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   VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 916/90   

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VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 916/90 (https://dejure.org/1992,5535)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.1992 - 8 UE 916/90 (https://dejure.org/1992,5535)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 1992 - 8 UE 916/90 (https://dejure.org/1992,5535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 35 Abs 1 GmbHG, § 73 Abs 3 VwGO, § 240 ZPO
    Zur Gewerbeuntersagung; hier: GmbH; Eröffnung des Konkurses während des Verfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GewO § 35; GmbHG § 35; VwGO § 73 Abs. 3, § 173; ZPO § 240
    Gewerbeuntersagung gegenüber GmbH: Konkurseröffnung während Verwaltungsstreitverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1993, 36
  • GewArch 1993, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Gießen, 04.10.2005 - 8 E 2110/04

    Vertretung einer sich in der Insolvenz befindlichen GmbH durch den

    Denn das Gewerbeuntersagungsverfahren betrifft - wie noch näher ausgeführt wird - nicht die Insolvenzmasse, sondern ist auf die Beendigung der persönlichen Tätigkeit der gewerbetreibenden GmbH gerichtet (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.11.2002 - 8 UE 3195/01 , ZVI 2003, 128 = GewArch 2004, 162, 163 , dazu EWiR 2003, 1033 (Blank) ; VG Chemnitz, Beschl. v. 27.8.2003 - 8 K 510/02, GewArch 2003, 484, 485 l. Sp.; Heß , in: Friauf, GewO, Stand: 2005, § 12 Rz.14; Hahn , GewArch 2000, 361, 363; so schon für die Konkursordnung VGH Kassel, Urt. v. 28.9.1992 - 8 UE 916/90, GewArch 1993, 159).

    Denn § 12 GewO enthält seinem Wortlaut nach nur eine Regelung darüber, dass während eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens keine Gewerbeuntersagungsverfügung erlassen werden darf (vgl. auch GewArch 2003, 326), bestimmt aber nicht, dass den Verwaltungsgerichten eine Sachentscheidung über die Gewerbeuntersagung verwehrt ist (vgl. VGH Kassel GewArch 1993, 159).

    Die Norm des § 12 GewO statuiert keine prozessualen Rechtsfolgen, sondern ist rein materiellrechtlich zu verstehen (VGH Kassel GewArch 1993, 159; Heß , aaO, § 12 Rz.14; Hahn , GewArch 2000, 361, 363), und bezieht sich auf das Verwaltungsverfahren (vgl. VG Chemnitz GewArch 2003, 484, 485 l. Sp.).

    Bei der Untersagung eines solchen Gewerbes geht es daher lediglich um die Beendigung der persönlichen gewerblichen Betätigung des Gewerbetreibenden wegen einer in seiner Person gegebenen gewerblichen Unzuverlässigkeit (vgl. VGH Kassel GewArch 1993, 159; VG Chemnitz GewArch 2003, 484, 485 l. Sp.; Heß , aaO, § 12 Rz.14).

  • VGH Hessen, 01.11.2011 - 8 A 1660/11

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer insolventen GmbH

    In Übereinstimmung mit einer in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. Marcks, in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Band I, Stand: 1. Juli 2010, Rdnr. 192 zu § 35; so - ohne weitere Begründung - auch noch Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1992 - 8 UE 2976/90 - GewArch 1993 S. 159 f. = juris Rdnr. 38) macht er zunächst geltend, eine auf § 35 Abs. 7a GewO gestützte Gewerbeuntersagung gegen den Vertretungsberechtigten einer gewerbetreibenden GmbH setze wegen der strengen Akzessorietät zu § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO voraus, dass gegen die GmbH eine Untersagungsverfügung ergangen sei, wie dies im Verhältnis zwischen der Untersagung des ausgeübten Gewerbes gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und der sog. erweiterten Gewerbeuntersagung nach Satz 2 dieser Vorschrift gelte.
  • VG Gießen, 25.04.2013 - 8 K 290/12

    Gewerbeuntersagung und Insolvenzverfahren

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, GewArch 1992, 232; Beschlüsse v. 11.12.1996 und 09.04.1997, GewArch 1999, 72; Buchholz 451.20, Nr. 69 zu § 36 GewO; Hess.VGH, GewArch 1993, 159 l. Sp.; 1994, 238).

