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   OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart)   

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OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,42308)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,42308)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,42308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 1061 Abs. 1; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 1062 Abs. 2; ZPO § 1063 Abs. 1; ZPO § 1064
    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden Zwischenschiedsspruchs; Zulässigkeit der Überprüfung eines Schiedsspruchs auf Kartellverstöße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden Zwischenschiedsspruchs; Zulässigkeit der Überprüfung eines Schiedsspruchs auf Kartellverstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Umfang der Überprüfung des Schiedsspruchs auf Kartellverstöße

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden Zwischenschiedsspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GWR 2017, 362
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Da die Gerichte - und wie sie die Schiedsgerichte - nicht gehalten sind, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, lässt sich ein Verstoß gegen die Pflicht, Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zu ziehen, nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - III ZR 269/88, juris Rn. 21 ff.; Urteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90, juris Rn. 15).

    Ein Schiedsgericht braucht nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung zu nehmen; es reicht aus, wenn es sich auf die Erörterung des Parteivorbringens und der Gesichtspunkte beschränkt, die für die tragenden Urteilserwägungen von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 18. Januar 1990, a. a. O., Rn. 27).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung ergibt sich im Allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - C-27/76, juris Rn. 75 f.).

    (e) In Fällen solcher Marktanteile, die die Antragstellerin in xxx und in den xxx innehatte, kommt es insbesondere auf die Stärke und Zahl der Wettbewerber und den zwischen diesen erfolgenden Konkurrenzkampf an (EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978, a. a. O., Rn. 108 ff.).

  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Hat der restliche Vertrag jedoch einen selbständiger Geltung fähigen Regelungsgehalt, so beurteilt sich die Auswirkung der Teilnichtigkeit nach nationalem Recht (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Rs. 10/86, juris Rn. 14 f.; Urteil vom 11. September 2008 - C 279/06, juris Rn. 78 f.; BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - KZR 2/93, juris Rn. 40).
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Zwar kann der räumlich relevante Markt nach § 19 Abs. 2 Satz 3 GWB a. F. das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überschreiten; er umfasst einen gegebenenfalls auch über das Bundesgebiet hinausreichenden einheitlichen ökonomischen Markt (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - KVR 14/03, juris Rn. 23).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Zwar findet bei einer beherrschenden Stellung mehrerer Unternehmen eine solche Zusammenrechnung der Marktanteile der jeweiligen Unternehmen statt, wenn diese eine kollektive Einheit aufgrund von wirtschaftlichen Bindungen bilden, die es ihnen erlauben, gemeinsam unabhängig von ihren Konkurrenten, ihren Abnehmern und den Verbrauchern zu handeln (EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-395/96 P und C-396/96 P, juris Rn. 41 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 44/07

    Wettbewerbsbeschränkung durch Alleinvertriebsklausel im Vertragshändlervertrag:

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 11 U 44/07 (Kart), juris Rn. 38) vermag den Senat nicht zu überzeugen, weil die Totalnichtigkeit gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstieße, solange die geltungserhaltende Reduktion den Interessen der Parteien und ihrem hypothetischen Willen entspricht und sie auf der Basis des Kartellrechts und ohne dessen Aufweichung vorgenommen wird (vgl. K. Schmidt, a. a. O.).
  • EuGH, 25.02.1986 - 193/83

