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BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 167.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Arbeitsschutzrechtliche Anordnung - Durchsetzung auferlegter Pflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.03.1977 - MX - 264 VI 74
- VGH Bayern, 01.06.1979 - 150 VI 77
- BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 167.79
Papierfundstellen
- GewArch 1983, 339
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 167.79
Die Durchführung des Vorverfahrens war wegen der fortbestehenden Identität des Streitstoffes entbehrlich (vgl. Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157/79 - NJW 1962, 2513).
- BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95
Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen
Diesen Anforderungen genügte § 139 h GewO (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 167.79 - Buchholz 406.55 ArbStättV Nr. 2 = GewArch 1983, 339). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1991 - 4 A 1766/90
Gewerberecht: Anforderungen an Öffnungsmöglichkeit für Türen im Verlauf eines …
Die Anordnung dient der Durchführung von Pflichten, die sich aus der ArbStättV als einer aufgrund von § 120 e Abs. 1 GewO und § 139 h Abs. 1 GewO ergangenen Rechtsverordnung ergeben und die auch der Klägerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin von Personen auferlegt sind, die entweder kaufmännische Dienste (§ 139 i GewO ) oder andere Hilfsdienste (§ 120 f GewO ) verrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1983 - 1 C 167.79 -, GewArch 1983, 339). - VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11
Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts
Zwar gilt grundsätzlich, dass ein Bescheid, der dem Pflichtigen eine Handlung auferlegt, die dieser aus Rechtsgründen nicht erfüllen kann, rechtswidrig ist (BVerwG, U. v. 29.04.1983, Az. 1 C 167/79 = GewArch 1983, 339; OVG Hamburg, U. v. 01.12.1992, Az. Bf IV 29/91 = NVwZ-RR 1993, 602).
- VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08
Unterhaltungspflicht für eine Verrohrung (Brandenburg)
Dass der Antragsgegner dem Antragsteller die Wahl der Mittel überlassen hat, mit deren Hilfe er den bestimmten Zweck (Vermeidung jeder Belastung der bezeichneten Stellen) erreichen kann, ist ebenfalls rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, GewArch 1983, 339 f. und Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1). - VG Düsseldorf, 25.04.2002 - 4 K 1796/01
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung hinsichtlich der Errichtung einer …
vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 167/79 -, iuris-doc, wonach sogar Einschränkungen in der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakt dessen Rechtmäßigkeit nicht berühren soll; ferner grundsätzlich zur Bestimmtheit: OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2001 - 7 B 1939/00 - Lars-doc und Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Kommentar zur Bauordnung für das Land NRW, § 61 Rn 135 ff. - VG Hamburg, 01.02.2023 - 21 K 878/20
Erfolglose Klage einer Schaustellerin gegen die Anordnung von …
Zur Bestimmtheit einer arbeitsschutzrechtlichen Anordnung hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. April 1983 (1 C 167/79, juris, Rn. 19) die Auffassung vertreten, ein Verwaltungsakt der dort vorliegenden Art ("Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die Raumtemperatur den Wert von 26 xC nicht überschreitet."), der nur das Ziel der auferlegten Verpflichtung festhalte, die Wahl des Mittels aber dem Adressaten überlasse, genüge dem in § 37 Abs. 1 VwVfG statuierten Bestimmtheitserfordernis; dass ein solcher Verwaltungsakt nur mit Einschränkungen vollziehbar sein möge, berühre nicht seine Rechtmäßigkeit (Rn. 19; so auch noch Wiebauer in: Landmann/Rohmer, GewO, 88. EL 2022, ArbSchG § 22 Rn. 151; Kunz.