    Dies ist in dem angefochtenen Bescheid, auf dessen Zeitpunkt maßgeblich abzustellen ist (vgl. BVerwGE 65, 1, 2 ff.; GewArch 1991, 110, 111; 1997, 478/479; 1999, 72, 73; Hess.VGH, GewArch 1993, 159 l. Sp.), bereits im Einzelnen ausführlich und zutreffend dargelegt worden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05

    Begriff des Gewerbetreibenden - hier: Handwerksmeister als Gesellschafter einer

    Ein weiteres Kriterium stellt die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, die in der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse und in der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Ausdruck kommt (zur Relevanz dieser Kriterien für die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vgl. BVerwG, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, GewArch 1994, 30 [31]; VGH Kassel, Urteil vom 28. September 1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159; Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 46).
  • VG Gießen, 08.04.2003 - 8 G 508/03

    Gewerbeuntersagung - Steuerschulden - Insolvenz

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97-, GewArch 1999, 72; Hess. VGH, U. v. 28.09.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159; B. v. 17.02.1994 - 8  TH 311/94-, GewArch 1994, 238).
  • VG Gießen, 17.10.2002 - 8 G 2953/02

    Gewerbeuntersagung - Unzuverlässigkeit - Strohmannverhältnis

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, GewArch 1992, 232; Beschlüsse v. 11.12.1996 und 09.04.1997, GewArch 1999, 72; Buchholz 451.20, Nr. 69 zu § 36 GewO; Hess.VGH, GewArch 1993, 159 l. Sp.; 1994, 238).
  • VG Gießen, 17.12.1999 - 8 G 4155/99

    Zum Widerruf der Erlaubnis nach GewO § 33c bei nachträglich eintretender

    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. BVerwG, GewArch 1992, 232; Hess. VGH, GewArch 1993, 159).
  • VG Hamburg, 17.06.2004 - 10 K 654/03

    Gaststättenerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; verspätete Steuererklärungen

    Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt hat und damit zu rechnen ist, dass er seinen Pflichten auch künftig nicht ordnungsgemäß nachkommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 65; v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - a.a.O. Nr. 67; Heß, in Friauf, GewO, § 35 - Stand Mai 2003 - Rn. 63 ; Michel/Kienzle/Pauly a.a.O. § 4 Rn. 28; Marcks, in Landmann/Rohmer, GewO (I), § 35 - Stand Februar 2000 - Rn. 52 ; VGH Mannheim, Urt. v. 25.5.1984 - 14 S 148/84 , GewArch 1985, S. 200; VGH Kassel, Urteile v. 28.9.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, S. 159; v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 - GewArch 1997, S. 151 ; auch in juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 11.4.1990 - 1 R 52/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 14 S 1954/94

    Akzessorietät der (erweiterten) Gewerbeuntersagungsverfügung gegen

    Neben diesem primären Eingriffstatbestand ermächtigt § 35 Abs. 7 a S. 3 i.V.m. Absatz 1 S. 2 GewO  z u s ä t z l i c h , die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter oder Betriebsleiter und die Ausübung einzelner oder aller Gewerbe zu untersagen (HessVGH, Urteil vom 28.09.1992, GewArch 1993, 159, 160 und vom 27.10.1993, GewArch 1994, 64; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 177 b zu § 35).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 K 2135/11

    Steuerrückstände im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Dies ist in dem angefochtenen Bescheid als letzter Verwaltungsentscheidung, auf deren Zeitpunkt maßgeblich abzustellen ist (vgl. BVerwG, B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72, 73; Hess.VGH, U. v. 28.09.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159 l. Sp.), bereits im Einzelnen ausführlich und zutreffend dargelegt worden.
  • VG Leipzig, 22.07.1996 - 5 K 703/96

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung;

  • VG Gießen, 31.03.2014 - 8 K 1428/13

    Gewerberecht

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