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   BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10   

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https://dejure.org/2011,3803
BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,3803)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2011 - III ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,3803)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2011 - III ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,3803)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 2 Nr 2 KHEntgG, § 17 Abs 1 KHEntgG, § 5 Abs 1 Nr 2 KHG, § 30 Abs 1 GewO
    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter einer GmbH auf dem Gelände des Plankrankenhauses betriebene Privatklinik

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eine Privatkrankenanstalt unterliegt nicht Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts im Falle des Behandelns mit Hilfe der apparativen Ausstattung und unter Einsatz von Ärzten des Plankrankenhauses

  • rewis.io

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter einer GmbH auf dem Gelände des Plankrankenhauses betriebene Privatklinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter einer GmbH auf dem Gelände des Plankrankenhauses betriebene Privatklinik

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KHEntgG § 1; KHEntgG § 17; KHG § 5; GewO § 30
    Plankrankenhaus darf als Alleingesellschafter eine Privatkrankenanstalt betreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts für ein Privatkrankenanstalt im Falle des Behandelns mit Hilfe der apparativen Ausstattung und unter Einsatz von Ärzten des Plankrankenhauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privatkrankenhaus und Nutzung des Plankrankenhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Privatkliniken in Plankrankenhäusern unterliegen nicht dem Krankenhausentgeltrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgründung einer Privatklinik

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Ausgründung von Privatkliniken

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Rechtssicherheit bei der Gründung und dem Betrieb von Privatkliniken durch Plankrankenhäuser

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 716
  • NVwZ-RR 2011, 566
  • NZS 2011, 660 (Ls.)
  • NZS 2012, 700 (Ls.)
  • VersR 2011, 1187
  • DÖV 2011, 784
  • GesR 2011, 492
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10
    Demgegenüber haben nicht geförderte Krankenhäuser auf einer anderen wirtschaftlichen Grundlage zu kalkulieren (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 278/01, BGHZ 154, 154, 162).

    Sie ist daher in ihrer Preisgestaltung - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - grundsätzlich frei (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 aaO S. 158 ff).

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10
    Soweit die Beschwerde allgemein das Bedenken sieht, bei einer Zusammenarbeit, wie sie hier zwischen den Beklagten bestehe, sei es zum Nachteil der Privatpatienten möglich, diese in die wesentlich teurere Privatklinik zu legen, ist dem durch an den jeweiligen Einzelfall angepasste Hinweise des Arztes oder Krankenhausträgers zu begegnen, zu denen sie ohnehin insbesondere dann vertraglich verpflichtet sind, wenn begründete Zweifel an der Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630 f).
  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10
    Außerhalb des in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHEntgG angesprochenen Bereichs ist dem Kläger von Gesetzes wegen kein Recht eingeräumt worden, die Herabsetzung unangemessen hoher Entgelte zu verlangen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. August 2000 - III ZR 158/99, BGHZ 145, 66).
  • OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09

    Anspruch des Verbandes der privaten Krankenversicherer gegen eine aus einem

    Auszug aus BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2010 - 29 U 5136/09 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Sie werden aufgrund einer Konzession nach § 30 Abs. 1 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt betrieben und sind in ihrer Preisgestaltung - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - grundsätzlich frei (vgl BSGE 111, 289 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 23 RdNr 39 ff; BGH Beschluss vom 21.4.2011 - III ZR 114/10 - RdNr 5, GesR 2011, 492 = MedR 2011, 801; vgl auch BGHZ 154, 154, 158).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Eine solche aufgrund einer Konzession nach § 30 Abs. 1 Gewerbeordnung betriebene Privatkrankenanstalt - wie die H. ist in ihrer Preisgestaltung - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - grundsätzlich frei (vgl BGH Beschluss vom 21.4.2011 - III ZR 114/10 - RdNr 5, GesR 2011, 492 = MedR 2011, 801; vgl auch BGHZ 154, 154, 158).
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der

    Denn mit der Einfügung des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG reagierte er auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss vom 21. April 2011 - III ZR 114/10, NVwZ-RR 2011, 566).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17

    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die

    Insbesondere sind Privatkrankenanstalten, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KHG gefördert werden, grundsätzlich in ihrer Preisgestaltung frei (vgl. BGH, GesR 2011, 492).

    Bei der Einführung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG handelt es sich um eine explizite Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2011 (III ZR 114/10).

    In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Anwendung des Krankenhausentgeltrechts auf ein aus einem Plankrankenhaus ausgegründetes, mit diesem aber räumlich und organisatorisch verbundenen Privatkrankenhaus im Hinblick auf die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 KHEntG ausdrücklich abgelehnt (BGH, MedR 2011, 801).

