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   BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12   

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BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen Gleichheitssatzes oder der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 72 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG
    Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von sich in räumlicher Nähe von Plankrankenhäusern befindenden und mit diesen organisatorisch verbundenen Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von sich in räumlicher Nähe von Plankrankenhäusern befindenden und mit diesen organisatorisch verbundenen Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privatkliniken und die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung bestimmter Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen ist verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung bestimmter Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen ist verfassungsgemäß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schlappe für ausgegründete Privatkliniken

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 985
  • NZS 2013, 858
  • GesR 2013, 603
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 40, 196 ; 68, 193 ; 77, 84 ).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 121, 317 ).

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer wirtschaftsordnenden gesetzlichen Regelung im Bereich der Berufsausübung ist nicht die Interessenlage des Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betreffenden Wirtschaftszweig insgesamt abstellt (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

    Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder sogar zur Existenzvernichtung von Betrieben führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).

    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 121, 317 ).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 40, 196 ; 68, 193 ; 77, 84 ).

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Es kam deshalb zu Rechtsstreitigkeiten und in der Folge zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der entgegen der Auffassung der privaten Krankenversicherer auch eine räumlich und organisatorisch mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts unterliegen sollte (Beschluss vom 21. April 2011 - III ZR 114/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 566).

    Die Rechtslage war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2011 (III ZR 114/10, NVwZ-RR 2011, S. 566) ungeklärt.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat überdies anerkannt, dass das Ziel, allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu gewähren, ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse darstellt (vgl. BVerfGE 123, 186 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können gesetzliche Regelungen, die für sich genommen die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gleichwohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder sogar zur Existenzvernichtung von Betrieben führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können gesetzliche Regelungen, die für sich genommen die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gleichwohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Die Krankenhauspflege als Teil der Gesundheitsversorgung, aber auch der soziale Aspekt der Kostenbelastung im Gesundheitswesen sind besonders bedeutsame Gemeinwohlbelange, die ausreichend sein können, um einen Eingriff in die Berufswahlfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 209 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Außerdem muss er sich mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen den Vergleichsgruppen auseinandersetzen (vgl. BVerfGK 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - juris, Rn. 35).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Soweit der Versicherte eine teilstationäre Behandlung im rechtlich nicht verselbstständigten RPTC erhalten haben sollte, ist ebenso wenig auszuschließen, dass der RPTC-Träger eine Rechnung nach Maßgabe des KHEntgG, des KHG und der normenvertraglichen Regelungen hätte stellen müssen, wie auch dass das RPTC vom Versorgungsauftrag ausgenommen sein könnte (vgl aber auch § 17 Abs. 1 S 5 KHG und dazu BVerfG Beschluss vom 20.8.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 - GesR 2013, 603) .
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der

    Sie sei bereits Gegenstand einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen, ohne dass ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt worden sei (Hinweis auf BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden unter anderem der Klägerin mit Beschluss vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

    Vielmehr wirken sich dort unterschiedliche Vergütungsregelungen angesichts der unmittelbaren Verpflichtung der Versicherten noch gravierender aus (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 22).

    Gleichzeitig sollte eine im Bereich der Krankenhausfinanzierung systemwidrige Quersubventionierung verhindert werden (BT-Drucks. 17/8005, S. 133 re. Sp.; siehe auch BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35).

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) zugrunde.

    Insoweit besteht ein strukturell begründeter Anreiz für unerwünschte Quersubventionierungen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35 f).

    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der erst dann überschritten ist, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 24).

    Nichts anderes gilt für das Ziel, für alle Bürger einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sicherzustellen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 25).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Der dem Gesetzgeber zustehende weite Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107; 77, 84, 106; 117, 163, 189; 121, 317, 354; BVerfG, GesR 2013, 603, 605 = NZS 2013, 858; vgl. auch Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 336; BeckOK GG/Ruffert, Art. 12 Rn. 98 [Stand 1. März 2015]).

