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   LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER   

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https://dejure.org/2008,6191
LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER (https://dejure.org/2008,6191)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER (https://dejure.org/2008,6191)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA ER (https://dejure.org/2008,6191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Zweigpraxis; Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in einem sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Anordnung einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07
    Das Hessische Landessozialgericht (Beschl. v. 29. November 2007 - L 4 KA 56/07 ER -, veröffentlicht in juris) hat dagegen ausdrücklich offen gelassen, ob eine lediglich "quantitativ zusätzliche" Tätigkeit als Verbesserung der Versorgung angesehen werden könne.
  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07
    Nach Auffassung des Sozialgerichts Marburg (Urt. v. 7. März 2007 - S 12 KA 701/06 -, veröffentlicht in juris) ist der Begriff der "Verbesserung" der Versorgung im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV dahin zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" bestehen müsse, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden müsse, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation herbeiführe.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07
    Die Genehmigung der Zweigpraxis betrifft nicht die stärker geschützte Freiheit der Berufswahl, sondern lediglich die Berufsausübung, und die Beschränkung wirkt sich darüber hinaus sehr viel weniger einschneidend aus als andere Ausübungsregelungen wie z.B. Zulassungssperren nach §§ 99 ff SGB V, §§ 12 ff. Ärzte-ZV (vgl. dazu BSG, Urt. v. 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Nichts anderes gilt aus den oben dargelegten Gründen auch für die in Schrifttum und Rechtsprechung - ohne Heranziehung der Bedarfsplanungsrichtlinien - vertretene Auffassung, in gesperrten Planungsbereichen seien grundsätzlich auch bedarfsplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - juris RdNr 52; SG Düsseldorf, Urteil vom 1.7. 2009 - S 2 (14) KA 173/07 - juris RdNr 23; so wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13.2.2008 - L 4 B 663/07 KA ER - juris RdNr 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 24.6.2009 - L 1 KA 8/09 - juris RdNr 50; Schallen, aaO, 7. Aufl. 2009, § 24 Ärzte-ZV RdNr 86; Harney/Müller, NZS 2008, 286, 288 ["indizielle Wirkung"]; Dahm, MedR 2008, 175, 177).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

    Auch das Schleswig-Holsteinische LSG stelle in seinem Beschluss vom 13. Februar 2008 (L 4 B 663/07 KA ER) zur Auslegung des Begriffs "Versorgungsverbesserung" im Vergleich zur a. F. des § 15 a Abs. 1 BMV-Ä fest, dass hier nur noch eine Verbesserung der Versorgung verlangt werde und ein Bezug zur Bedarfsplanung der Vorschrift nicht zu entnehmen sei.

    Ebenso könne nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG (L 4 B 663/07 KA ER) die Frage der Verbesserung der Versorgung nicht unabhängig vom am vorgesehenen Ort der Zweigniederlassung bestehenden Versorgungsangebot beantwortet werden.

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA-ER in GesR 2008, 244) hält zwar die Argumentation u. a. von Orlowski/Halbe/Karsch für gut nachvollziehbar, wonach die Aspekte der Bedarfsplanung für die Auslegung des Begriffes Verbesserung der Versorgung nicht maßgebend seien, will allerdings die Beurteilung nicht unabhängig von der konkreten Versorgungssituation vornehmen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem wird entgegengehalten, selbst eine solche nur abgeschwächte Bedarfsprüfung sei mit dem Willen des Gesetzgebers nicht vereinbar, denn dieser habe Bedarfsprüfungen gerade ausschließen wollen; eine Verbesserung der Versorgung sei daher bereits dann gegeben, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechende medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden könnten (so Orlowski/Halbe/Karch in: VÄndG, 2. Auflage, 2008, S. 34 f, 98; Wollersheim in: GesR 2008, 281, 282; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER - in: GesR 2008, 244).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - einstweiliger Rechtsschutz - Ermächtigung

    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen über die hier allein in Betracht kommende Regelungsanordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die vorläufige Erteilung einer Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis zu entscheiden ist, hat das Sozialgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA ER) dargelegt.

