Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.03.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2131
BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Wenn die Vollziehung ausgesetzt worden ist (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (vgl. auch Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalles den Schluß auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90

    Widerruf einer Versteigerererlaubnis und Maklererlaubnis - Leben in ungeordneten

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Diese entsprechen denjenigen, die die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 1 CB 35.90 - Buchholz 451.20 § 34 b GewO Nr. 4 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - 1 B 114.94 -, Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 5 = juris, Rdn. 10, vom 12. Januar 1996 - 1 B 177.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62 = juris, Rdn. 5 und vom 12. März 1997 - 1 B 72.97 -, juris, Rdn. 4; OVG NRW, Urteil vom 10. November 1997 - 4 A 156/97 -, juris, Rdn. 18.
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

    Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6239
BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.1985 - 1 B 34.85

    Auslegung der Formulierung "höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte" in § 3

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93
    Dabei kommt es auf die Anzahl der zum Spielbetrieb zur Verfügung stehenden Geräte an, auch wenn sie nicht gleichzeitig bespielt werden können (Beschluß vom 8. Mai 1985 - BVerwG 1 B 34.85 - Buchholz 451.20 § 33 f. GewO Nr. 5 = GewArch 1985, 266).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auch die Möglichkeit einer nachträglichen Auflagenerteilung nach § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO schließt eine auf die landesrechtliche polizeiliche Generalklausel gestützte Stilllegungs- und Abbauanordnung nicht aus (Beschluss vom 17. März 1993 - BVerwG 1 B 33.93 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06

    Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen;

    Zur ergänzenden Heranziehung landesrechtlichen Ordnungsrechts vgl.: BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 - 6 C 19.06 -, aaO, S. 1176 Rdnr. 32 f., sowie Beschluss vom 17.3.1993 - 1 B 33.93 -, GewArch 1995, 111; OVG NRW, Beschluss vom 13.2.1997 - 4 A 762/96 -, NWVBl. 1998, 64 = NVwZ-RR 1998, 102; Hahn, in: Friauf, GewO, § 33 i Rdnr. 46 (Stand: April 2006).
  • VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06

    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät;

    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO (zur Zulässigkeit einer auf § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO gestützten Auflage, ein unzulässiges Rabattsystem zu entfernen vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 8/05, GewArch 2006, 123) schließt die auf § 11 Nds. SOG gestützte Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.03.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, 111).
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für

    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO schließt die auf § 3 Abs. 1 SOG gestützte Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, S. 111).
  • VG Berlin, 29.02.2012 - 35 L 416.11

    Vereinbarkeit des SpielhG Bln (juris: SpielhG BE) mit höherrangigem Recht;

    Die Anordnungen des angefochtenen Bescheides finden ihre Rechtsgrundlage in § 17 Abs. 1 ASOG (vgl. zur Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel BVerwG, Beschluss vom 17. März 1993 - 1 B 33.93 -, GewArch 1995, S. 111f.).
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