    Die Gewährleistung eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung dient anerkanntermaßen dem Schutz wichtiger Interessen des Gemeinwohls (BVerfGE 123, 186, 242; BVerfG, GesR 2013, 603, 605).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 -, MedR 2014, 159 = juris, Rn. 24, und vom 20. Dezember 1990 -1 BvR 1418/90, 1 BvR 1442/90 -, DVBl. 1991, 205 = juris, Rn. 17.
  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 (Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12) einen Verstoß gegen Art. 3 GG, Art. 12 GG und Art. 14 GG verneint, indes überzeuge dies vor allem im Hinblick auf Art. 3 GG nicht.

    Mit Blick auf den Hintergrund der neuen Regelung sowie bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12) erschließt sich der Sachzusammenhang trotz Verschiedenheit des Normadressaten gleichwohl: Die mit dem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik kann Räume, Geräte und Abteilungen des öffentlich geförderten Plankrankenhauses mitbenutzen und auf diese Weise damit mittelbar an dessen staatlicher Förderung partizipieren, da sie beispielsweise kein Röntgengerät anschaffen, keine Räumlichkeiten für eine Röntgenabteilung etc. mieten, keine separate Verwaltung - räumlich wie personell - unterhalten müsste.

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12,1 BvR 2684/12) auf die Folgen einer fehlenden bundesgesetzlichen Regelung hingewiesen, nämlich die Gefahr eines Wettbewerbs um die Standorte von Kliniken aufgrund unterschiedlicher Vergütungsregelungen, was sich im Hinblick auf die dann nicht mehr gegebene gleichmäßige Gesundheitsversorgung zum Nachteil der Versicherten entwickeln dürfte.

    Der Senat nimmt insoweit zunächst Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Norm (Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12 und 1 BvR 2684/12).

    Es stellt ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse dar, allen Bürgern des Landes einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen und auch in der privaten Krankenversicherung zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12; Urt. v. 10.06.2009, Az. 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, VersR 2009, 957).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 5 U 36/17

    Krankheitskostenversicherung: Entgeltbeschränkung bei verbundenen Einrichtungen;

    Das Bundesverfassungsgericht sah mit Recht keinen Anhalt für eine Verletzung grundgesetzlicher Bestimmungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Unter das dort erfasste Recht der Wirtschaft fallen auch Regelungen zur Preisbindung von mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (BVerfG, a.a.O., GesR 2013, 603).

    Diese legislative Zielsetzung ist geeignet, die Ungleichbehandlung der in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG beschriebenen Einrichtungen gegenüber nicht verbundenen Privatkliniken und die Gleichbehandlung mit Plankrankenhäusern sachlich zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Der Senat schließt sich den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 an (1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Das OLG Karlsruhe hat hervorgehoben, all diese Überlegungen gälten auch für den Fall der Ansiedlung eines Plankrankenhauses am Standort einer vorher bestehenden Privatklinik und auch das Bundesverfassungsgericht habe diese - wenn auch seltenere - Gestaltung in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 (1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 - GesR 2013, 603; juris Rdn. 3) gesehen und gleichwohl die Norm als verfassungsgemäß betrachtet.

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17

    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

  • OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13

    Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als

  • OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit -

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19

    Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013

  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 7 U 140/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

  • OLG Stuttgart, 22.06.2017 - 7 U 64/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19

    Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22
  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum;

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

  • VG Lüneburg, 25.11.2020 - 6 B 70/20

    Kalkulation von Krankenhausentgelten; Krankenhausentgelt;

  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 452.20

    Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig

  • VG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 K 2332/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verpflichtung eines Krankenhauses zur Teilnahme an

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22

    Standorte von Wettvermittlungsstellen

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22

    Standorte von Wettvermittlungsstellen

  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

  • OVG Sachsen, 28.10.2014 - 4 A 586/13

    Gleichheit, Dienstleistungsfreiheit, Berufsausübung, Farbgebung, Taxenverkehr,

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • OLG Naumburg, 18.05.2017 - 2 U 112/16

