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   VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87   

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VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87 (https://dejure.org/1989,2979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.1989 - 14 S 2193/87 (https://dejure.org/1989,2979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 1989 - 14 S 2193/87 (https://dejure.org/1989,2979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1990, 403
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Ist - wie vorliegend - die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln herangezogen werden, um mit ihrer Hilfe eine eigenständige Eingriffsgrundlage zu schaffen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193/87 - GewArch 1990, 403; OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 A 762/96 - DÖV 1997, 1055).
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Damit ist lediglich die Art und Weise der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Gegenstand des ordnungsbehördlichen Einschreitens, so dass die landesrechtliche ordnungsrechtliche Generalklausel - hier § 17 Abs. 1 ASOG Bln - zur Ermächtigung des hoheitlichen Handelns herangezogen werden kann (BVerwG, ebenda; ebenso BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 12.09 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193.87 -, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 A 762.96 -, DÖV 1997, S. 1055).
  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es die Beklagte durch den Erlass einer auf die Entfernung des aus ihrer Sicht zu viel aufgestellten Geldspielgerätes gerichteten Ordnungsverfügung (vgl. VGH BW, Urt. v. 01.09.1989 - 14 S 2193/87 -, juris (LS); OVG RP, Beschl. v. 17.07.1986 - 12 B 58/86 -, NVwZ 1987, 1094) oder einer Auflage (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Urt. v. 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, juris Rn. 15 zu § 33c Abs. 3 Satz 3 i.V.m § 33c Abs. 1 Satz GewO, dem § 2 Abs. 3 BremSpielhG ähnelt) in der Hand hatte, für Rechtsklarheit zu sorgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90

    Untersagungsverfügung wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde, hier:

    Ob alle Eingriffsvoraussetzungen der §§ 1 und 3 PolG gegeben waren, insbesondere ob der polizeirechtliche Grundsatz der Subsidiarität eingreift, der ein Tätigwerden der allgemeinen Polizeibehörden ausschließt (vgl. im einzelnen etwa das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --, GewArch 1990, 403), bedarf keiner Entscheidung (bejahend, allerdings ohne Begründung: OVG Münster, Urteil vom 20.8.1958, OVGE 14, 11; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., § 11 2a; vgl. ferner OVG Münster, Urteil vom 4.12.1985, NJW 1986, 2900 zur Untersagung einer Behandlungsmethode), denn das Landratsamt war für eine solche Maßnahme im Falle des Klägers gar nicht zuständig, so daß die Untersagungsverfügung auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt nicht zu rechtfertigen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für die hier strittige Auflage, die Geldspielgeräte in drei vom Antragsteller betriebenen Spielhallen auf Münzbetrieb umzurüsten oder zu entfernen, gibt indessen § 33c Abs. 1 GewO, so dass es in diesem Zusammenhang eines Rückgriffs auf das - insoweit nur subsidiäre - Polizeirecht nicht bedarf (zur Ermächtigung der Ortspolizeibehörde zur Anordnung der Beseitigung der die zulässige Höchstzahl überschreitenden Geldspielgeräte vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1989 - 14 S 2193/87 -, GewArch 1990, 403).
  • VG Ansbach, 07.05.2021 - AN 4 K 19.01426

    Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten,

    Das ergibt sich daraus, dass die eigentliche Zulassung zum Aufstellen von Gewinnspielgeräten durch die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gegeben wird und die Bestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO lediglich den Zweck verfolgt, den Gewerbetreibenden von der Verantwortung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes freizustellen (VGH BW, U.v. 1.9.1989 - 14 S 2193/87 - GewA 1990, 403/404; im Ergebnis auch VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39).
  • VG Freiburg, 03.11.2017 - 5 K 8978/17

    Aufstellungsort für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit -Widerruf einer

    Selbst wenn man der Auffassung folgte, dass Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Beseitigung der Geldspielgeräte nicht § 15 Abs. 2 GewO, sondern die polizeiliche Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG sei ( so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.1989 - 14 S 2193/87 -, juris; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33c Rn. 65 ), ändert das nichts an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, für die die Antragsgegnerin unter allen Gesichtspunkten, das heißt sowohl nach Gewerberecht als auch nach Polizeirecht, zuständig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

    Der polizeirechtliche Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 3 Abs. 1 PolG) steht nicht entgegen, da das Gewerberecht insoweit keine spezialgesetzliche Eingriffsermächtigung enthält und den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel nicht ausschließt (vgl. eingehend Urteil des Senats vom 01.09.1989, GewArch 1990, 403; ferner etwa Landmann/Rohmer, GewO, § 3 SpielV RdNr. 4).
  • VG Augsburg, 24.08.2018 - Au 5 S 18.1006

    Aufstellung von Geldspielgeräten

    Die Bestätigung im Sinne des § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO ist keine Zulassung zu einem Gewerbe im Sinne einer Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, so dass bei einer fehlenden Bestätigung ein Einschreiten nach § 15 Abs. 2 GewO nicht in Betracht kommt, sofern die Erlaubnisse nach § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO, § 33i GewO vorliegen (vgl. Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33c Rn. 65; VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39; VG Stuttgart, B.v. 16.9.2008 - 4 K 2997/08 - juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 1.9.1989 - 14 S 2193/87 - juris; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.3.2017 - OVG 1 B 22.15 - juris Rn. 25).
  • VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06

    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät;

    Ist - wie vorliegend - vielmehr die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln in der Weise zur Ausfüllung von Regelungslücken herangezogen werden, dass mit ihrer Hilfe eine eigenständige gewerberechtliche Eingriffsgrundlage geschaffen wird, vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1989, 14 S 2193/87, GewArch 1990, 403; OVG Münster, Beschluss vom 13.02.1997, 4 A 762/96, DÖV 1997, 1055).
  • VG Oldenburg, 13.08.2003 - 12 B 1906/03

    Untersagung des sog. "Bank-Master" Spielsystems; Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97

    Verstoß gegen die Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach dem AsylVfG 1992 -

  • VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90

    Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

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