Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.09.1975 - 3 K 741/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1977 - XIII A 2046/75
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1046
- NVwZ 1982, 557
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Der Kläger ist allerdings nur dann der richtige Adressat einer durch § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gerechtfertigten Untersagungsverfügung, wenn zwischen den beiden R.-Gesellschaften und ihm ein S.-Verhältnis Bestand, d.h. er als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Pachtverhältnisse die juristischen Personen vorgeschoben hat und diese juristischen Personen ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionetten am Wirtschaftsleben teilgenommen haben (Urteil des Senats vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 -). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Verfehlt ist demgegenüber die Anführung von BVerwGE 22, 16 [18], weil in dieser Entscheidung eine Sondersituation behandelt wird, bei der ein unzuverlässiger Verfügungsadressat seine Eigenschaft als Gewerbetreibender vor Erlaß der Untersagungsverfügung aufgegeben hat, ohne daß sich dadurch die wirtschaftlichen Machtverhältnisse geändert haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20
Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf …
vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. - VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
2.3 Die Unzulässigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO neben Rücknahme oder Widerruf einer Gaststättenerlaubnis folgt im Übrigen nicht nur aus § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO, sondern auch daraus, dass eine erweiterte Gewerbeuntersagung nur in Verbindung mit einer einfachen Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ausgesprochen werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 14.78 - juris Rn. 39). - VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - …
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
- BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01
Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben
Im Gewerberecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Strohmannverhältnis gegeben, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß eine natürliche oder juristische Person nur vorgeschoben wird, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit als Marionette am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwGE 65, 12, 13; BVerwG GewArch 1982, 200, 201/202; NVwZ 1982, 557).Insbesondere kann nicht auch derjenige als Hintermann und damit als Gewerbetreibender angesehen werden, der einen Gewerbebetrieb aufgrund wirtschaftlicher Beherrschung maßgeblich leitet (BVerwG NVwZ 1982, 557).
- VG Berlin, 28.03.2012 - 35 K 196.11
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit für leitende unselbständige Tätigkeit
Unzuverlässig für eine leitende (unselbständige) Tätigkeit ist demnach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Tätigkeit künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl., mutatis mutandis, BVerwG…, Beschluss vom 9. April 1997 - BVerwG 1 B 81/97 -, Rn. 5, und Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14/78 -, Rn. 42; beide zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 27. November 2007, a.a.O.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 29 m.w.Nachw.; s. speziell für § 35 Abs. 7a GewO auch BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O.).Die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist schon dann erforderlich, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in eine andere gewerbliche Tätigkeit oder eine unselbständige Leitungsfunktion ausweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 48; BayVGH…, Urteil vom 1. Juni 2011 - VGH 22 B 09.2785 -, Rn. 14; zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 4. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 23).
Auch wenn die Untersagung nach § 35 Abs. 7a Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GewO erforderlich ist, sind noch verschiedene Grade der Wahrscheinlichkeit der Übernahme einer anderweitigen Leitungsfunktion denkbar (vgl. für die erweiterte Gewerbeuntersagung im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 35 Abs. 1 GewO BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 49;… Heß, in: Friauf , Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblatt, Stand: Sept. 2011, § 35 Rn. 92).
- BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Mit diesen Darlegungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem vom Kläger angeführten Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14.78 - (Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 S. 28 ff. = GewArch 1982, 299), in dem ausgeführt ist, die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO setze voraus, daß auch ein tatsächlich betriebenes Gewerbe untersagt werde. - VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00
Strohmannverhältnis
Mit anderen Worten ist danach ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 20.78 - GewArch 1982, 200 ff. = MDR 1982, 781; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 643/10
Anforderungen an die für den Betrieb eines rettungsrechtlichen Unternehmens …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110; BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, Buchholz, 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, und vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 -, BVerwGE 11, 181.Auf die strafrechtliche oder ordnungswidrige Erheblichkeit des Verhaltens des Betreffenden kommt es aber weder für die Bewertung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, a. a. O., noch für die nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsdienstrecht zu beurteilende Zuverlässigkeit an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10
Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e. …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110; BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, Buchholz, 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, und vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 -, BVerwGE 11, 181.Auf die strafrechtliche oder ordnungswidrige Erheblichkeit des Verhaltens des Betreffenden kommt es aber weder für die Bewertung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, a. a. O., noch für die nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsdienstrecht zu beurteilende Zuverlässigkeit an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19 vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs.
- VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.466
Gewerberechtlicher Erlaubnis
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Neustadt, 21.12.2012 - 4 L 1021/12
Seitensprungagentur zu Recht untersagt
- VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
Gefälschte Markenware in Tschechien zum Flohmarktverkauf in Deutschland …
- OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12
OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 13 A 4955/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 666/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 661/10
Genehmigung zur Notfallrettung bei zahlreichen Verstößen gegen rettungsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 660/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 653/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16
Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung; …
- VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 4 K 12.01085
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen offener öffentlich-rechtlicher …
- VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378
Zulassung zum kommunalen Volksfest
- VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 13 A 2916/06
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 1343/94
Gewerbliche Veranstaltung von Flohmärkten als stehendes Gewerbe - Führen von …
- VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer …
- VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche …
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2020 - 5 S 31.19
Tierschutzrecht: Sofort vollziehbarer Widerruf der Erlaubnis zum Handel mit …
- VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185
Vergabe eines Festzelts
- VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer …
- VG Halle, 31.01.2011 - 4 A 64/10
Gewerbeuntersagung
- VG Oldenburg, 22.05.2000 - 12 B 1413/00
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei wahrheitswidriger Versendung von …
- OVG Hamburg, 29.11.1996 - Bs V 246/96
- VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00
Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland
Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.06.1975 - VI 167/73
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1977 - VI 1092/75
- BVerwG, 01.03.1978 - 1 B 306.77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Papierfundstellen
- MDR 1982, 781
- GewArch 1982, 200
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74
Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen ist nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 32.74 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 32 = NJW 1977, 1250 = Gew.Arch. 1977, 14, 15).
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Ein Strohmannverhältnis ist nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2, S. 5 = GewArch 1982, 200 ).Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (Urteile vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - und - BVerwG 1 C 3.81 - jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
Spielhalleneigenschaft von Internetcafes
In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsentscheidung (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200) haben die Kläger ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ohne Zulassung betrieben. - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert
Der Kläger ist allerdings nur dann der richtige Adressat einer durch § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gerechtfertigten Untersagungsverfügung, wenn zwischen den beiden R.-Gesellschaften und ihm ein S.-Verhältnis Bestand, d.h. er als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Pachtverhältnisse die juristischen Personen vorgeschoben hat und diese juristischen Personen ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionetten am Wirtschaftsleben teilgenommen haben (Urteil des Senats vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 -).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat
Wie der Senat in dem gleichzeitig entschiedenen Rechtsstreit 1 C 20.78 herausgestellt hat, ist es der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses, den Hintermann in den gewerberechtlichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht aber, den Strohmann daraus zu entlassen. - OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03
Internetcafe
Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz abzustellen, weil es sich bei der Untersagung der Fortführung eines Betriebes nach § 15 Abs. 2 GewO um einen Dauerverwaltungsakt handelt, dessen Verbotswirkung sich gegenüber dem Gewerbetreibenden ständig neu aktualisiert (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 200 [201]). - VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 2257/15
Nicht rechtsfähiger Verein als Betreiber einer Gastwirtschaft; Feststellung der …
2.2 In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 20/78 - juris) am 31.08.21015 lagen jedoch die sachlichen Voraussetzungen des § 1 LGastG i.V.m. § 31 GastG i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 1 GewO für eine Untersagung der Fortsetzung des in der Betriebsstätte A-Straße 2 betriebenen Gaststättengewerbes ohne Gaststättenerlaubnis nicht vor. - VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00
Strohmannverhältnis