    Baulandsache: Entschädigung eines Landwirts wegen einer entgangenen

  • LG Hamburg, 07.09.2016 - 314 O 249/15

    Anspruch auf Erstattung weiterer Krankenhausentgelte gegenüber der privaten

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12452
LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10 (https://dejure.org/2013,12452)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.01.2013 - L 4 KR 17/10 (https://dejure.org/2013,12452)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - L 4 KR 17/10 (https://dejure.org/2013,12452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für Krankentransportfahrten durch die gesetzliche Krankenversicherung; Kontrolluntersuchungen in einem Transplantationszentrum nach einer Nierentransplantation

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Übernahme von Kosten für Krankentransportfahrten durch die gesetzliche Krankenversicherung; Kontrolluntersuchungen in einem Transplantationszentrum nach einer Nierentransplantation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2013, 603
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Ein Rückgriff auf § 13 Abs. 3 SGB V ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 28. Juli 2008 - B 1 KR 27/07 R, zitiert nach juris) für den geltend gemachten Erstattungsanspruch entbehrlich.

    Vor diesem Hintergrund muss sich die Auslegung an den in Anlage 2 KrTransp-RL genannten nicht abschließenden Beispielen der Dialysebehandlung, der onkologischen Strahlentherapie sowie der onkologischen Chemotherapie orientieren (vgl. BSG, Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, zitiert nach juris) ist das Merkmal der "hohen Behandlungsfrequenz" in Abhängigkeit von dem Merkmal "über einen längeren Zeitraum" auszulegen.

    Bei den in der Anlage 2 der KrTransp-RL aufgeführten Beispielsfällen erstreckt sich die Behandlung bei der Strahlentherapie regelmäßig auf einen Zeitraum von 4 bis 7 Wochen und bei der Chemotherapie auf Behandlungszyklen von jeweils 3 bis 4 Wochen in mittleren und fortgeschrittenen Stadien einer Behandlungsdauer von insgesamt etwa 4 bis 8 Monaten (vgl. BSG, Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass sich aus der Verfassung kein Anspruch auf bestimmte Leistungen der Krankenbehandlung ableiten lässt (vgl. hierzu ausführlich Beschl. v. 06.12.2005 - 1 BvR 347/98, zitiert nach juris).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Denn abweichend von der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Regelung, wonach undifferenziert Fahrkosten in "Härtefällen" zu zahlen waren, hat der Gesetzgeber in § 60 Abs. 1 SGB V in der ab dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (GMG, BGBl. I 2190) stärker auf die medizinische Notwendigkeit der im Zusammenhang mit der Krankenkassenleistung erforderlichen Fahrt abgestellt und die Möglichkeit der Krankenkassen, Fahrkosten generell in Härtefällen zu übernehmen, verfassungskonform beseitigt (BSG, Urt. v. 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Fahrkosten in Zusammenhang mit Krankenbehandlung werden in Abs. 1 und 2 geregelt, solche in Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation in Abs. 5 (vgl. BSG, Urt. v. 22.04.2008 - B 1 KR 22/07, NZS 2009, 217 Rn. 25).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Gerade im Gesundheitswesen hat der Kostenaspekt für gesetzgeberische Entscheidungen erhebliches Gewicht (vgl. BVerfG v. 20.3.2001 - 1 BvR 491/96, BVerfGE 103, 172 (184)).
  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 13/79

