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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89 (https://dejure.org/1990,2790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 (https://dejure.org/1990,2790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 1990 - 4 A 1731/89 (https://dejure.org/1990,2790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots; Platzmangel; Grundsatz der Marktfreiheit; " Bekannte und bewährte Aussteller "

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 297
  • GewArch 1991, 113
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, im Urteil vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 265 f.) entschieden, dass eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, in jedem Fall außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liegt; ähnlich hatte das OVG Lüneburg in einem Fall entschieden, in dem die Zulassungschance des dortigen Klägers "fast ausschließlich von dem Teilnahmewillen des in den letzten Jahren berücksichtigten Beigeladenen" abhing (Urteil vom 18.07.2002 - LB 3835/01 - in gleiche Richtung OVG NW, Urteil vom 12.11.1990, GewArch 1991, 113; zustimmend Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Randnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Das Verlangen, der Neubewerber müsse das gegenüber dem des Altbewerbers neuere und/oder attraktivere Geschäft haben (vgl. a), um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt grundsätzlich den Altbeschicker, von dem dies eben nicht verlangt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 193; Landmann/Rohmer, GewO, § 70 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht in der zu dem zitierten Urteil ergangenen Revisionsentscheidung gefolgt (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.4.1984, aaO., Nr. 1) mit der Erwägung, daß ein Auswahlsystem, welches Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern weder im Jahr der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräume, in jedem Falle außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liege (vgl. ebenso zuletzt etwa OVG Münster, Urteil vom 12.11.1990 GewArch 1991, 113 m.w.N.); das entspricht der Rechtsprechung des Senats.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Das Merkmal größerer Attraktivität stellt einen sachgerechten Gesichtspunkt für die Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl GewArch 1991, 113).
  • VG Gießen, 19.02.2004 - 8 G 96/04

    Der automatische Ausschluss von Bewerbern um die Zulassung zu einem Volksfest

    Dabei kann ebenfalls das Kriterium "bekannt und bewährt" zur Anwendung kommen, wenn damit Neubewerbern in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance eingeräumt wird (vgl. OVG NW, U. v. 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 113 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, im Urteil vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 265 f.) entschieden, dass eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, in jedem Fall außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liegt; ähnlich hatte das OVG Lüneburg in einem Fall entschieden, in dem die Zulassungschance des dortigen Klägers "fast ausschließlich von dem Teilnahmewillen des in den letzten Jahren berücksichtigten Beigeladenen" abhing (Urteil vom 18.07.2002 - LB 3835/01 - in gleiche Richtung OVG NW, Urteil vom 12.11.1990, GewArch 1991, 113; zustimmend Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Randnr. 21).
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07

    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber;

    Das Verlangen, der Neubewerber müsse gegenüber den Stammteilnehmern das neuere bzw. attraktivere Geschäft haben, um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt nämlich grundsätzlich den Stammteilnehmer, von dem dies gerade nicht verlangt wird und ist ermessensfehlerhaft (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 - GewArch 1991, 113 f.; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 - (rkr.), GewArch 1996, 158 f.).
  • VG Minden, 13.08.2004 - 3 K 2206/04

    Bevorzugung ortsansässiger Brauerei beim "Blasheimer Markt" unzulässig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, Gewerbearchiv 1984, 265 (266); OVG NW, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, Gewerbearchiv 1991, 113; OVG NW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, Gewerbearchiv 1994, 25.
  • VG Minden, 14.11.1996 - 2 K 2722/96

    Anspruch auf Teilnahme am Weihnachtsmarkt mit einem Glühweinstand; Ablehnung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265 (266); OVG NW, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 113; OVG NW, Urteil vom 27.5.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25.
  • VG Minden, 22.08.2006 - 3 L 454/06

    Geltendmachung der Zulassung zu einer Marktveranstaltung im Wege des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265 (266); OVG NRW, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 113; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25.
  • VG Weimar, 05.10.2004 - 8 E 6034/04

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Jahrmarkt, Zwiebelmarkt, Zulassung, Platz,

  • VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07

    Ausschluss eines Schaustellers von einer Kirmes; Anspruch auf Platz auf einer

  • VG Chemnitz, 28.06.1995 - 4 K 2345/94
  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 354/07

    Gewerberechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Schaustellers auf Zulassung

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 316/07

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einer Veranstaltung

  • VG Minden, 26.08.1998 - 3 K 899/98

    Auswahl unter Bewerbern mit Ausschankständen bzgl. einer Marktzulassung;

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