    Soweit deren Auslegung im Einzelnen bisher umstritten ist, insbesondere bezogen auf die Frage, inwieweit Bedarfsgesichtspunkte dabei berücksichtigt werden dürfen (vgl. Beschl. des Senats vom 13. Februar 2008 a. a. O.; Wollersheim, Genehmigung von Zweigpraxen, GesR 2008, 281 jeweils mit w. Nachw.), dürften hier allerdings Bedarfgesichtspunkte der Annahme einer Verbesserung der Versorgung schon deshalb nicht entgegenstehen, weil es nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten zurzeit keinen MKG-Chirurgen auf Sylt gibt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dementsprechend ist eine solch weite Auffassung tendenziell auch in Rechtsprechung und Literatur vertreten worden, wenn ausgeführt wurde, selbst eine nur abgeschwächte Bedarfsprüfung sei mit dem Willen des Gesetzgebers nicht vereinbar; dieser habe Bedarfsprüfungen gerade ausschließen wollen; eine Verbesserung der Versorgung sei daher bereits dann gegeben, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechende medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden könnten (so Orlowski/Halbe/Karch in VÄndG, 2. Auflage, 2008, S. 34 f, 98; Wollersheim in GesR 2008, 281, 282; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem wird entgegengehalten, selbst eine solche nur abgeschwächte Bedarfsprüfung sei mit dem Willen des Gesetzgebers nicht vereinbar, denn dieser habe Bedarfsprüfungen gerade ausschließen wollen; eine Verbesserung der Versorgung sei daher bereits dann gegeben, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechende medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden könnten (so Orlowski/Halbe/Karch in: VÄndG, 2. Auflage, 2008, S. 34 f, 98; Wollersheim in: GesR 2008, 281, 282; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER - in: GesR 2008, 244).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem wird entgegengehalten, selbst eine solche nur abgeschwächte Bedarfsprüfung sei mit dem Willen des Gesetzgebers nicht vereinbar, denn dieser habe Bedarfsprüfungen gerade ausschließen wollen; eine Verbesserung der Versorgung sei daher bereits dann gegeben, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechende medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden könnten (so Orlowski/Halbe/Karch in VÄndG, 2. Auflage, 2008, S. 34 f., 98; Wollersheim in GesR 2008, 281, 282; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2008 - L 4 B 663/07 KA ER - in GesR 2008, 244).
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 119/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Der diesbezügliche Meinungsstreit, ob und inwieweit Gesichtspunkte der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind, ob also in einem gesperrten Planungsbereich nur entweder bei lokalem quantitativen Versorgungsbedarf in Teilen eines Planungsbereichs oder bei besonderem qualitativem Versorgungsbedarf eine Verbesserung der Versorgung angenommen werden kann, oder die Versorgungsverbesserung bereits - ohne auch nur abgeschwächte Bedarfsprüfung - vorliegt, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechend medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden können, muss hier nicht vertieft werden (vgl. hierzu Beschluss des LSG Schleswig Holstein vom 10. Februar 2008, L 4 B 663/07 KA ER, Juris Rdnr. 23; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008, L 11 KA 47/08, Juris Rdnr. 52; Urteil des LSG Sachsen vom 24. Juni 2009, L 1 KA 8/09, Juris Rdnr. 49 jeweils m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2009 - L 5 KA 5128/08
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA-ER in GesR 2008, 244) hält zwar die Argumentation u. a. von Orlowski/Halbe/Karsch für gut nachvollziehbar, wonach die Aspekte der Bedarfsplanung für die Auslegung des Begriffes Verbesserung der Versorgung nicht maßgebend seien, will allerdings die Beurteilung nicht unabhängig von der konkreten Versorgungssituation vornehmen.
  • SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08
    Insoweit folgt die Kammer der Auffassung, nach der der geltend gemachte materielle Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehen muss (s. zum Meinungsstand Krodel, NZS 2002, 234f m.w.N.; s. auch z.B. LSG Schleswig, Beschl.v. 13.02.2008, Az.: L 4 B 663/07 KA ER).
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