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   VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92   

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VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92 (https://dejure.org/1993,2170)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.1993 - 14 S 2178/92 (https://dejure.org/1993,2170)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 14 S 2178/92 (https://dejure.org/1993,2170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung nach GewO § 33c Abs 3Betrieb einer Speiseeiswirtschaft anstelle einer Schankwirtschaft und Speisewirtschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Gaststätte als Speisewirtschaft i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV; Gefährdung des öffentlichen Interesses an einem wirksamen Jugendschutz i.S.v. § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 LVwVfG BW

  • vdai.de PDF

    Zulässige Aufstellorte für Geldspielgeräte nach § 1 SpielV; Gefährdung eines wirksamen Jugendschutzes, wenn Geldspielgeräte an anderen als den in § 1 Abs. 1 SpielV genannten Orten aufgestellt werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Begriff der Speisewirtschaft, Jugendgefährdung durch Geldspielgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 158 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 410
  • VBlBW 1993, 98 (Ls.)
  • DÖV 1993, 624
  • GewArch 1993, 247
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1985 - 9 S 96/85

    Aufhebung von Hochschulzulassung und Immatrikulation - Anerkennung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92
    Denn von der Befugnis zum Widerruf nach § 49 Abs. 2 LVwVfG hätte die Beklagte auch dann Gebrauch machen können, wenn die Geeignetheitsbescheinigung von vornherein rechtswidrig gewesen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, NVwZ 1987, 498; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.06.1985, NVwZ 1986, 394, 395; OVG Münster, Urteil vom 10.12.1990, GewArch 1991, 224 m.w.N.; Kopp, VwVfG, 5. Aufl., RdNr. 19 zu § 48 m.w.N.).

    Ein Widerrufsgrund i.S.d. Vorschrift ist gegeben, wenn nach Erlaß des Verwaltungsakts Tatsachen eintreten, die, wenn sie vorher eingetreten wären, der Behörde die Möglichkeit gegeben hätten, den begünstigenden Verwaltungsakt nicht zu erlassen (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.06.1985, aaO).

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92
    Um dieses Regelungsziel zu erreichen, hat der Verordnungsgeber die Aufstellung von Geldspielgeräten auf solche Orte beschränkt, zu denen Kinder und Jugendliche keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang haben (BVerwG, Beschluß vom 18.03.1991, GewArch 1991, 225 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92
    Denn von der Befugnis zum Widerruf nach § 49 Abs. 2 LVwVfG hätte die Beklagte auch dann Gebrauch machen können, wenn die Geeignetheitsbescheinigung von vornherein rechtswidrig gewesen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, NVwZ 1987, 498; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.06.1985, NVwZ 1986, 394, 395; OVG Münster, Urteil vom 10.12.1990, GewArch 1991, 224 m.w.N.; Kopp, VwVfG, 5. Aufl., RdNr. 19 zu § 48 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Denn bei dem hinter § 33c GewO stehenden Ziel der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, dem Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie des Jugendschutzes (vgl. Meßerschmidt, in: Pielow, GewO, 2. Aufl. 2016, § 33c Rn. 1), mithin der Suchtprävention und -bekämpfung, handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - NVwZ 2017, 1111 = juris Rn. 159; explizit zum Jugendschutz VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.1993 - 14 S 2178/92 - ESVGH 43, 158 = juris Rn. 22).
  • VG Stuttgart, 09.09.2010 - 4 K 2450/10

    Verabreichung einfach erwärmter Snacks; Eiscafé; Charakter als

    Für die Beurteilung maßgeblich ist der durch objektive Merkmale geprägte Charakter des Betriebs (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.01.1993 - 14 S 2178/92 -, GewArch 1993, 247).

    Die Einstufung als Speiseeiswirtschaft wird schließlich im Übrigen indiziell - ohne dass es entscheidend hierauf ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.01.1993, a.a.O.) - dadurch unterstützt, dass die Antragstellerin ihren Antrag auf Aufstellplatzbescheinigung vom 07./10.05.2010 selbst ausdrücklich auf das "Eiscafé F." bezieht und auch dem Betreiber des Café F. die vorläufige Gaststättenerlaubnis vom 28.04.2010 für eine Schank- und Speisewirtschaft in Form eines Eiscafés erteilt wurde.

