Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.05.1990

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89   

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VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89 (https://dejure.org/1990,1989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.05.1990 - 8 UE 878/89 (https://dejure.org/1990,1989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - 8 UE 878/89 (https://dejure.org/1990,1989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 6 S 1 GewO, § 35 Abs 1 GewO
    Zum Anspruch auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 6 S. 1
    Gewerberecht: Voraussetzungen für die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 146
  • GewArch 1990, 326
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89
    Es kommt mithin vorliegend darauf an, ob die den damaligen Untersagungsbescheid tragenden Untersagungsgründe noch fortbestehen oder inzwischen entfallen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. November 1967, I C 43.67, DÖV 1968, 216).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89
    Da es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, ist Beurteilungszeitpunkt -- anders als in Verfahren, in denen es um die Gewerbeuntersagung geht, (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, 1 C 17.79, DVBl. 1982, 698) -- die letzte mündliche Verhandlung bei Gericht.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13

    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines

    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. Urteil des Senats vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 7 PA 101/10

    Beweislast für eine Aufrechterhaltung einer Untersagungsverfügung für ein Gewerbe

    Auf die Wiedergestattung besteht ein Rechtsanspruch (HessVGH, Urt. v. 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 176; Tettinger/Wank, GewO, § 35 Rn. 206).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Auf die Wiederges tattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen iSv § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; HessVGH, Urt. v. 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 176; Tettinger/Wank, GewO, § 35 Rn. 206).
  • OVG Bremen, 08.12.2003 - 1 B 402/03

    Wiederzulassung zur Gewerbeausübung

    Es ist auf die gegenwärtigen Verhältnisse abzustellen (Hess. VGH, Urt. v. 28.05.1990 - 8 VE 878/89 - GewArch 1990, 326 f. m. w. N.).
  • VG Augsburg, 20.10.2016 - Au 5 K 16.870

    Verpflichtungsklage auf Wiedergestattung der selbstständigen Gewerbeausübung

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Wiedergestattung (vgl. HessVGH, U.v. 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326 ff.; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2016, § 35 Rn. 174; Heß in Friauf, GewO, Stand: August 2016, § 35 Rn. 584).
  • VG Gießen, 10.12.2004 - 8 E 2543/03

    Wiedererlangung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nach fünf Jahren

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Wiedergestattung (vgl. Hess. VGH, U. v. 28.05.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326 ff. m.w.N.; Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 3. Aufl. 1999, Rdnr. 183, S. 121; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2004, Rdnr. 174 zu § 35; Heß in Friauf, GewO, Stand 2004, Rdnr. 184 zu § 35 ).
  • VG Stade, 21.05.2003 - 6 A 394/02

    Wiedergestattung eines untersagten Gewerbes

    Die Entscheidung, ob Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, ist Tat- und Rechtsfrage und von den Gerichten in vollem Umfang nachprüfbar (VGH Kassel, Urteil vom 28.05.1990 - 8 UE 878/89 - NVwZ-RR 1991, 147).
  • VG Gießen, 23.10.2000 - 10 E 255/97

    Zum Entzug der Befugnis gem UZwBwG § 1 Abs 3; zur Zuständigkeit

    Die im Einzelfall zu treffende Entscheidung ist allein durch Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zu treffen, wobei der Behörde, die sich nur auf Tatsachen, nicht Vermutungen stützen darf, keine Möglichkeit bleibt, ihr Ermessen walten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1957, BVerwGE 4, 305, 307; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, § 114 Rn. 28; Hess. VGH, Urteil vom 28.05.1990, NVwZ-RR 1991, 146).
  • VG Schleswig, 02.10.2014 - 12 A 291/13

    Wiedergestattung eines Gewerbes; Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher

    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89   

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BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89 (https://dejure.org/1990,3126)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 1 B 177.89 (https://dejure.org/1990,3126)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 1 B 177.89 (https://dejure.org/1990,3126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Spielhalle - Gewinnspielgerät - Räumlicher Zusammenhang

  • rechtsportal.de

    GewO § 33f Abs. 1 Nr. 1; SpielV § 3 Abs. 3 S 2
    Vorübergehende Schließung einer Spielhalle in einem Spielhallenkomplex

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1077
  • DÖV 1990, 76
  • DÖV 1991, 76
  • GewArch 1990, 326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1987 - 4 B 1541/86
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89
    Der beschließende Senat hat sie in seinem Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 54.88 - erörtert und - wie zuvor schon mit eingehender Begründung das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschlüsse vom 13. März 1987, GewArch 1987, 197 und NVwZ 1987, 1095) - im bejahenden Sinne entschieden.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89
    Der beschließende Senat hat sie in seinem Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 54.88 - erörtert und - wie zuvor schon mit eingehender Begründung das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschlüsse vom 13. März 1987, GewArch 1987, 197 und NVwZ 1987, 1095) - im bejahenden Sinne entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

    Nimmt man des weiteren an, daß für jedes Geldspielgerät einer gut besuchten Spielhalle (etwa im Innenbereich von Städten und größeren Orten) ein Nettomindestgewinn von ca. 12.000.-- DM jährlich angesetzt werden kann (vgl. dazu Beschl. des für Gewerberecht zuständigen 14. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --; ferner Beschl. des BVerwG v. 8.5.1990 -- 1 B 177/89 --)., so kann für eine Spielhalle von ca. 150 qm Grundfläche mit einem Jahresnettogewinn von mindestens 150.000.-- DM gerechnet werden.
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