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   VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 2732/89   

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VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 2732/89 (https://dejure.org/1990,9928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.1990 - 14 S 2732/89 (https://dejure.org/1990,9928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 1990 - 14 S 2732/89 (https://dejure.org/1990,9928)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 65
  • GewArch 1990, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Daraus lässt sich aber ebenso wenig wie aus der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 27.04.1990 (GewArch 1990, 419 = NVwZ-RR 1991, 65), wonach eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz abgelehnt werden kann, wenn die Baugenehmigung aussteht und erst eine völlig ungeklärte baurechtliche Seite der beabsichtigten Nutzung geprüft werden müsste, von deren baurechtlicher Unbedenklichkeit die Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis praktisch allein abhängt, folgern, die Gaststättenbehörde dürfe mit der Entscheidung regelmäßig zuwarten, bis die Bauabnahme erfolgt sei.
  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Mit der gestaffelten zeitlichen Vorverlegung des Endes der Musikdarbietungen bzw. der Veranstaltung insgesamt am Samstag und Montag, dem 12. und 14. Oktober 1996, verfolgt der Senat unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lärmgrenzwertüberschreitungen den Zweck, unter Wahrung des typischen Erscheinungsbildes eines dörflichen Volksfestes, wozu bei einer erwarteten Teilnehmerzahl von 600 bis 700 Personen und beabsichtigten Tanzveranstaltungen auch laute Musik gehört, dem Antragsteller und seiner Familie wenigstens durch zeitliche Beschränkungen ein Mindestmaß an Nachtruhe zu sichern (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juni 1990 - 22 CS 90.1522 - GewArch 1990 S. 419 f., Urteil vom 19. August 1991 - 22 B 88.3570 - GewArch 1992 S. 31).
  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Im Rahmen der Erteilung einer solchen Gestattung nach § 12 GastG hat die Behörde die Schutzgüter des § 4 Abs. 1 GastG, insbesondere des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG zu beachten (vgl. VG Gießen, B. v. 10.09.1996 - 8 G 1221/96 -, S. 3 BA; siehe auch: Bay. VGH, B. v. 05.06.1990 - 22 CS 90.1522 -, GewArch 1990, 419, 420).
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