Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin, 25.02.2004

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 106/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16190
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 106/03 (https://dejure.org/2004,16190)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2004 - L 11 KA 106/03 (https://dejure.org/2004,16190)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - L 11 KA 106/03 (https://dejure.org/2004,16190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2004, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 33/95

    Erstattung der im Verfahren vor dem Berufungsausschuß notwendigen Kosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 106/03
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 11.12.1985 (BSGE 59, 216) und 18.12.1996 (SozR 3-1300 § 63 Nr. 9) an, dass die Vorschrift des § 63 Abs. 1 SGB X analog anzuwenden ist, wenn der durch einen Bescheid des Zulassungsausschusses begünstigte Arzt sich vor dem Berufungsausschuss erfolgreich gegen den Widerspruch einer der in § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB V genannten Körperschaften verteidigt und erreicht, dass deren Widerspruch zurückgewiesen oder zurückgenommen wird.

    Die besondere Ausgestaltung des Verfahrens vor den Berufungs- und Beschwerdeausschüssen als eigenständiges, dem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren nachgebildetes Verwaltungsverfahren rechtfertigt eine abweichende Interpretation der für den Bereich des Sozialgesetzbuches geltenden Kostenerstattungsregelung jedenfalls insoweit, als es um die Anfechtung von Entscheidungen der Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen durch die kraft Gesetzes Berechtigten geht (BSG, SozR 3-1300 § 63 Nr. 9).

  • BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 35/84

    Erstattungsfähigkeit von Vorverfahrenskosten - Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 106/03
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 11.12.1985 (BSGE 59, 216) und 18.12.1996 (SozR 3-1300 § 63 Nr. 9) an, dass die Vorschrift des § 63 Abs. 1 SGB X analog anzuwenden ist, wenn der durch einen Bescheid des Zulassungsausschusses begünstigte Arzt sich vor dem Berufungsausschuss erfolgreich gegen den Widerspruch einer der in § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB V genannten Körperschaften verteidigt und erreicht, dass deren Widerspruch zurückgewiesen oder zurückgenommen wird.
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 106/03
    Die Notwendigkeit und Zulässigkeit einer erweiternden Auslegung des § 63 Abs. 1 SGB X, die hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs die erfolgreiche Abwehr eines Drittwiderspruchs dem Erfolg eines eigenen Widerspruchs gleichstellt, ist auch für das Verfahren der kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung bekräftigt worden (BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 12).
  • SG Hildesheim, 21.04.2006 - S 12 SF 70/05
    Vor diesem Hintergrund braucht nicht entschieden werden, ob die Kosten eines Drittbe-teiligten in entsprechende Anwendung des § 63 SGB X zu erstatten sind (so etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2004, AZ: L 11 KA 106/03) oder ob eine Erstat-tung auf Grund anderer Rechtsgrundlagen, zum Beispiel positiver Vertragsverletzung, in Betracht kommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25155
LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03 (https://dejure.org/2004,25155)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25.02.2004 - L 7 KA 3/03 (https://dejure.org/2004,25155)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - L 7 KA 3/03 (https://dejure.org/2004,25155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 71 KA 256/01
  • LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03

Papierfundstellen

  • GesR 2004, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG (Rückwirkungsverbot für Strafbestimmungen) ist er nur unter strengen Voraussetzungen berechtigt, Rechtsfolgen für einen vor Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten zu lassen (BVerfGE 72, 200, 242, 257; st.Rspr.).

    Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob von echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts erst dann gesprochen wird, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor ihrem förmlichen In-Kraft-Treten liegt (vgl. BVerfGE 63, 343, 353; 72, 200, 242, 250), oder ob von der weitergehenden Rechtsauffassung ausgegangen wird, wonach echte Rückwirkung bereits gegeben ist, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände zum Nachteil der Betroffenen eingreift (vgl. BVerfGE 72, 175, 196 ).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Rechtsnorm rechtlich existent (vgl. BVerfGE 63, 343, 353; 72, 200, 241).

    Ab dem Tag der "endgültigen Beschlussfassung im Bundestag" müssen danach die Betroffenen mit der Rechtsänderung rechnen und können ihr Verhalten darauf einstellen (vgl. BVerfGE 72, 200, 260, 262).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob von echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts erst dann gesprochen wird, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor ihrem förmlichen In-Kraft-Treten liegt (vgl. BVerfGE 63, 343, 353; 72, 200, 242, 250), oder ob von der weitergehenden Rechtsauffassung ausgegangen wird, wonach echte Rückwirkung bereits gegeben ist, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände zum Nachteil der Betroffenen eingreift (vgl. BVerfGE 72, 175, 196 ).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Rechtsnorm rechtlich existent (vgl. BVerfGE 63, 343, 353; 72, 200, 241).

