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   EuGH, 11.09.2008 - C-141/07   

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EuGH, 11.09.2008 - C-141/07 (https://dejure.org/2008,851)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2008 - C-141/07 (https://dejure.org/2008,851)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2008 - C-141/07 (https://dejure.org/2008,851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 und Art. 30 Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EG) durch Einführung kumulativer Anforderungen an einen Arzneimittelversorgungsvertrag durch § 14 Abs. 5 und 6 Apothekengesetz ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EuGH bestätigt Arznei-Versorgung der Krankenhäuser

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Klage gegen deutsches Apothekengesetz abgewiesen - Krankenhäuser dürfen auf die Einrichtung einer eigenen Apotheke verzichten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28, 30, 226 EG; § 14 ApoG
    Vereinbarkeit des Apothekengesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 9. März 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 28 und 30 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die für die direkte Belieferung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln Anforderungen an Apotheken stellen, die in der Praxis nur von den im Umkreis des zu beliefernden ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3693
  • NVwZ 2008, 1225
  • EuZW 2008, 601
  • DÖV 2009, 38
  • GesR 2009, 99
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundsatz des Vertrags, der in dem in Art. 28 EG niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (Urteil vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, Slg. 2007, I-4071, Randnr. 31).

    Das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, Deutscher Apothekerverband, Randnr. 66, Rosengren u. a., Randnr. 32, vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 26).

    Es ist daran zu erinnern, dass unter den in Art. 30 EG geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang einnehmen und dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll (Urteile Deutscher Apothekerverband, Randnr. 103, vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-262/02, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 24, Rosengren u. a., Randnr. 39, sowie Ludwigs-Apotheke, Randnr. 27).

    75 und 76, vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 31, sowie Rosengren u. a., Randnr. 50).

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Die Kommission begründet ihre Klage damit, dass die in den streitigen Bestimmungen vorgesehenen kumulativen Anforderungen an den Arzneimittelversorgungsvertrag zwar eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097), darstellten, trotzdem aber in den Anwendungsbereich von Art. 28 EG fielen, weil sie den Marktzugang von Waren aus anderen Mitgliedstaaten als der Bundesrepublik Deutschland stärker behinderten als den von inländischen Erzeugnissen.

    Diese Bestimmungen erfüllten die vom Gerichtshof im oben genannten Urteil Keck und Mithouard aufgestellten Voraussetzungen für die Nichtanwendbarkeit von Art. 28 EG.

    Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass nationale Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten und die zum einen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und zum anderen den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren, nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der Dassonville-Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Keck und Mithouard, Randnr. 16).

    Wie aus dem Urteil Keck und Mithouard hervorgeht, fallen derartige Verkaufsmodalitäten nur dann nicht unter das in Art. 28 EG vorgesehene Verbot, wenn sie die beiden in Randnr. 29 des vorliegenden Urteils aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Die Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gerichtshof in Randnr. 113 des Urteils vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 113), eingeräumt habe, dass Arzneimittel an Patienten über das Internet verkauft werden könnten.

    Das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, Deutscher Apothekerverband, Randnr. 66, Rosengren u. a., Randnr. 32, vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 26).

    Es ist daran zu erinnern, dass unter den in Art. 30 EG geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang einnehmen und dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll (Urteile Deutscher Apothekerverband, Randnr. 103, vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-262/02, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 24, Rosengren u. a., Randnr. 39, sowie Ludwigs-Apotheke, Randnr. 27).

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Zwar geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und aus Art. 152 Abs. 5 EG hervor, dass das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere zum Erlass von Vorschriften zur Regulierung des Arzneimittelverbrauchs im Hinblick auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Krankenversicherungssysteme sowie zur Organisation und Erbringung der Dienstleistungen im Gesundheitswesen und der medizinischen Versorgung unberührt lässt (Urteile vom 7. Februar 1984, Duphar u. a., 238/82, Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn.

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheit im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (vgl. zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil Watts, Randnr. 92).

    77 bis 80, sowie Watts, Randnrn.

  • EuGH, 08.07.2004 - C-166/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Da nämlich die streitigen Bestimmungen geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sind sie als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 28 EG anzusehen, ohne dass nachgewiesen werden müsste, dass sie sich spürbar auf diesen Handel ausgewirkt haben (vgl. Urteil vom 8. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-166/03, Slg. 2004, I-6535, Randnr. 15).

    46 und 51), so dass der Umstand, dass ein Mitgliedstaat Vorschriften erlässt, die weniger streng sind als die in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen, nicht bedeutet, dass Letztere unverhältnismäßig wären (Urteile vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 37, und vom 15. Juli 2004, Schreiber, C-443/02, Slg. 2004, I-7275, Randnr. 48).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Diese Bestimmungen verlieren nämlich ihren beschränkenden Charakter nicht schon dadurch, dass sie in einem Teilgebiet des betreffenden Mitgliedstaats, nämlich dem, das von dem zu versorgenden Krankenhaus weiter entfernt ist, den Vertrieb von Arzneimitteln durch in Deutschland niedergelassene Apotheken in gleicher Weise wie den Vertrieb durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Apotheken beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2000, TK-Heimdienst, C-254/98, Slg. 2000, I-151, Randnr. 28).

