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   OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89   

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OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89 (https://dejure.org/1991,3776)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.1991 - 8 L 35/89 (https://dejure.org/1991,3776)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 1991 - 8 L 35/89 (https://dejure.org/1991,3776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum Sachverständigen; Widerruf der Bestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum Sachverständigen; Widerruf der Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 591
  • NVwZ 1992, 501 (Ls.)
  • GewArch 1991, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 23.73

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger - Maßstab für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
    Das Eignungsurteil stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsentscheidung dar (BVerwG, Urt. vom 24.6.1975, GewArch 1975, 333; ebenso zur Sachkunde des Sachverständigen: Urt. vom 26.6.1990, GewArch 1990, 355, DVBl 1991, 49).

    Die öffentliche Bestellung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit, um dieser die Möglichkeit zu geben, sich solcher Sachverständiger zu bedienen, die nach der aufgrund eingehender Feststellungen von der zuständigen Kammer getroffenen Entscheidung die Gewähr für besondere Sachkunde und Eignung bieten (BVerwG, Urt. vom 24.6.1975, a.a.O.).

    Befangenheitsanträge könnten die Folge sein (BVerwG, Urt. vom 24.6.1975, a.a.O.; Bleutge a.a.O., Rdnr. 9, 53 zu § 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
    Diese Bestimmung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (Marcks in Landmann/Rohmer a.a.O., Rdnr. 21, 22 zu § 35; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.5.1989 - 6 A 124/88 - zum Widerruf einer Approbation).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
    Das Eignungsurteil stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsentscheidung dar (BVerwG, Urt. vom 24.6.1975, GewArch 1975, 333; ebenso zur Sachkunde des Sachverständigen: Urt. vom 26.6.1990, GewArch 1990, 355, DVBl 1991, 49).
  • VG Cottbus, 08.01.2008 - 1 L 390/07

    Aufnahme in die Liste der vereidigten Dolmetscher

    Dabei ist der zuständigen Behörde - hier dem Antragsgegner - kein Beurteilungsspielraum eingeräumt, vielmehr ist die dazu getroffene Entscheidung gerichtlich im vollen Umfange überprüfbar (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei Eignungsurteilen über öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591).

    Es reicht aus, wenn die Umstände insoweit berufsbezogen sind, als sie negative Rückschlüsse auf die Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen rechtfertigen (vgl. zum Widerruf der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591).

    Denn nachträgliches Wohlverhalten angesichts eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens vermag für sich allein nicht zu der Feststellung zu führen, dass die persönliche Eignung gegeben sei (vgl. zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit BVerwG, Urteil vom 15. November 1967 -I C 43.67- BVerwGE 28, S. 202, zit. nach Juris, Rn. 21; zu § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591, zit. nach Juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

    Daß aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden kann, ist auch in anderem Zusammenhang angenommen worden (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 69.88 - DÖV 1991, 76; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 - OVG 8 L 35/89 - NJW 1992, 591 und dazu Beschluß vom 15. November 1991 - BVerwG 1 B 136.91 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 10 = GewArch 1992, 64).
  • VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

    Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger - wie der Antragsteller - strafrechtlich in erheblichem Maße belangt worden ist und sich damit als rechtsuntreu erwiesen hat (OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384).

    Diese Bestimmung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (vgl. OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1990, 1553 zum Widerruf einer Approbation).

  • VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885

    Öffentlich bestellter Sachverständiger, Widerruf der öffentlichen Bestellung,

    Nach allgemeiner Auffassung können selbst Nichtvermögensdelikte, die ausschließlich im Rahmen der privaten Lebensführung begangen worden sind, je nach den Umständen des Einzelfalles durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere die charakterliche Zuverlässigkeit eines Sachverständigen begründen (vgl. OVG Lüneburg vom 17.6. 1991, GewArch 1991, 384/385; bestätigt durch BVerwG vom 15.11.1991, GewArch 1991, 64 [betr. Verkehrsdelikte]); Bleutge, a.a.O., RdNr. 77).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 W 30/06

    Widerruf der Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Der Widerruf der Anerkennung dürfte der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung rechtsähnlich sein, bei der eine erneute Erlaubnis nur nach einem nochmals durchgeführten Antragsverfahren erteilt werden darf und es für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - auch im Sinne eines Rückschlusses auf die Richtigkeit prognostischer Elemente - allein auf die Tatsachen zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.6.1991 - 8 L 35/89 -, NJW 1992, 591, zum Widerruf einer öffentlichen Bestellung als Sachverständiger.
  • VG Augsburg, 25.07.2011 - Au 2 E 11.942

    Bei dem in § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Sachverständigenordnung genannten Begriff der

    Zu verlangen ist allerdings, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes entweder im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit erfolgt ist oder als so schwerwiegend eingestuft werden muss, dass das Ansehen des Sachverständigen in der Öffentlichkeit massiv geschädigt ist (NdsOVG vom 17.06.1991 Az. 8 L 35/89 RdNr. 10).
  • VG München, 19.05.1998 - M 16 K 97.7008

    Widerruf der öffentlichen Bestellung eines vorbestraften Sachverständigen;

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