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   VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 3 S 2397/85   

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VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 3 S 2397/85 (https://dejure.org/1985,2686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.1985 - 3 S 2397/85 (https://dejure.org/1985,2686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 (https://dejure.org/1985,2686)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 230 (Ls.)
  • GewArch 1986, 160
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2003 - 14 S 444/03

    Spielhallenähnliches Unternehmen - räumliche Konzentration von Geräten ohne

    1985, 23, 41; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160, 161).

    Vielmehr ist ein Spielbetrieb auch dann als im Sinne des § 33 i GewO erlaubnispflichtig einzustufen, wenn sich der Aufstellungsort der Spielgeräte in einer größeren, durch andere Funktionen geprägten Raumeinheit befindet, am Standort der Spielgeräte aber gleichwohl - allein aufgrund der Zahl oder der Aufstellungsart, bzw. der räumlichen Konzentration der Spielgeräte - das für eine Spielhalle charakteristische Fluidum (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ. Beschluss v. 2.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160, 161; Tettinger/Wank, a.a.O., § 33 i, RdNr. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1986, GewArch 1987, 59; Bay. VGH, Beschluss vom 7.12.1983, GewArch 1984, 289) erzeugt wird.

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass - was im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1982 a.a.O. S. 96; Beschluss vom 2.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 161; Hess. VGH vom 23.9.1996, GewArch 1997, 76) - einem Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, wenn er gestellt würde, offensichtlich zu entsprechen wäre oder dass die Antragstellerin durch die Untersagung des formell illegalen Spielbetriebs einer Existenzgefährdung ausgesetzt sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89

    Zur Zulässigkeit von Spielhallen im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet

    Bei Würdigung all dieser Umstände hat auch der Senat keinen Zweifel, daß die Räumlichkeiten der ehemaligen Pils-Stube nunmehr insgesamt primär zum Spielbetrieb bestimmt und nach ihrem Gesamteindruck auch dazu geeignet sind, das typische Spielhallenfluidum zu schaffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 2.10.1985 -- 3 S 2397/85 -- = GewA 1986, 160 m.w.N.).

    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluß des Senats v. 2.10.1985 (GewA 1986, 160) soll es darauf abgestellt, ob ein Raum nach dem im Einzelfall festzustellenden Gesamteindruck Spielhallenatmosphäre vermittelt, ob die Räumlichkeiten insgesamt durch den Spielbetrieb geprägt sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94

    Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten

    OVG, Urteil vom 30. April 1992 - 3 L 289/91 -, GewArch 1992, 380; BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, GewArch 1992, 231 (232) und Beschluß vom 7. Mai 1990 - 3 ObOWi 55/90 -, GewArch 1990, 354; OVG Hamburg, Beschluß vom 18. März 1987- OVG BS VI 23/87 -,GewArch 1987, 302 f. und Beschluß vom 17. Oktober 1986 - OVG BS VI 103/86 -, GewArch 1987, 59; VGH BW, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160 (161).
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines

    VGH BW, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160; OVG HH Beschlüsse vom 17. Oktober 1986 - OVG Bs VI 103/86 -, GewArch 1987, 59 und vom 18. März 1987 - OVG Bs VI 23/87 -, GewArch 1987, 302.
  • VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung einer Spielhalle

    § 15 Abs. 2 GewO ermächtigt nicht nur zum Erlass eines Spielhallenbetriebsverbots, sondern auch zu der Anordnung, die dem Spielhallenbetrieb dienenden Gegenstände zu entfernen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160).
  • BayObLG, 24.02.1992 - 3 ObOWi 7/92

    Betreiben einer Spielhalle ohne Erlaubnis i.R.e. Bußgeldverfahrens

    Maßgebend ist vielmehr, ob die Räumlichkeit nach ihrem Gesamteindruck durch den Spielbetrieb geprägt und deswegen geeignet ist, das "typische Spielhallenfluidum" zu vermitteln (BayObLG GewArch 1990, 354; VGH Bad.-Württ. GewArch 1986, 160; OVG Hamburg GewArch 1987, 59).
  • OVG Hamburg, 17.10.1986 - Bs VI 103/86

    Beachtung der besonderen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen für den Betrieb

    Maßgebend ist hierfür, ob der Raum nach dem Gesamteindruck Spielhallenatmosphäre, das typische Spielhallenfluidum vermittelt, ob die Räumlichkeit insgesamt durch den Spielbetrieb geprägt ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 2.10.1985, GewArch 1986 S. 160 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 7.10.1981, GewArch 1982 S. 23 f.; ähnlich auch Backhaus, GewArch 1982 S. 78 f.).
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