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OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 3 L 289/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung von Geldspielgeräten auf Fährschiffen der Deutschen Bundesbahn; Begriff des Betriebes der Bundesbahn; Anwendbarkeit der Gewerbeordnung (GewO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.03.1991 - 12 A 8/90
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 3 L 289/91
Papierfundstellen
- GewArch 1992, 380
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1981 - 2 A 22/81
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 3 L 289/91
Gehört der Aufstellplatz zu einer größeren Raumeinheit, so ist bei der Beurteilung auf dessen Funktion im Rahmen der Gesamtanlage und letztlich auf deren Charakter abzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1981 - 2 A 22/81 -, GewArch 1982, 23). - BVerwG, 16.04.1971 - IV C 36.68
Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden zur Einbeziehung von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 3 L 289/91
Ein Zuständigkeitsfehler führt nur dann zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts nach § 113 Abs. 1 LVwG, wenn die erlassende Behörde absolut unzuständig ist und unter keinen Umständen eine Entscheidung treffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.04.1971 - IV C 36.68 -, DÖV 1972, 173).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2003 - 14 S 444/03
Spielhallenähnliches Unternehmen - räumliche Konzentration von Geräten ohne …
Der Senat teilt auch nicht die Auffassung (vgl. hierzu Schleswig-holsteinisches OVG, Urteil vom 30.4.1992, GewArch 1992, 380; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.10.1981, GewArch 1982, 23; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Bd.1, § 33 i RdNr. 8), dass auch der Begriff des "spielhallenähnlichen Unternehmens" die Aufstellung der Spielgeräte in einem - allein oder zumindest vorrangig - durch den Spielbetrieb geprägten Raum voraussetze und dass mithin die Aufstellung von Spielgeräten in einer größeren Raumeinheit - wie hier in einem Flughafengebäude - die Anwendung des § 33 i GewO bereits im Ansatz ausschließe, wenn, was regelmäßig und auch hier der Fall ist, die Raumeinheit im wesentlichen anderen Funktionen dient und nicht insgesamt durch den Spielbetrieb geprägt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94
Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten
OVG, Urteil vom 30. April 1992 - 3 L 289/91 -, GewArch 1992, 380; BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, GewArch 1992, 231 (232) und Beschluß vom 7. Mai 1990 - 3 ObOWi 55/90 -, GewArch 1990, 354; OVG Hamburg, Beschluß vom 18. März 1987- OVG BS VI 23/87 -,GewArch 1987, 302 f. und Beschluß vom 17. Oktober 1986 - OVG BS VI 103/86 -, GewArch 1987, 59; VGH BW, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160 (161).