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   OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09   

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https://dejure.org/2009,7936
OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2009,7936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2009 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2009,7936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2009,7936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht i.R.e. dringend indizierten Operation eines Bandscheibenvorfalls ; Nichtentfernung wahrnehmbar in den Spinalkanal eingedrungener Bandscheibenteile als grober Behandlungsfehler; Bestimmung der Höhe eines Schmerzensgeldes bei weitreichenden ...

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Aufklärungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 288; ZPO § 290
    Verspätete und fehlerhafte Bandscheibenoperation

  • RA Kotz

    Bandscheibenvorfall - Hinweispflichten des Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 823 Abs. 1
    Begriffs des groben Behandlungsfehlers bei einer Bandscheibenoperation; Höhe des Schmerzensgeldes bei weitreichender Lähmung der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Patient erhält 384 000 Euro für verspätete Op

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund verspäteter operativer Versorgung eines Bandscheibenvorfalls sowie fehlerhaft ausgeführter Operation - Lähmungserscheinungen an Füßen, Blase und Mastdarm als Folge des Behandlungsfehlers kann Schmerzensgeld von 180.000 EUR ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 480
  • GesR 2010, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09
    Zudem ist zu sehen: Die Beklagten trifft - zumal in der Gesamtschau ihres Verhaltens (vgl. BGH NJW 1983, 333, 335; BGH NJW 1998, 1782, 1783; BGH NJW 2001, 2792, 2793) - der Vorwurf eines groben Fehlers.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09
    Damit findet ihre Einstandspflicht erst dort eine Grenze, wo die Ursächlichkeit ihres Handelns für die streitigen Schäden des Klägers äußerst unwahrscheinlich ist, es also ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Schädigung auch bei einem regelgerechten Vorgehen eingetreten wäre (BGHZ 129, 6, 12; BGH NJW 2005, 427, 428 f.; Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 162).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09
    Zudem ist zu sehen: Die Beklagten trifft - zumal in der Gesamtschau ihres Verhaltens (vgl. BGH NJW 1983, 333, 335; BGH NJW 1998, 1782, 1783; BGH NJW 2001, 2792, 2793) - der Vorwurf eines groben Fehlers.
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09
    Zudem ist zu sehen: Die Beklagten trifft - zumal in der Gesamtschau ihres Verhaltens (vgl. BGH NJW 1983, 333, 335; BGH NJW 1998, 1782, 1783; BGH NJW 2001, 2792, 2793) - der Vorwurf eines groben Fehlers.
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2009 - 5 U 55/09
    Damit findet ihre Einstandspflicht erst dort eine Grenze, wo die Ursächlichkeit ihres Handelns für die streitigen Schäden des Klägers äußerst unwahrscheinlich ist, es also ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Schädigung auch bei einem regelgerechten Vorgehen eingetreten wäre (BGHZ 129, 6, 12; BGH NJW 2005, 427, 428 f.; Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 162).
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen

    aa) Zwar hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des I., II., VII. und VIII. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, juris Rn. 23; vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, juris Rn. 14; vom 14. März 1988 - II ZR 302/87, NJW-RR 1988, 831, juris Rn. 5; vom 5. Mai 1988 - I ZR 151/86, NJW-RR 1988, 1066, juris Rn. 14) ausgesprochen, dass derjenige, der vertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass sich der Geschädigte bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht "aufklärungsrichtig" verhalten, den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Senatsurteile vom 28. März 1989 - VI ZR 157/88, VersR 1989, 700, juris Rn. 16; vom 22. November 1983 - VI ZR 85/82, BGHZ 89, 95, juris Rn. 17; vgl. auch Senatsurteile vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69, VersR 1971, 227, juris Rn. 27; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78, VersR 1981, 278, juris Rn. 24; vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86, juris Rn. 13; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 83/85, VersR 1986, 601, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Koblenz, GesR 2010, 199 Rn. 18; OLG Köln, VersR 2013, 237 Rn. 35 - jeweils zur therapeutischen Aufklärungspflicht).
  • OLG Hamm, 18.02.2016 - 28 U 73/15

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei einem rechtsschutzversicherten

    Als Referenz-Entscheidung war im Vorprozess ein Urteil des OLG Koblenz vom 29.10.2009 benannt worden, in dem für eine verzögerte Bandscheiben-Operation mit Lähmungsfolgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 180.000 EUR zuerkannt worden war (5 U 55/09, BeckRS 2010, 00495).
  • OLG München, 23.01.2020 - 1 U 2237/17

    Beweislastumkehr nach schwerem Behandlungsfehler, der zu einer

    Bei weniger weitreichenden Dauerschäden als hier und älteren Patienten wurde beispielsweise vom Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 55/09 - ein Schmerzensgeldbetrag von 180.000 EUR zuzüglich immateriellem Vorbehalt für einen 56-jährigen Mann mit weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen zugesprochen (vgl. Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O., Lfd. Nr. 2376), vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 13.04.2016 - 5 U 107/15 - ein Schmerzensgeldbetrag von 200.000 EUR zuzüglich immateriellem Vorbehalt für einen ca. 42-jährigen Mann, der aufgrund einer Nasenoperation ein mittelgradig ausgeprägtes Frontalhirnsyndrom vom frontoorbitalen Typ erlitt und darüber hinaus seinen Geruchssinn vollständig verlor und nur noch Salziges und Süßes schmecken konnte.
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

    Insbesondere hält sich das Schmerzensgeld auch in dem durch die Rechtsprechung für vergleichbare Sachverhalte anerkannten Rahmen (vgl. OLG Koblenz, VersR 2010, 480: 180.000 EUR bei weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile und depressiver Verstimmungen; OLG Hamm, NVZ 2006, 590: 200.000 EUR zzgl.
  • LG Aachen, 10.01.2018 - 11 O 314/14

    Schadensersatzanspruch und Zahlungsanspruch eines Kindes auf Schmerzensgeld wegen

    Vor allem die Frage der Kausalität etwaiger Behandlungsfehler musste so aufwendig geklärt werden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Koblenz, Urteil v. 29.10.2009 - 5 U 55/09, VersR 2010, 480, 482).
  • OLG Hamm, 13.10.2017 - 26 U 46/12
    Ein höheres Schmerzensgeld hält der Senat unter Berücksichtigung ähnlicher oder deutlich schlimmerer Einschränkungen für nicht gerechtfertigt (vergl. OLG Koblenz Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 55/09; OLG Düsseldorf Urteil vom 15.03.2012 - 8 U 161/10).
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