    Krankenhausaufenthalt - Kostenübernahme durch die Krankenkasse - Geeigneter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Hierzu zählen die spezielle apparative Ausstattung, das geschulte Pflegepersonal sowie die Rufbereitschaft und jederzeitige Eingriffsmöglichkeit eines Arztes (BSG, Urt. v. 12.12.1979 - 3 RK 13/79 - BSGE 49, 216, 217; BSG, Urt. v. 12.11.1985 - 3 RK 45/83 - BSGE 59, 116, 117).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Hierzu zählen die spezielle apparative Ausstattung, das geschulte Pflegepersonal sowie die Rufbereitschaft und jederzeitige Eingriffsmöglichkeit eines Arztes (BSG, Urt. v. 12.12.1979 - 3 RK 13/79 - BSGE 49, 216, 217; BSG, Urt. v. 12.11.1985 - 3 RK 45/83 - BSGE 59, 116, 117).
  • BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96

    Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1; BSG, Urt. v. 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1; BSG, Urt. v. 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10
    Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 18.05.2011 (B 3 KR 7/10 R, zitiert nach juris) ausdrücklich klargestellt, dass der auf einen Monat begrenzte nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 4 SGB V im Falle eines Krankenkassenwechsels keine Anwendung findet.
  • LSG Hessen, 26.06.2008 - L 7 SO 43/08

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Fahrkosten zur ambulanten Behandlung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 1/09

    Erstattung von Fahrkosten - Anspruch auf Freistellung von Taxikosten unterliegt

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2015 - L 6 KR 31/13

    Krankenversicherung - Fahrtkosten - ambulante Behandlungen wegen Folgen einer

    Eine hohe Behandlungsfrequenz wird auch im Falle - wie hier - unbegrenzter Behandlungsdauer jedenfalls nicht erreicht, wenn sie in einem Jahr 18 Fälle unterschreitet (vgl. schon Urt. des Senats v. 16.4.2015 - L 6 KR 49/14 - Juris, mit Nachweis weiterer Rechtsprechung der Landessozialgerichte, Rn. 43), die durchschnittlich als Arztkontakte Versicherter anfallen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.1.2013 - L 4 KR 17/10 - Juris, Rn. 49 mit Quellennachweis).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 49/14

    Krankenversicherung (KR)

    Bei monatlichen Behandlungen wird die hohe Behandlungsfrequenz demgegenüber auch dann verneint, wenn sich die Behandlung auf einen unabsehbaren Zeitraum erstreckt (vgl. LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/07: unzureichend Behandlungen alle drei bis vier Wochen; Hessisches LSG, 26.06.2008 - L 7 SO 43/08 B ER - SAR 2008, 99 und Thüringer LSG, 24.7.2012 - L 6 KR 2001/11, Rn. 31: unzureichend monatliche Nachkontrollen; LSG Sachsen-Anhalt, 23.1.2013 - L 4 KR 17/10: unzureichend 16 Kontrolluntersuchungen im Jahr; im Ergebnis ähnlich Bayerisches LSG, 6.5.2009 - L 4 KR 196/08 - Rn. 14; LSG NRW, 25.2.2009 - L 16 B 1/09 KR ER, Rn. 25; Sächsisches LSG, 19.1.2012 - L 3 AS 39/10 - Rn. 23, - alle jeweils juris).
  • SG Karlsruhe, 20.09.2021 - S 6 KR 3712/20

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - Fahrt zur ambulanten

    Während das LSG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 23.01.2013 - L 4 KR 17/10) eine Vergleichbarkeit verneint hat, wenn Einschränkungen (lediglich) bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei der Bewältigung langer Strecken zu Fuß oder beim Steigen vieler Treppen bestehen, hat das LSG Schleswig-Holstein eine Vergleichbarkeit jedenfalls dann erwogen, wenn es dem Versicherten nicht mehr zuzumuten ist, den Weg zu ambulanten Krankenbehandlungen in Arztpraxen unter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zurückzulegen, weil dies mit größten Anstrengungen bzw. Schmerzen verbunden wäre (Beschl. v. 03.05.2015 - L 5 KR 112/15 B ER).

    Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht - insbesondere Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG und Art. 3 Abs. 1 GG - konnte der Gesetzgeber die Fahrtkostenübernahme auf gesundheitlich besonders schwer betroffene oder in besonderer Weise mobilitätseingeschränkte Versicherte begrenzen (s. nur BSG, Urt. v. 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2013 - L 4 KR 17/10; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.4.2015 - L 6 KR 49/14).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - L 6 KR 18/17

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - maximal zwölfmal jährlich

    Denn die vorliegenden ambulanten Behandlungen stellten Maßnahmen der Akutmedizin und keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dar, weshalb auch § 14 SGB IX nicht einschlägig ist (vgl. nochmals Urteile des Senats vom 16. April 2015 - L 6 KR 49/14 - s.o. und vom 23. Januar 2013 - L 4 KR 17/10 - juris).

    Insoweit bedurfte es auch keiner Beiladung des Sozialhilfeträgers, zumal kein Anspruch auf rückwirkende Kostenerstattung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) besteht (vgl. nochmals Urteile des Senats vom 16. April 2015 - L 6 KR 49/14 - und 23. Januar 2013 - L 4 KR 17/10 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 5 KR 4697/10
    Dies kann bei einer maximal vierwöchigen bis achtwöchigen Frequenz, bei der es auch zu - zum Teil mehrmonatigen - Behandlungsunterbrechungen gekommen ist, nicht mehr angenommen werden (so auch für monatliche Kontrolluntersuchungen bei unabsehbarem Zeitraum: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2013 - L 4 KR 17/10 - in Juris; Thüringer LSG, Urteil vom 26.06.2012 - L 6 KR 401/09 - in Juris, für monatliche Kontrolluntersuchungen in einer proktologischen Sprechstunde nach einer Operation; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2006 - L 5 KR 65/06 - in Juris für Kontrolluntersuchungen nach Herztransplantation in achtwöchigen Abständen).
  • SG Halle, 16.08.2016 - S 17 KR 146/13

    Voraussetzungen einer Übernahme von Fahrkosten des Versicherten zur ambulanten

    Eine hohe Behandlungsfrequenz wird auch im Falle - wie hier - unbegrenzter Behandlungsdauer jedenfalls nicht erreicht, wenn sie in einem Jahr 18 Fälle unterschreitet, die durchschnittlich als Arztkontakte Versicherter anfallen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. Dezember 2015 - L 6 KR 31/13 -, Rn. 31, juris; vom 16. April 2015 - L 6 KR 49/14 - Juris, Rn. 43; vom 23. Januar 2013 - L 4 KR 17/10 - Juris, Rn. 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1/4 KR 578/12
    Eine hohe Behandlungsfrequenz liegt nach der Rechtsprechung des BSG nur dann vor, wenn eine Behandlungsmethode einmal pro Woche dauerhaft notwendig ist (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 5; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Januar 2013 - L 4 KR 17/10).
  • VG Ansbach, 10.12.2013 - AN 1 K 12.00737

    Keine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Fahrten zu Kontrolluntersuchungen

    Insoweit verneine die Rechtsprechung der Sozialgerichte bereits bei monatlich stattfindenden Kontrolluntersuchungen eine hohe Behandlungsfrequenz (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 26.6.2012, 11 L 6 KR 401/09; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.6.2013, L 4 KR 17/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2014 - L 4 KR 390/13
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die durchschnittlich einmalige Behandlung der Klägerin monatlich keine hohe Behandlungsfrequenz im Sinne der Richtlinien darstellt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Januar 2013, Az.: L 4 KR 17/10, Thüringisches Landessozialgericht vom 24. Juli 2012, Az.: L 6 KR 2001/11, ebenso: Hess. LSG, Beschluss vom 26.06.2008, L 7 SO 43/08 B ER; Waßer in: jurisPK, § 60 SGB V, Rn. 76 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 10.12.2013 - AN 1 K 12. 00737
    Insoweit verneine die Rechtsprechung der Sozialgerichte bereits bei monatlich stattfindenden Kontrolluntersuchungen eine hohe Behandlungsfrequenz (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 26.6.2012, 11 L 6 KR 401/09; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.6.2013, L 4 KR 17/10).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43371
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09 (https://dejure.org/2012,43371)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2012 - L 3 KA 82/09 (https://dejure.org/2012,43371)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - L 3 KA 82/09 (https://dejure.org/2012,43371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsärztliches Abrechnungsrecht; Ansprüche für zahnärztliche Leistungen; Aufteilung einer Gemeinschaftspraxis in verschiedene Einzelpraxen

