsruhe, BeckRS 2012, 24831, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11).

    Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11, geboten.

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von

    c) Schließlich kann der Kläger - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - bereits dann die für den Beginn der Verjährungsfrist ausreichende Kenntnis sämtlicher anspruchsbegründender Umstände im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gehabt haben, wenn er zwar die Tatsache der Zahlung von Rückvergütungen kannte, von der Drittwiderbeklagten aber nicht über deren Höhe unterrichtet worden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2246 f., rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).
  • KG, 16.05.2013 - 8 U 258/11

    Anlageberatungsvertrag: Anrechnung von Steuervorteilen auf den

    Mit dem OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2010 -6 U 30/10 - sei davon auszugehen, dass dies für den Verjährungsbeginn genüge.

    Da den Prospekten nicht einmal das "Ob" der Rückvergütung an die Beklagte zu entnehmen war, bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der offenbar auf anderer Tatsachengrundlage ergangenen Entscheidung OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2010 -6 U 30/10-.

  • OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10

    Haftung der Bank wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Medienfonds (VIP

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 13.03.2012 erhebt die Beklagte zusätzlich die Einrede der Verjährung und bezieht sich zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10.

    Anders als in der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10, lässt sich hier nämlich nicht feststellen, dass der Zeuge A1 aufgrund seiner erfolgreichen Verhandlungen mit der Beklagten über eine Beteiligung an deren Provisionen sicher wusste, dass diese für jede der streitgegenständlichen Anlageberatungen eine Provision erhält, ihm jedoch deren Höhe pflichtwidrig nicht offengelegt hat.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.12.2010, I-6 U 30/10) steht dem nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 20.12.2013 - 302 O 356/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Beweislast für die Verjährungsvoraussetzungen

    Da die Beklagte in dieser Situation, in der es dem Kläger erkennbar auf die Höhe der der Beklagten zufließenden Vergütung ankam, den Kläger nicht über weitergehende Provisionen aufklärte, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass eine höhere Provision auch nicht anfallen werde (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2010, Az: 6 U 30/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 04.04.2011 - 19 U 4656/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf erhaltene

    Auch lagen dem Kläger bei einer solchen Kenntnis die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nicht klar zutage: Dies liegt daran, dass die Beklagte hier im Unterschied zu dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, I-6 U 30/10 (Anl. zum Schriftsatz der Beklagten vom 28.03.2011) zugrunde liegenden Sachverhalt aus zwei unterschiedlichen "Töpfen" honoriert wurde.

    Auch mit Blick auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, I-6 U 30/10 zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist eine Zulassung der Revision nicht erforderlich.

  • BGH, 19.02.2013 - XI ZR 493/11

    Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung einer Bank im Zusammenhang

    Insbesondere kann die Frage, ob der Schadensersatzanspruch des Klägers aufgrund der Regelverjährung (Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB) bereits verjährt ist, mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zu den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. dazu OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2246, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2011 - 17 U 65/09, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE) derzeit nicht beantwortet werden.
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

  • OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3892/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • BGH, 26.01.2012 - III ZR 8/11
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2013 - 3 O 280/12

    Anlageberatung, Fonds, Rückvergütung

  • LG Kassel, 04.04.2019 - 5 O 1024/17

    Beratungsfehler bei Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 318 O 421/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs

  • LG Wuppertal, 23.01.2013 - 3 O 285/12

    Schadensersatz aus einer Anlageberatung bei fehlerhafter Aufklärung über die Höhe

  • LG Detmold, 06.03.2013 - 12 O 311/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - I-6 U 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13410
OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - I-6 U 36/10 (https://dejure.org/2010,13410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2010 - I-6 U 36/10 (https://dejure.org/2010,13410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2010 - I-6 U 36/10 (https://dejure.org/2010,13410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GWR 2011, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Die Verheimlichung dieses Entgelts stellt nicht nur in Bezug auf die ihn als Anlageberater gemäß §§ 667, 675 BGB treffende Herausgabepflicht eine Täuschung des Anlegers dar, sondern auch deswegen, weil das an den Anlageberater gezahlte Entgelt des Kapitalsuchenden die Tätigkeit des Anlageberaters zuungunsten des Anlegers beeinflusst (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 308/09, NJW 2010, 2339, 2340, der zwar eine anlageberatende Bank betraf, dessen Begründung unter Textziffern 4 ff jedoch eine Aufklärungspflicht generell für Anlageberater mit einschließt).

