Rechtsprechung
BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 31.03.1979 - 3 K 1181/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1980 - 4 A 1511/79
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Papierfundstellen
- MDR 1982, 875
- GewArch 1982, 303
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Der vorerwähnten Rechtsprechung, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.]; BVerwG, Gewerbearchiv 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintreten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Dem § 35 GewO liegt nach der Neufassung seines Abs. 6 eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - befunden hat, sind die Finanzbehörden gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO aus zwingendem öffentlichen Interesse zur Offenbarung von Tatsachen befugt, die - wie im vorliegenden Falle - allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen dartun, daß der Gewerbetreibende gewerberechtlich unzuverlässig ist und die Gewerbeuntersagung zum Schütze der Allgemeinheit oder der Betriebsangehörigen erforderlich ist. - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Der vorerwähnten Rechtsprechung, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.]; BVerwG, Gewerbearchiv 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Es muss allerdings bei Einleitung des Untersagungsverfahrens ausgeübt worden sein (vgl. dazu Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 A 4559/99 - GewArch 2000, 387 = NVwZ-RR 2000, 779). - BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Ferner ist geklärt, daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 (304); Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Die von dem Verwaltungsgericht angeführte Passage des Urteils vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - (GewArch 1982, 303), daß die erweiterte Gewerbeuntersagung denselben inhaltlichen Anforderungen unterliege wie die Untersagung des tatsächlich betriebenen Gewerbes, steht dem nicht entgegen.In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Ausschluß eines Gewerbetreibenden (nichts anderes gilt für einen Vertretungsberechtigten), der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang steht" (Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., ; vgl. auch Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
Begriff des Gewerbetreibenden - hier: Handwerksmeister als Gesellschafter einer …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bei solchen Vorkommnissen schon dann als erforderlich zu erachten, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder andere Tätigkeitsformen in Zukunft ausübt (vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9 [11] und vom 16. März 1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303).Der Ausschluss eines Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr, der sich gewerbeübergreifend als unzuverlässig erwiesen hat, steht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang (BVerwG, Urteil vom 16. März 1982, a.a.O. [304]).
Die Wahrscheinlichkeit hierfür folgt insbesondere daraus, dass an einer gewerblichen Tätigkeit insbesondere trotz fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit festgehalten wird, anstatt sie zur Vermeidung einer weiteren Gläubigergefährdung unverzüglich einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1982, a.a.O. [303]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 A 4559/99 -, GewArch 2000, 387 [388]).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Den vom Kläger (Antragsbegründung, S. 9 ff.) letztlich allein thematisierten Verhältnismäßigkeitserwägungen wird - auch und gerade unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - bereits durch die angeführte Rechtsprechung zur Berücksichtigung extremer Ausnahmefälle Rechnung getragen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 24). - VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1936
Widerruf einer Erlaubnis nach § 34a GewO in Verbindung mit erweiterter …
Ist der Gewerbetreibende gewerbeübergreifend unzuverlässig und ist die Untersagung erforderlich, so steht der Ausschluss dieses Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang (BVerwG v. 16. März 1982, 1 C 124/80 GewArch 1982, 303). - BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
In einem solchen Fall kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO das Verfahren fortgesetzt werden (vgl. auch Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303). - VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.864
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH
Ist aber der Gewerbetreibende gewerbeübergreifend unzuverlässig und ist die Untersagung erforderlich, so steht der Ausschluss dieses Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang (vgl. BVerwG vom 16.3.1982 Az: 1 C 124/80). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 4 B 1168/20
Übermittlung; Verarbeitung; personenbezogene Daten; Finanzamt; Steuerrückstände; …
vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303 f. = juris, Rn. 24, und Beschluss vom 19.1.1994 - 1 B 5.94 -, GewArch 1995, 115 f. = juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 6.12.2016 - 4 A 1425/14 -, juris, Rn. 12 f. - BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Der beschließende Senat hat nämlich bereits ausgesprochen, daß eine Gewerbeuntersagung, die zur Verhinderung der gewerblichen Betätigung eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden erforderlich ist, grundsätzlich auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne ist; "nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und trotz Untersagungserforderlichkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbotes mit Erfolg erhoben werden können" (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 ). - VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245
Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"
- VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
- OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 4 K 13.00768
Widerruf von Gaststättenerlaubnis und Untersagung der Fortsetzung des Betriebs …
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21
Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 4 A 697/10
Löschung eines Architekten aus der Architektenliste als Gefahrenabwehr ohne …
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2017 - 4 A 1660/16
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden aufgrund von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 4 A 2326/16
Ausdehnung der Gewerbeuntersagung über das konkrete Gewerbe hinaus auf alle …
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 6 A 559/19
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Erstreckung auf den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 4 B 468/19
