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   BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61   

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BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61 (https://dejure.org/1964,1156)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1964 - I C 82.61 (https://dejure.org/1964,1156)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1964 - I C 82.61 (https://dejure.org/1964,1156)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1965, 16
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Insoweit könnten die vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 29. September 1960 - BVerwG II C 79.59 - über die Grenzen der richterlichen Prüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung entwickelten Grundsätze entsprechend angewendet werden, denn nur die Fachbehörde könne sachverständig und zuverlässig beurteilen, ob der Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe den an ihn zu stellenden Anforderungen genüge.

    Der Sachverhalt liegt hier anders als bei den auf Probe angestellten Beamten, bei denen der II. Senat der Behörde bei der Entscheidung über die Bewährung einen nur der beschränkten richterlichen Prüfung, unterliegenden Beurteilungsspielraum zugestanden hat (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]).

  • BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 159/56

    Zulassung der Revision - Gesetzwidrigkeit - Bindungswirkung - Begründung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Es wird daher die Zulassung im allgemeinen nur dann als rechtlich bedeutungslos angesehen und die Revision als unzulässig verworfen werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung ganz offensichtlich nicht vorliegen (Baumbach, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., Anm. 4 zu § 546 ZPO; Stein-Jonas-Schönke a.a.O.; BAG in NJW 1958 S. 1014; BAG 3, 46; Koehler, Kommentar zur VwGO, Anm. B II 12 zu § 132; vgl. Beschlüsse des VI. Senats vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DVBl. 1958 S. 471] und des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [DÖV 1959 S. 396]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Die Begründung darf auch nicht erst im Urteil erfolgen, da sie u.a. dem Antragsteller die Möglichkeit geben soll, "sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen" (BVerwGE 12, 268 [269]).
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Es wird daher die Zulassung im allgemeinen nur dann als rechtlich bedeutungslos angesehen und die Revision als unzulässig verworfen werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung ganz offensichtlich nicht vorliegen (Baumbach, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., Anm. 4 zu § 546 ZPO; Stein-Jonas-Schönke a.a.O.; BAG in NJW 1958 S. 1014; BAG 3, 46; Koehler, Kommentar zur VwGO, Anm. B II 12 zu § 132; vgl. Beschlüsse des VI. Senats vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DVBl. 1958 S. 471] und des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [DÖV 1959 S. 396]).
  • BVerwG, 13.10.1953 - I C 72.53
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Wenn eine vom Berufungsgericht zu Unrecht ausgesprochene Revisionszulassung das Revisionsgericht auch nicht in jedem Falle bindet (BVerwGE 1, 15), so würde andererseits eine allgemeine Nachprüfungsmöglichkeit das Revisionsgericht zu stark belasten und auch mit dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbar sein (vgl. hierzu Stein-Jonas-Schönke, Kommentar zur ZPO, 18. Aufl., Anm. VI 3 c zu § 546 ZPO).
  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Es wird daher die Zulassung im allgemeinen nur dann als rechtlich bedeutungslos angesehen und die Revision als unzulässig verworfen werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung ganz offensichtlich nicht vorliegen (Baumbach, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., Anm. 4 zu § 546 ZPO; Stein-Jonas-Schönke a.a.O.; BAG in NJW 1958 S. 1014; BAG 3, 46; Koehler, Kommentar zur VwGO, Anm. B II 12 zu § 132; vgl. Beschlüsse des VI. Senats vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DVBl. 1958 S. 471] und des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [DÖV 1959 S. 396]).
  • BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Es wird daher die Zulassung im allgemeinen nur dann als rechtlich bedeutungslos angesehen und die Revision als unzulässig verworfen werden können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung ganz offensichtlich nicht vorliegen (Baumbach, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., Anm. 4 zu § 546 ZPO; Stein-Jonas-Schönke a.a.O.; BAG in NJW 1958 S. 1014; BAG 3, 46; Koehler, Kommentar zur VwGO, Anm. B II 12 zu § 132; vgl. Beschlüsse des VI. Senats vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DVBl. 1958 S. 471] und des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [DÖV 1959 S. 396]).
  • BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61

    Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Partei bei Vertretung durch einen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Die Ablehnung des Antrages des Klägers auf persönliche Anhörung enthält auch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da der Kläger durch einen Anwalt vertreten war und die Mandatsniederlegung des Anwalts zu seinen Lasten geht (vgl. Beschluß des V. Senats vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961 S. 746]).
  • BVerwG, 20.06.1961 - V C 047.61
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
    Die Ablehnung des Antrages des Klägers auf persönliche Anhörung enthält auch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da der Kläger durch einen Anwalt vertreten war und die Mandatsniederlegung des Anwalts zu seinen Lasten geht (vgl. Beschluß des V. Senats vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961 S. 746]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    Im Hinblick auf den vom Gesetzgeber manifestierten Willen, die Berufspflichten des Bezirksschornsteinfegermeisters auf die "erforderliche persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes" zu reduzieren, mithin gerade nicht mehr an eine "vorbildliche Lebensführung" anzuknüpfen, kann die zu der früheren Rechtslage gebildete Rechtsprechung (etwa der B. d. BVerwG v. 24.3.1964 - I C 82.61 -, juris) jedenfalls keine unmittelbare Anwendung mehr finden.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen

    Diese Pflichtverletzung stellt die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Frage, weil gerade die ordnungsgemäße Führung des Kehrbuchs zu den wesentlichen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1964 - I C 82/61 - GewArch 1965, 16; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990, a.a.O.; Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, Nr. 720, § 11 SchfG, Anm. 5 a).

