Rechtsprechung
OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche ausübergegangenem Recht; Darmspiegelung mit Polypenabtragung ; Einwilligung des Patienten; Ärztliche Aufklärungspflicht; Coloskopische Polypektomie ; Dokumentationspflichtigkeit des Aufklärungsgesprächs; Legung eines künstlichen Darmausgangs; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 116; ZPO § 288; ZPO § 301; ZPO § 448
Zur Beweislast für eine genügende Aufklärung durch den Arzt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 26.11.2002 - 1 O 436/00
- OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Papierfundstellen
- GesR 2004, 135
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Anders wäre dies gegebenenfalls dann, wenn der Beklagte zu 2) als behandelnder Arzt zu der Operation geraten hätte und insoweit ausdrücklich die Aufklärung übernommen hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1905). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Dann fehlt es auch nicht an der erforderlichen Grundaufklärung (vgl. BGH VersR 1996, 195) in Form des Hinweises auf einen künstlichen Darmausgang. - BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98
Garantenstellung des angestellten Arztes
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Die Passivlegitimation des Beklagten zu 2) kann auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs VersR 2000, 1107 hergeleitet werden.
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02
Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.3.2003 - VI ZR 131/02 - (vgl. NJW 2003, 2012) rechtfertigt kein anderes Ergebnis. - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Die vom Bundesgerichtshof konzedierte Ausnahme von der Regel der persönlichen Anhörung, nämlich bei Fällen, in denen schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben (vgl. BGH NJW 1990, 2928), liegt nach Auffassung des Senats nicht vor. - BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Für die Voraussetzungen einer solchen hypothetischen Einwilligung trifft zwar die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; dies läßt sich in der Regel nur nach einer persönlichen Anhörung des Patienten beurteilen (vgl. BGH NJW 1994, 2414). - OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 170/96
Hypothetische Einwilligung in operative Suche nach Primärtumor und Metastasen
Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Dies hat der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil vom 5.5.1997 - 4 U 170/96 - entschieden; die dagegen gerichtete Revision der dortigen Klagepartei hatte keinen Erfolg.
- BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der aufklärende Arzt - wie in der Senatsentscheidung vom 22. April 1980 (…VI ZR 37/79, aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Patienten als zunächst behandelnder Arzt auch zur Operation geraten hat (so allerdings OLG Bamberg, GesR 2004, 135, 136;… anders aber bereits Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 108;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. A 1764). - OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über …
Für die Voraussetzungen einer hypothetischen Einwilligung tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH, NJW 1994, 2414; OLG Bamberg, GesR 2004, 135 m.w.N., zitiert nach juris).