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   BVerwG, 16.12.1987 - 1 B 144.87   

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BVerwG, 16.12.1987 - 1 B 144.87 (https://dejure.org/1987,3465)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1987 - 1 B 144.87 (https://dejure.org/1987,3465)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 1 B 144.87 (https://dejure.org/1987,3465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gaststättenerlaubnis - Unzuverlässigkeit - Wirtschaftliche Existenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1988, 233
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 1 B 144.87
    Gleichfalls nicht klärungsbedürftig ist, daß Wohlverhalten während des Widerspruchsverfahrens "für sich allein" (UA S. 11) nicht zu der Schlußfolgerung berechtigt, der Gewerbetreibende sei wieder zuverlässig geworden (vgl. dazu Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - GewArch 1987, 351).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Jedoch ist vorliegend mit dem zwar wiederholten, jedoch pauschalen klägerischen Vortrag, seine Existenz bzw. die seiner Familie werde vernichtet, nichts dafür dargelegt, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handeln würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - juris, Ls).
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Die Richtigkeit der Feststellung, dass die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Widerrufsbescheids; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1973 - I C 36.71 - DVBl 1973, 861/863; U.v. 28.7.1978 - I C 43.75 - BVerwGE 56, 205/208; B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - GewArch 195, 121) unzuverlässig im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG war, würde jedoch nicht in Frage gestellt, wenn es zutreffen sollte, dass die unterbliebene Einreichung von Steuererklärungen auf die Untätigkeit eines ehedem mandatierten Steuerberaters zurückzuführen ist.

    Mit diesem Einwand kann die Klägerin bereits deshalb nicht gehört werden, weil § 15 Abs. 2 GastG den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis als zwingende Rechtsfolge der eingetretenen Unzuverlässigkeit eines Gastwirts anordnet; dass ein nach dieser Vorschrift in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG gebotener Erlaubniswiderruf nicht deswegen unterbleiben darf, weil er dem Erlaubnisinhaber die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz nimmt, ist nach dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes nicht zweifelhaft (BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233).

  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

    Diese Frage ist bereits revisionsgerichtlich dahin beantwortet, daß es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (BVerwGE 56, 205 ; Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; Beschluß vom 1. März 1991 - BVerwG 1 CB 4.91 -).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 1 B 104.94

    Gaststättenerlaubnis - Widerruf - Nichteinhaltung der Beschränkung - Ermessen -

    Die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis ist bereits revisionsgerichtlich dahin beantwortet, daß es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (BVerwGE 56, 205 ; Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von

    Der Widerruf erweist sich auch nicht mit Blick auf eine mögliche wirtschaftliche Existenzgefährdung des Antragstellers als unverhältnismäßig (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 16.12.1987, GewArch 1988, 233; Urteil des Senats vom 28.08.1987 - 14 S 1308/87 -, GewArch 1988, 231).
  • VG Neustadt, 06.04.2006 - 4 K 1919/05

    Verstoß gegen Betriebszeiten: Gartenwirtschaft muss früher schließen

    Zum für die Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, GewArch 1988, 233; Bay. VGH, BayVBl 2004, 565), also dem Widerspruchsbescheid vom 6. Oktober 2005, hat die Klägerin mehrfach sonstige inhaltliche Beschränkungen der Erlaubnis nicht beachtet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2003 - 3 MB 18/03

    Gaststättenrecht, Gewerberecht, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Aufschiebende

    Insofern ist anerkannt, dass zwar ein Wohlverhalten während eines Gewerbeuntersagungsverfahrens für sich allein die Unzuverlässigkeitsprognose jedenfalls grundsätzlich nicht in Frage stellen kann (vgl. BVerwG, GewArch 1988, 233; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 MB 17/03 -), es kann aber dazu führen, dass dann das erforderliche besondere Vollzugsinteresse nicht mehr besteht.
  • VGH Bayern, 08.03.2004 - 22 CS 03.3202

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Widerrufs einer

    Maßgeblich für die Entscheidung in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten, den Widerruf betreffenden Behördenentscheidung; dies ist hier der noch ausstehende Widerspruchsbescheid (vgl. BVerwG vom 16.12.1987, GewArch 1988, 233).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Es entspricht deshalb seit langem gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis auf den Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen ist (BVerwG vom 13.3.1973, a.a.O.; vom 28.7.1978 BVerwGE 56, 205/208; vom 16.12.1987 GewArch 1988, 233; vom 25.1.1994 GewArch 1995, 121; vom 19.5.1994 NVwZ-RR 1994, 580), ohne dass insoweit ein Widerspruch zu der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O., S. 3070) enthaltenen, sich nur auf Dauerverwaltungsakte beziehenden Aussage besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 5 S 1211/96

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch

    Vorbehaltlich weitergehender Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren spricht auch nach Auffassung des Senats viel dafür, daß die Nutzung des Whirlpools im Zusammenhang mit dem Bordellbetrieb als verbotene Förderung der Prostitution im Sinne des § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu werten ist (vgl. zu einzelnen Anwendungsmodalitäten dieser Bestimmung VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 15.03.1990 - 1 S 3326/89 - NVwZ-RR 1990, 413; Urt. v. 09.06.1982 - 6 S 2449/80 - NVwZ 1983, 296; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.04.1988 - Bs VI 19/88 - GewArch 1988, 233).
  • VG Hamburg, 04.12.2007 - 10 K 2133/07

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 22 CS 07.2982

    Sofort vollziehbarer Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Verletzung von

  • VG Koblenz, 19.08.2003 - 1 L 2021/03

    Wiederholter Lärm: Gaststättenerlaubis kann entzogen werden // Gericht spricht

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