    Windsurfing International / Kommission

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Diese Grundsätze sind im Ausgangspunkt bereits in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angelegt, auf die sich die Antragsgegnerin bezieht (EuGH, Urteil vom 25. Februar 1986 - Rs. 193/83, Windsurfing International, juris Rn. 65).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Da die Gerichte - und wie sie die Schiedsgerichte - nicht gehalten sind, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, lässt sich ein Verstoß gegen die Pflicht, Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zu ziehen, nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - III ZR 269/88, juris Rn. 21 ff.; Urteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90, juris Rn. 15).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Eine solche Stellung schließt im Gegensatz zu einem Monopol oder Quasi-Monopol einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber das begünstigte Unternehmen in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in seinem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihm dies schadet (EuGH, Urteil vom 13. Februar 1979 -Rs. 85/76, juris Rn. 38 f.; Urteil vom 2. April 2009 - C 202/07 P, juris Rn. 103).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15
    Eine solche Stellung schließt im Gegensatz zu einem Monopol oder Quasi-Monopol einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber das begünstigte Unternehmen in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in seinem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihm dies schadet (EuGH, Urteil vom 13. Februar 1979 -Rs. 85/76, juris Rn. 38 f.; Urteil vom 2. April 2009 - C 202/07 P, juris Rn. 103).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86

    VAG France / Magne

  • EuGH, 14.03.2013 - C-32/11

    Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten

  • EuGH, 02.10.2003 - C-89/03

    Kommission / Luxemburg

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02

    Anerkennung ausländischer Schiedssprüche - § 34 GWB als Bestandteil des sog.

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

  • BGH, 28.01.2014 - III ZB 40/13

    Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung

  • BGH, 31.05.1972 - KZR 43/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 6 Sch 5/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats zur Entscheidung in einer Schiedsgerichtssache

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

  • OLG Jena, 08.08.2007 - 4 Sch 3/06

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 170/52

    Schiedsspruch mit Aufrechnungsvorbehalt

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

  • EuGH, 15.10.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Richtlinien 77/91/EWG, 79/279/EWG und 2004/25/EG - Allgemeiner

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Soweit nach anderer Ansicht eine analoge Anwendung des § 91 GWB mit Vorrang vor § 1062 ZPO befürwortet wird (vgl. hierzu: Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, a.a.O., Rdnr. 73 zu § 87 GWB; Wiedemann, Kartellrecht, a.a.O., § 62 Rdnr. 35; OLG Düsseldorf, NJOZ 2002, 2480 f.; wohl auch: OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016, Az. 13 Sch 1/15 (Kart) = WuW 2017, 508 ff.), überzeugt dies nach Ansicht des Senats nicht.

    Denn auch wenn im Einzelfall strittig ist, ob ein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, so steht ein Schiedsspruch, der sich in den Grenzen rechtlich vertretbarer Rechtserwägungen hält, jedenfalls nicht im Widerspruch zum ordre public (OLG München, SchiedsVZ 2012, a.a.O.) und ist "de facto" die Inhaltskontrolle in der Praxis regelmäßig auf eine kartellrechtliche Plausibilitätskontrolle beschränkt (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., m.z.N.; vgl. auch die Anmerkung von Valdini, GWR 2017, 362.).

    Die zwingenden Vorschriften europäischen und deutschen Kartellrechts zählen dabei nach allgemeiner Meinung zum ordre public (vgl. EuGH, Urteil vom 01.06.1999, Rs. C-126/97, "Eco-Swiss"; OLG München, SchiedsVZ 2015, 40 ff.; OLG Dresden, SchiedsVZ 2005, 210 ff. [OLG Dresden 20.04.2005 - 11 Sch 01/05] ; OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016, Az.: 13 Sch 1/15 (Kart); Heermann, SchiedsVZ 2015, 78, 83).

    Nach der auch vom Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 14.10.2016, Az.: 13 Sch 1/15 (Kart) = WuW 2017, 508 ff.) geht eine wohl vermittelnde Betrachtung davon aus, dass eine sachliche Nachprüfung des Schiedsspruchs wegen des Verbots der révision au fond zwar grundsätzlich unzulässig ist, dass dieses Verbot aber nicht für Verstöße gegen den ordre public gilt und deshalb staatliche Gerichte einen Schiedsspruch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt auf ordre public-Verstöße zu überprüfen haben, dabei aber diese Inhaltskontrolle in Anbetracht der im Einzelfall schwierigen Abgrenzung kartellrechtlicher Verbote "de facto" auf eine kartellrechtliche Plausibilitätskontrolle beschränkt ist (vgl. nochmals Valdini, GWR 2017, 362; wohl auch: Kasolowsky/Steub, a.a.O.; OLG München, SchiedsVZ 2012, 339 ff. [OLG München 30.07.2012 - 34 Sch 18/10] ).