    Außerdem ist das Kehrbuch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (Musielak-Cordt-Manke, § 19, Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.3.1964, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Eine zu Unrecht zugelassene Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch gleichwohl als zulässig zu behandeln, wenn sie nicht offensichtlich zu Unrecht zugelassen worden ist (u.a. Urteil vom 24. März 1964 - BVerwG I C 82.61 -).
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    In dem mit Urteil vom 20. März 1990 entschiedenen Fall waren dem betroffenen Kläger erhebliche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Kehrbücher schon während der Probezeit zur Last gelegt worden, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die zuständige Behörde regelmäßig berechtigt und verpflichtet, eine probeweise erfolgte Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers aufzuheben (BVerwG, Urteil vom 24. März 1964 -- I C 95/61 --, GewArch 1965, 16).
  • VG Augsburg, 26.01.2017 - Au 5 K 15.1862

    Warnungsgeld für Pflichtverletzungen des Bezirksschornsteinfegermeisters

    Denn allein anhand der darin enthaltenen Aufzeichnung kann die Aufsichtsbehörde die tatsächliche Tätigkeit des Bezirksschonsteinfegers nachvollziehen und stichprobenartig überprüfen (vgl. BVerwG, U.v. 24.3.1964 - I C 82.61 - GewArch 1965, 16 f.; VGH BW, B.v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewArch 1991, 69 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 4 B 77/23

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1959 - 1 CB 91.59 -, GewA 1959/60, 160 f., und Urteil vom 24.3.1964 - 1 C 82.61 -, GewA 1965, 16 f.; OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2013 - 4 B 1375/12 -, Urteilsabdruck, S. 6 f., m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 15.2.2012 - 22 ZB 10.2972 -, juris, Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewA 1991, 69 f., m. w. N., und vom 19.8.2003 - 14 S 1183/03 -, juris, Rn. 8; OVG Saarland, Beschluss vom 24.1.1990 - 1 W 129/89 -, GewA 1990, 285.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61   

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BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Aus BVerfGE 4, 412 und aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 1960 (NJW 1960 S. 1542) lassen sich keine Schlüsse für die gegenwärtige Sache ziehen.
  • BAG, 12.05.1960 - 2 AZR 559/58

    Verhandlungstermin - Gesetzlicher Richter - Verfahrensmangel - Fehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Aus BVerfGE 4, 412 und aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 1960 (NJW 1960 S. 1542) lassen sich keine Schlüsse für die gegenwärtige Sache ziehen.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Wie im Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1961 (DVBl. 1961 S. 668) ausgeführt, sollen die Beteiligten nach § 86 Abs. 2 VwGO die zur Ablehnung von Beweisanträgen führenden Erwägungen des Gerichts in einem solchen Stadium des Verfahrens und in solcher Art kennenlernen, daß sie sich darauf einrichten, z.B. neue Beweisanträge stellen oder sich in einem abschließenden Vortrag mit der in dem Beschluß zutage tretenden Auffassung des Gerichts auseinandersetzen können.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Wie sich aus den §§ 174 Abs. 4 und 177 Abs. 2 BBauG ergibt, ist die Rechtmäßigkeit der Versagung nach dem neuen Recht zu beurteilen (Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -, Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 105.62 -).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 268 und Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -) ist der Zweck des § 86 Abs. 2 VwGO unter anderem darin zu sehen, daß der Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrages führenden Erwägungen des Gerichts erfahren soll, damit er sich in der Verfolgung seiner Rechte darauf einrichten, insbesondere einen neuen oder ergänzten Beweisantrag stellen oder im abschließenden Vertrag sich mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinandersetzen kann.
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    In dem mit Urteil vom 20. März 1990 entschiedenen Fall waren dem betroffenen Kläger erhebliche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Kehrbücher schon während der Probezeit zur Last gelegt worden, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die zuständige Behörde regelmäßig berechtigt und verpflichtet, eine probeweise erfolgte Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers aufzuheben (BVerwG, Urteil vom 24. März 1964 -- I C 95/61 --, GewArch 1965, 16).
  • BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer

    Daß zur Zeit der Antragstellung um die Genehmigung nach § 4 WSG nicht für die Teilung, sondern für den Kaufvertrag nachgesucht wurde, ist für die Fortführung des Genehmigungsverfahrens ohne Belang (vgl. Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 - [S. 3 f.]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

    Eingeleitete Vorfahren sind jedoch noch nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes weiterzuführen (§ 174 Abs. 5, § 177 Abs. 2 BBauG), während die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Genehmigung nunmehr nach neuen Recht zu beurteilen ist (BVerwG I C 95.61 in Buchholz BVerwG 406, 11, § 174 BBauG Nr. 2; I C 105.62 in Buchholz BVerwG 406.11, § 177 BBauG Nr. 1).
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