Mit anderen Worten ist danach ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 20.78 - GewArch 1982, 200 ff. = MDR 1982, 781; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 4 B 1478/18
Spielhalle Erlaubnis Erlaubnisvorbehalt Zuverlässigkeit Grundfreiheiten …
vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 10.12 -, BVerwGE 147, 47 = juris, Rn. 25 f.; siehe allgemein zu § 15 Abs. 2 GewO auch BVerwG, Urteile vom 2.2.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200 = juris, Rn. 15, und vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292 = juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 4.12.2019 - 4 B 1037/18 -, juris, Rn. 10 f. - VG Köln, 29.05.2002 - 22 L 725/01
Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Entscheidungen der …
Welchem der von den Beteiligten diskutierten Gewerbebegriffe im Postrecht der Vorzug zu geben ist, ob also entsprechend der für andere Rechtsgebiete ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens abzustellen ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 24. Februar 1956 - I C 245.54 -, NJW 1956, 1004 ("Mitfahrerzentrale"); vom 2. September 1963 - I C 20.63 -, NJW 1963, 2286 ("GEMA"); vom 2. Februar 1982 - 1 C 20/78 -, MDR 1982, 781; vom 26. Januar 1993 - 1 C 25/91 -, NVwZ 1993, 775; Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 2. Juli 1985 - X ZR 77/84 -, NJW 1985, 3063 ("Deutsche Bundesbahn"); vom 30. August 1994 - 4 StR 45/94 -, NStZ 1995, 38; ebenso Herdegen in Beck'scher PostG-Kommentar, § 4 Rn.64 ff, oder ob es auf die Entgeltlichkeit der Beförderungsleistung ankommt, wie die Antragstellerin meint, zum Begriff BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 7 C 36/80 -, NJW 1983, 2401; vgl. hierzu auch Begründung des Regierungsentwurfs zu § 5 Abs. 1 PostG, BT-Drucksache 13/7774, S.20.Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist ein Strohmann-Verhältnis dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche ("Strohmann") oder juristische ("Strohgesellschaft") Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt, BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 20/78 -, MDR 1982, 781 m.w.N.
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines Umgehungstatbestandes, dass also die (Stroh)Gesellschaft primär dazu dienen soll, einem geschäftsführenden Gesellschafter oder anderen Hintermann den Betrieb eines Gewerbes außerhalb des gewerberechtlichen Ordnungsrahmens zu ermöglichen, und dass daher der Hintermann als eigentlicher Gewerbetreibender angesehen werden muss, um der Intention des Gesetzes gerecht zu werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 1985, aaO; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 3 M 2/92 -, GewArch 1992, 232.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - 4 B 1246/06
Bereitstellung von Einrichtungen für die unerlaubte öffentliche Veranstaltung des …
vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200, sowie vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292 (jeweils zu Untersagungsverfügungen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO); vgl. allgemein etwa Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 113 Rdn. 116 f. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2020 - 4 B 362/19
Beschwerde gegen die Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die …
- VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.4508
Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession; Betriebsuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2019 - 4 B 1037/18
Rechtswidrige Fristsetzung bei der Aufforderung zur Schließung einer ohne die …
- VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16
Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung; …
- VG Minden, 25.09.2019 - 3 K 2902/18
- OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2023 - 4 B 1359/21
Versagung der Erlaubnis zu dem Betrieb einer Prostitutionsvermittlung wegen …
- VG Köln, 19.01.2024 - 1 L 1741/23
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, Schließung einer Gaststätte; Shishabar; …
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2019 - 4 B 1038/18
Keine aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Schließungsverfügung einer …
- VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- VG München, 17.03.2023 - M 16 S 22.2821
Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis
- VG Köln, 21.02.2019 - 1 L 41/19
- OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- VG München, 14.09.2021 - M 26a S 21.4276
Betrieb von Corona-Teststationen
- BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gegen ein auf verschiedene …
- VG Gelsenkirchen, 11.12.2020 - 19 K 3331/18
Spielhalle; Glücksspielstaatsvertrag, Erlaubnis; Zuverlässigkeit, Schließung, …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
- LG Düsseldorf, 17.07.2020 - 40 O 80/19
- VG Weimar, 20.03.2006 - 8 E 106/06
Erfolgsaussichten des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
- VG Gelsenkirchen, 14.05.2002 - 9 K 2137/00
Rücknahme einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit …
- VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer …
- VG Köln, 26.10.2022 - 1 L 1166/22
- VG Augsburg, 09.10.2014 - Au 5 K 14.1037
Androhung eines erneuten Zwangsgeldes; bestandskräftige Gewerbeuntersagung; …
- VG Potsdam, 20.10.2022 - 3 L 527/22
- VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00
Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland