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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91 (https://dejure.org/1991,1521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.1991 - 4 B 1635/91 (https://dejure.org/1991,1521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 (https://dejure.org/1991,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 70 Abs. 3
    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des Veranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Volksfest; Veranstalter; Ermessen; Platzkonzeption; Bevorzugung eines Konkurrenten; Zulassung

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 7 L 978/91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 477
  • GewArch 1991, 435
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG München, 06.08.2014 - M 7 K 13.2449

    Gemeindlicher Volksfestplatz; Zulassung eines Zirkus; Widmungsbeschränkung

    Abgesehen davon gesteht die Rechtsprechung den Gemeinden selbst im Rahmen des § 70 GewO relativ große Freiheit bei der Ausgestaltung ihres Veranstaltungskonzeptes zu (vgl. VG Koblenz, U. v. 23. Juli 2012 - 3 K 467/12.KO - zitiert nach Gieseler, Gewerbearchiv 2013, S. 151 Rn 15; VG Düsseldorf, U. v. 22. Januar 2008 - 3 K 2263/07 - juris u. OVG NW, B. v. 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 - juris 2. Ls jeweils zu § 70 Abs. 3 GewO).
  • VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.1020

    Zulassung zum ... Christkindlesmarkt; öffentliche Einrichtung;

    Es ist ihr nicht versagt, hierauf einzugehen und den gesamten Markt und dessen Ausgewogenheit im Auge zu behalten (vgl. OVG NRW vom 10.7.1991 NVwZ-RR 1992, 477).
  • VG Gießen, 08.03.2006 - 8 G 245/06

    Schausteller erreicht nochmalige Entscheidung der Stadt über die Zulassung zur

    Die Kammer übersieht dabei nicht, dass grundsätzlich ein weites Ermessen des Veranstalters (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 -4 B 1635/01 -, GewArch 1991, 435) in Bezug auf die nähere Ausgestaltung eines Volksfestes sowohl hinsichtlich der Art der Teilnehmer als auch bezüglich der Größe des Festgeländes besteht.

    Dieser erstreckt sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01 -, NVwZ-RR 1992, 477; BayVGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Gießen, 07.03.2005 - 8 G 125/05

    Zulassung zu einem Volksfest auch für Neubewerber

    Ein weites Ermessen des Veranstalters (vgl. dazu OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/91 -, GewArch 1991, 435; Wagner, in: Friauf [Hrsg.], GewO, Komm., Stand: Nov. 2004, § 70 Rdnr. 52) besteht zunächst in Bezug auf die nähere Ausgestaltung eines Volksfestes, und zwar sowohl hinsichtlich der Art der Teilnehmer als auch bezüglich der Größe des Festgeländes.

    Die insoweit bestehende Entscheidungsprärogative einer Gemeinde nach § 70 Abs. 3 GewO hinsichtlich der Auswahl unter den vorhandenen Bewerbern ist ebenfalls durch einen weiten Spielraum gekennzeichnet, der sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption der Veranstaltung erstreckt (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/91 -, NVwZ-RR 1992, 477; Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Gießen, 20.10.2008 - 8 L 3803/08

    Bewerberauswahl bei einem Jahrmarkt

    Zwar besteht grundsätzlich ein weites Ermessen des Veranstalters (vgl. OVG NW, B.v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01 -, GewArch 1991, 435) in Bezug auf die nähere Ausgestaltung eines Jahrmarkts sowohl hinsichtlich der Art der Teilnehmer als auch bezüglich der Größe des Festgeländes.

    Dieser erstreckt sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption (vgl. OVG NW, B.v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01-, NVwZ-RR 1992, 477; VG Gießen, B.v. 08.03.2006 - 8 G 245/06 -, HSGZ 2006, 186, 187; B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 4528/08

    Zulassung eines Autoscooters zu einem Jahrmarkt

    Zwar besteht grundsätzlich ein weites Ermessen des Veranstalters (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01 -, GewArch 1991, 435) in Bezug auf die nähere Ausgestaltung eines Jahrmarktes sowohl hinsichtlich der Art der Teilnehmer als auch bezüglich der Größe des Festgeländes.

    Dieser erstreckt sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01 -, NVwZ-RR 1992, 477; VG Gießen, B. v. 08.03.2006 - 8 G 245/06 -, HSGZ 2006, 186, 187; B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Oldenburg, 29.07.2013 - 12 B 5273/13

    Ausschluss von Weihnachtspyramiden von der Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Er schließt neben dieser Festlegung der Gesamtkonzeption und insbesondere der Platzkonzeption auch die Festlegung von Auswahlkriterien bei einem Bewerberüberhang ein (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63/05 -, Gewerbearchiv 2006, 81 = NVwZ-RR 2006, 786; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 -, NVwZ-RR 1992, 477; VG Würzburg, Beschluss vom 24. Mai 2011 - W 6 E 11.302 -, ; Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteile vom 4. Juli 2013 - 12 A 5259/13 und 12 A 5299/13 -, jeweils veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Justiz).

    Es ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin in Ausübung ihres Gestaltungsermessens in jedem Jahr für den ...-markt ein Gesamt- und Platzkonzept entwickelt und beschließt, bevor sie die konkrete Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern vorbereitet und schließlich vornimmt (vgl. insoweit auch VG Koblenz, Urteil vom 23. Juli 2012 - 3 K 467/12.KO -, , Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 1991, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

    Sie umfasst die Festlegung des räumlichen Umfangs der Veranstaltung und des gewünschten Gesamtbilds und konkretisiert sich u.a. in der Befugnis, die Art der zuzulassenden Betriebe (Branchen, Sparten) zu bestimmen und gleichartige Geschäfte zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit des Gesamtangebots der verschiedenen Sparten der Zahl nach zu begrenzen (vgl. zum Ganzen etwa BayVGH, Beschl. v. 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG NW, Beschl. v. 10.07.1991, GewArch 1991, 435; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.1992, GewArch 1993, 72).
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 22 CE 11.1414

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung zu einem Volksfest;

    Diese Ausgestaltungsbefugnis umfasst auch die Platzkonzeption, d.h. insbesondere die Aufteilung des insgesamt zur Verfügung stehenden Geländes; dabei können auch Größenbeschränkungen für Geschäfte bestimmt werden (vgl. Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 17 zu § 70, unter Hinweis auf BayVGH vom 23.3.1988 GewArch 1988, 245 und OVG NW vom 10.7.1991 GewArch 1991, 435).
  • VG Gießen, 19.02.2004 - 8 G 96/04

    Der automatische Ausschluss von Bewerbern um die Zulassung zu einem Volksfest

    Daher darf die Platzkonzeption für ein Volksfest ebenso wie die Gesamtkonzeption im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigt werden (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/91 -, NVwZ-RR 1992, 477; Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551).
  • VG Ansbach, 01.03.2001 - AN 4 K 00.00871

    Festsetzung einer Jahrmarkt-Veranstaltung in Bayern an einem Sonntag;

  • VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 4123/14

    Bonner Weihnachtsmarkt: Klage eines Schaustellers blieb erfolglos

  • VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09

    Marktrecht; einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Weinfest;

  • VGH Hessen, 27.11.1992 - 8 TG 2430/92

    Zur Auswahl und zum Ermessen bei Vergabe eines Standplatzes; hier: Konkrete

  • VG Gelsenkirchen, 22.06.2009 - 7 L 531/09

    Keine Go-Cart-Bahn auf Cranger Kirmes

  • VG Hannover, 23.09.2005 - 11 B 4179/05

    Sortenzulassung einer gentechnisch veränderten Maishybride

  • VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Regelungsanordnung bei fehlender vorheriger

  • VG Minden, 06.05.2009 - 3 K 772/09

    Anspruch des Schaustellers auf Zulassung zu einem Volksfest; Steigerung der

  • VG Saarlouis, 24.07.2009 - 1 L 631/09

    Antrag eines Fahrgeschäftbetreibers auf Zulassung des Fahrgeschäfts Autoscooter

  • VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07

    Ausschluss eines Schaustellers von einer Kirmes; Anspruch auf Platz auf einer

  • VG Gießen, 23.11.2006 - 8 G 3890/06

    Stadt Büdingen zur Vergabe eines Standplatzes auf dem Weihnachtsmarkt

  • VG Hannover, 23.09.2005 - 11 B 4184/05

    Sortenzulassung für eine gentechnisch veränderte MON810-Maishybride als Saatgut

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 316/07

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einer Veranstaltung

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 354/07

    Gewerberechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Schaustellers auf Zulassung

  • VG Hannover, 23.09.2005 - 11 B 4186/05

    Erteilung einer Sortenzulassung für eine gentechnisch veränderte

  • VG Köln, 22.03.2022 - 7 L 172/22
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96

    Platzkonzeption ist sachgerechtes Auswahlkriterium; Attraktivität; Ausschluß;

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