    Dies folgt aus dem gemäß § 242 BGB zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenskonflikten und ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung z.B. für die Aufklärungspflichten einer anlageberatenden Bank wegen der von ihr erhaltenen Rückvergütungen (BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 308/09 m.w.N.) oder eines Baubetreuers (BGH, Urteil vom 14.03.1991 - VII ZR 342/89, Rz. 18 f bei juris) sowie eines Steuerberaters (BGH, Urteil vom 19.06.1985 - IVa ZR 196/83, Rz. 13 bei juris) wegen der von ihnen vereinnahmten Provisionen geklärt.

    Der Senat stützt sich dabei, wie oben näher dargelegt, auch auf die entsprechend allgemein gehaltenen Begründungen der Beschlüsse des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 und vom 29.06.2010 (a.a.O.) und sieht sich daran nicht durch das Urteil des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2010 - III ZR 196/09 gehindert, weil aus Sicht des Senats diese Entscheidung in Widerspruch zu den vorgenannten Entscheidungen steht.

    Dies folgt schon aus der rechtlichen Herleitung der Aufklärungspflicht des Anlageberaters, die der Senat, wie oben näher dargelegt, auch auf die entsprechend allgemein gehaltenen Begründungen der Beschlüsse des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 und vom 29.06.2010 (a.a.O.) stützt.

    Diese Einschränkung verträgt sich jedoch nicht mit der Begründung, die der 11. Zivilsenat des Bundegerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 20.01.2009 und vom 29.06.2010 (a.a.O.) anführt, um die Aufklärungspflicht der anlageberatenden Banken über die an sie gezahlten Rückvergütungen zu rechtfertigen.

    Schon seit Beginn der 90ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch in der Rechtslehre vertreten, dass der Anlageberater den Anleger über die an ihn zurückgezahlten Entgelte, die seiner Herausgabepflicht gemäß § 667, 675 BGB unterfallen, aufzuklären hat, um einem vertragswidrigen Interessenkonflikt zu entgehen (BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 308/09 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    aaa) Der Senat ist wie das Landgericht der Auffassung, dass der freie Anlageberater gemäß § 242 BGB wegen des Grundsatzes der Vermeidung vertragswidriger Interessenskonflikte im Hinblick auf seine aus §§ 667, 675 BGB folgende Herausgabepflicht verpflichtet ist, seinen Kunden über die vom Kapitalsuchenden erhaltenen Entgelte und über deren Höhe aufzuklären (s. bereits Urteil des Senats vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09, zustimmend Buck-Heeb: Aufklärung über Rückvergütungen - Die Haftung von Banken und freien Anlageberatern, BKR 2010, S. 309 ff).

    So entspricht es der Lebenserfahrung und ist dem Senat auch gerichtsbekannt, dass sich Kapitalanleger nicht nur von ihrer "Hausbank", sondern auch von Banken wegen einer Kapitalanlage beraten lassen, zu der sie bislang nicht in Geschäftsbeziehung standen (s. ausführlich Urteil des Senats vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09).

    bbb) Der Senat meint des Weiteren, dass sich die Aufklärungspflicht des Anlageberaters auf das gesamte Entgelt bezieht, das er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung das Entgelt im Ergebnis gezahlt wird (Urteil des Senats vom 08.07.2010, a.a.O).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07, Rz. 22 bei juris).