    Doch auch die von Art. 82 GG nicht erfassten Normen des geschriebenen Rechts entfalten regelmäßig erst mit ihrer ordnungsgemäßen Verkündung Wirkung, weil sie "nach deutschem Staatsrecht" erst mit der ordnungsgemäßen Verkündung existent werden (so BVerfGE 63, 343, 353).

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Eine unechte Rückwirkung von Normen ist unter leichteren Voraussetzungen zulässig, nämlich bereits dann, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung im Hinblick auf die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit nicht den Vorrang verdient (vgl BVerfGE 36, 73, 82; 40, 65, 75f; 75, 246, 280).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Demgemäß erweist sich die hinlängliche Publikation von allgemeinverbindlichen, mit Außenwirkung ausgestatteten Rechtsregeln als ein für alle Normsetzungsakte geltendes "rechtsstaatliches Erfordernis" (BVerfGE 44, 322, 350 zu für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen; BVerfGE 65, 283, 291 zu Bebauungsplänen).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Gleiches gilt, wenn durch die Rückwirkung kein oder nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist, und schließlich dann, wenn zwingende Gründe des allgemeinen Wohls, die dem Vertrauensschutz der Rechtsunterworfenen vorgehen, die rückwirkende Inkraftsetzung der Regelung im Einzelfall legitimieren können (vgl. BVerfGE 30, 367, 387 ff; 88, 384, 404).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Dieser Gesichtspunkt kann jedoch bei untergesetzlichen Normen keine Anwendung finden (BSGE 71, 202, 207 f = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3) und ist deshalb auf förmliche Gesetze beschränkt.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Eine unechte Rückwirkung von Normen ist unter leichteren Voraussetzungen zulässig, nämlich bereits dann, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung im Hinblick auf die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit nicht den Vorrang verdient (vgl BVerfGE 36, 73, 82; 40, 65, 75f; 75, 246, 280).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Die genannte Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Rechtsnormcharakter, ein so genannter Normsetzungsvertrag (vgl. Engelhard in Hauck, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, Bd.2 § 84 Rdnr.158 m.w.N.) im Rang untergesetzlichen Landesrechts (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 -B 6 KA 66/00 R-, ">106%20SGB%20V%20Nr.%2053#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3- 2500 § 106 SGB V Nr. 53 S.289 f.), weil er gegenüber am Vertragsschluss nicht beteiligten Dritten -Ärzten (vgl. § 95 Abs. 3 S.2 SGB V) und Krankenkassenunmittelbare rechtliche Außenwirkung entfaltet (vgl. BSGE 71, 42.45ff ; 78, 191,196).
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Die genannte Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Rechtsnormcharakter, ein so genannter Normsetzungsvertrag (vgl. Engelhard in Hauck, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, Bd.2 § 84 Rdnr.158 m.w.N.) im Rang untergesetzlichen Landesrechts (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 -B 6 KA 66/00 R-, ">106%20SGB%20V%20Nr.%2053#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3- 2500 § 106 SGB V Nr. 53 S.289 f.), weil er gegenüber am Vertragsschluss nicht beteiligten Dritten -Ärzten (vgl. § 95 Abs. 3 S.2 SGB V) und Krankenkassenunmittelbare rechtliche Außenwirkung entfaltet (vgl. BSGE 71, 42.45ff ; 78, 191,196).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03
    Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob von echter Rückwirkung im Sinne der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts erst dann gesprochen wird, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor ihrem förmlichen In-Kraft-Treten liegt (vgl. BVerfGE 63, 343, 353; 72, 200, 242, 250), oder ob von der weitergehenden Rechtsauffassung ausgegangen wird, wonach echte Rückwirkung bereits gegeben ist, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände zum Nachteil der Betroffenen eingreift (vgl. BVerfGE 72, 175, 196 ).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 49/95

    Rechtmäßigkeit der Neubewertung kieferorthopädischer Leistungen im einheitlichen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 25. Februar 2004; Parallelentscheidung veröffentlicht in GesR 2004, 482).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 4/04

    Arzneiregresse im Rahmen der so genannten Richtgrößenprüfung; Prüfung der

    Ansonsten entfalten sie hinsichtlich der als Jahresbudget zu vereinbarenden Richtgrößen eine unzulässige Rückwirkung und sind bereits deshalb unwirksam (vgl. dazu LSG Berlin, Urteil vom 25.02.2004 - L 7 KA 3/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ansonsten entfalten sie hinsichtlich der als Jahresbudget zu vereinbarenden Richtgrößen eine unzulässige Rückwirkung und sind bereits deshalb unwirksam (vgl. dazu LSG Berlin, Urteil vom 25.02.2004 - L 7 KA 3/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht