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   OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12   

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https://dejure.org/2013,47529
OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12 (https://dejure.org/2013,47529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.10.2013 - 1 U 78/12 (https://dejure.org/2013,47529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 1 U 78/12 (https://dejure.org/2013,47529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des weiterbehandelnden Vertragsarztes nach Überweisung des Patienten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des weiterbehandelnden Vertragsarztes nach Überweisung des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2014, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
    Sind mehrere Ärzte an der Behandlung eines Patienten beteiligt, besteht eine Pflicht, durch hinreichende gegenseitige Information und Abstimmung vermeidbare Risiken für den Patienten auszuschließen (BGH NJW 1999, 1779, 1781).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03

    Abweisung der Amtshaftungsklage gegen einen Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
    Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
    Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
    Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes;

    Es mag zwar sein, dass in diesem Fall - anders, als wenn die Überweisung ausschließlich zu einer konkret benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen wird (BGH, NJW 1994, 797 f., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - 8 U 1/08, juris Tz. 32; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., B 124 ff.) - die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen wird (OLG Jena, GesR 2014, 348 ff., juris Tz. 49; Geß/Greiner, a.a.O., B 132 ff. bei Übernahme der Behandlung).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2014 - 24 U 87/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess; Haftung eines ehemaligen

    Eine Kostenentscheidung in einem Teilurteil wird dann für zulässig erachtet, wenn die Gefahr besteht, dass bei Verzögerung der Kostenentscheidung bis zum Schlussurteil der Kostenerstattungsanspruch gegen den Streitgenossen nicht mehr verwirklicht werden kann (OLG München, Urteil vom 25.09.1968 - 7 U 2387/66 - NJW 1969, 1123; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18.11.1969 - 20 U 90/69 - NJW 1970, 568/569; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 9 W 2/14 zit.n.Juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - 1 U 78/12 - zit.n. Juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.09.2012- 1 Sa 488/11 - zit.n.Juris; OLG Koblenz, Teilurteil vom 26.06.2006 - 12 U 685/05 - NJW-RR 2007, 813-815; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 301 ZPO Rdnr. 25).
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