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OLG Frankfurt, 12.02.1981 - 2 Ss 593/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GewArch 1981, 296
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12
Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der …
Bei dieser Vorschrift, die die Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO ahndet, handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 1981 - 2 Ss 593/80, GewArch 1981, 296), die sich dadurch auszeichnet, dass der Täter den von ihm durch die Verwirklichung des Tatbestandes geschaffenen rechtswidrigen Zustand aufrecht hält oder die sanktionierte Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt. - OLG Koblenz, 08.06.1989 - 1 Ss 519/88
Unerlaubtes Betreiben einer Privatkrankenanstalt für Krebskranke durch einen Arzt …
Allein die Eröffnung der Klinik vor Eingang der erwarteten Genehmigung, für deren Erteilung Anhaltspunkte bestanden, stellt keine beharrliche Wiederholung im Sinne des § 148 Nr. 1 GewO dar, da es an einer "rechtsfeindlichen Hartnäckigkeit" fehlt, die sich durch nichts von ihrem Entschluß zum nicht genehmigten Gewerbebetrieb und dessen weiterer Ausführung abbringen läßt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12. Februar 1981 - 2 Ss 593/80 - in GewArch 1981, 296).