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Die insoweit von der Antragsgegnerin angeführten Umstände reichen weder einzeln noch insgesamt betrachtet aus, um einen entscheidungserheblichen Gehörsverstoß zu begründen, was zugleich einen Verstoß gegen den ordre public darstellen würde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), abrufbar bei juris).

    Ein Schiedsgericht muss insofern nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung nehmen, sondern es reicht aus, wenn es sich auf die Erörterung des Parteivorbringens und der Gesichtspunkte beschränkt, die für die tragenden Erwägungen des Schiedsspruchs von Bedeutung sind (OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart) m.w.N., abrufbar bei juris; OLG München, Beschluss vom 9.11.2015 - 34 Sch 27/14, in: SchiedsVZ 2015, 303 ff.).

  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der

    b) Es kann offenbleiben, ob es zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in untragbarem Widerspruch steht und damit der öffentlichen Ordnung widerspricht, wenn ein Schiedsspruch vollstreckt wird, der den Anspruch auf eine Leistung tituliert, die für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (vgl. RGZ 57, 331, 333 f.; OLG Celle, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris Rn. 195; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Sch 9/17
    Ein Schiedsgericht muss insofern nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung nehmen, sondern es reicht aus, wenn es sich auf die Erörterung des Parteivorbringens und der Gesichtspunkte beschränkt, die für die tragenden Erwägungen des Schiedsspruchs von Bedeutung sind (OLG Celle, Beschl. v. 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 [Kart] 7 Sch 3/15, BeckRS 2016, 124988 mwN; OLG München, SchiedsVZ 2015, 303).
  • OLG Köln, 04.05.2018 - 19 Sch 20/17

    Voraussetzungen der gerichtlichen Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Grundsätzlich kann zwar die Verletzung von Hinweispflichten im Schiedsgerichtsverfahren eine Gehörsverletzung bedeuten und gegebenenfalls gegen den ordre public i.S.d. § 1059 Abs. 3 Nr. 2 b) ZPO verstoßen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), abrufbar bei juris), wenn der betroffenen Partei dadurch Sachvortrag abgeschnitten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.7.2010 - 1 Sch 3/10, in: SchiedsVZ 2011, 49 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 19 Sch 18/17
    Ein Schiedsgericht muss insofern nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung nehmen, sondern es reicht aus, wenn es sich auf die Erörterung des Parteivorbringens und der Gesichtspunkte beschränkt, die für die tragenden Erwägungen des Schiedsspruchs von Bedeutung sind (OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart) m.w.N., abrufbar bei juris; OLG München, Beschluss vom 9.11.2015 - 34 Sch 27/14, in: SchiedsVZ 2015, 303 ff.).
  • OLG Köln, 15.03.2019 - 19 Sch 12/18

    Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung im internationalen Warenverkehr durch

    Ob § 148 ZPO und/oder Art. VI UNÜ einschlägig ist (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris-Rn 198 ff., wonach Art. VI UNÜ eine Sondervorschrift im Verhältnis zu nationalen Aussetzungstatbeständen darstellt), kann dahinstehen, weil eine Aussetzung nach beiden Regelungen ausscheidet.
  • OLG Köln, 04.05.2018 - 19 Sch 21/17
    Von einer seitens der Schiedsklägerin insoweit gerügten Gehörsverletzung, die zugleich einen Verstoß gegen den ordre public darstellen würde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), abrufbar bei juris), kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
  • OLG Köln, 09.03.2018 - 19 Sch 21/17
    Von einer seitens der Schiedsklägerin insoweit gerügten Gehörsverletzung, die zugleich einen Verstoß gegen den ordre public darstellen würde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), abrufbar bei juris), kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
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