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Liposuktion - partielle Einschränkung

    Für eine von einem Plankrankenhaus räumlich abgetrennte Privatkrankenanstalt, die nicht dem KHEntgG unterfällt (vgl BGH vom 17.5.2018 - III ZR 195/17 - BGHZ 219, 1; zum Rechtszustand vor dem 1.1.2012 BGH vom 21.4.2011 - III ZR 114/10 - juris = MedR 2011, 801) ist vorliegend nichts ersichtlich.
  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

    Es kam deshalb zu Rechtsstreitigkeiten und in der Folge zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der entgegen der Auffassung der privaten Krankenversicherer auch eine räumlich und organisatorisch mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts unterliegen sollte (Beschluss vom 21. April 2011 - III ZR 114/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 566).

    Die Rechtslage war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2011 (III ZR 114/10, NVwZ-RR 2011, S. 566) ungeklärt.

  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Unabhängig davon sei die - als Reaktion auf die Entscheidung des BGH vom 21.04.2011 (Az. III ZR 114/10 -, VersR 2011, 1187) in das KHG eingefügte - Vorschrift des § 17 Abs. 1 S. 5 schon formell verfassungswidrig, weil sie nicht von einem nach Art. 76 Abs. 1 GG hierzu ermächtigten Verfassungsorgan als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden sei, sondern auf einer Beschlussempfehlung und dem Bericht des von Lobbyisten der privaten Krankenversicherer beeinflussten Gesundheitsausschusses beruhe.

    Der Gesetzgeber habe vor dem Hintergrund des Beschlusses des BGH vom 21.04.2011 (Az. III ZR 114/10) mit der Einfügung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG eine Gesetzeslücke schließen wollen, was verfassungsrechtlich unproblematisch sei.

    III ZR 114/10 - lediglich der Anlass für die Neufassung von § 17 KHG, aber nicht der ausschließliche Anwendungsfall.

    Mit der Einführung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG hat der Gesetzgeber ausdrücklich (vgl. BT-Drucks. 17/8005, S. 133) auf die o.g. Entscheidung des BGH (III ZR 114/10), in der die Anwendung des Krankenhausentgeltrechts auf eine ausgegründete, mit einem Plankrankenhaus aber räumlich und organisatorisch verbundene Privatklinik im Hinblick auf die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 KHEntG ablehnt wurde, reagiert.

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Bei der Einführung des § 17 Abs. 1 S. 5 KHG handelt es sich um eine explizite Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2011 (III ZR 114/10).

    Der von der Berufung angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2011 (III ZR 114/10) befasst sich mit der alten Rechtslage.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 1 U 87/12

    Behandlungsvertrag: Hinweispflicht des Krankenhauses bei vorhandener Privatklinik

    Der Patient, der ein Krankenhaus besucht, in dem - ohne dass er das weiß - unter einem Dach eine Privatklinik und ein Plankrankenhaus betrieben werden, ist von der Behandlungsseite wirtschaftlich aufzuklären, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass der private Krankenversicherer die Behandlungskosten in der Privatklinik nur in der Höhe übernimmt, wie sie im Plankrankenhaus angefallen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 21.4.2011 - III ZR 114/10).

    Die Bejahung einer unter diesen Umständen bestehenden Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der vielmehr klargestellt hat (Beschluss vom 21.4.2011 - III ZR 114/10 - VersR 2011, 1187 Tz. 9): Sofern es beim Betrieb einer Privatklinik und eines Plankrankenhauses unter einem Dach zum Nachteil der Privatpatienten möglich sei, diese in die wesentlich teurere Privatklinik zu legen,.

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 5 U 36/17

    Krankheitskostenversicherung: Entgeltbeschränkung bei verbundenen Einrichtungen;

    Die Kläger haben die Auffassung vertreten, der als Reaktion auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2011 (III ZR 114/10 - VersR 2011, 1187) geschaffene § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG könne eine Entgeltbindung allenfalls dann begründen, wenn die Privatklinik als Tochtergesellschaft aus einem bestehenden Plankrankenhaus ausgegründet worden sei, nicht in der hier vorliegenden umgekehrten Konstellation.

    Auch er geht zwar davon aus, dass es die der Entscheidung des BGH vom 21.04.2011 (III ZR 114/10 - VersR 2011, 1187) zu Grunde liegenden Fälle der "Ausgründung" von Privatkliniken aus Plankrankenhäusern waren, derentwegen gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wurde.

  • LG Duisburg, 15.12.2022 - 12 O 190/21
  • LG Köln, 22.06.2016 - 23 O 141/15

    Erstattung der Behandlungskosten von Versicherten in einer Sportklinik als

  • FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 3374/10

    Frage der Steuerfreiheit der Umsätze einer Privatklinik

  • LSG Bayern, 07.11.2019 - L 20 KR 373/18

    Krankenversicherung: Keine Kostenerstattung bei nicht GOÄ-konformer Abrechnung

  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

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