  • rechtsportal.de

    SGB V § 85 Abs. 4 b S. 1
    Vertragsärztliches Abrechnungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 358 (Ls.)
  • GesR 2013, 603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Bei nur zeitweiser Tätigkeit des gleichberechtigten Partners in einer Gemeinschaftspraxis sei die degressionsfreie Punktmenge lediglich entsprechend der Dauer seiner Tätigkeit zuzuerkennen (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96).

    Bei der Berechnung der zu degressierenden Punktmenge (nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 und 3 Degressionsvertrag) hat die Beklagte allein die vom Kläger in den drei Quartalen II - IV/1999 erbrachten Leistungen berücksichtigt und dabei die Punktmengengrenzen des § 85 Abs. 4b S 1 SGB V - in entspr Anwendung des § 85 Abs. 4b S 8 SGB V ( vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKA 79/96 - juris ) - zeitanteilig vermindert (unter Berücksichtigung eines zeitweise beschäftigten Assistenten auf 268.733 Punkte bis zur Degressionsstufe 1 und auf 345.514 Punkte bis zur Degressionsstufe 2).

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Durch die Degression sollen die Krankenkassen an den Kostenvorteilen und Rationalisierungsmöglichkeiten in umsatzstarken Zahnarztpraxen teilhaben, die sich daraus ergeben, dass bei größeren Leistungsmengen die Fixkosten einer Praxis einen degressiven Verlauf haben und die Mitarbeiter produktiver eingesetzt werden können ( grundlegend BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 ).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Der HVM wird durch den Degressionsvertrag ergänzt und modifiziert, um die vom BSG ( SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 ) vorgegebene Verzahnung zwischen Degressionsabzug und HVM-Budgetierung zu erreichen.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Damit hat sie dem Umstand Rechnung getragen, dass Inhaber von Vergütungsansprüchen einer Gemeinschaftspraxis nicht deren Einzelmitglieder, sondern die sie tragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ( BSG SozR 4-5520 33 Nr. 1; SozR 4-2500 § 106 Nr. 6; Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - L 3 KA 70/07 - juris ).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Er sieht sich durch das zwischenzeitlich ergangene BSG-Urteil vom 5. Mai 2010 (B 6 KA 21/09 R) bestätigt, in dem grundsätzlich an der Jahresbezogenheit der Degressionsberechnung festgehalten werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Sowohl der HVM 1999 als auch der - mit Rückwirkung in Kraft getretene - Degressionsvertrag stehen mit höherrangigem Recht in Übereinstimmung ( Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris - NZS 2009, 343 ff ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 472/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Dieser ist im Verlauf des Widerspruchsverfahrens durch den Honorar- und Degressionsbescheid vom 30. Juni 2006 ersetzt worden, der damit gem § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum Gegenstand des Vorverfahrens geworden ist ( vgl Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 472/03 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 70/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Erteilung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 82/09
    Damit hat sie dem Umstand Rechnung getragen, dass Inhaber von Vergütungsansprüchen einer Gemeinschaftspraxis nicht deren Einzelmitglieder, sondern die sie tragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ( BSG SozR 4-5520 33 Nr. 1; SozR 4-2500 § 106 Nr. 6; Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - L 3 KA 70/07 - juris ).
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