    Denn für die Einstufung einer staatlichen Maßnahme als diskriminierend oder protektionistisch im Sinne der Vorschriften über den freien Warenverkehr ist es nicht erforderlich, dass diese Maßnahme sämtliche inländischen Erzeugnisse begünstigt oder nur eingeführte Erzeugnisse, nicht aber die nationalen Erzeugnisse benachteiligt (Urteile vom 25. Juli 1991, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, C-1/90 und C-176/90, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 24, und TK-Heimdienst, Randnr. 27).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-143/06

    Ludwigs-Apotheke - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Art. 11 und 13

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Das in Art. 28 EG aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, Deutscher Apothekerverband, Randnr. 66, Rosengren u. a., Randnr. 32, vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 53, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 26).

    Es ist daran zu erinnern, dass unter den in Art. 30 EG geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang einnehmen und dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll (Urteile Deutscher Apothekerverband, Randnr. 103, vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-262/02, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 24, Rosengren u. a., Randnr. 39, sowie Ludwigs-Apotheke, Randnr. 27).

  • EuGH, 13.03.2008 - C-227/06

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Jedoch lässt sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, nur dann rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 8. Mai 2003, ATRAL, C-14/02, Slg. 2003, I-4431, Randnr. 64, vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien, C-254/05, Slg. 2007, I-4269, Randnr. 33, vom 13. März 2008, Kommission/Belgien, C-227/06, Randnr. 61, und vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, C-265/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Die Zahl der Krankenhäuser, ihre geografische Verteilung, ihr Ausbau und die Einrichtungen, über die sie verfügen, oder auch die Art der medizinischen Leistungen, die sie anbieten können, müssen nämlich Gegenstand einer Planung sein, die zum einen in der Regel im betreffenden Mitgliedstaat gewährleisten soll, dass ein ausgewogenes Angebot qualitativ hochwertiger Krankenhausversorgung ständig in ausreichendem Maße zugänglich ist, und die zum anderen von dem Willen getragen wird, die Kosten zu beherrschen und so weit wie möglich jede Vergeudung finanzieller, technischer und menschlicher Ressourcen zu vermeiden (vgl. Urteile vom 12. Juli 2001, Smits und Peerbooms, C-157/99, Slg. 2001, I-5473, Randnrn.
  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    Auszug aus EuGH, 11.09.2008 - C-141/07
    Die streitigen Bestimmungen beziehen sich nicht auf Merkmale der Arzneimittel, sondern betreffen lediglich die Modalitäten für deren Verkauf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

  • EuGH, 02.12.2004 - C-41/02

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • EuGH, 14.07.1994 - C-17/93

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

  • EuGH, 07.06.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

  • EuGH, 10.04.2008 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 20.09.2007 - C-297/05

    Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Es ist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten erfasst, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. Urteil vom 9. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der Art. 36 AEUV als Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1985, Association des Centres distributeurs Leclerc und Thouars Distribution, 229/83, EU:C:1985:1, Rn. 30, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 38).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 103, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 51, und Hartlauer, Randnr. 30).

    Im Einzelnen lassen sich Beschränkungen der genannten Verkehrsfreiheiten mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutscher Apothekerverband, Randnr. 106, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 47).

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Folglich bedeutet der Umstand, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer Mitgliedstaat, nicht, dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig sind (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-262/02, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 37, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 51).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    92 und 146, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein entsprechender Wertungsspielraum zuzuerkennen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Außerdem spricht angesichts der besonders weiten Auslegung des Begriffs "Waren" im Sinne der Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs insbesondere zu Arzneimitteln sowie zu Blut und Blutbestandteilen vorgenommen worden ist, nichts dagegen, dass aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellte Arzneimittel unter die Definition dieses Begriffs fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 27 bis 32, sowie vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 27 und 30).

    Was die Zuständigkeiten und die Verantwortung der Mitgliedstaaten u. a. hinsichtlich der Blutspende im Sinne von Art. 168 Abs. 7 AEUV im Bereich der Gesundheitspolitik, der Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie der Zuweisung der für sie bereitgestellten Mittel angeht, ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeiten, u. a. im Bereich der öffentlichen Aufträge, das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 22 bis 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da dieses Niveau sich von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzuerkennen (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 51, vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 19, vom 21. Juni 2012, Susisalo u. a., C-84/11, EU:C:2012:374, Rn. 28, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 59, und vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht jedoch auch hervor, dass sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, nur dann mit Erfolg rechtfertigen lässt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne im Bereich der öffentlichen Gesundheit Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 48, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 34).

    Da Art. 36 AEUV eine eng auszulegende Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union ist, muss eine nationale Regelung erforderlich sein, um das geltend gemachte Ziel zu erreichen, und darf dieses Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden können, die weniger weit gehen oder den Handel innerhalb der Union weniger beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50).