  • VG Berlin, 14.10.2016 - 4 K 32.16

    Anspruch auf eine Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten

    Aus diesem Grund hat der Verordnungsgeber die Aufstellung von Geldspielgeräten in § 1 Abs. 1 SpielV auf solche Orte beschränkt, für den Kinder und Jugendliche keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Zutritt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1803.1991, 1 B 30/91, in: GewArch 1991, 225f ; VGH BaWü., Urteil vom 18.01.1993, 14 S 2178/92, in GewArch 1993, 247f ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1993 - 14 S 786/93

    Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung für Bowlinghalle als Aufstellungsort für

    Die in der Verordnung getroffenen Regelungen dienen, wie sich aus der Ermächtigung in § 33 f Abs. 1 GewO ergibt, neben der Eindämmung des Spieltriebs sowie dem Schutz der Allgemeinheit und der Spieler in erster Linie dem Interesse des Jugendschutzes (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 18.01.1993 - 14 S 2178/92 - GewArch 1993, 247 = BWGZ 1993, 241).
  • VG Schleswig, 03.04.2003 - 12 A 218/01

    Geeignetheitsbestätigung, Geldspielgerät, Bowlingcenter

    Aus diesem Grund hat der Verordnungsgeber die Aufstellung von Geldspielgeräten in § 1 Abs. 1 SpielV auf solche Orte beschränkt, für den Kinder und Jugendliche keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Zutritt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1803.1991, 1 B 30/91, in: GewArch 1991, 225f ; VGH BaWü., Urteil vom 18.01.1993, 14 S 2178/92, in GewArch 1993, 247f ).
  • VG Gießen, 17.12.1999 - 8 G 4155/99

    Zum Widerruf der Erlaubnis nach GewO § 33c bei nachträglich eintretender

    Zutreffend hat die Antragsgegnerin in ihrer streitbefangenen Verfügung den Widerruf der Erlaubnis mangels spezialgesetzlicher Normierung auf die allgemeine Widerrufsregelung des § 49 Abs. 2 HessVwVfG gestützt (vgl. VGH Bad.-Württ., GewArch 1993, 247; OVG NW, GewArch 1991, 224; Marcks, in Landmann/Rohmer, GewO, Stand 1999, Rdnr. 40 ff. zu § 33c; Hahn, in Friauf, GewO, Stand 1999, Rdnr. 21 zu § 33c; Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 3. Aufl. 1999, Rdnr. 195, S. 128; im Ergebnis ebenso Laubinger/Repkewitz, VerwArch 89 (1998), 337, 350 ff., 353).
  • VG Würzburg, 21.02.2018 - W 6 K 17.1115

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Demnach ist die Zubereitung und Abgabe von eigens hergestelltem Speiseeis ein Minus zum Betrieb einer Speisewirtschaft (in diesem Sinne VGH BW, U.v. 18.1.1993 - 14 S 2178/92 - juris Rn. 20, wonach der Inhaber einer Vollkonzession eine Speiseeiswirtschaft betreiben kann, indem er die Erlaubnis nicht voll ausnutzt).
  • VG Berlin, 21.09.2011 - 4 K 153.11

    Geeignetheitsbestätigung für eine bereits betriebene Schankwirtschaft

    Dabei wird auf objektive Betriebsmerkmale abgestellt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 1993 - 14 S 2178/92 -, NVwZ-RR 1993, 410 [411]), wenngleich etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 18. Februar 2010 - 3 L 127/10 -, zitiert nach Juris betreffend Stehcafés) prüfte, ob die Gaststätte von ihren Besuchern und Gästen vorrangig zur Wahrnehmung der gaststättentypischen Tätigkeit (Einnahmen von Speisen und Getränken, Kommunikation) aufgesucht wird, was dann nicht der Fall sein soll, wenn es den Gästen in erster Linie darum geht, sich an den in den Räumlichkeiten aufgestellten Spielgeräten zu betätigen.
  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2020 - 19 K 4937/18

    Widerruf; Aufstellerlaubnis, Aufstellen; Spielgeräte; Gewinnmöglichkeit;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Januar 1993 - 14 S 2178/92 -, jeweils juris; Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 -, a. a. O.
  • VG Köln, 30.11.2007 - 18 K 936/07

    Widerruf der Benennung zum unabhängigen Gegensachverständigen beim BfArM wegen

    BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - 8 C 33/84 -, NVwZ 1987, 498 zum Widerrufsvorbehalt; OVG NW, Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224 und VGH BW, Urteil vom 18.01.1993 - 14 S 2178/92 -, NVwZ-RR 1993, 410 zu § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; Hess. VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 -, NVwZ-RR 1999, 798; vgl. auch Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Auflage, § 49 Rdnr. 6.
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