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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.1982 - 6 S 1669/81   

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VGH Baden-Württemberg, 17.03.1982 - 6 S 1669/81 (https://dejure.org/1982,3485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.1982 - 6 S 1669/81 (https://dejure.org/1982,3485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 1982 - 6 S 1669/81 (https://dejure.org/1982,3485)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 37
  • GewArch 1983, 15
  • GewArch 1983, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Urteil bestätigt der Senat die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 17.03.1982, in GewArch 1983, 159 - hier: V (533) 371 d-e.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Nach der Rechtsprechung des früher für das Gewerberecht zuständigen 6. Senats des erk. Gerichtshofs darf das Vergabekriterium "bekannt und bewährt" allerdings nicht zum alleinigen Verteilungsmaßstab erhoben werden, weil die Marktfreiheit nur dadurch erhalten werden kann, daß auch allen anderen Bewerbern eine reale Zulassungschance eingeräumt wird (vgl. Urteil vom 17.3.1982 -- 6 S 1669/81 --, GewArch 1983, 15 = VBlBW 1983, 37).

    Die Berücksichtigung als bekannter und bewährter Marktbeschicker darf danach nicht von einer ununterbrochenen (kontinuierlichen) Zulassung abhängig gemacht werden; an der gegenteiligen Auffassung des früher zuständig gewesenen 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. dessen Urteil vom 17.3.1982, GewArch 1983, 159, 160 = VBlBW 1983, 37) hält der erkennende Senat nicht fest.

    Dabei geht der Senat davon aus, daß bei dem sich seit Jahren steigernden Wettbewerb (vgl. schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1982 aaO.) das Bewerberfeld von zuletzt 17 Neu- und Wiederholungsbewerbern im Jahre 1988 eher noch zunehmen, jedenfalls nicht wesentlich abnehmen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Wird indessen vom jeweiligen "Lebenssachverhalt" ausgegangen, der sachgerecht zu würdigen ist, dann ergibt sich notwendig, dass sich Ermessens- und/oder Gestaltungsspielraum - einerseits - umso enger an der sich letztlich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Marktfreiheit (§ 70 Abs. 1 GewO) zu orientieren haben, je mehr sich die jeweilige Veranstaltung in "reinem" Marktgeschehen erschöpft (insbesondere Präsentation, Verkauf oder Austausch von Waren, wie dies insbesondere bei Messen und Verkaufsmärkten der Fall ist); für derartige Fälle ist nach wie vor an der Rechtsprechung dieses Gerichtshofs festzuhalten, wonach Auswahlentscheidungen "positiv dahin tendieren (müssen), die Marktfreiheit zu erhalten" (Urteil vom 17.03.1982, GewArch 1983, 159; zustimmend Friauf/Wagner, GewO, Stand 2005, § 70 Randnr. 54 S. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Wird indessen vom jeweiligen "Lebenssachverhalt" ausgegangen, der sachgerecht zu würdigen ist, dann ergibt sich notwendig, dass sich Ermessens- und/oder Gestaltungsspielraum - einerseits - umso enger an der sich letztlich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Marktfreiheit ( § 70 Abs. 1 GewO ) zu orientieren haben, je mehr sich die jeweilige Veranstaltung in "reinem" Marktgeschehen erschöpft (insbesondere Präsentation, Verkauf oder Austausch von Waren, wie dies insbesondere bei Messen und Verkaufsmärkten der Fall ist); für derartige Fälle ist nach wie vor an der Rechtsprechung dieses Gerichtshofs festzuhalten, wonach Auswahlentscheidungen "positiv dahin tendieren (müssen), die Marktfreiheit zu erhalten" (Urteil vom 17.03.1982, GewArch 1983, 159; zustimmend Friauf/Wagner, GewO , Stand 2005, § 70 Randnr. 54 S. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1151/89

    Gewerberecht: Beschränkung der Zulassung zu einem Volksfest, Grundsatz der

    Es stellt eine zulässige Anwendung des Prinzips des Vorrangs der bekannten und bewährten Beschicker dar, weil es gewährleistet, daß auch Neubewerber eine reale Zulassungschance erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.1984, aaO S. 266; OVG NW, Urteil vom 17.3.1982 - 6 S 1669/81 --, GewArch 1983, 159 (160).
  • VG Saarlouis, 15.09.2016 - 1 L 1512/16

    Zuteilung eines Kirmesstandplatzes

    VGH Mannheim, Urteile vom 1.10.2009 - 6 S 99/09 -, vom 27.8.1990 - 14 S 2400/88 - und vom 17.3.1982 - 6 S 1669/81 - VGH München, Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 - ferner VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 31.08.2009 - 4 L 857/09.NW - sowie Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW - jeweils zitiert nach juris, welche darüber hinaus die Grundrechtsrelevanz der Entscheidung (Berufsausübungsfreiheit der Schausteller) gegen die Annahme eines Geschäfts der laufenden Verwaltung anführen.
  • VG Weimar, 05.10.2004 - 8 E 6034/04

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Jahrmarkt, Zwiebelmarkt, Zulassung, Platz,

    Nach der Rechtsprechung darf das Vergabekriterium "bekannt und bewährt" allerdings nicht zum alleinigen Verteilungsmaßstab erhoben werden, weil die Marktfreiheit nur dadurch erhalten werden kann, dass auch allen anderen Bewerbern eine reale Zulassungschance eingeräumt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. März 1982 - 6 S 1669/81 -, GewArch 1983, 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1984 - 6 S 1045/84

    Marktfreiheit - Vergabe von Standplätzen auf einem Volksfest

    Es ist daran festzuhalten, daß vorhandene Standplätze für ein Volksfest dann nicht ausnahmslos an bekannte und bewährte Unternehmer vergeben werden dürfen, wenn Neubewerber oder weniger bekannte und bewährte Bewerber dadurch praktisch keine Teilnahmechance haben (Vergleiche VGH Mannheim, 1982-03-17, 6 S 1669/81, GewArch 1983, 159, VBlBW 1983, 37; Bestätigung BVerwG, 1984-04-27, 1 C 24/84, GewArch 1984, 265).
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