    Wirtschaftliche Interessen, die darauf gerichtet sind, die Aufrechterhaltung einer hochwertigen, sicheren und allen zugänglichen klinischen Versorgung zu gewährleisten, können zwar zu den in Art. 36 AEUV vorgesehenen Ausnahmen aus Gründen der Gesundheit der Bevölkerung zählen, soweit sie zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 60).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Bei der Beurteilung der Einhaltung dieses Verbots ist jedoch zu berücksichtigen, dass unter den vom Vertrag geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den höchsten Rang einnehmen und dass es Sache der Mitgliedstaaten ist - denen ein weites Ermessen eingeräumt ist -, zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 46 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Blanco Pérez und Chao Gómez, EU:C:2010:300, Rn. 43, 44, 68 und 90 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies gilt für Maßnahmen, die zum einen dem allgemeinen Ziel entsprechen, einen ausreichenden, ständigen Zugang zu einem ausgewogenen Angebot hochwertiger Krankenhausversorgung im betreffenden Mitgliedstaat sicherzustellen, und die zum anderen dazu beitragen, die Kosten zu beherrschen und, so weit wie möglich, jede Verschwendung finanzieller, technischer und menschlicher Ressourcen zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2008:492, Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN

    10 - Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 18), und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland (C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 22).

    20 - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnr. 33.

    24 - Urteile Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnr. 38, und vom 25. Juli 1991, Kommission/Niederlande (C-353/89, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25).

    29 - Urteil Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnr. 61.

    31 - Urteil Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnr. 59.

    34 - Urteil Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnrn.

    38 - Urteile Kommission/Deutschland vom 11. September 2008, Randnrn.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    vgl. EuGH, Urteile vom 18. September 2019 - C-222/18 -, VIPA, juris, Rn. 71 m.w.N, vom 9. Dezember 2010 - C-421/09 -, Humanplasma, juris' Rn. 40, und vom 11. September 2008 - C-141/07 -, Kommission/Deutschland, juris' Rn. 51 m.w.N.
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Folglich sind die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Grundfreiheiten, weiterhin für den Erlass der entsprechenden Vorschriften zuständig (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Juni 2012, Caronna, C-7/11, EU:C:2012:396" Rn. 43).

    Eine Regelung, die eine durch den AEU-Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, lässt sich allerdings nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 34).

    Ein nationales Gericht hat somit, wenn es eine nationale Regelung darauf prüft, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, objektiv zu prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, sowie vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich bedeutet der Umstand, dass ein Mitgliedstaat Vorschriften erlässt, die weniger streng sind als die in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen, nicht, dass Letztere unverhältnismäßig wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492" Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760" Rn. 40).

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Zudem kann die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat im Rahmen der durch diese Vorschrift eröffneten Möglichkeit kürzere Verjährungsfristen als ein anderer Mitgliedstaat erlässt, nicht bedeuten, dass die von Letzterem erlassenen Fristen unverhältnismäßig sind (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, sowie vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.06.2010 - C-570/07

    Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

  • EuGH, 02.04.2009 - C-352/07

    A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Transparenz von Maßnahmen zur Regelung

  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Gesundheit der

  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 123/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06

    GENERALANWALT BOT HÄLT ES FÜR ZULÄSSIG, DEN BESITZ UND DEN BETRIEB VON APOTHEKEN

  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24.11

    Apotheke; Krankenhausapotheke; Arzneimittelversorgung;

  • EuGH, 27.04.2012 - C-159/12

    Venturini

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3992/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Rechtfertigung eines Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit bei Gefährdung der

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

  • EuGH, 22.10.2013 - C-105/12

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die auf den Märkten für Elektrizität

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13

    ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 155/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3744/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
  • EuGH, 15.12.2009 - C-284/05

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien,

  • EuGH, 01.03.2018 - C-297/16

    CMVRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen

  • EuGH, 27.06.2013 - C-575/11

    Der Ausschluss der Anerkennung des Befähigungsnachweises eines Masseurs und

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17

    Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 13 A 123/09

    Entfernung von ca. 215 km steht der Genehmigung eines

  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen

  • EuGH, 15.12.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • VG Münster, 09.12.2008 - 5 K 169/07

    Krankenhausapotheker muss vor Ort sein können

  • EuGH, 15.12.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • EuGH, 16.07.2009 - C-165/08

    Kommission / Polen - Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09

    Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • EuGH, 15.12.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • EuGH, 15.12.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • EuGH, 15.12.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • EuGH, 15.12.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2740/11

    Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2017 - C-419/16

    Simma Federspiel - Niederlassungsfreiheit - Dienstleistungsfreiheit - Ärzte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2012 - C-562/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2738/11

    Genehmigungsfähigkeit eines Heimversorgungsvertrages bei Fahrzeit von mehr als

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/18/EG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 13 A 2739/11

    Angemessene Entfernung einer Apotheke zum Heim als Voraussetzung der Genehmigung

  • VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09

    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

  • VG Arnsberg, 18.03.2011 - 3 K 2552/08

    Kein Anspruch auf Genehmigung eines apothekenrechtlichen Versorgungsvertrag bei

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