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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04   

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https://dejure.org/2004,7323
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 (https://dejure.org/2004,7323)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 (https://dejure.org/2004,7323)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - L 11 KA 21/04 (https://dejure.org/2004,7323)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2004, 526
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).

    Ausgehend davon hat der Beklagte zunächst zu prüfen, ob die im Planungsbereich zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzte diese Leistungen erbringen können, und - sollte das nicht der Fall sein - den festgestellten Leistungsbedarf im Rahmen der Prüfung der Bestimmungen zur Sonderbedarfszulassung zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung dienen, § 72 SGB V (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -, a.a.O.).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG (siehe insbesondere Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -) die Angaben der potentiellen künftigen Konkurrenten des Bewerbers um einen zusätzlichen Praxissitz nicht ohne weiteres als Entscheidungsgrundlage geeignet, sondern müssen sorgfältig ausgewertet, soweit möglich durch weitere Ermittlungen ergänzt und so objektiviert werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03

    Anspruch auf Zulassung als Internist mit der Schwerpunktbezeichnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04
    Bei Vorliegen der in der Nr. 24 S. 1 Buchstaben a) - e) Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte beschriebenen Sachverhalte ist die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze zur Wahrung der Qualität der Versorgung im Wege der Sonderbedarfszulassung unerläss ... Sachverhalte ist die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze zur Wahrung der Qualität der Versorgung im Wege der Sonderbedarfszulassung unerlässlich (siehe auch LSG NRW vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem entspricht es, wenn der Senat ausgeführt hat, dass Ausnahmegenehmigungen für Hausärzte für das Vorliegen eines Bedarfs sprechen können, da diese nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V nur zu erteilen sind, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist (Senatsurteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526; vgl. auch Senatsurteil vom 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420, vgl. auch BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zum Verhältnis von Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen).

    Nach alledem spricht viel dafür, dass auch die Beigeladene zu 7) - dokumentiert durch den Genehmigungsbescheid - einen besonderen Versorgungsbedarf im Sinn von § 24 Buchst.b) BedarfsplanungRL-Ä annimmt (vgl. auch Senatsurteile vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526 und 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem entspricht es, wenn der Senat ausgeführt hat, dass Ausnahmegenehmigungen für Hausärzte für das Vorliegen eines Bedarfs sprechen können, da diese nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V nur zu erteilen sind, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist (Senatsurteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526; vgl. auch Senatsurteil vom 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420, vgl. auch BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zum Verhältnis von Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen).

    Nach alledem spricht viel dafür, dass auch die Beigeladene zu 7) - dokumentiert durch den Genehmigungsbescheid - einen besonderen Versorgungsbedarf im Sinn von § 24 Buchst.b) BedarfsplanungRL-Ä annimmt (vgl. auch Senatsurteile vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526 und 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgebend für eine Sonderbedarfszulassung nach § 24 Satz 1 Ziff. b) BedarfsplanungsRL-Ä ist allein, ob ein Versorgungsdefizit besteht (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - vgl. auch Senat, Urteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - ).
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