    Hierzu gehören gleichermaßen Vorsatz und Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07, Rz. 17 bei juris).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Der Senat stützt sich dabei, wie oben näher dargelegt, auch auf die entsprechend allgemein gehaltenen Begründungen der Beschlüsse des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 und vom 29.06.2010 (a.a.O.) und sieht sich daran nicht durch das Urteil des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2010 - III ZR 196/09 gehindert, weil aus Sicht des Senats diese Entscheidung in Widerspruch zu den vorgenannten Entscheidungen steht.

    Anders als für den Kunden einer anlageberatenden Bank, die ihren Verdienst bei einer in der Regel auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung auch aus den Entgelten ihrer übrigen Dienstleistungen ziehen könne, liege es für den Kunden eines freien Anlageberaters auf der Hand, dass dieser von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft Provisionen erhalte, die jedenfalls wirtschaftlich betrachtet dem von dem Kunden an die Anlagegesellschaft gezahlten Betrag entnommen würden (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes über die Höhe der Rückvergütung exakt aufgeklärt werden muss (Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05), hat der nach der Rechtsprechung des.

    Doch selbst wenn man die rechtstatsächlichen Annahmen des vorgenannten Urteils vom 15.04.2010 teilte, verbliebe als nicht geklärter Widerspruch zu der Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass der nicht über die Rückvergütung aufgeklärte Kunde eines freien Anlageberaters allenfalls nur eine ungefähre Vorstellung über die Höhe der Rückvergütung hat, die zudem von der Realität stark abweichen kann, während der Kunde der anlageberatenden Bank nach der Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes über die Höhe der Rückvergütung exakt aufgeklärt werden muss, da er nur so in die Lage versetzt wird, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie daran verdient (Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Rz. 22f bei juris).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Da der Anlageberater fremdnützig bestmöglich im Interesse seines Kunden zu verfahren hat, befindet er sich in einem Interessenkonflikt zu dem bei ihm Rat suchenden und auf seinen Rat vertrauenden Kunden, wenn durch die Beratung seine Eigeninteressen dadurch betroffen sind, dass ihm der Kapitalsuchende für den Fall der erfolgreichen Empfehlung ein Entgelt versprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - XI ZR 510/07, Rz. 12 bei juris).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage kann aber nur dann zur Haftung führen, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (BGH, Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 302/07, Rz. 13).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Im Gegensatz dazu kommt ein Anlagevermittlungsvertrag stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH, Urteil vom 19.06.2010 - III ZR 218/06, Rz. 4).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    Der Beratungsvertrag kommt regelmäßig konkludent dadurch zu Stande, dass im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH, Urteil vom 27.09.2007 - XI ZR 320/06, Rz. 12 bei juris).
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 36/10
    KG entschieden hat, trifft den Anlageberater keine Pflicht, sich durch eine direkte Anfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen davon zu vergewissern, dass es keine Verlautbarungen dieser Behörde gibt, die Zweifel an der Bonität und Seriosität des in Aussicht genommenen Erlösversicherers begründen (BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10, Rz. 13f.).
  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • OLG Köln, 01.08.2012 - 13 U 103/11
    Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis des Klägers hinsichtlich der Verletzung der Pflicht der Beklagten zur Aufklärung über die an sie geflossene Rückvergütung kann nicht bereits darin gesehen werden, dass der Kläger bereits zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches gewusst habe, dass ihm eine Information über die genaue Höhe der Provision vorenthalten worden, er demzufolge aber über die tatsächlichen Grundlagen seines sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruchs unterrichtet und deshalb auch in der Lage gewesen sei, seinen Anspruch - zumindest mittels einer Feststellungsklage - gerichtlich geltend zu machen (so OLG Düsseldorf GWR 2011, 91; ebenso OLG Köln, 18. Zivilsenat - Urteil vom 9.2.2012, 18 U 95/11).
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