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   BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68   

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https://dejure.org/1970,822
BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68 (https://dejure.org/1970,822)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1970 - I C 17.68 (https://dejure.org/1970,822)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1970 - I C 17.68 (https://dejure.org/1970,822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes gegenüber der zuständigen Behörde - Qualifizierung von Dienstleistungen höherer Art als Gewerbe - Berufsbild des "Kraftfahrzeugsachverständigen" - Einordnung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GewO § 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsachverständiger - Gewerbe - Freiberuflich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 557
  • DVBl 1970, 972
  • DÖV 1970, 566
  • JR 1970, 194
  • GewArch 1970, 125
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68
    Hierdurch wird lediglich eine besondere Befähigung zuerkannt, die Aussagen dieser Personen auf dem betreffenden Sachgebiet einen erhöhten Wert verleiht (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54] [97]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68
    Da seine Berufsbezeichnung nicht "geschützt" ist, kann sie ähnlich wie die zur Zeit ebenfalls nicht geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur" (hierzu BVerfG, Beschluß vom 25. Juni 1969, DVBl. 1969, 694 = GewArch. 1969, 235) für die Bezeichnung verschiedenartiger Erwerbstätigkeiten auf kraftfahrzeugtechnischem Gebiet benutzt werden.
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Urteile vom 1. Juli 1987 a.a.O., vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 f. = GewArch 1976, 293 und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 4 f. = GewArch 1970, 125 ).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    An dieser allgemein anerkannten Definition hält der Senat fest, namentlich auch daran, daß es bei dem Ausnahmetatbestand der "persönlichen Dienstleistungen höherer Art" darauf ankommt, ob sie eine "höhere Bildung" erfordern oder nicht, unter "höherer Bildung" ist hier grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen (vgl. Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - GewArch 1970, 125 ; VGH Mannheim, GewArch 1972, 271; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 14. Aufl., Stand 1986, § 14 RdNr. 19; Fröhler/Kormann, Gewerbeordnung, 1978, § 1 RdNr. 6).

    Auch wenn man von der rechtlichen Organisation der Klägerin absieht und nur auf ihr Leistungsangebot abstellt, ergibt sich aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, daß die Dienstleistungen, die das Leistungsangebot der Klägerin prägen und daher für die rechtliche Einordnung ihrer Tätigkeit maßgebend sind (vgl. Urteil vom 15. Januar 1970, a.a.O.), keine höhere Bildung im dargelegten Sinne voraussetzen.

  • BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12

    Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer;

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.; Urteile vom 1. Juli 1987 a.a.O., vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 S. 3 f. = GewArch 1976, 293 und vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 17.68 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 1 S. 4 f. = GewArch 1970, 125 ).
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