Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 19.12.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 1 W 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6820
OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 1 W 51/07 (https://dejure.org/2007,6820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 W 51/07 (https://dejure.org/2007,6820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 W 51/07 (https://dejure.org/2007,6820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen wegen seiner Funktion als Chefarzt eines akademischen Lehrkrankenhauses der beklagten Universitätsklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktion eines Sachverständigen als Chefarzt eines akademischen Lehrkrankenhauses des beklagten Universitätsklinikums als Befangenheitsgrund in einem Arzthaftungsprozess

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1
    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2008, 424
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 1 W 51/07
    Hingegen bleiben rein subjektive und unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden außer Betracht (BGH NJW-RR 2003, 1220).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    a) In der Rechtsprechung ist bereits entschieden worden, dass hinsichtlich eines Sachverständigen, der Chefarzt in einem akademischen Lehrkrankenhaus einer Partei des Rechtsstreits ist, aufgrund dieser Stellung die begründete Besorgnis der Befangenheit besteht, weil hier aus der maßgeblichen Sicht der anderen Partei die Gefahr von Interessenkollision und Rücksichtnahmen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.10.2007 - 1 W 51/07 -, GesR 2008, 424).

    In Abgrenzung hierzu ist aber auch entschieden worden, dass ein Sachverständiger, der in einem akademischen Lehrkrankenhaus einer Universität tätig ist, allein deshalb in einem Prozess unter Beteiligung eines anderen akademischen Lehrkrankenhauses derselben Universität nicht mit Erfolg wegen dieser mittelbaren Verbindung zu einer Partei abgelehnt werden kann (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 W 60/07 - GesR 2008, 424).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2010 - 1 W 5/10

    Schadenersatzprozess wegen Arzt- und Krankenhaushaftung: Ablehnung des

    Dementsprechend hat der Senat entschieden (OLG Stuttgart, GesR 2008, 424 = OLGR 2008, 618), dass hinsichtlich eines Sachverständigen, der Chefarzt in einem akademischen Lehrkrankenhaus einer Partei des Rechtsstreits ist, auf Grund dieser Stellung die begründete Besorgnis der Befangenheit besteht, weil aus der maßgeblichen Sicht der anderen Partei die Gefahr von Interessenkonflikten und Rücksichtnahmen nicht ausgeschlossen werden kann.

    In Abgrenzung dazu hat der Senat aber auch entschieden (OLG Stuttgart, GesR 2008, 424 = OLGR 2008, 617), dass ein Sachverständiger, der in einem Akademischen Lehrkrankenhaus einer Universität tätig ist, allein deshalb in einem Prozess unter Beteiligung eines anderen Akademischen Lehrkrankenhauses derselben Universität nicht mit Erfolg wegen dieser mittelbaren Verbindung zu einer Partei abgelehnt werden kann, weil insbesondere im Falle des Nachweises eines Behandlungsfehlers nicht der Ruf aller akademischen Lehrkrankenhäuser gefährdet ist, so dass es fern liegt, dass sich der Sachverständige durch derartige Überlegungen leiten lassen könnte.

  • OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Unabhängig von der Klinikträgerschaft oder der Frage eines gemeinsamen Dienstherrn kann es die Besorgnis der Befangenheit auch rechtfertigen, wenn der Gutachter Arzt (oder sogar Chefarzt) eines akademischen Lehrkrankenhauses gerade derjenigen Universitätsklinik ist, in der die verfahrensgegenständliche, angeblich fehlerhafte Behandlung erfolgt ist oder das sogar selbst beklagt ist (OLG Stuttgart OLGR 2008, 618; OLG Naumburg a. a. O.).
  • OLG München, 08.11.2010 - 1 W 2337/10

    Ablehnung eines Sachverständigen: Beruflich bedingte Kontakte des

    Da das erfolgreiche Beschwerdeverfahren gerichtsgebührenfrei ist und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens als Kosten des Rechtsstreites anzusehen sind, ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst (vergleiche OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 618).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen verbalaggressiver

    Das erfolgreiche Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (GKG-KV Nr. 1812); die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dagegen als Kosten des Rechtsstreites anzusehen, so dass keine besondere Rechtsanwaltsgebühren anfallen (vgl. OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 618 - 619 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena, Beschluss vom 03. September 2009, 4 W 373/09 zitiert nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2007 - 1 W 60/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10523
OLG Stuttgart, 19.12.2007 - 1 W 60/07 (https://dejure.org/2007,10523)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 W 60/07 (https://dejure.org/2007,10523)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 W 60/07 (https://dejure.org/2007,10523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen: Ärztliche Tätigkeit für ein akademisches Lehrkrankenhaus als Ablehnungsgrund bei behaupteter Schädigung in einem anderen Lehrkrankenhaus der selben Universität

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen aufgrund der Zugehörigkeit des ihn als Chefarzt anstellenden Krankenhauses und des beklagten Klinikums zu einer Universität; Gefahr einer Rufschädigung aller Lehrkrankenhäuser im Fall eines Behandlungsfehlers in einem dieser ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1
    Keine Rechtfertigung der Ablehnung eines Sachverständigen der Chefarzt eines akademischen Lehrkrankenhauses ist - Keine Gefahr der Rufschädigung aller akademischen Lehrkrankenhäuser derselben Universität

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2008, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    In Abgrenzung hierzu ist aber auch entschieden worden, dass ein Sachverständiger, der in einem akademischen Lehrkrankenhaus einer Universität tätig ist, allein deshalb in einem Prozess unter Beteiligung eines anderen akademischen Lehrkrankenhauses derselben Universität nicht mit Erfolg wegen dieser mittelbaren Verbindung zu einer Partei abgelehnt werden kann (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 W 60/07 - GesR 2008, 424).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Die Befürchtung, allein wegen der gemeinsamen Trägerschaft in Gestalt der Beklagten zu 1) sähen sich die Gutachter gleichwohl zu einer besonderen, dem Neutralitätsgebot widersprechenden Rücksichtnahme veranlasst, erscheint allzu weit hergeholt (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2007, OLGR 2008, 617, zur Unbegründetheit der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen ärztlicher Tätigkeit für ein akademisches Lehrkrankenhaus bei behaupteter Schädigung in einem anderen Lehrkrankenhaus derselben Universität).
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