Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Intraoperative Läsion des Nervus femoralis als ärztlicher Kunstfehler; Anforderungen an die Darlegungslast von Laien bei medinischen Sachverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.06.2004 - 2 O 413/03
- OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Papierfundstellen
- GesR 2005, 15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Das hat das Landgericht zu Unrecht als zu wenig substantiiert abgetan und damit überspannte Anforderungen an die Darlegungslast der Antragstellerin gestellt (BGH NJW 2003, 3411, 3412; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 -VI ZR 199/03).Vielmehr ist die Klärung der Problematik einem Sachverständigengutachten zu überlassen, wie es die Antragstellerin wünscht (BGHZ 98, 368, 373; BGH NJW 2003, 3411, 3412).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Das hat das Landgericht zu Unrecht als zu wenig substantiiert abgetan und damit überspannte Anforderungen an die Darlegungslast der Antragstellerin gestellt (BGH NJW 2003, 3411, 3412; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 -VI ZR 199/03).Ihr durfte keine nähere Kenntnis der maßgeblichen medizinischen Vorgänge abverlangt werden (BGH VersR 1981, 752; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 -VI ZR 199/03).
- BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Ihr Vorbringen, sie hätte sich bei einer hinlänglichen Unterrichtung in einem Entscheidungskonflikt befunden, gibt nicht genügend zu erkennen, dass sie tatsächlich in ihrer persönlichen Situation ernsthaft vor der Frage gestanden hätte, ihr Einverständnis zu erteilen oder zu verweigern (vgl. BGH NJW 1990, 2928, 2929; BGH NJW 1991, 1543; BGH NJW 1991, 2342, 2344; BGH NJW 1998, 2734).
- BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90
Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Ihr Vorbringen, sie hätte sich bei einer hinlänglichen Unterrichtung in einem Entscheidungskonflikt befunden, gibt nicht genügend zu erkennen, dass sie tatsächlich in ihrer persönlichen Situation ernsthaft vor der Frage gestanden hätte, ihr Einverständnis zu erteilen oder zu verweigern (vgl. BGH NJW 1990, 2928, 2929; BGH NJW 1991, 1543; BGH NJW 1991, 2342, 2344; BGH NJW 1998, 2734). - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Ihr Vorbringen, sie hätte sich bei einer hinlänglichen Unterrichtung in einem Entscheidungskonflikt befunden, gibt nicht genügend zu erkennen, dass sie tatsächlich in ihrer persönlichen Situation ernsthaft vor der Frage gestanden hätte, ihr Einverständnis zu erteilen oder zu verweigern (vgl. BGH NJW 1990, 2928, 2929; BGH NJW 1991, 1543; BGH NJW 1991, 2342, 2344; BGH NJW 1998, 2734). - BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Vielmehr ist die Klärung der Problematik einem Sachverständigengutachten zu überlassen, wie es die Antragstellerin wünscht (BGHZ 98, 368, 373; BGH NJW 2003, 3411, 3412). - BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers - …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Ihr durfte keine nähere Kenntnis der maßgeblichen medizinischen Vorgänge abverlangt werden (BGH VersR 1981, 752; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 -VI ZR 199/03). - BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04
Ihr Vorbringen, sie hätte sich bei einer hinlänglichen Unterrichtung in einem Entscheidungskonflikt befunden, gibt nicht genügend zu erkennen, dass sie tatsächlich in ihrer persönlichen Situation ernsthaft vor der Frage gestanden hätte, ihr Einverständnis zu erteilen oder zu verweigern (vgl. BGH NJW 1990, 2928, 2929; BGH NJW 1991, 1543; BGH NJW 1991, 2342, 2344; BGH NJW 1998, 2734).
- OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
Arzthaftung: Aufklärungspflichten vor einer Operation zur Beinverlängerung; …
Maßgeblich ist dabei, in welcher persönlichen Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (vgl. OLG Oldenburg VersR 2006, 517; vgl. auch OLG Koblenz GesR 2005, 15). - OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am …
Maßgeblich ist dabei, in welcher persönlichen Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (…OLG Oldenburg VersR 2006, S. 517; vgl. auch OLG Koblenz GesR 2005, S. 15). - OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21
Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher …
Maßgeblich ist dabei, in welcher persönlichen Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung gestanden hätte, und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (…OLG Oldenburg VersR 2006, S. 517; vgl. auch OLG Koblenz GesR 2005, S. 15).