Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.05.2005 - 5 U 1470/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines BGB-Gesellschafters auf Schmerzensgeld auf Grund fehlerhafter Behandlung in einer Notdienstzentrale
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 174
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 05.11.2004 - 10 O 648/02
- OLG Koblenz, 19.05.2005 - 5 U 1470/04
Papierfundstellen
- GesR 2005, 329
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 18.01.2017 - 5 U 102/16
Haftung Huforthopäde - unzulängliche Behandlung Fäulnisherd an Pferdehuf
Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter allgemeine Erfahrungssätze und besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen und besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (vgl. etwa Senat, GesR 2005, 329). - OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
Deshalb hat der Tatrichter den berufsfachlichen Sorgfaltsmaßstab mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen zu ermitteln; das Gericht darf sich regelmäßig nicht darauf beschränken, statt eines Sachverständigen sachverständige Zeugen zu hören (OLG Koblenz MedR 2005, 473). - OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Vertretungsmängel im …
Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln oder aufgrund seiner Fachkenntnisse Schlussfolgerungen aus einem bestimmten Sachverhalt zu ziehen (vgl. OLG Koblenz MedR 2005, 473, 474).
- OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
Radiologe haftet nicht für winzigen übersehenen Lungenkrebs
Es fiel in deren Aufgabe, die tatrichterliche Überzeugungsbildung durch Vermittlung allgemeiner Erfahrungssätze und besonderer Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes bzw. durch das Ziehen von Schlussfolgerungen aufgrund von Erfahrungssätzen und besonderen Fachkenntnissen aus einem bestimmten feststehenden Sachverhalt zu unterstützen (vgl. etwa OLG Koblenz, GesR 2005, 329). - OLG Koblenz, 29.07.2016 - 5 U 565/16
Zahnarzthaftungsprozess: Haftung des Arztes bei Dokumentationslücken
Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter allgemeine Erfahrungssätze und besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen und besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (vgl. etwa Senat, GesR 2005, 329). - LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 4641/13 Es ist nämlich nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern vielmehr des Sachverständigen, dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2005, 5 U 1470/04, juris;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O.).