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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03   

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https://dejure.org/2004,7274
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03 (https://dejure.org/2004,7274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2004 - L 11 KA 174/03 (https://dejure.org/2004,7274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - L 11 KA 174/03 (https://dejure.org/2004,7274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneiregresse im Rahmen der sogenannten Richtgrößenprüfung; Teilnahme als praktischer Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung; Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Arzneiverordnungsweise; Überschreiten der Arzneimittelrichtgrößen; Unwirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2004, 527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Düsseldorf, 26.11.2003 - S 14 KA 118/03

    Rechtmäßigkeit von Arzneiregressen ; Überwachung der Wirtschaftlichkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03
    Die Verwaltungsakten des Beklagten sowie die Akten des SG Düsseldorf S 14 KA 117/03 ER und S 14 KA 118/03 haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03
    Richtgrößenvereinbarungen sind - ebenso wie Prüfvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Verträge mit Rechtsnormcharakter im Range untergesetzlichen Landesrechts (BSG, Urteil vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R), denn sie entfalten gegenüber den am Vertragsschluss nicht beteiligten Vertragsärzte unmittelbare rechtliche Außenwirkung.
  • LSG Berlin, 25.02.2004 - L 7 KA 3/03

    Richtgrößenprüfung 1998

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 174/03
    Ansonsten entfalten sie hinsichtlich der als Jahresbudget zu vereinbarenden Richtgrößen eine unzulässige Rückwirkung und sind bereits deshalb unwirksam (vgl. dazu LSG Berlin, Urteil vom 25.02.2004 - L 7 KA 3/03).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn aber grundsätzlich nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; - Ausnahmen lediglich in Art. 17 GKV-SolG und in § 84 Abs. 6 Satz 1 aE SGB V idF des ABAG, jeweils mit Fristen bis zum 31. März für die Vereinbarungen für 1999 und 2002, s in Art. 3a ABAG auch die auf zwei Monate verkürzte Schiedsamtfrist).

    Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 7 KA 26/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - Rückwirkung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (BSG, Urteil vom 2. November 2005, a.a.O.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; ).

    f) Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 7 KA 25/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - Rückwirkung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (BSG, Urteil vom 2. November 2005, a.a.O.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; ).

    f) Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 7 KA 24/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - Rückwirkung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (BSG, Urteil vom 2. November 2005, a.a.O.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; ).

    f) Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 7 KA 27/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - Rückwirkung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (BSG, Urteil vom 2. November 2005, a.a.O.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; ).

    f) Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 7 KA 23/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen - Rückwirkung der

    Mit Blick auf die Vorgabe, Richtgrößen - wie ausgeführt - bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu vereinbaren und bekannt zu machen, braucht ein Vertragsarzt nach Jahresbeginn nicht mehr mit der Festlegung neuer Richtgrößen für den schon abgelaufenen Teil des Jahres zu rechnen (BSG, Urteil vom 2. November 2005, a.a.O.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, MedR 2004, 705, 707 = GesR 2004, 527, 528; ).

    f) Ist mithin keiner der Ausnahmefälle zulässiger echter Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben, so ist die rückwirkende Inkraftsetzung von Richtgrößen rechtswidrig (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2004, 527, 528).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.05.2007 - L 4 KA 4/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Prüfvereinbarung von 1995 -

    Auch nach der Rechtsprechung des 6. Senats des Bundessozialgerichts ist die Veröffentlichung von Vereinbarungen mit Rechtsnormcharakter Voraussetzung für die Wirksamkeit, weil Normen "nach deutschem Staatsrecht" erst mit der ordnungsgemäßen Verkündung existent werden (BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 36/97 - BSGE 81, 86 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18, juris Rz. 26; zur Erforderlichkeit der Veröffentlichung einer Richtgrößenvereinbarung: LSG Berlin, Urteil vom 3. März 2004 - L 7 KA 278/02 -, u. a.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juli 2004 - L 11 KA 174/03 - GesR 2004, 527).
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