Prostitutionsgewerbe; Prostitutionsstätte; Steuerschulden; Zuverlässigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11
Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des …
- OVG Sachsen, 21.10.2013 - 3 A 639/12
Zur Zulässigkeit einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2024 - 4 A 14/23
- VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1996 - 4 A 1819/95
Gewerberecht: Umfang der Gewerbeuntersagung bei wirtschaftlicher …
- BVerwG, 15.04.1988 - 1 B 20.88
Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Untersagungsgrund für ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 4 B 680/20
- OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11
Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung
- VG Schleswig, 27.12.2021 - 12 B 42/21
- VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 879/03
Gewerbeuntersagung bei erst im Gerichtsverfahren zur Kenntnis gebrachter Aufgabe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2022 - 4 A 267/22
Gewerbeuntersagung bei Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines …
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2004 - 4 A 223/04
Wiedergestattung einer Gewerbeausübung; Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 4 A 1425/14
Gewerbeuntersagung aufgrund von erheblichen Steuerrückständen; Ausdehnung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 4 A 2701/20
Kein Erfolg der Berufung gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - 1 L 2/10
Gewerbeteiluntersagung in Form eines Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer
- BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
- BVerwG, 17.08.1995 - 1 B 114.95
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausschluß eines …
- VGH Bayern, 27.02.2018 - 22 ZB 17.1949
Erweiterte Gewerbeuntersagung in Bezug auf ein derzeit nicht ausgeübtes Gewerbe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2017 - 4 A 113/16
Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei Leistungsunfähigkeit aufgrund von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2017 - 4 A 1294/15
Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit wegen Unzuverlässigkeit (hier: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2015 - 4 A 730/15
Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Verfahren über …
- VG Frankfurt/Main, 16.02.2012 - 9 L 2445/11
Untersagung gegenüber einem Finanzdienstleistungsinstitut, mit vertraglich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 12 A 2944/06
Untersagung der Fortführung des Betriebs eines Altenheims und Pflegeheims sowie …
- VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899
Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Gewerberecht: Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines …
- VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01803
Widerruf der Reisegewerbeerlaubnis; fehlende Leistungsfähigkeit; gewerbebezogenes …
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Bremen, 21.04.2011 - 5 K 834/10
Gewerbeuntersagung wegen Straftaten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 4 B 308/17
Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Erklärung über persönliche und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2019 - 4 B 1242/19
Gewerbeuntersagung und Zwangsmittelandrohung; Anhörung der Industrie- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 4 A 1968/07
Löschung der Eintragung in die Architektenliste; Verfehlung der Berufspflichten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 4 A 87/21
Zulassung der Berufung
- VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 15.243
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Steuerschätzungen; …
- VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 K 14.50
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Gärtnerei und Blumenhandel; Unzuverlässigkeit; …
- BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der …
- BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 5 K 18.59
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher …
- VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6072
Gewerbeuntersagung gegenüber Unternehmergesellschaft und deren Geschäftsführerin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2022 - 4 A 3073/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 1 M 16/12
Gewerberechtliche Untersagung der Geschäftsführertätigkeit; einseitige …
- BVerwG, 24.02.1993 - 1 B 24.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche …
- VG Minden, 16.10.2013 - 3 K 1807/12
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3855
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; eidesstattliche Versicherung
- VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6107
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung …
- BVerwG, 10.12.1987 - 1 B 137.87
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerschulden bzw. nicht …
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3328
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Widerruf Maklererlaubnis; Steuerschulden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - 4 B 1531/05
- BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
Gewerbeuntersagungsverfahren - Betriebsaufgabe
- VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.1557
Gewerbeuntersagung aufgrund von beträchtlichen Steuerschulden
- VG Augsburg, 12.06.2014 - Au 5 K 14.402
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit (bejaht); Steuerrückstände; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - 4 B 2729/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 4 B 2469/03
Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 4 A 2356/00
Rechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 5 K 15.196
Gewerbeuntersagung
- VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1260
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 22.02.2011 - M 16 K 10.5570
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 12.10.2010 - M 16 K 09.2851
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5433
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH
- VG München, 24.02.2011 - M 16 K 10.5734
Widerruf der Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.2239
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; vorangegangene einfache …
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5371
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1977 - XIII A 75/77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78
Papierfundstellen
- GewArch 1982, 303
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117).Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht den Fortbestand einer Gewerbeanzeige nur als Indiz für eine Gewerbeausübung, nicht aber als Beweis für die Fortführung eines Gewerbes seiner Beurteilung zugrunde gelegt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).
- BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Der beschließende Senat hatte sich in dem von dem Kläger in diesem Zusammenhang herangezogenen Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - (GewArch 1982, 301 ) nicht mit einer bevorstehenden Betriebsaufnahme zu befassen, sondern mit der Frage, ob ein tatsächlich ausgeübtes Gewerbe bei Erlaß der Untersagungsverfügung bereits aufgegeben war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 4 A 2649/13
Auslegung des Gewerbebegriffs; Gewerbeausübung durch Verwaltung und Nutzung des …
vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, GewArch 1982, 301 (Kurzwiedergabe) = juris, Rn. 13, Auch lässt die Anmeldung eines Gewerbes nach § 14 GewO ebenso wenig den zwingenden Schluss zu, dass der Anmeldende tatsächlich ein Gewerbe ausübt, wie ihr Fortbestand einen strengen Beweis für seine Fortführung darstellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2021 - 4 A 3191/19
Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen die bestandskräftige …
Ausgehend von der vom Kläger verwandten Begrifflichkeit der Betriebsaufgabe als vollständiger und endgültiger Einstellung der Gewerbeausübung auf der Grundlage einer entsprechenden Willensentschließung des Inhabers oder einer vollziehbaren behördlichen Gewerbeuntersagung, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.4.2016 - 6 S 29/16 -, GewArch 2016, 347 = juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.1.1998 - 5 Ss (OWi) 11/98 - (OWi) 13/98 I -, GewArch 1998, 240 = juris, Rn. 16, kommt es vorliegend auf seine Willensentschließung nicht an.vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, GewArch, 1982, 301 = juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2016 - 4 A 2649/13 -, juris, Rn. 13 f., m. w. N.
vgl. BVerwG, Urteile vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, juris, Rn. 13, und vom 14.7.2003 - 6 C 10.03 -, NVwZ 2004, 103 = juris, Rn. 20.
- VGH Bayern, 27.08.2018 - 22 ZB 18.1562
Tatsächliche Gewerbeausübung als Voraussetzung einer erweiterten …
Auf diese Indizwirkung kam es aber in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall nicht an, weil positiv festgestellt worden war, dass das angemeldete Gewerbe - entgegen dieser Anmeldung - tatsächlich niemals ausgeübt worden war (vgl. auch BVerwG, U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).So kann der Fortbestand einer Gewerbeanmeldung ein grundsätzlich taugliches Indiz für die Fortführung eines Gewerbes sein (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).
- VG Schleswig, 27.12.2021 - 12 B 42/21 § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt voraus, dass das Gewerbe, dessen Ausübung untersagt werden soll, noch im Zeitpunkt der Untersagungsverfügung tatsächlich ausgeübt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, Rn. 11).
Die Beweislast für die tatsächliche Ausübung des Gewerbes liegt bei der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1982, a. a. O., Rn. 13).
Diese Abhängigkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung von der Untersagung eines tatsächlich ausgeübten Gewerbes kommt sprachlich durch die zweimalige Verwendung des Wortes "auch" in Satz 2 des § 35 Abs. 1 GewO zum Ausdruck und wird zudem durch den historisch gewachsenen Gesetzeszweck bestätigt, in erster Linie tatsächlich ausgeübte Gewerbe zu erfassen und nur in verfahrensmäßiger Verbindung mit einer solchen Untersagung zur Vermeidung des Ausweichens in andere Gewerbe das Verbot auf zukünftige mögliche gewerbliche Betätigung zu erstrecke (…vgl. BVerwG, Urteil vom Urteil vom 16. März 1982, a. a. O., Rn. 22 und Beschluss vom 2. Februar 1982, a. a. O., Rn. 15).
- VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85
Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in …
Dabei wird allerdings davon auszugehen sein, daß -- bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- im Regelfall das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auf "Null" reduziert und eine Betriebsuntersagung die einzig sachgerechte Ermessensentscheidung sein wird, da die Behörde den Betrieb eines Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle -- jedenfalls bei formeller und materieller Illegalität -- regelmäßig nicht dulden kann (VGH Baden-Württemberg, GewArch 1970, 149; OVG Lüneburg, GewArch 1976, 125; OVG Nordrhein-Westfalen, GewArch 1978, 28; VG Oldenburg, GewArch 1978, 226; BayVGH, GewArch 1981, 14; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1982, 302;… Siegert/Musielak, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 16 HwO; Pauly, GewArch 1985, 10 ff; Frotscher, JUS 1983, 524 ff). - LAG Hessen, 26.06.2006 - 10 Sa 1874/05
Arbeitgeberstellung - Indiz einer Gewerbeanmeldung für Mitgesellschafter einer …
Sie ist lediglich ein Indiz für die Gewerbeausübung (vgl. BVerwG 02. Februar 1982, GewArch 1982, 302). - OVG Sachsen, 21.10.2013 - 3 A 639/12
Zur Zulässigkeit einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung
Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt grundsätzlich voraus, 18 dass das Gewerbe, dessen Ausübung untersagt werden soll, noch im Zeitpunkt der Untersagungsverfügung tatsächlich ausgeübt wird (…BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2003 a. a. O.; Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, GewArch 1982, 302). - VG Göttingen, 08.02.2017 - 1 A 172/16
Freier Beruf; Gewerbe; Gewerberegister; Löschungsanspruch
Sie ist allein ein Indiz für eine Gewerbeausübung (BVerwG, Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 1.78, GewArch 1982, 301, 302). - OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Untersagung der Gewerbeausübung; Ausspruch gegenüber dem Vertretungsberechtigten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung